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Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept – oder auch nicht? Experteninterviews zu Verordnung und Selbstantrag von DiGA

Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2800-1191

In Deutschland kommen seit 2020 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen zum Einsatz. DiGA können von gesetzlich Versicherten über zwei verschiedene Zugangswege erlangt werden. Entweder können sie durch einen Arzt oder Psychotherapeuten verordnet oder bei gegebener Indikation direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Ziel der vorliegenden Studie ist es, die verschiedenen Zugangswege insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung genauer zu betrachten.Es wurden leitfadengestützte Interviews mit Experten durchgeführt, um die aktuelle Versorgungssituation mit DiGA im Bereich psychischer Erkrankungen zu untersuchen. Bei den Experten handelte es sich um Vertreter von Patienten, Leistungserbringenden, Krankenkassen und DiGA-Herstellern. Die Interviews wurden online durchgeführt, aufgezeichnet und transkribiert. Die Transkripte wurden mit Hilfe der Software MAXQDA einer qualitativen Inhaltsanalyse in Anlehnung an Kuckartz unterzogen.Es wurden 13 Experteninterviews geführt. Nach inhaltlicher Analyse ergaben sich die drei Hauptthemen: 1) Relevanz der direkten Genehmigung bei der Krankenkasse, 2) Umsetzung der direkten Genehmigung durch die Krankenkassen und 3) Vor- und Nachteile des direkten Zugangs. Während der direkte Zugang über die Krankenkassen quantitativ eher eine untergeordnete Rolle spielt, birgt er auch mögliche Vorteile wie einen niederschwelligen Zugang oder eine größere Patientenautonomie. Nachteile wurden insbesondere in einer Verlagerung der Therapiehoheit von Leistungserbringern auf die Krankenkassen, das Fehlen einer umfassenden Therapieüberwachung, unzureichende Diagnosestellungen ohne oder mit nicht ausreichender Berücksichtigung von Kontraindikationen sowie einem Mehraufwand für die Krankenkassen gesehen.Mit der Möglichkeit zur Beantragung von GKV-finanzierten Leistungen direkt bei den Krankenkassen wurde im deutschen Gesundheitssystem ein neuer Weg eingeschlagen. Während es Argumente für sowie wider den Selbstantrag gibt, ist die aktuelle Umsetzung zu hinterfragen. Durch die Notwendigkeit eines aktuellen Indikationsnachweises sowie gegebenenfalls durch den nötigen Ausschluss von Kontraindikationen müssen Patienten in der Regel den Arzt bzw. Psychotherapeuten ohnehin aufsuchen, was die möglichen Vorteile deutlich einschränkt. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist der Weg der Verordnung meist mit weniger Problemen verbunden.
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