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08.06.2026 | L 3/2026 | Workshop – Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben nach AVV RÜb

Bereits Ende Januar 2021 erfolgte die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb). Dabei wurden auch die Regelkontrollfristen für viele Unternehmen verlängert, da die Betriebe mit einer Kontrollhäufigkeit von mehr als einer Plankontrolle im Jahr (Risikoklasse 1 – 5) nun in größeren Zeitabständen zu kontrollieren sind. Die Zuordnung der Risikoklassen bei Betrieben erfolgt - wie zuvor - nach Abschluss der individuellen Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der Risikokategorie eines Lebensmittelbetriebes sowie des Produktrisikos entsprechend Anlage 1 Nr. 5.3.5 zu § 7 Absatz 3 AVV RÜb. Als wichtiges Steuerungselement der Kontrollfrequenzen in der Lebensmittelüberwachung ist die Risikobeurteilung im Kontrollalltag daher gewissenhaft und trennscharf vom Kontrollpersonal durchzuführen. Dieser Workshop macht es sich somit zu Aufgabe den Austausch unter den Kolleg:innen des Kontrollpersonals, hinsichtlich der Durchführung der Risikobeurteilung, zu fördern – dabei ist es Ziel die individuell zu treffenden Einstufungen soweit zu verschärfen, dass aus gleichartigen betrieblichen Beschaffenheiten eine möglichst homogene Bewertung bei wechselndem Kontrollpersonal, sowie eine adäquate Einstufung in eine der Risikoklassen resultiert.

Letzte Änderung: 20.03.2026

06.10.2026 | L 27/2026 | Bußgeldverfahren im LM-Recht für Fortgeschrittene

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt fortgeschrittene Themen und Fallbeispiele zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Als Voraussetzung sind grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren hilfreich. Die Einführung wird die Basiselemente umfassen, die vor Erlass eines Bußgeldbescheides zu klären bzw. zu prüfen sind. Es werden 3 Fallbeispiele vorgestellt, die mit ihren individuellen Problemstellungen diskutiert werden und zu einem Entwurf der Abschlussentscheidung in einem Bußgeldverfahren, so insbesondere zu einer Arbeitshilfe für einen Bußgeldbescheid führen werden. Es werden u. A. die Anforderungen an eine Ordnungswidrigkeit, Tatzeit, Tatort, Verjährung, Fristberechnung, Wiedereinsetzung, Anhörung eines Betroffenen, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde mit Bezug auf die StPO, Geldbuße, Beweismittel, Inhalt des Bußgeldbescheides, Rechte der Verwaltungsbehörde zur Begleitung nach Einspruch und Vollstreckung des Bußgeldbescheides erörtert. Von Bedeutung wird auch die Lebensmittelverantwortung durch Aufgabenübertragung auf angestellte Mitarbeiter (§ 9 OWiG) sowie die Ordnungswidrigkeit der Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) sein.

Letzte Änderung: 11.03.2026

16.07.2026 | L 21/2026 | Das LFGB im Detail

Was ist neu? Was hat sich geändert? Die Veranstaltung vermittelt einen guten Einstieg in die Neuerungen rund um das neue LFGB, welches wesentlich im August 2021 geändert wurde und die letzten Neuerungen zum Dezember 2022 in Kraft getreten sind. Das LFGB erforderte die Anpassung an das unmittelbar geltende Unionsrecht aus mehrfacher Sicht, so insbesondere nach Gültigkeit der VO (EU) 2017/ 625 zum 14. 12. 2019. Art.137, 138 der VO (EU) 2017/625 halten bei Verdacht und Feststellung von Verstößen ausführliche Regeln für die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen bereit. Die §§ 38, 39 LFGB waren entsprechend anzupassen; § 39 a LFGB gilt nun für allgemeine Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Mittel zum Tätowieren; §§ 26,27 LFGB werden nur noch für Mittel zum Tätowieren gelten. § 43 a LFGB regelt die Ausgestaltung der Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden, so auch der Internethandel. Die Übermittlungspflicht zur Rückverfolgbarkeit gem. § 44 Abs. 3 LFGB wurde ausgeweitet. Die „Ekelnorm“ aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB alte Fassung hat eine eigene „Hausnummer“ unter § 12 LFGB mit der Gesetzesüberschrift „Weitere Verbote“ bekommen. Der Täuschungsschutz § 11 LFGB wurde erweitert und an die LMIV angepasst. Bei der Fortbildung wird die neue mit der alten Rechtslage gegenübergestellt und außerdem anhand von verschiedenen Fallbeispielen die neuen Vorschriften praxisnah vermittelt. Die Veranstaltung richtet sich an das Kontrollpersonal sowie an den Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Letzte Änderung: 11.03.2026

25.06.2026 | L 20/2026 | Das LFGB im Detail

Was ist neu? Was hat sich geändert? Die Veranstaltung vermittelt einen guten Einstieg in die Neuerungen rund um das neue LFGB, welches wesentlich im August 2021 geändert wurde und die letzten Neuerungen zum Dezember 2022 in Kraft getreten sind. Das LFGB erforderte die Anpassung an das unmittelbar geltende Unionsrecht aus mehrfacher Sicht, so insbesondere nach Gültigkeit der VO (EU) 2017/ 625 zum 14. 12. 2019. Art.137, 138 der VO (EU) 2017/625 halten bei Verdacht und Feststellung von Verstößen ausführliche Regeln für die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen bereit. Die §§ 38, 39 LFGB waren entsprechend anzupassen; § 39 a LFGB gilt nun für allgemeine Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Mittel zum Tätowieren; §§ 26,27 LFGB werden nur noch für Mittel zum Tätowieren gelten. § 43 a LFGB regelt die Ausgestaltung der Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden, so auch der Internethandel. Die Übermittlungspflicht zur Rückverfolgbarkeit gem. § 44 Abs. 3 LFGB wurde ausgeweitet. Die „Ekelnorm“ aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB alte Fassung hat eine eigene „Hausnummer“ unter § 12 LFGB mit der Gesetzesüberschrift „Weitere Verbote“ bekommen. Der Täuschungsschutz § 11 LFGB wurde erweitert und an die LMIV angepasst. Bei der Fortbildung wird die neue mit der alten Rechtslage gegenübergestellt und außerdem anhand von verschiedenen Fallbeispielen die neuen Vorschriften praxisnah vermittelt. Die Veranstaltung richtet sich an das Kontrollpersonal sowie an den Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Letzte Änderung: 25.03.2026

16.06.2026 | L 23/2026 | Bußgeldverfahren im LM-Recht für Fortgeschrittene

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt fortgeschrittene Themen und Fallbeispiele zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Als Voraussetzung sind grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren hilfreich. Die Einführung wird die Basiselemente umfassen, die vor Erlass eines Bußgeldbescheides zu klären bzw. zu prüfen sind. Es werden 3 Fallbeispiele vorgestellt, die mit ihren individuellen Problemstellungen diskutiert werden und zu einem Entwurf der Abschlussentscheidung in einem Bußgeldverfahren, so insbesondere zu einer Arbeitshilfe für einen Bußgeldbescheid führen werden. Es werden u. A. die Anforderungen an eine Ordnungswidrigkeit, Tatzeit, Tatort, Verjährung, Fristberechnung, Wiedereinsetzung, Anhörung eines Betroffenen, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde mit Bezug auf die StPO, Geldbuße, Beweismittel, Inhalt des Bußgeldbescheides, Rechte der Verwaltungsbehörde zur Begleitung nach Einspruch und Vollstreckung des Bußgeldbescheides erörtert. Von Bedeutung wird auch die Lebensmittelverantwortung durch Aufgabenübertragung auf angestellte Mitarbeiter (§ 9 OWiG) sowie die Ordnungswidrigkeit der Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) sein.

Letzte Änderung: 11.03.2026

23.04.2026 | L 13/2026 | Fisch und Fischerzeugnisse

Diese praxisorientierte Fortbildung richtet sich an Fachpersonal der Lebensmittelüberwachung, insbesondere Lebensmittelkontrolleur:innen und Tierärzt:innen. Die Veranstaltung bietet eine umfassende Einführung in alle relevanten Aspekte der Überwachung und Kontrolle von Fisch und Fischerzeugnissen. Im Fokus stehen die Besonderheiten dieses Lebensmittels, angefangen bei der Fischartenbestimmung, Krebs- und Weichtieren bis hin zu den spezifischen Anforderungen an Lebensmittelsicherheit und Kennzeichnung. Die Teilnehmenden erhalten fundiertes Wissen über Primärproduktion und Fangmethoden sowie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt für Fisch und Meeresfrüchte in Deutschland. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Frischebestimmung von Fisch sowie den Anforderungen an Tierschutz bei Schlachtung und Hälterung. Die Besichtigung des Seefischmarktes bietet dabei eine praxisnahe Ergänzung und ermöglicht Einblicke in Fischartenbestimmung, Verarbeitung und Hummerhälterung. Abgerundet wird die Fortbildung durch einen Überblick über Produkte rund um den Fisch und die Leitsätze.

Letzte Änderung: 26.03.2026

28.04.2026 | L 7/2026 | Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Es werden die Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit erläutert. Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmer, Leitungs- und Entscheidungspersonen. An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: die Grundzüge für ein Bußgeldbescheid gegen die Handelnde Person sowie ein Bußgeldbescheid gegen den Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit der Zurechnungsnorm von § 130 OWiG als Aufsichtspflichtverletzung. Die Zumessungskriterien für die Geldbuße werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.

Letzte Änderung: 01.04.2026

20.04.2026 | L 22/2026 | Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Es werden die Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit erläutert. Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmer, Leitungs- und Entscheidungspersonen. An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: die Grundzüge für ein Bußgeldbescheid gegen die Handelnde Person sowie ein Bußgeldbescheid gegen den Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit der Zurechnungsnorm von § 130 OWiG als Aufsichtspflichtverletzung. Die Zumessungskriterien für die Geldbuße werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.

Letzte Änderung: 25.03.2026

03.03.2026 | L 1/2026 | Lebensmittelrecht Kompakt

Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich mit einem „kompakten“ Rundumblick über das Lebensmittelrecht. Sie widmet sich zunächst dem Kerngeschäft in der Überwachung, der eigentlichen Lebensmittelkontrolle vor Ort. Die damit zusammenhängenden, vielschichtigen Aspekte und Kenntnisse zu den lebensmittelrechtlichen Anforderungen und die Möglichkeiten der Überwachung werden vorgestellt – somit die Rechte und Aufgaben der Lebensmittelkontrolle. Die Anforderungen an die Lebensmittelkontrolle sind mit dem Unionsrecht gestiegen, wichtige Aspekte und auch die Entscheidungen des EuGHs sind zu beachten, außerdem gilt die Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625. Die in der Praxis wichtigen Lebensmittelrechtsnormen – betreffend die VO (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung), das aktuelle Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die Hygienemaßstäbe der VO (EG) Nr. 852/2004 und der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) – werden diskutiert. Im Falle von Zuwiderhandlungen werden den Teilnehmenden in einem kurzen Überblick die entsprechenden Möglichkeiten im Bußgeldverfahren aufgezeigt.

Letzte Änderung: 23.02.2026

26.03.2026 | L 2/2026 | Workshop zu Interkultureller Kompetenz für Kontrollpersonal in der Lebensmittelüberwachung

Dieser Workshop zur interkulturellen Kompetenz richtet sich an Personal aus der Lebensmittelüberwachung und zielt darauf ab, die Teilnehmenden für die Herausforderungen in einer zunehmend diversen Gesellschaft zu sensibilisieren. In der sich wandelnden Lebensmittelbranche ergeben sich täglich komplexe Kontrollsituationen, die interkulturelles Verständnis und Feingefühl erfordern. Ziel ist es, den Teilnehmenden praktische Werkzeuge zu vermitteln, um kulturelle Unterschiede zu verstehen und effektiv mit Menschen verschiedener Hintergründe zusammenzuarbeiten. Durch interaktive Übungen und Fallstudien werden die interkulturellen Kompetenzen erweitert und ein aktiver, wertschätzender Umgang mit kultureller Vielfalt gefördert. Der Workshop bietet eine Plattform, um Strategien für eine inklusive und effektive Lebensmittelüberwachung zu entwickeln. Die Teilnehmenden reflektieren ihre Erfahrungen und erarbeiten innovative Lösungsansätze. Durch die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen werden sie befähigt, ihre Rolle in einer multikulturellen Gesellschaft professionell wahrzunehmen und somit zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit für alle Bevölkerungsgruppen beizutragen.

Letzte Änderung: 10.03.2026

28.01.2026 | L 29/2026 | Sanktionen gegen Mitarbeiter:innen und Unternehmen

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Eingegangen wird auf die Vorsorgepflichten der Lebensmittelunternehmer in der Handelskette und für die Betriebshygiene, die in der VO (EG) Nr. 852 / 2004 mit Hauptverantwortung und HACCP festgelegt sind. Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG, die Compliance-Norm mit dem generellen Gebot der Vermeidung oder dem wesentlichen Erschweren betriebstypischer Zuwiderhandlungen. Welche Sanktionen sind im Fall einer Ordnungswidrigkeit gegen die persönlich Verantwortlichen möglich und wie kann man – entweder gemeinsam oder auch nur alleine – gegen das Unternehmen vorgehen? Hier werden die Einziehung von Taterträgen (früher Verfall) und die Verbandsgeldbuße erörtert und die möglichen Berechnungsmodelle gegenübergestellt – aber auch ein Vergleich zur Straftat gezogen. Auf die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017 / 625 und ihrer Vorgabe, betrügerische und irreführende Praktiken aufzudecken und erlangte Tatvorteile wegzunehmen, wird eingegangen. An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: ein Bußgeldbescheid gemeinsam gegen die natürliche Person und gegen das Unternehmen und auch der selbständige Bußgeldbescheid (Einziehungsbescheid) nur gegen das Unternehmen. Die Zumessungskriterien für die Geldbuße – ihrem Sanktionsteil und Abschöpfungsteil – werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.

Letzte Änderung: 23.01.2026
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