Neuerdings hat angeblich ein Drittel der Deutschen ein Alkoholproblem. Unser Autor dachte: Ups, ich auch, kann doch nicht wahr sein. Ist es auch nicht.
Jeder fünfte Angehörige entscheidet gegen den Willen der Erkrankten, zeigt eine Studie. Welche Gespräche das verhindern und was wichtig für die Patientenverfügung ist.
Die Angst vor dem Tod ist eng mit psychischen Krankheiten verbunden, sie kann einen auffressen. Allzu oft liegt dahinter allerdings eine ganz bestimmte andere Sorge.
Klar, Bewegung ist gut für die Gesundheit. Doch eine neue Studie zeigt: Die Intensität ist wichtiger als die Dauer. Worauf man beim Sprint zum Bus achten sollte
Ein Zwischenbericht zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis zieht ein gemischtes Fazit. Wie steht es um den Gesundheitsschutz und den Kampf gegen den Schwarzmarkt?
Mit einer Computertomografie lassen sich Tumoren in der Lunge frühzeitig aufspüren. Starke Raucher haben künftig Anspruch darauf. Was Sie jetzt wissen müssen
Jeder vierte Deutsche ist psychisch erkrankt, doch nur ein Bruchteil macht eine Therapie. Können Ratgeber oder Apps helfen? Kommt auf die Diagnose und den Patienten an.
Demenz kann verhindert werden – viele Faktoren, die eine Erkrankung wahrscheinlicher machen, lassen sich früh beeinflussen. Was es bräuchte, um das Risiko zu erkennen.
Lange war Krafttraining im Kindesalter tabu. Zu Unrecht, wie Forschungsergebnisse zeigen: Richtig angeleitet stärkt es die Gesundheit und das Selbstvertrauen der Heranwachsenden.
Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und
Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten deutschen Bundesländern.
Gesetzliche Grundlagen für die gutachterliche Tätigkeit sind die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei werden sowohl die Rechtsbereiche der privaten und als auch der gesetzlichen Krankenversicherungen berührt, so dass fundierte Kenntnisse zur Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ), BEMA und dem Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Eine besondere Anforderung in der gutachterlichen Tätigkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte der Gesundheitsämter besteht in der Fähigkeit, ärztlichen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichenund gesetzlichen Kenntnissen zu verknüpfen. Ziel der zweitägigen Veranstaltung ist daher, anhand praktischer Fallbeispiele der Referenten und Teilnehmer auf fachliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Besonderheiten einzugehen, die mit der gutachterlichen Tätigkeit verknüpft sind.
Aktuelle Entwicklungen finden dabei besondere Berücksichtigung. Die Veranstaltung ist
ausdrücklich als Workshop konzipiert. Basiskenntnisse zur gutachterlichen Tätigkeit und
Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten stellen daher eine wichtige Voraussetzung für die
Teilnahme dar.
Der theoretische Teil der Weiterbildung zur/zum Fachzahnärzt:in für Öffentliches
Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen: Lehrgangsteil 1 (Module 1 – 3 des
Weiterbildungskurses), Lehrgangsteil 2 (Gutachtenseminar Anfänger und Fortgeschrittene
Gutachtenworkshop, Hygienemanagement Teil 1 und 2, gemäß WBVO v. 14. 4. 2015).
Die Teilnehmenden sollten bitte interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtertätigkeit
vorstellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und diskutiert werden. Die entsprechenden
Unterlagen senden Sie bitte zum 24.06.2026 an Anastasia Wachtel.
Die Kontaktdaten von Frau Wachtel finden Sie unter folgendem Link:
https://www.akademie-oegw.de/die-akademie/unser-team/anastasia-wachtel
Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr? Stimmt nicht, zeigt Forschung. Wer motiviert ist, kann auch im hohen Alter gelassener und kontaktfreudiger werden.
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