Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept – oder auch nicht? Experteninterviews zu Verordnung und Selbstantrag von DiGA
Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2800-1191
In Deutschland kommen seit 2020 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im
Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen zum Einsatz. DiGA können von
gesetzlich Versicherten über zwei verschiedene Zugangswege erlangt werden.
Entweder können sie durch einen Arzt oder Psychotherapeuten verordnet oder
bei gegebener Indikation direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Das
Ziel der vorliegenden Studie ist es, die verschiedenen Zugangswege
insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung genauer zu
betrachten.Es wurden leitfadengestützte Interviews mit Experten durchgeführt, um die
aktuelle Versorgungssituation mit DiGA im Bereich psychischer Erkrankungen
zu untersuchen. Bei den Experten handelte es sich um Vertreter von
Patienten, Leistungserbringenden, Krankenkassen und DiGA-Herstellern. Die
Interviews wurden online durchgeführt, aufgezeichnet und transkribiert. Die
Transkripte wurden mit Hilfe der Software MAXQDA einer qualitativen
Inhaltsanalyse in Anlehnung an Kuckartz unterzogen.Es wurden 13 Experteninterviews geführt. Nach inhaltlicher Analyse ergaben
sich die drei Hauptthemen: 1) Relevanz der direkten Genehmigung bei der
Krankenkasse, 2) Umsetzung der direkten Genehmigung durch die Krankenkassen
und 3) Vor- und Nachteile des direkten Zugangs. Während der direkte Zugang
über die Krankenkassen quantitativ eher eine untergeordnete Rolle spielt,
birgt er auch mögliche Vorteile wie einen niederschwelligen Zugang oder eine
größere Patientenautonomie. Nachteile wurden insbesondere in einer
Verlagerung der Therapiehoheit von Leistungserbringern auf die
Krankenkassen, das Fehlen einer umfassenden Therapieüberwachung,
unzureichende Diagnosestellungen ohne oder mit nicht ausreichender
Berücksichtigung von Kontraindikationen sowie einem Mehraufwand für die
Krankenkassen gesehen.Mit der Möglichkeit zur Beantragung von GKV-finanzierten Leistungen direkt
bei den Krankenkassen wurde im deutschen Gesundheitssystem ein neuer Weg
eingeschlagen. Während es Argumente für sowie wider den Selbstantrag gibt,
ist die aktuelle Umsetzung zu hinterfragen. Durch die Notwendigkeit eines
aktuellen Indikationsnachweises sowie gegebenenfalls durch den nötigen
Ausschluss von Kontraindikationen müssen Patienten in der Regel den Arzt
bzw. Psychotherapeuten ohnehin aufsuchen, was die möglichen Vorteile
deutlich einschränkt. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist der Weg der
Verordnung meist mit weniger Problemen verbunden.
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