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Gesund durch die Pubertät: Warum der Gesundheitscheck für Jugendliche so wichtig ist

Zum Internationalen Tag der Jugend ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit dazu auf, die kostenlose J1-Untersuchung zu nutzen

Köln, 11. August 2025. Von Essstörungen über Fehlstellungen bis zu Diabetes oder Asthma: Viele ernstzunehmende Erkrankungen machen sich erstmals im Jugendalter bemerkbar oder verschlechtern sich in dieser Zeit. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung können den Verlauf vieler Erkrankungen verbessern und die Gesundheit junger Menschen langfristig stärken. Aus diesem Grund macht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August auf die kostenlose J1-Jugendgesundheitsuntersuchung aufmerksam, die in Kinder- und Jugendarztpraxen oder in der Hausarztpraxis durchgeführt werden kann. Denn vielen Familien ist dieses Angebot nicht bekannt. Weniger als die Hälfte nimmt am J1-Gesundheits-Check teil, bei den U-Untersuchungen bei Kindern sind es mehr als 90 Prozent.

Die J1-Jugenduntersuchung wird im Alter zwischen 12 und 14 Jahren angeboten. In diesem Zeitraum verändert sich der Körper sichtbar und mit Beginn der Pubertät erleben viele Jugendliche auch emotional eine Achterbahnfahrt. Inmitten dieser Umbrüche ist es für Eltern und pädagogische Fachkräfte manchmal schwer, Risikofaktoren oder Krankheitssymptome von normalen Entwicklungsschritten zu unterscheiden.

Wachstumsschmerzen, Gefühlschaos, Hautveränderungen: Was ist normal?

Die J1-Untersuchung gibt Jugendlichen und ihren Eltern die Sicherheit, dass trotz aller körperlichen und emotionalen Veränderungen gesundheitlich alles in Ordnung ist. Falls doch etwas auffällt, erhalten sie frühzeitig eine qualifizierte Einschätzung und kostenlose Beratung zu möglichen Behandlungsschritten. Die J1 dient als Gesundheits-Check mit der Früherkennung von Entwicklungs- oder Hormonstörungen, der Kontrolle des Impfstatus und der Einschätzung der psychischen Gesundheit. Nach den U-Untersuchungen im Kindesalter (U1 bis U9) ist sie die erste Früherkennungsuntersuchung, die Jugendliche auch eigenständig – also ohne ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte – wahrnehmen können.

Schweigepflicht gilt auch für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren
Ärztinnen und Ärzte unterliegen bei der J1-Untersuchung der Schweigepflicht. Das bedeutet: Jugendliche können entscheiden, ob die Eltern über die Ergebnisse informiert werden sollen – nur wenn bei der Untersuchung eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird, dürfen Ärztinnen und Ärzte diese Vertraulichkeit brechen. Während der Untersuchung haben Jugendliche außerdem die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen – auch zu Themen, die ihnen im Gespräch mit Eltern, Lehrkräften oder Gleichaltrigen unangenehm sein könnten. Die J1 schafft damit einen geschützten Raum, in dem Sorgen offen angesprochen werden können, sie fördert die Selbstständigkeit und Gesundheitskompetenz der jungen Menschen.

Das passiert bei der J1-Untersuchung
Die Untersuchung besteht aus vier zentralen Bestandteilen: einem persönlichen Gespräch, einer umfassenden körperlichen Untersuchung, der Besprechung der Ergebnisse inklusive Beratung sowie einem Impfcheck.

Bei der körperlichen Untersuchung werden:

  • Körpergröße und Gewicht gemessen,
  • Herz und Lunge abgehört,
  • der Blutdruck bestimmt,
  • Organe und Bewegungsapparat untersucht,
  • der Stand der Pubertätsentwicklung überprüft,
  • eine Urinprobe genommen,
  • ggf. für eine nähere Abklärung Blut abgenommen und die Blutwerte untersucht.

Ganzheitliche Versorgung Jugendlicher: Auch die Psyche kommt zur Sprache
Die J1 nimmt neben dem Körper auch das psychische Wohlbefinden in den Blick. Ob Schlafstörungen, Zukunftsängste oder belastende Situationen zu Hause oder in der Schule: Jugendliche können bei der J1 offen über das sprechen, was sie beschäftigt und Fragen stellen. Natürlich gibt es keine Verpflichtung – allerdings bietet es den Jugendlichen die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen, gerade zu Themen, die im Familien- oder Freundeskreis unangenehm sein können, zum Beispiel zu Sexualität, Verhütung oder Drogenkonsum. Die J1 ist damit mehr als ein reiner Gesundheits-Check – sie ist ein vertrauliches Gesprächsangebot in einer sensiblen Lebensphase.

„J1 - Lass checken!“: Mehrsprachige Infos zur J1
Auf www.j1-info.de spricht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Jugendliche direkt an – jugendgerecht und in elf Sprachen. Fachkräfte in Kommunen sowie Eltern finden auf dem Portal www.kindergesundheit-info.de zahlreiche Materialien zur Kindergesundheit – viele davon auch in Arabisch, Türkisch, Ukrainisch und weiteren Sprachen. Besonders hilfreich: ein Terminrechner, mit dem Eltern die Untersuchungstermine individuell ermitteln können, sowie digitale Elternbriefe, die per E-Mail an anstehende Früherkennungsuntersuchungen erinnern.

Bestellung der kostenlosen Materialien unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln

Tel. 0221 8992-332
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.


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Sicher spielen im Sommergarten – Schutz für kleine Entdecker

So vermeiden Eltern Gefahren durch Pflanzen, Wasser & Gartengeräte

Köln, 8. Juli 2025.  Sommerzeit ist Gartenzeit – und Kinder lieben es, draußen zu spielen und auf Entdeckertour zu gehen. Im Garten können sie sich in einem geschützten Raum an der frischen Luft bewegen und austoben. Vor allem für die ganz Kleinen können giftige Pflanzen, ungesicherte Wasserstellen oder herumliegende Gartengeräte aber gefährlich werden. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert auf seiner Website www.kindergesundheit-info.de, worauf Eltern achten sollten, damit sich auch Kleinkinder sicher im Garten bewegen können.

  • Verbannen Sie giftige und sehr giftige Pflanzen möglichst aus dem Garten. Giftige Gewächse sind zum Beispiel Eibe, Blauregen, Tollkirsche, Pfaffenhütchen oder Goldregen. Sehr giftige Pflanzen sind unter anderem Eisenhut, Herbstzeitlose oder Engelstrompete.    
  • Behalten Sie Planschbecken und Teiche immer im Auge – denn auch flache Wasserzonen können für Kinder zur Gefahr werden. Verschließen Sie Regentonnen und Wasserbottiche kindersicher und lassen Sie Ihr Kleinkind im Planschbecken nie ohne Aufsicht.
  • Vor allem mit Motor betriebene Gartengeräte wie Heckenschere, Baumsäge, Rasenmäher oder Vertikutierer sind gefährliche Maschinen. Aber auch an Handgeräten wie Ast- und Blumenscheren oder Handsägen können sich Kinder ernsthaft verletzen. Arbeiten Sie nicht mit Rasenmäher und Co., wenn Ihr Kind in der Nähe ist, und halten Sie die Geräte bei Nichtgebrauch immer kindersicher unter Verschluss. Lassen Sie Handgeräte wie Blumenschere oder Handsäge nicht frei herumliegen.
  • Rüsten Sie Außensteckdosen mit Kindersicherungen aus und bewahren Sie Pflanzenschutz- und Düngemittel, Holzfarben, Lacke und Reinigungsmittel immer kindersicher auf.
  • Halten Sie Garten- und Haustür verschlossen und sichern Sie eine eventuell vorhandene Kellertreppe mit einem Schutzgitter.

Weitere Tipps zum Thema „Draußen spielen“ gibt es in unserem Themendossier:
www.bioeg.de/fileadmin/user_upload/PDF/medienservice/Themendossier_Kinder_draussen_spielen_2025_BIOEG.pdf

Weitere Informationen:
www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/1-3-jahre/garten/

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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