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„Das kann nicht funktionieren“ – Hofmeister warnt vor zusätzlichen Angeboten zur Akutversorgung

Im Zuge der geplanten Notfallreform warnt die KBV vor der Schaffung neuer Versorgungsangebote parallel zu den Sprechzeiten der Arztpraxen. Nötig sei vielmehr eine stringente Steuerung, damit die Patienten die passende Versorgung erhielten und die Rettungsstellen wirklich entlastet würden, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, nach einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium.

Neues TI-Verschlüsselungsverfahren kann ab Januar immer noch vereinzelt zu Problemen führen

Die Praxen sind für die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur zum Jahreswechsel bestens gerüstet. In den vergangenen Monaten wurden dort zigtausend TI-Komponenten überprüft und getauscht. Arzt- und Praxisausweise haben eine Verlängerung bekommen. Dennoch können ab Januar vereinzelt Probleme auftreten. Woran dies liegen kann, erläutern die PraxisNachrichten.

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie bei der Komplexversorgung für Erwachsene

Die ambulante Komplexversorgung für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen ist flexibilisiert worden. Für Ärzte und Psychotherapeuten soll es nun leichter möglich sein, an dem Programm teilzunehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu verschiedene Anpassungen vorgenommen. Der Beschluss ist am Mittwoch in Kraft getreten.

Zi-Umfrage: Viele junge Angestellte schließen Niederlassung nicht aus

Für viele Ärzte und Psychotherapeuten, die in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellt sind, ist die eigene Niederlassung eine Option. Zugleich weiß eine große Mehrheit um die Herausforderungen in der Selbstständigkeit wie hohe Bürokratie und den Mangel an geeignetem Praxispersonal. Das sind zentrale Ergebnisse einer Befragung, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung durchgeführt hat.

Noch keine neue Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung

Die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung läuft am 1. Dezember aus. Die geplante Verlängerung bis Ende 2026 ist bislang nicht erfolgt. Grund ist eine Verzögerung bei der Gesetzgebung. Für Arztpraxen besteht somit möglicherweise ab Dienstag ein Regressrisiko bei der Verordnung dieser Produkte.
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