08.06.2026 | L 3/2026 | Workshop – Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben nach AVV RÜb
20. März 2026 um 09:00
Bereits Ende Januar 2021 erfolgte die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb). Dabei wurden auch die Regelkontrollfristen für viele Unternehmen verlängert, da die Betriebe mit einer Kontrollhäufigkeit von mehr als einer Plankontrolle im Jahr (Risikoklasse 1 – 5) nun in größeren Zeitabständen zu kontrollieren sind.
Die Zuordnung der Risikoklassen bei Betrieben erfolgt - wie zuvor - nach Abschluss der individuellen Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der Risikokategorie eines Lebensmittelbetriebes sowie des Produktrisikos entsprechend Anlage 1 Nr. 5.3.5 zu § 7 Absatz 3 AVV RÜb.
Als wichtiges Steuerungselement der Kontrollfrequenzen in der Lebensmittelüberwachung ist die Risikobeurteilung im Kontrollalltag daher gewissenhaft und trennscharf vom Kontrollpersonal durchzuführen.
Dieser Workshop macht es sich somit zu Aufgabe den Austausch unter den Kolleg:innen des Kontrollpersonals, hinsichtlich der Durchführung der Risikobeurteilung, zu fördern – dabei ist es Ziel die individuell zu treffenden Einstufungen soweit zu verschärfen, dass aus gleichartigen betrieblichen Beschaffenheiten eine möglichst homogene Bewertung bei wechselndem Kontrollpersonal, sowie eine adäquate Einstufung in eine der Risikoklassen resultiert.
Letzte Änderung: 20.03.2026
Letzte Änderung: 20.03.2026