Den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW wurde am 1.1.2008 die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zugewiesen. Es sind seither unterschiedliche Organisations-formen entstanden, wobei in den meisten kommunalen Strukturen die unteren Gesundheits-behörden/Gesundheitsämter mit der Übertragung dieser Aufgabe neue Handlungsfelder erhalten haben. In den anderen Bundesländern bestehen differente Strukturen. Gemeinsam bleibt aber die Verpflichtung zu einer einheitlichen Bewertung von Gesundheitsstörungen gemäß der Versorgungsmedizinverordnung. Neben der Orientierung an Rechtsnormen, Rechtsprechung und Stand der Wissenschaft ist der kollegiale Erfahrungsaustausch ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung.
Mit diesem Veranstaltungsformat steht nun ein Forum zur Verfügung, in dem diesen Aspekten durch Fachvortrag und kollegiale Fallbesprechungen Rechnung getragen wird.
Dabei werden grundlegende Aspekte in der Begutachtung von Erkrankungen nach dem Schwerbehindertenrecht anhand der von Ihnen eingebrachten Fragen und Fallbeispiele erörtert und die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert.
Für die Vorbereitung der Fallbesprechungen und Fragen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, eigene Fälle und Fragen bis vier Wochen vor dem Termin bei Frau Hoffmann einzureichen unter: hoffmann@akademie-oegw.de
Letzte Änderung: 06.03.2026