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Ältere BeiträgeSachverständigenrat für Umweltfragen

Umweltrat startet in neue Ratsperiode, Claudia Hornberg als Vorsitzende wiedergewählt

Heute beginnt die neue Ratsperiode des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU). Die sieben Universitätsprofessorinnen und -professoren freuen sich auf weitere vier Jahre intensiver interdisziplinärer Zusammenarbeit. Professorin Claudia Hornberg wurde als Vorsitzende wiedergewählt, Professorin Claudia Kemfert als stellvertretende Vorsitzende bestätigt.

Warum Deutschland eine Politik zur Wiederherstellung der Natur braucht

Auch wenn das EU-Renaturierungsgesetz nach Zustimmung des Parlaments derzeit im Ministerrat feststeckt, sollte Deutschland die Aufgabe der Wiederherstellung der Natur dringend angehen. Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten weiter verschlechtert. Ergänzend zum Schutz der verbliebenen Natur sollte stärker als bisher der Zustand geschädigter Ökosysteme verbessert werden. Dazu gehört es, sowohl die bestehenden Schutzgebiete aufzuwerten als auch mehr landwirtschaftliche Flächen und Wälder naturnäher und zukunftsfähiger zu bewirtschaften. Drei Sachverständigenräte des Bundes – SRU, WBBGR und WBW – haben gemeinsam Empfehlungen für eine Renaturierungspolitik von Bund und Ländern erarbeitet. Das Gutachten „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ wird heute an Bundesumweltministerin Steffi Lemke überreicht.

Online-Veranstaltung des SRU, WBBGR und WBW „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“

In einer Online-Veranstaltung am 23.05.2024 werden die Kernempfehlungen der Stellungnahme „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ präsentiert und in den drei Bereichen Landwirtschaft, Waldbewirtschaftung und Naturschutz mit Akteur:innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert.

Umweltrat aktualisiert seine Berechnungen zum CO2-Budget

Wo steht Deutschland beim Klimaschutz? In einem heute veröffentlichten Kurzpapier aktualisiert der SRU seine Berechnungen zum verbleibenden deutschen CO2-Budget. Es umfasst die Menge an CO2-Emissionen, die Deutschland bei einer international gerechten Verteilung des globalen Budgets maximal noch ausstoßen dürfte. Für eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 °C ist dieses deutsche CO2-Budget nun aufgebraucht. Es stellt sich die Frage nach dem Umgang damit.

Suffizienz als „Strategie des Genug“: Eine Einladung zur Diskussion

Ökologische Krisen schreiten weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit voran. Die Mehrheit der elementaren planetaren Belastungsgrenzen ist überschritten, ebenso ökologische Grenzen in Deutschland. Ganz offensichtlich reichen bisherige Ansätze für den Schutz der Umwelt nicht aus. In einem heute veröffentlichten Papier spricht sich der SRU für eine gesellschaftliche Debatte über Suffizienz aus, also über eine „Strategie des Genug“. Der SRU zeigt in seinem Papier, warum es Zeit ist, sich diesem schwierigen Thema zu stellen.

Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? Umweltrat aktualisiert CO2-Budget

Ist die deutsche Klimapolitik auf dem richtigen Pfad? Ein nationales CO2-Budget für Deutschland erlaubt einen transparenten Abgleich mit internationalen Zielen. In einem heute veröffentlichten Papier aktualisiert der Umweltrat seine Berechnungen für ein deutsches CO2-Budget und zeigt damit auf, dass schnelle Emissionsminderungen entscheidend sind – im letzten Jahr wurden die Klimaziele im Verkehr und bei Gebäuden erneut verfehlt. Das Papier beantwortet zudem häufig gestellte Fragen zum CO2-Budget.

Wasserstoff: Klasse statt Masse

Wasserstoff kann eine wichtige Rolle für den Klimaschutz spielen, wird aber ein knapper und kostbarer Energieträger bleiben. Der Umweltrat empfiehlt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme, alle Anstrengungen auf den Markthochlauf von grünem Wasserstoff aus Wind und Sonne zu konzentrieren. Auch übergangsweise sollte die Politik nicht auf fossil erzeugten Wasserstoff setzen.

Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil die Rechte junger und künftiger Generationen

Berlin, 29.04.2021. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf den Umgang mit anderen langfristigen Umweltrisiken haben.
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