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Zecken überall: Warum der Schutz vor FSME und Borreliose nicht nur in Risikogebieten wichtig ist

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit informiert über Risiken, neue FSME-Gebiete und wirksamen Zeckenschutz

Köln, 09. April 2026. Mit steigenden Temperaturen zieht es viele Menschen wieder nach draußen – in Parks, Wälder oder in den Urlaub. Damit beginnt auch die Zeckensaison. Zeckenstiche sind nicht nur lästig, sie können auch Krankheiten übertragen. Dazu gehören auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Virusinfektion, sowie die Lyme-Borreliose, eine bakterielle Erkrankung.

Warum ist FSME so gefährlich?
FSME wird durch Viren verursacht und kann schwere Krankheitsverläufe auslösen – etwa Entzündungen des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks. Eine gezielte Behandlung gegen das Virus gibt es nicht, eine Impfung kann schützen.

Wer sollte sich gegen FSME impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung allen Personen, die in FSME-Risikogebieten leben oder sich dort aufhalten und Zeckenstichen ausgesetzt sein können. Dazu zählen auch Menschen, die beruflich gefährdet sind, zum Beispiel in der Forst- und Landwirtschaft oder im Labor. Auch für Reisende in FSME-Risikogebiete im In- und Ausland (z. B. Österreich) wird die Impfung empfohlen. Orientierung bietet der digitale Impfcheck des Bundesinstituts: www.infektionsschutz.de/impfchecks/fsme-impfcheck/

Lohnt sich die Impfung jetzt noch?
Ja, auch zum Start der Zeckensaison ist eine Impfung sinnvoll: Bereits 14 Tage nach der zweiten Impfung besteht bei den meisten Geimpften ein Schutz, der für die laufende Saison zunächst ausreichend ist. Für eine länger anhaltende Schutzwirkung ist die dritte Impfung erforderlich.

Können Kinder gegen FSME geimpft werden?
Ja, Kinder können ab dem ersten Lebensjahr gegen FSME geimpft werden. Eltern sollten sich dazu bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt beraten lassen.

Wo liegen die Risikogebiete?
In Deutschland sind vor allem Baden-Württemberg, Bayern, das südliche Hessen, das südöstliche Thüringen, Sachsen und das südöstliche Brandenburg Risikogebiete. Darüber hinaus sind einzelne Kreise in fünf weiteren Bundesländern betroffen und die Zahl der Risikogebiete wächst weiter. Neu hinzugekommen sind 2026:

  •  Sachsen: Landkreis Nordsachsen
  •  Sachsen-Anhalt: Stadtkreis Halle (Saale)

Grundsätzlich gilt: Zecken kommen in ganz Deutschland vor und ein Stich ist auch außerhalb ausgewiesener Risikogebiete möglich.

Wie kann ich mich vor Zeckenstichen schützen?
Einfache Maßnahmen können das Risiko deutlich senken:

  • Geschlossene Kleidung tragen (lange Hosen und Ärmel, feste Schuhe, Hosenbeine in die Strümpfe stecken)
  • Helle Kleidung wählen, um Zecken schneller zu entdecken
  • Zeckenabweisende Mittel auf Haut und Kleidung auftragen (wirken nur einige Stunden)
  • Nach dem Aufenthalt im Freien, Körper und Kleidung gründlich absuchen

Wichtig: Zecken sitzen meist in Gras, Gebüsch oder Unterholz – sie fallen nicht von Bäumen.

Wie entfernt man eine Zecke richtig?
Zecken sollten möglichst schnell entfernt werden, da sie Krankheitserreger übertragen können. Dafür eignet sich eine Pinzette oder eine Zeckenkarte: Die Zecke nah an der Haut greifen und langsam herausziehen. Da Borreliose-Erreger oft erst nach mehreren Stunden übertragen werden, kann schnelles Entfernen das Risiko verringern. Bei FSME gilt das jedoch nicht: Die Viren können bereits zu Beginn des Stichs übertragen werden.

Wer sich schützt und seinen Impfschutz rechtzeitig überprüft, kann die Zeit im Freien genießen. Weitere Hintergrundinformationen und Gesundheitstipps zum Thema finden Sie hier:


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BGBl. 2026 I Nr. 89

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) vom 10. September 2025

BGBl. 2026 I Nr. 88

Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld vom 27. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 81

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie vom 25. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 79

Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg) vom 17. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 78

Elfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden) vom 17. März 2026
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