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Vereinbarte Debatte zur Widerspruchslösung: Organspende verstehen

Kompaktes Hintergrundwissen für Redaktionen: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beantwortet die wichtigsten Fragen

Köln, 22. Juni. Im Bundestag wird aktuell über die mögliche Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beantwortet in einem FAQ die wichtigsten Fragen zur Organspende zu medizinischen Fakten, Abläufen, Voraussetzungen und Altersregelungen. 

Ein Anlass für die Diskussion ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen: Aktuell stehen mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste. Demgegenüber gab es im Jahr 2025 bundesweit 953 Organspenderinnen und Organspender. Im europäischen Ländervergleich liegt Deutschland damit im unteren Bereich.

Dabei ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch: Laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 sind 75 Prozent der Befragten bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende hatten jedoch nur 62 Prozent getroffen, dokumentiert hatten sie 45 Prozent. Fehlt jedoch eine dokumentierte Entscheidung, müssen die Angehörigen im Ernstfall eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person treffen. 

In Deutschland gilt seit 1997 die Entscheidungslösung: Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat – zum Beispiel im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder mündlich gegenüber Angehörigen. Ist keine Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Bei der Entscheidungslösung gibt es zudem einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung, damit Bürgerinnen und Bürger über ihre Entscheidungsmöglichkeiten ergebnisoffen informiert werden. Diesen Auftrag erfüllt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Organspende sind in Europa unterschiedlich geregelt. Im Fall eines Todes gilt grundsätzlich das Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download. Sobald er ausgefüllt und unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.

In anderen europäischen Ländern gelten andere gesetzliche Vorschriften: Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn. Dort ist eine Organentnahme grundsätzlich möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register oder im Organspendeausweis: 

Das Organspende-Register ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Es bietet – neben dem bekannten Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – eine digitale Möglichkeit, die eigene Entscheidung rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert oder widerrufen werden.

Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.

Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter: 
www.organspende-info.de

Gesetzliche Regelungen in Europa:
www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen 

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
Tel. 0221 8992-332
E-Mail: pressestelle(at)bioeg.de
www.bioeg.de

Instagram: www.instagram.com/bundesinstitut_gesundheit/
LinkedIn:   www.linkedin.com/company/bioeg/
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Tag der Organspende: Zeit, Zeichen zu setzen

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit regt zu frühzeitiger Auseinandersetzung mit dem Thema Organ- und Gewebespende an

Köln, 2. Juni 2026. „Zeit, Zeichen zu setzen.“: Anlässlich des bundesweiten Tags der Organspende am 6. Juni macht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) deutlich, wie wichtig die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist. Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod ein Organ gespendet, auf der Warteliste für ein Organ stehen aktuell rund 8.000 Menschen. Gemeinsam mit Selbsthilfe- und Patientenverbänden und der Deutschen Stiftung Organtransplantation informiert das BIÖG bei der zentralen Veranstaltung auf dem Leipziger Stadtfest umfassend über das Thema Organspende.

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist sehr persönlich. Wer sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema beschäftigt, erspart seinen Angehörigen, im Ernstfall unter großer emotionaler Belastung entscheiden zu müssen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und den eigenen Willen zu dokumentieren – am besten im Organspende-Register. Eine dort festgehaltene Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der unter Umständen nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar.“ 

Das Organspende-Register ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Es bietet – neben dem bekannten Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – eine digitale Möglichkeit, die eigene Entscheidung rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert oder widerrufen werden.

Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter:
www.organspende-info.de

Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register oder im Organspendeausweis: 

Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
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Studie zeigt: Jüngere Generationen liegen beim Faktenwissen zu Organspende vorn

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit veröffentlicht Gesamtbericht zur Repräsentativbefragung zur Organ- und Gewebespende

Köln, 18. Dezember 2025. Die Organ- und Gewebespende ist ein Thema, zu dem viele Menschen klare, verlässliche Informationen wünschen. Eine aktuelle repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gibt nun einen umfassenden Überblick darüber, wie gut Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tatsächlich informiert sind – und zeigt bemerkenswerte Unterschiede zwischen den Generationen. Besonders die Altersgruppen bis 35 Jahre sind über das Thema gut informiert, wie der aktuelle Gesamtforschungsbericht zur Repräsentativbefragung Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende zeigt. Fast die Hälfte der befragten 26- bis 35-Jährigen (49 %) wird in der Studie als „gut informiert“ eingestuft.

Ebenfalls auffällig ist der Wissenszuwachs der „Generation Z“: Der Anteil der 14- bis 25-Jährigen, die „gut informiert“ sind, ist seit 2016 deutlich gestiegen. Während 2016 lediglich 32 Prozent der 14- bis 25-Jährigen als „gut informiert“ galten, stieg dieser Anteil in der neuesten Erhebung auf 45 Prozent. Der Wissensstand der Gesamtbevölkerung ist seit 2016 laut Studie dagegen nur leicht angestiegen.

Insgesamt sind knapp 40 Prozent der Befragten „gut informiert“, während etwas mehr als die Hälfte (57 %) als „mäßig informiert“ eingestuft werden. Vier Prozent der Befragten zeigen deutliche Wissenslücken und werden daher als „schlecht informiert“ eingeschätzt. Fast die Hälfte der Befragten (48 %) weiß nicht, dass es keine Altersgrenze für die Organ- oder Gewebespende gibt.

79 Prozent der Befragten wissen, dass der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen – der sogenannte Hirntod – die zentrale Voraussetzung für eine Organentnahme ist. 17 Prozent hingegen denken, der Herztod sei Voraussetzung – das ist jedoch falsch. Zudem zeigt die Studie: Bei den Befragten gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen dazu, was der Hirntod eigentlich ist. Um hier mehr Orientierung zu geben, hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit vier Erklärfilme produziert – darunter ein Film, der Social-Media-Diskussionen zum Thema Hirntod aufgreift.

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist sehr persönlich. Wer jedoch die medizinischen Grundlagen kennt, kann diese Entscheidung besser im Einklang mit den eigenen Werten treffen. Wer sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema beschäftigt, erspart zudem seinen Angehörigen die Last, im Ernstfall unter großer emotionaler Belastung entscheiden zu müssen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und den eigenen Willen zu dokumentieren – im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder im Organspende-Register.“

Für die Studie „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2024“ hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit im vergangenen Jahr 4001 Personen im Alter zwischen 14 und 75 Jahren befragt. Während eine erste Auswertung Anfang des Jahres bereits Trends zeigte, ermöglicht der neu veröffentlichte Abschlussbericht tiefergehende Analysen.

Der barrierefreie Bericht zum Download: Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2024

Die Erklärvideos zum Hirntod sind auf der Video-Plattform Youtube zu sehen:

Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter: www.organspende-info.de 

Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register www.organspende-register.de oder im Organspendeausweis.
Zum Download oder zur kostenfreien Bestellung unter: www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.

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Organspendeausweis in der EU: Darauf sollten Sie im Urlaub achten

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet Dokumente in 29 Sprachen an

Köln, 30. Juni 2025. Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.

Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa:

  • Entscheidungslösung (Deutschland): Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung schriftlich dokumentiert oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt hat – im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – kommt als Spender oder Spenderin in Frage. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, müssen die nächsten Angehörigen stellvertretend die Entscheidung treffen.
  • (Erweiterte) Zustimmungslösung (u. a. Dänemark, Griechenland): Eine Organspende erfolgt ebenfalls ausschließlich bei vorliegender Zustimmung der verstorbenen Person. Der Zusatz „erweitert“ bedeutet, dass auch die Angehörigen über eine Organspende bestimmen können, wenn keine Dokumentation über die Entscheidung der oder des Verstorbenen vorliegt. Im Unterschied zur Entscheidungslösung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, Bürgerinnen und Bürger regelmäßig umfassend über die Organspende zu informieren.
  • Widerspruchslösung (u. a. Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Ungarn): In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Ausland sicher verstanden.

Den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier:
https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-sprachen-c-425/
Sobald er ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.

Informationen zur Organ- und Gewebespende finden Sie unter:
www.organspende-info.de

Gesetzliche Regelungen in Europa:
https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen 

Weitere Informationen gibt es unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspende 

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
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Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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