Außerklinische Intensivpflege – Versorgungsrelevante Aspekte nach persönlichen Vor-Ort-Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst. Ein Praxisbericht
Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2711-1073
Die sozialgesetzlich im SGB V neu gefasste außerklinische Intensivpflege (AKI)
gestattet schwerstkranken Patienten, die zum großen Teil trachealkanüliert oder
beatmungspflichtig sind, ein soweit als möglich teilhabeorientiertes Leben auch
in häuslicher Umgebung. Als Leistung der Krankenkassen setzt sie eine spezielle
vertragsärztliche Verordnung voraus, eine qualifizierte Potenzialerhebung wird
bei beatmeten bzw. trachealkanülierten Patienten zusätzlich verlangt. Eine
jährlich stattfindende, obligate Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
(MD) am Leistungsort bildet zusammen mit der ärztlichen Verordnung die Grundlage
der genehmigenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse. Es wurde eine
Sekundärdatenanalyse von insgesamt 1615 Vor-Ort-Begutachtungen des MD Hessen aus
den ersten 17 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und Maßgaben zur
Durchführung der AKI durchgeführt. Bei dem hohen Anteil an tracheotomierten
Patienten von 72,6% der Gesamtpopulation wurden 27,7% durchgängig oder
intermittierend invasiv beatmet. Bei 46,5% war eine damals noch zwingend
erforderliche Potenzialerhebung noch ausstehend. In rund 8,2% aller Fälle konnte
die Notwendigkeit einer AKI sozialmedizinisch nicht nachvollzogen werden. Die
jährliche MD-Begutachtung vor Ort ermöglicht erstmals ein individuelleres und
differenzierteres Bild der speziellen Konstellation nach ICF-Kriterien mit Blick
auf die sozialmedizinische Notwendigkeit einer AKI-Versorgung. Schwerpunkte sind
hier insbesondere die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen und
pflegerischen Versorgung vor Ort sowie die Ausschöpfung eines festgestellten
Weaning- und Dekanülierungspotenzials.
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