Die ärztliche Leichenschau stellt den letzten Dienst an Patient/-innen dar. Sie dient medizinischen Zwecken wie der gesicherten Todesfeststellung, hat jedoch insbesondere auch rechtliche Bedeutung.
Die Klassifizierung der Todesart hat ermittlungsseitig Konsequenzen für Polizei und Staatsanwaltschaft. Für Angehörige können sich aus den ärztlichen Dokumentationen zur Leichenschau neben einer unmittelbaren Einflussnahme auf den Ablauf des Bestattungsprozederes in der Trauerphase auch erhebliche finanzielle Auswirkungen ergeben, etwa im Rahmen einer bestehenden Unfallversicherung.
Die Veranstaltung soll einen Überblick über die Themengebiete Leichenschau und Klassifizierung der Todesart geben. Es sollen hierbei insbesondere auch in der rechtsmedizinischen Praxis beobachtete Problemfelder angesprochen werden, aus denen sich Konsequenzen für Angehörige verstorbener Personen ergeben. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Todesbescheinigungen im Gesundheitsamt in einer separaten Mittagsfortbildung behandelt wird.
Letzte Änderung: 05.11.2025