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Barsiliens Wassernetze modernisieren

Sabesp erbringt Wasser- und Abwasserdienstleistungen für 375 Gemeinden im Bundesstaat São Paulo, in dem mehr als 45 Millionen Menschen leben. Das Unternehmen versorgt rund 28 Millionen Kunden. Im Rahmen der nationalen Bemühungen Brasiliens, die Wasserinfrastruktur auszubauen und zu modernisieren sowie bis 2033 einen universellen Zugang zu Wasser und Sanitäreinrichtungen zu erreichen, investiert das Unternehmen in die Erneuerung seiner Verteilnetze. Im Rahmen des Vertrags wird GF Polyethylenrohre liefern, um Sabesp bei der Verbesserung kommunaler Wassersysteme zu unterstützen.

Über Sabesp

Sabesp (Companhia de Saneamento Básico do Estado de São Paulo), gegründet 1973 und 2024 privatisiert, ist Brasiliens größtes Wasser- und Abwasserunternehmen und eines der weltweit größten gemessen an der versorgten Bevölkerung. Es erbringt Wasser- und Abwasserdienstleistungen für 375 Gemeinden im Bundesstaat São Paulo und versorgt rund 28 Millionen Menschen.

„Wasserversorger weltweit stehen unter wachsendem Druck, Verluste zu reduzieren und alternde Infrastrukturen zu modernisieren. Unsere Zusammenarbeit mit Sabesp zeigt, wie wir zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen“, sagte Andreas Müller, GF CEO. „Sie spiegelt zudem unsere Strategie 2030 wider, unsere Führungsposition im Infrastrukturbereich durch innovative End-to-End-Lösungen für Versorgungsunternehmen und Infrastrukturkunden weiter zu stärken.“

Langjährige Zusammenarbeit

Die Vereinbarung baut auf einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen GF und Sabesp auf. Zuletzt lieferte GF im Jahr 2025 eine Pilotlösung der NeoFlow Druckmanagement-Kammer, die verschiedene Technologien von GF, VAG und Uponor in einer kompakten und einfach zu installierenden Lösung integriert.

„Nach der erfolgreichen Einführung der Druckmanagement-Kammer von GF bauen wir unsere Zusammenarbeit nun weiter aus, um die Modernisierung unserer Wasserverteilinfrastruktur voranzutreiben“, sagte Gustavo do Valle Fehlberg, Einkaufsdirektor bei Sabesp. „Diese nächste Phase wird die Erneuerung kritischer Netze in der Region beschleunigen und Millionen von Menschen mit sicherem Wasser versorgen.“


Quelle: GF

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Demenz ist kein unausweichliches Schicksal

8. Bundeskonferenz des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit rückt Demenzprävention in den Fokus

Köln, 14. April 2026. Rund 1,84 Millionen Menschen mit Demenz leben derzeit in Deutschland – Tendenz steigend. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass bis zu 45 Prozent der Demenzfälle durch gezielte Prävention verhindert oder deutlich hinausgezögert werden könnten. Dieses Potenzial stärker zu nutzen, ist Ziel der 8. Bundeskonferenz „Gesund und aktiv älter werden“, die das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) am 22. April in Köln veranstaltet.

Die Konferenz unter dem Motto „Demenzprävention im Dialog – Aufklärung verbessern, Strukturen stärken, Risiken reduzieren“ bringt Fachleute aus Wissenschaft, Praxis und Politik zusammen, um aktuelle Erkenntnisse, erfolgreiche Praxisbeispiele und strategische Ansätze der Prävention zu diskutieren. Denn das Wissen über wirksame Möglichkeiten der Demenzprävention ist in der Bevölkerung, und teilweise auch bei Fachkräften, noch nicht ausreichend verbreitet.

Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit: „In Deutschland erkranken jedes Jahr über 400.000 Menschen an Demenz. Eine Krankheit, die mit großen Herausforderungen für Betroffene und für deren Angehörige verbunden ist. Rund die Hälfte der Demenzfälle könnte durch Prävention vermieden oder zumindest verzögert werden. Wir alle können aktiv Vorsorge treffen: durch gesunde Ernährung, Bewegung und Sport, Rauchverzicht und die Wahrnehmung von Früherkennungsangeboten.“

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Demenz ist kein unausweichliches Schicksal. Sie zeigt sich meist erst im Alter, doch das Risiko wächst über viele Jahre hinweg. Entscheidend ist deshalb, wie wir leben und welche Möglichkeiten wir dafür haben. Wir müssen Gesundheit von Anfang an mitdenken und den Alltag so gestalten, dass Menschen gut für sich sorgen können.“

Renommierte Expertinnen und Experten werden aktuelle wissenschaftliche Impulse zu Lebensgewohnheiten, individueller Risikoerkennung, Früherkennung und personalisierten Präventionsansätzen geben – darunter Prof. Dr. Daniela Berg (Direktorin der Klinik für Neurologie Kiel, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Neurologie), Prof. Dr. Frank Jessen (Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie; Uniklinik Köln) und Prof. Dr. René Thyrian (Leiter der AG interventionelle Versorgungsforschung mit Schwerpunkt neurodegenerative Erkrankungen am Deutschen Zentrum für neurogenerative Erkrankungen).

Die Konferenz richtet sich an Fachkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich Demenz und Gesundheitsförderung. Die Anmeldung für eine Teilnahme vor Ort im Hotel Hilton Köln ist weiterhin hier möglich.

Hier finden Sie das Programm der 8. Bundeskonferenz „Gesund und aktiv älter werden": www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/fachinformationen/unsere-bundeskonferenzen/aktuelle-bioeg-bundeskonferenz/programm/

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

BGBl. 2026 I Nr. 91

Zweite Verordnung zur Änderung der Hundertsechsundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg) vom 10. September 2025

BGBl. 2026 I Nr. 89

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) vom 10. September 2025

BGBl. 2026 I Nr. 88

Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld vom 27. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 81

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie vom 25. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 79

Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg) vom 17. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 78

Elfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden) vom 17. März 2026

BGBl. 2026 I Nr. 77

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle) vom 18. März 2026
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