01.07.2026 | L 4/2026 | Aktuelles Lebensmittelrecht
20. Mai 2026 um 12:00
Die sogenannten sieben „Frühstücksrichtlinien“ regeln die Vermarktung und Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren, Eingedickter Milch und Trockenmilch, Zuckerarten, Kakao- und Schokoladenerzeugnissen sowie Kaffee- und Zichorienextrakten. Mit der Richtlinie (EU) 2024/1438 wurden vier dieser Richtlinien umfassend überarbeitet, um Verbraucher besser zu informieren, Transparenz zu schaffen und gesündere Kaufentscheidungen zu fördern; ein zentraler Bestandteil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ im Rahmen des Europäischen Grünen Deals.
Die nationale Umsetzung erfolgte mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Honigver-ordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften“ (25.11.2025), die ab 14. Juni 2026 gilt.
Während der erste Veranstaltungstag die rechtlichen Änderungen und Neuerungen im Detail thematisiert, bietet der zweite Veranstaltungstag Themen und Fallbeispiele zum Bußgeldver-fahren in Bezug auf Verstöße der betreffenden Regelungen zur Umsetzung der Frühstücksricht-linien.
Die Veranstaltung vermittelt praxisorientiertes Wissen zur Umsetzung der neuen Vorschriften und beleuchtet deren Auswirkungen auf Produktion, Handel und Lebensmittelüberwachung .
Letzte Änderung: 20.05.2026
Letzte Änderung: 20.05.2026