12.10.2026 | L 32/2026 | Präsenzfortbildung: Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht
25. August 2026 um 17:00
Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Es werden die Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit erläutert.
Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmer, Leitungs- und Entscheidungspersonen.
An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: die Grundzüge für ein Bußgeldbescheid gegen die Handelnde Person sowie ein Bußgeldbescheid gegen den Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit der Zurechnungsnorm von § 130 OWiG als Aufsichtspflichtverletzung.
Die Zumessungskriterien für die Geldbuße werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.
Letzte Änderung: 25.08.2026
Letzte Änderung: 25.08.2026