Lese-Ansicht

Bildung von erkrankungs- und bedarfsbezogen homogenen Versichertengruppen – PopGrouper 1.0

Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2872-0161

Für eine differenzierte Erhebung und Darstellung des Versorgungsbedarfs werden in verschiedenen Ländern bevölkerungsbezogene Klassifikationssysteme genutzt. Das PopGroup Projekt hatte zum Ziel, ein solches Klassifikationssystem für den deutschen Versorgungskontext zu entwickeln. Der PopGrouper liegt zwischenzeitlich in der Version 1.0 vor und ordnet jede Person genau einer PopGroup (PG) zu. Nach einer vorausgehenden Publikation zu Gruppierungen von Erkrankungen mit Zuordnungen von Schweregraden sollen im vorliegenden Artikel Folgeschritte zur exklusiven Gruppierung aller Versicherten auf mehreren Ebenen vorgestellt und erläutert werden, womit die methodische Beschreibung des Groupers komplettiert wird.Für die Entwicklung der Version 1.0 wurden Trainings- und Testdaten zu insgesamt 8,8 Mio. Versicherten der BARMER-Krankenkasse im Verhältnis 4 zu 1 aus dem Jahr 2022 genutzt. Nach einer inhaltlich-klinisch orientierten Gruppierung erfolgten weitere Aufteilungen algorithmisch, wozu in Trainingsdaten mehrfach sog. Entscheidungslisten und Regressionsbäume mit spezifischer Implementierung genutzt wurden. So konnte ein Regelwerk erstellt werden, das auch zur Gruppierung anderweitiger Populationen geeignet ist.Alle Personen wurden auf 4 hierarchischen Ebenen jeweils genau einer von 10, 427, bzw. 610 Gruppen sowie abschließend genau einer der 776 PGs zugeordnet, die in Testdaten 38,8% der Varianz von versichertenbezogen dokumentierten Kosten für die gesundheitliche Versorgung erklärten. Nach Anwendung der Gruppierungsregeln in Daten zu 2021 sowie 2023 zeigten sich ähnliche Ergebnisse, wobei erklärte Varianzanteile auf allen Gruppierungsebenen in Daten zu 2023 tendenziell höher als 2022 lagen.Mit dem PopGrouper 1.0 liegt erstmals ein für Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland angepasster bevölkerungsbezogener Grouper vor, der umfassend dokumentiert ist und frei genutzt werden kann. Ergebnisse deuten auf gut nutzbare Gruppierungen für die Datenjahre 2021 bis 2023 hin, für die bereits vollständige Gruppierungsregeln existieren. Anpassungen für Folgejahre sollten angestrebt werden, wobei geprüft werden könnte, inwiefern Vereinfachungen des Groupers und seiner Pflege ohne Qualitätsverluste möglich sind.
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Georg Thieme Verlag KG Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany

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Das größte Entlastungspotenzial für Ärztinnen und Ärzte durch digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) besteht in der Altersgruppe der 50–65-Jährigen.

Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2560-1275

Die erste digitale Pflegeanwendung (DiPA) sollte 2024 für pflegebedürftige Personen, welche in der eigenen Häuslichkeit leben, zugelassen werden DiPA sollen die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Nutzerinnen und Nutzer verbessern. Sie könnten die Zahl der benötigten Hausbesuche reduzieren und somit die Arbeitsbelastung der Ärzte verringern. Die vorliegende Studie untersucht, welche Altersgruppe bei der Nutzung von DiPA das größte Entlastungspotenzial für Ärzte bietet.Anhand der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten nach §295 SGB V wurde geprüft, für wie viele erwachsene gesetzlich Versicherte die Erstverordnung einer DiGA durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzten im Zeitraum von März 2021 bis Dezember 2022 abgerechnet wurde. Zudem wurden diese Abrechnungen für das vierte Quartal 2022 nach Alter der Versicherten analysiert und den abgerechneten Hausbesuchen gegenübergestellt.Die Zahl der durch Niedergelassene abgerechneten Leistungen zur DiGA-Verordnung stieg von 6.660 im zweiten Quartal 2021 auf 32.546 im vierten Quartal 2022. DiGA wurden häufiger bei Erwachsenen im jüngeren und mittleren Alter verordnet, mit Peaks bei 30 und 56 Jahren, während Hausbesuche bei älteren Erwachsenen häufiger vorkamen, mit Peaks im Alter von 61 und 83 Jahren.Der stete Anstieg der DiGA-Verordnungen deutet auf eine wachsende Akzeptanz bei Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten hin. Dieser Trend suggeriert, dass auch DiPA Akzeptanz gewinnen könnten. Der zweite Alters-Peak bei DiGA-Verordnungen betrifft die Altersgruppe von etwa 50 bis 65 Jahren, die sich mit dem ersten Alters-Peak bei Hausbesuchen überschneidet. Daher sollten DiPA zunächst auf die Altersgruppe von 50 bis 65 Jahren ausgerichtet werden, mit späteren Anpassungen für ältere Altersgruppen. Die Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten in die Entwicklung könnte das Vertrauen der Nutzenden und Verschreibenden erhöhen.
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