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08.07.2026 | Z 8/2026 | Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten deutschen Bundesländern. Gesetzliche Grundlagen für die gutachterliche Tätigkeit sind die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei werden sowohl die Rechtsbereiche der privaten und als auch der gesetzlichen Krankenversicherungen berührt, so dass fundierte Kenntnisse zur Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ), BEMA und dem Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Eine besondere Anforderung in der gutachterlichen Tätigkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte der Gesundheitsämter besteht in der Fähigkeit, ärztlichen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichenund gesetzlichen Kenntnissen zu verknüpfen. Ziel der zweitägigen Veranstaltung ist daher, anhand praktischer Fallbeispiele der Referenten und Teilnehmer auf fachliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Besonderheiten einzugehen, die mit der gutachterlichen Tätigkeit verknüpft sind. Aktuelle Entwicklungen finden dabei besondere Berücksichtigung. Die Veranstaltung ist ausdrücklich als Workshop konzipiert. Basiskenntnisse zur gutachterlichen Tätigkeit und Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten stellen daher eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme dar. Der theoretische Teil der Weiterbildung zur/zum Fachzahnärzt:in für Öffentliches Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen: Lehrgangsteil 1 (Module 1 – 3 des Weiterbildungskurses), Lehrgangsteil 2 (Gutachtenseminar Anfänger und Fortgeschrittene Gutachtenworkshop, Hygienemanagement Teil 1 und 2, gemäß WBVO v. 14. 4. 2015). Die Teilnehmenden sollten bitte interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtertätigkeit vorstellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und diskutiert werden. Die entsprechenden Unterlagen senden Sie bitte zum 24.06.2026 an Anastasia Wachtel. Die Kontaktdaten von Frau Wachtel finden Sie unter folgendem Link: https://www.akademie-oegw.de/die-akademie/unser-team/anastasia-wachtel

Letzte Änderung: 07.04.2026

29.06.2026 | Z 3/2026 | Hygienemanagement und Aufbereitung von Medizinprodukten im zahnärztlichen Gesundheitsdienst (Teil 1)

Nach der Coronapandemie muss niemand mehr von der Bedeutung der Infektionsprophylaxe auch im Bereich der Zahnheilkunde überzeugt werden. Im Mittelpunkt des Interesses steht aktuell das IfSG, aber Medizinproduktegesetz (MPG), Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und RKI-Richtlinien insbesondere zu den Anforderungen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten haben nicht an Bedeutung verloren. Dies betrifft auch die Zahnärztlichen Gesundheitsdienste. Diese müssen als Teil der unteren Gesundheitsbehörde im besonderen Maße dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen gesetzeskonform und in vorbildlicher Form umgesetzt werden. Jederzeit können sie bei ihrer Arbeit in Einrichtungen und Schulen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten – dies umso mehr in Zeiten multiresistenter Keime einerseits und allgegenwärtiger Handydokumentation andererseits. Voraussetzungen für eine korrekte Erfüllung aller Vorgaben sind neben einer fundierten Wissensgrundlage zu den möglichen Infektionserkrankungen und deren Übertragungswegen umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Organisation, der Durchführung und der Dokumentation der erforderlichen hygienischen Maßnahmen. Besonders zu beachten ist laut RKI die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements. Ausschließlich für Zahnärzt:innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hierbei handelt es sich um ein Pflichtmodul der Ausbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen bestehend aus zwei Teilen.

Letzte Änderung: 06.03.2026

13.04.2026 | Z 7/2026 | Beginners' Days

Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Tätigkeit im ÖGD erst vor kurzer Zeit aufgenommen haben, aber auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zahnärztlichen Diensten, die an den Kursinhalten interessiert sind. Neben fachlicher Kompetenz ist auch die Kenntnis gesetzlicher Grundlagen ein sehr wichtiger Baustein zahnmedizinischer Tätigkeit im ÖGD. Dieser Kurs vermittelt die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen für die zahnärztliche Untersuchung in Kindertagesstätten und Schulen, die bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage der Gruppenprophylaxe und Basiskenntnisse der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Praxisbegehungen anhand der jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Länder. Neben den gesetzlichen Grundlagen der Kernaufgaben von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ÖGD werden auch grundsätzliche Kenntnisse der o. g. Tätigkeiten vermittelt, unter anderem Standards der Befunderhebung und Dokumentation im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Untersuchung. Die Teilnehmenden werden gebeten, (soweit bekannt) alle für sie relevanten und verbindlichen Rechtsgrundlagen zur Veranstaltung mitzubringen.

Letzte Änderung: 13.03.2026

23.03.2026 | Z 1/2026 | Hygienemanagement: Grundlagen und praktische Umsetzung Teil 2

Das Infektionsschutzgesetz überträgt den Gesundheitsämtern die Aufgaben, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Um dem gerecht zu werden, ermitteln die Mitarbeitenden immer dann, wenn dem Gesundheitsamt Erkrankungs- und Verdachtsfälle gemeldet werden und meldet die Erkenntnisse weiter. Außerdem werden entsprechend notwendige Maßnahmen eingeleitet. Gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 8 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) haben Zahnarztpraxen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft (dieser entspricht den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts) Maßnahmen zu treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Ebenso können Zahnarztpraxen gemäß § 23 Abs. 6 IfSG durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Des Weiteren gibt § 36 Abs. 2 IfSG den Gesundheitsämtern die Möglichkeit Einrichtungen infektionshygienisch zu überwachen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden. In dieser Veranstaltung werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: infektiologische Meldungen, Ermittlungen sowie Begehung der Zahnärztlichen Praxis. Hierbei handelt es sich um ein Pflichtmodul der Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen. Dieses Pflichtmodul besteht aus zwei Teilen.

Letzte Änderung: 23.02.2026

02.03.2026 | Z 4/2026 | Gutachtenseminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes – Fortgeschrittene

Das Erstellen von Gutachten für unterschiedliche Auftraggeber stellt hohe Anforderungen an Zahnärzt:innen des ÖGD. Dabei ist es notwendig, Fachexpertise mit Wissen im Verwaltungsrecht zu verknüpfen. Gute Kenntnisse gesetzlicher Grundlagen/Rechtsverordnungen in den aktuell gültigen Fassungen (Beihilfeverordnung des Bundes/der Länder, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Gebührenordnung der Zahnärzte und Ärzte -GOZ/GOÄ-, BEMA) und des Festzuschuss-Systems der gesetzlichen Krankenversicherung sind Voraussetzung. Das Seminar setzt Grundlagenwissen zur Stellung des Gutachters im ärztlichen und juristischen Sinne sowie im Beihilferecht und der jeweils gültigen Gebührenordnung voraus und möchte die Kenntnisse in den jeweiligen Bereichen vertiefen. Der dritte Veranstaltungstag widmet sich der „Kieferorthopädie“. Die Teilnehmer:innen werden gebeten, eine Kurzfassung der neuen GOZ und des BEMA sowie (soweit bekannt) alle für sie relevanten und verbindlichen landesspezifischen Rechtsgrundlagen zur Veranstaltung mitzubringen. Der theoretische Teil der Weiterbildung zur/zum Fachzahnärzt:in für Öffentliches Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen: Lehrgangsteil 1 (Module 1 – 3 des Weiterbildungskurses), Lehrgangsteil 2 (Gutachtenseminar Anfänger und Fortgeschrittene Gutachtenworkshop, Hygienemanagement Teil 1 und 2, gemäß WBVO v. 14. 4. 2015). Die Teilnehmenden sollten bitte interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtertätigkeit vorstellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und diskutiert werden. Die entsprechenden Unterlagen sind bitte bis zum 12.02.2026 per Mail an wachtel@akademie-oegw.de zur Verfügung zu stellen!

Letzte Änderung: 20.02.2026

23.02.2026 | Z 2/2026 | Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten deutschen Bundesländern. Gesetzliche Grundlagen für die gutachterliche Tätigkeit sind die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei werden sowohl die Rechtsbereiche der privaten und als auch der gesetzlichen Krankenversicherungen berührt, so dass fundierte Kenntnisse zur Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ), BEMA und dem Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Eine besondere Anforderung in der gutachterlichen Tätigkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte der Gesundheitsämter besteht in der Fähigkeit, ärztlichen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichen und gesetzlichen Kenntnissen zu verknüpfen. Ziel der zweitägigen Veranstaltung ist daher, anhand praktischer Fallbeispiele der Referenten und Teilnehmer auf fachliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Besonderheiten einzugehen, die mit der gutachterlichen Tätigkeit verknüpft sind. Aktuelle Entwicklungen finden dabei besondere Berücksichtigung. Die Veranstaltung ist ausdrücklich als Workshop konzipiert. Basiskenntnisse zur gutachterlichen Tätigkeit und Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten stellen daher eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme dar. Der theoretische Teil der Weiterbildung zur/zum Fachzahnärzt:in für Öffentliches Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen: Lehrgangsteil 1 (Module 1 – 3 des Weiterbildungskurses), Lehrgangsteil 2 (Gutachtenseminar Anfänger und Fortgeschrittene Gutachtenworkshop, Hygienemanagement Teil 1 und 2, gemäß WBVO v. 14. 4. 2015). Die Teilnehmenden sollten bitte interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtertätigkeit vorstellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und diskutiert werden. Die entsprechenden Unterlagen sind bitte zum 09.02.2026 an wachtel@akademie-oegw.de einzusenden. Ebenso bitten wir darum eine Kurzfassung der neuen GOZ und des BEMA sowie (soweit bekannt) alle für sie relevanten und verbindlichen landesspezifischen Rechtsgrundlagen für die Veranstaltung bereitzuhalten.

Letzte Änderung: 23.01.2026
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