Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2754-1539
Seit 2020 können Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen digitale
Gesundheitsanwendungen für psychische Erkrankungen (PsyDiGA) verschreiben.
Ziel der Studie war es, die Bedeutung von PsyDiGA in der Versorgungsrealität
zu erfassen und zu erfahren, wie Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen den
Bedarf an PsyDiGA einschätzen und wie häufig sie diese tatsächlich
verschreiben. Darüber hinaus interessierten wir uns für mögliche Motive für
die (fehlende) Verschreibung von PsyDiGA.Im Frühjahr 2024 wurden 1000 bundesweit im Register der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung gelistete Psychologische Psychotherapeut:innen und
Ärzt:innen stratifiziert nach Bundesland und Gemeindegröße ausgewählt. Diese
erhielten postalisch einen eigens entwickelten Fragebogen, der darüber
hinaus u. a. über Fachgesellschaften online veröffentlicht wurde. Zudem
wurden leitfadenbasierte Interviews mit ausgewählten Teilnehmenden geführt.
Die Ergebnisse der Fragebogenerhebung wurden deskriptiv sowie mittels
Spearman-Rangkorrelationstests ausgewertet. Für die Interviews wurde eine
qualitative Inhaltsanalyse in Anlehnung an Mayring durchgeführt.Insgesamt 321 Befragte füllten den Fragebogen aus, 16 nahmen an den
Interviews teil. Den Bedarf an PsyDiGA auf einer Skala von 0–10 schätzten
61% (n=198) als≤2 (Median 2) ein. Im Median lag die Anzahl der
PsyDiGA-Verschreibungen in einem gewöhnlichen Quartal bei 0, die Spannweite
reichte bis zu 20 verschriebene PsyDiGA. Der Anteil an Personen mit
mindestens einer PsyDiGA-Verschreibung lag unter Ärzt:innen geringfügig
höher (n=23, 29%) als unter Psychologischen Psychotherapeut:innen (n=60,
25%). Die Bedarfseinschätzung unterschied sich nicht zwischen den beiden
Berufsgruppen. Laut den Interviews stellen die Gewährleistung von
Datenschutz, ein ausreichender Wirksamkeitsnachweis sowie eigenes Wissen
über die Inhalte von PsyDiGA Voraussetzungen für das Vertrauen in
beziehungsweise die Verschreibung von PsyDiGA dar.Wenig Erfahrungen mit oder eine fehlende wahrgenommene Notwendigkeit von
PsyDiGA im eigenen Praxisablauf könnten Gründe für die geringe
Verschreibungspraxis bzw. Bedarfseinschätzung sein. Die geforderte
Transparenz hinsichtlich Datenschutz, Wirksamkeit und Inhalten von PsyDiGA
spricht für hohe Qualitätsanforderungen, die Behandelnde an PsyDiGA
haben.
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