26.08.2026 | M 37(2)/2026 | # Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX: Grundlagenseminar Teil II
26. Mai 2026 um 12:30
Den Kreisen und kreisfreien Städten wurden in verschiedenen Bundesländern die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zugewiesen. Es sind seither unterschiedliche Organisationsformen entstanden, wobei in den meisten kommunalen Strukturen die unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter mit der Übertragung dieser Aufgabe neue Handlungsfelder erhalten haben.
Gemeinsam bleibt aber die Verpflichtung zu einer einheitlichen Bewertung von Gesundheitsstörungen gemäß der Versorgungsmedizinverordnung. In der im November 2007 begonnenen Fortbildungsreihe wird traditionell auf verschiedene Aspekte der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht in wechselnden Fachgebieten eingegangen. Dabei werden grundlegende Aspekte in der Begutachtung von Erkrankungen nach dem Schwerbehindertenrecht dargestellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden erläutert. Die Bildung des Gesamtgrades der Behinderung wird anhand von Fallbeispielen dargestellt. Es wird ausreichend Gelegenheit gegeben, Ihre Fragen zu besprechen und Ihre Fallbeispiele exemplarisch zu behandeln. Wir bitten um Einsendung von Fragen und interessanten Fallbeispielen bis eine Woche vor der Veranstaltung an hoffmann@akademie-oegw.de .
Letzte Änderung: 26.05.2026
Letzte Änderung: 26.05.2026