Hochschulen: Zehn »Exzellenzuniversitäten« mit Millionen gefördert

© xy / stock.adobe.com

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Der Schutz vor der Hitze an Gebäuden wird immer wichtiger, denn die Sommer werden klimawandelbedingt zunehmend wärmer und Hitzeperioden halten länger an. Bevor Sie als Kommune Klimaanlagen in Ihren öffentlichen Gebäuden installieren, kann mit einer Vielzahl von passiven Maßnahmen das Innenraumklima auf einer angenehmen Temperatur gehalten werden. Ziel ist es, den aktiven technischen Kühlbedarf (z. B. durch Klimaanlagen) auf ein Minimum zu reduzieren.
Folgende passive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind möglich:
Der Sommerliche Wärmeschutz an Gebäuden ist in Deutschland mittlerweile gesetzlich gefordert. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 14 für den Neubau und in § 51 für ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Der Nachweis bezieht sich auf DIN 4108-2:2013-02 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) .
Im Rahmen des Projekts HeatResilientCity (HRC) wurden Maßnahmen zur Optimierung des sommerlichen Wärmeschutzes (PDF, 1.6 MB) erarbeitet und bei der Sanierung eines Plattenbaus der Eisenbahner Wohnungsgenossenschaft im Quartier Dresden-Gorbitz umgesetzt.
Der Leitfaden zum sommerlichen Wärmeschutz (PDF, 6.2 MB, nicht barrierefrei) für Unternehmen, kommunale Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen der LandesEnergieAgentur Hessen informiert Sie über verschiedene Aspekte und Möglichkeiten des sommerlichen Wärmeschutzes in Kommunen und Unternehmen.
In der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Studie „Kühle Gebäude im Sommer – Anforderungen und Methoden des sommerlichen Wärmeschutzes“ (PDF, 11.9 MB, nicht barrierefrei) wurde der Einfluss von passiven Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, von Klimadaten sowie von Nutzungs- und Fassadentypen untersucht.
insbesondere Kindertagesstätten, Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen