Seit 2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, kontinuierlichen Patientenversorgung im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Insbesondere für ältere, multimorbide Patientinnen und Patienten ist der Zeitpunkt des Übergangs vom Krankenhaus in das Alten- und Pflegeheim oder in die ambulante Versorgungsstruktur unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelversorgung besonders risikobehaftet, da nicht selten im Zuge des Krankenhausaufenthaltes Arzneimitteltherapieumstellungen erfolgen.
Die diesjährige Sozialpharmazie-Tagung beleuchtet diese sensible Stelle der Arzneimittelversorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus aus verschiedenen Blickwinkeln und informiert über Best-Practice-Beispiele aus den unterschiedlichen Sektoren. Neben der Darstellung der jeweiligen Probleme werden von den beteiligten Akteuren, (Ärzte, Apotheker, Heime, Pflege, Krankenhäuser) besonders die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben aufgezeigt.
Die seit 2022 in NRW von den Amtsapotheker:innen durchgeführten Erhebungen zum Entlassmanagement in Apotheken und ganz aktuell auch in Pflegeeinrichtungen dienen als weitere Grundlagen für die Bewertung der Arzneimittelversorgung an dieser Schnittstelle.
Am Nachmittag des zweiten Tagungstages werden die dargestellten Anregungen im Rahmen eines interprofessionellen Workshops gebündelt, um hilfreiche Strategien für die Weiterentwicklung des arzneimittelbezogenen Entlassmanagements sektorenübergreifend zu entwerfen. Im Fokus sollen dabei konkrete Lösungen und Maßnahmen stehen, die von den Apothekerinnen und Apothekern des öffentlichen Gesundheitsdienstes in NRW gemeinsam mit den weiteren beteiligten Akteuren unterstützt oder umgesetzt werden können.
Letzte Änderung: 26.02.2026