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Außerklinische Intensivpflege – Versorgungsrelevante Aspekte nach persönlichen Vor-Ort-Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst. Ein Praxisbericht

Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2711-1073

Die sozialgesetzlich im SGB V neu gefasste außerklinische Intensivpflege (AKI) gestattet schwerstkranken Patienten, die zum großen Teil trachealkanüliert oder beatmungspflichtig sind, ein soweit als möglich teilhabeorientiertes Leben auch in häuslicher Umgebung. Als Leistung der Krankenkassen setzt sie eine spezielle vertragsärztliche Verordnung voraus, eine qualifizierte Potenzialerhebung wird bei beatmeten bzw. trachealkanülierten Patienten zusätzlich verlangt. Eine jährlich stattfindende, obligate Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) am Leistungsort bildet zusammen mit der ärztlichen Verordnung die Grundlage der genehmigenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse. Es wurde eine Sekundärdatenanalyse von insgesamt 1615 Vor-Ort-Begutachtungen des MD Hessen aus den ersten 17 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und Maßgaben zur Durchführung der AKI durchgeführt. Bei dem hohen Anteil an tracheotomierten Patienten von 72,6% der Gesamtpopulation wurden 27,7% durchgängig oder intermittierend invasiv beatmet. Bei 46,5% war eine damals noch zwingend erforderliche Potenzialerhebung noch ausstehend. In rund 8,2% aller Fälle konnte die Notwendigkeit einer AKI sozialmedizinisch nicht nachvollzogen werden. Die jährliche MD-Begutachtung vor Ort ermöglicht erstmals ein individuelleres und differenzierteres Bild der speziellen Konstellation nach ICF-Kriterien mit Blick auf die sozialmedizinische Notwendigkeit einer AKI-Versorgung. Schwerpunkte sind hier insbesondere die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen und pflegerischen Versorgung vor Ort sowie die Ausschöpfung eines festgestellten Weaning- und Dekanülierungspotenzials.
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