Lese-Ansicht

Interdisziplinarität und ko-kreative Paradigmen angewandter Sozialmedizin

Gesundheitswesen 2026; 88: 16-21
DOI: 10.1055/a-2757-2684

Die Sozialmedizin bundesrepublikanischer Prägung ist interdisziplinär fundiert. In dem ihr durch die Sozialversicherung zugewiesenen facettenreichen Aufgabenspektrum realisiert sie in multiprofessioneller Kooperation und Ko-Kreation gleichermaßen partizipative wie transformative Gestaltungsprozesse. Der theoretischen wie praktischen Vielschichtigkeit der Sozialmedizin widmete sich auf der 60. Jahrestagung der DGSMP am 19. September 2025 in der Charité ein vom DGSMP-Ressort „Praktische Sozialmedizin und Rehabilitation“ unter maßgeblicher Mitwirkung seiner AG Pflege konzipiertes Symposium. Es war intendiert als Gestaltungsimpuls zur Konkretisierung eines zeitgemäßen Profils der Sozialmedizin und zum dann perspektivisch daran anzuknüpfenden konstruktiven Diskurs. Sechs Einzelbeiträge verwiesen auf wesentliche, die Sozialmedizin konstituierende Konzepte und sozialgesetzliche Maßgaben zur Typisierung der sozialmedizinisch-multiprofessionellen Praxis. Auf der interdisziplinären Agenda standen ausgewählte Themen aus epistemologischer, geschichts-, rechts-, gesundheits- und pflegewissenschaftlicher sowie medizinischer Perspektive.
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Außerklinische Intensivpflege – Versorgungsrelevante Aspekte nach persönlichen Vor-Ort-Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst. Ein Praxisbericht

Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2711-1073

Die sozialgesetzlich im SGB V neu gefasste außerklinische Intensivpflege (AKI) gestattet schwerstkranken Patienten, die zum großen Teil trachealkanüliert oder beatmungspflichtig sind, ein soweit als möglich teilhabeorientiertes Leben auch in häuslicher Umgebung. Als Leistung der Krankenkassen setzt sie eine spezielle vertragsärztliche Verordnung voraus, eine qualifizierte Potenzialerhebung wird bei beatmeten bzw. trachealkanülierten Patienten zusätzlich verlangt. Eine jährlich stattfindende, obligate Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) am Leistungsort bildet zusammen mit der ärztlichen Verordnung die Grundlage der genehmigenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse. Es wurde eine Sekundärdatenanalyse von insgesamt 1615 Vor-Ort-Begutachtungen des MD Hessen aus den ersten 17 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und Maßgaben zur Durchführung der AKI durchgeführt. Bei dem hohen Anteil an tracheotomierten Patienten von 72,6% der Gesamtpopulation wurden 27,7% durchgängig oder intermittierend invasiv beatmet. Bei 46,5% war eine damals noch zwingend erforderliche Potenzialerhebung noch ausstehend. In rund 8,2% aller Fälle konnte die Notwendigkeit einer AKI sozialmedizinisch nicht nachvollzogen werden. Die jährliche MD-Begutachtung vor Ort ermöglicht erstmals ein individuelleres und differenzierteres Bild der speziellen Konstellation nach ICF-Kriterien mit Blick auf die sozialmedizinische Notwendigkeit einer AKI-Versorgung. Schwerpunkte sind hier insbesondere die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen und pflegerischen Versorgung vor Ort sowie die Ausschöpfung eines festgestellten Weaning- und Dekanülierungspotenzials.
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