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BVÖGD fordert rasch höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und stark zuckerhaltige Lebensmittel – Einnahmen sollten in Prävention und Gesundheitsversorgung fließen

26. Juni 2026 um 09:54

Berlin, 26.06.2026
Pressemitteilung als PDF

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die aktuellen politischen Forderungen nach einer schnelleren Anhebung von Steuern auf Tabak und Alkohol und eine neue Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Aus Sicht des Verbandes sind solche Abgaben ein wirksames Instrument der Prävention und können dazu beitragen, gesundheitsschädlichen Konsum zu verringern.

Der BVÖGD fordert zugleich, die zusätzlichen Einnahmen konsequent dem Gesundheitswesen zugutekommen zu lassen. Sie sollten insbesondere für Prävention und Gesundheitsförderung eingesetzt und nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen.

„Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte können einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten. Entscheidend ist aber, dass die zusätzlichen Einnahmen auch tatsächlich dort ankommen, wo sie die Gesundheit der Menschen stärken“, sagt der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Peter Schäfer. „Wir fordern deshalb, die Mittel zweckgebunden für Prävention, Gesundheitsförderung und -versorgung einzusetzen. Sie dürfen nicht im allgemeinen Bundeshaushalt aufgehen.“

Der BVÖGD weist darauf hin, dass Prävention eine der wirksamsten Investitionen in die Gesundheit der Bevölkerung ist. Der Öffentliche Gesundheitsdienst leistet dabei einen wichtigen Beitrag – von der Gesundheitsförderung in Kitas und Schulen über Suchtprävention bis hin zur kommunalen Gesundheitsplanung. Eine verlässliche Finanzierung präventiver Maßnahmen sei deshalb ein wesentlicher Baustein einer zukunftsfesten Gesundheitspolitik.

Der Verband sieht in den aktuellen politischen Initiativen die Chance, Prävention in Deutschland nachhaltig zu stärken. Gesundheitsfördernde Lenkungssteuern könnten dazu beitragen, gesundheitsschädlichen Konsum zu reduzieren und gleichzeitig finanzielle Spielräume für wirksame Präventionsangebote zu schaffen. Voraussetzung sei jedoch, dass die daraus erzielten Einnahmen dauerhaft und transparent für gesundheitliche Zwecke verwendet werden.

Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärzte und Ärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz) Bundestagsdrucksache 21/6130)

22. Juni 2026 um 11:32

Berlin, den 22. Juni 2026

Stellungsnahme als PDF

Der BVÖGD vertritt auf Bundesebene die berufspolitischen und fachlichen Interessen der rund 3.900 Ärztinnen und Ärzten, die in den 380 deutschen Gesundheitsämtern beschäftigt sind. Zu den zentralen bevölkerungsmedizinischen Aufgaben der Gesundheitsämter zählen die Prävention und Gesundheitsförderung in den kommunalen Lebenswelten vor Ort. Diese Aufgabenwahrnehmung ist auch in den Gesundheitsdienstgesetzen der Bundesländer ausdrücklich verankert.

Der BVÖGD begrüßt es deshalb außerordentlich, dass die 66 Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV auch drei zentrale Forderungen zur Stärkung der Prävention im deutschen Gesundheitswesen enthalten. Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Tabak- und Alkoholsteuer sowie der Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüsste Erfrischungsgetränke sind geeignete Instrumente, um gesundheitsgefährdendes Verhalten zu beeinflussen und damit die Ursachen einer Vielzahl chronischer Erkrankungen und damit verbundener Krankheits- und Krankheitsfolgekosten zu verringern.

Die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie internationalen Vergleichsstudien basierenden Diskussionen der vergangenen Monate haben gezeigt, welche Defizite im Bereich der Prävention in Deutschland existieren und wie diese Defizite behoben werden können. Die Ergebnisse des vom AOK-Bundesverband und dem Deutschen Krebsforschungszentrum gemeinsam herausgegeben Public-Health-Index sowie die evidenzbasierte Positionierung des Wissenschaftsrats zu Prävention und Gesundheitsforschung hat sich auch die Finanzkommission Gesundheit zu eigen gemacht. Dabei zeigen beispielsweise Erfahrungen aus Großbritannien, dass die dortige Getränkeindustrie nach der Einführung einer gestaffelten Zuckersteuer den Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken erheblich reduziert hat und damit wesentliche Ursachen von Übergewicht und Adipositas und daraus resultierenden Folgeerkrankungen wirksam bekämpft werden können.

Auch wenn der vorliegende Entwurf die Vorschläge noch nicht unmittelbar in gesetzgeberische Regelungen umsetzt, ist die auf S. 4 enthaltene Ankündigung, dass „die Bundesregierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen will, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen, aus Sicht des BVÖGD ausdrücklich zu begrüßen. Dabei erscheint es aus unserer Sicht zwingend geboten, dass die aus einer solchen Maßnahme resultierenden geschätzten Mehreinnahmen von jährlich rund 450 Millionen Euro auch tatsächlich in verbesserte Angebote zur Primärprävention in betrieblichen und nicht betrieblichen Lebenswelten fließen.

Gut ausgestaltete Lenkungssteuern können laut WHO ein wirksames Instrument sein, um gesundheitsschädlichen Konsum einzudämmen. Eine Verwendung von Steuermehreinnahmen- wie offensichtlich im Kontext mit einer Erhöhung der Tabaksteuer beabsichtigt- ausschließlich zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu nutzen, halten wir hingegen nicht für angezeigt. Aus Sicht des BVÖGD wäre es zielführend – wie von der Finanzkommission Gesundheit konkret in den letzten drei ihrer insgesamt 66 Vorschlägen postuliert – die steuerlichen Instrumente Tabak- Alkohol- und Zuckersteuer -bereits mit Wirkung für 2027 einzuführen und für Präventionszwecke zu nutzen.

Der BVÖGD begrüßt es, dass die Finanzkommission Gesundheit angekündigt hat, in ihrem zweiten bis Ende 2026 vorzulegenden Bericht mit strukturellen Maßnahmen “Reformempfehlungen zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung“ vorzuschlagen, die sowohl den Regelungsrahmen des SGB V als auch darüberhinausgehende präventive Handlungsfelder umfassen. In diesem Kontext wird der BVÖGD sowohl der Finanzkommission Gesundheit als auch den gesundheitspolitisch Verantwortlichen mit seiner fachlichen Expertise aus dem Bereich der Prävention und kommunalen Gesundheitsförderung in den Lebenswelten vor Ort gerne zur Verfügung stehen.

Auf die tragende Rolle der Gesundheitsämter im Bereich der Primärprävention hat auch der von der Bundesregierung und den Bundesländern eingesetzte „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (Beirat Pakt ÖGD) in seinen bisherigen Stellungnahmen hingewiesen. Der Beirat misst den Gesundheitsämtern eine zentrale Steuerungs- und Koordinierungsrolle bei der Gesundheitsversorgung vor Ort bei. Prävention und Gesundheitsförderung werden als Kernaufgaben definiert, die eng mit dem Klimaschutz und sozialen Lebenswelten verknüpft sind.

Allerdings machen wir als BVÖGD darauf aufmerksam, dass die Ankündigung des Bundes, nach Auslaufen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ab Ende 2026 keine weiteren Finanzmittel zur nachhaltigen Stärkung des ÖGD zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeiten der Gesundheitsämter, im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung tätig zu werden, erheblich einschränken.

Mit besten Grüßen
Dr. med. Peter Schäfer
Vorsitzender BVÖGD

BVÖGD Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Verband begrüßt Pläne für Abgabe auf zuckergesüßte Getränke

19. Juni 2026 um 15:48

Berlin, 19.06.2026
Pressemitteilung als PDF

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Die Maßnahme ist Teil der Vorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und soll zugleich einen Beitrag zur Prävention chronischer Erkrankungen leisten.„Gut ausgestaltete Lenkungssteuern können laut WHO ein wirksames Instrument sein, um gesundheitsschädlichen Konsum einzudämmen“, heißt es in der Stellungnahme des BVÖGD zu dem Gesetzentwurf.

„Die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist ein wichtiger Schritt, um Prävention in Deutschland zu stärken. Entscheidend wird jedoch sein, dass die daraus erzielten Einnahmen tatsächlich in Präventionsmaßnahmen investiert werden und nicht im allgemeinen Staatshaushalt verschwinden“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Wer mit einer solchen Steuer gesundheitspolitische Ziele verfolgt, muss die Mittel konsequent für Gesundheitsförderung und Prävention einsetzen“, betonte er.

Der BVÖGD verweist darauf, dass die Finanzkommission Gesundheit neben der Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke auch weitere präventionsorientierte Maßnahmen vorgeschlagen hat. Der Verband unterstützt diese Zielrichtung ausdrücklich und spricht sich dafür aus, die vorgesehenen Instrumente möglichst frühzeitig umzusetzen.

Zugleich betont der BVÖGD die zentrale Rolle der Gesundheitsämter bei Prävention und Gesundheitsförderung. „Unverzichtbar sind dafür aber ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen im ÖGD“, so Schäfer.

Stellungnahme Die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes – Strategische Resilienz in Zeiten der „Zeitenwende“

15. Juni 2026 um 12:54

Berlin, den 15. Juni 2026

Stellungsnahme als PDF

Die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes – Strategische
Resilienz in Zeiten der „Zeitenwende“
– Stellungnahme Fachausschuss Krisenmanagement des BVÖGD, Juni 2026

Kontext:
Der „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Verbindung mit
den aktuellen parlamentarischen Initiativen markiert eine grundlegende Transformation der
deutschen Sicherheitsarchitektur. Es geht nicht mehr nur um punktuelle Katastrophenhilfe, sondern
um eine umfassende „zivile Resilienz“. Dabei erwarten wir, dass die Gesundheitsämter als
systemkritischer Pfeiler begriffen werden, die zur Stabilität des Landes in Krisenzeiten beitragen
werden.
Die fünf entscheidenden Kernpfeiler, die wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Strategie und
bevölkerungsmedizinische Praxis in dieser neuen Neuausrichtung verknüpfen, sind:

1. Paradigmenwechsel: Von der Gefahrenabwehr zur umfassenden Resilienz
Die bisherige Trennung zwischen ziviler Hilfe im Friedensfall und militärischer Verteidigung weicht
einem verzahnten Konzept der „Gesamtverteidigung“. Es wird dabei betont, dass die veränderte
Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eine „wehrhafte Demokratie“
erfordert, die ihre zivilen Strukturen ebenso härtet wie ihre militärischen.
Das bedeutet: Bevölkerungsschutz ist kein „Schönwetter-Thema“ mehr, sondern eine zentrale Säule
der nationalen Gesundheitssicherheit. Ziel muss ein „Allgefahrenansatz“ sein, der
Naturkatastrophen, Pandemien und hybride Bedrohungen gleichermaßen adressiert und hier
müssen Gesundheitsämter von Anfang an mit einbezogen werden als Koordinatoren für
Gesundheitsschutz in der Kommune.

2. Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) als Gesundheitsvorsorge
Ein Kernstück der neuen Strategie ist das geplante KRITIS-Dachgesetz. Wissenschaftliche
Analysen (u.a. aus Human Biology and Public Health, https://www.human-biology-and-publichealth.
org/index.php/hbph/issue/view/13 ) verdeutlichen, dass der Ausfall von Basisdienstleistungen
wie Energie, Wasser oder Kommunikation unmittelbar zu massiven biologischen Stressreaktionen
und gesundheitlichen Notlagen in der Bevölkerung führt.
Resilienz wird hier als Systemstabilität definiert: Nur wenn die Infrastruktur hält und die
Gesundheitsämter funktionsfähig sind, bleibt die Bevölkerungsgesundheit handlungsfähig.

3. Massive Skalierung der medizinischen Notfallkapazitäten
Die Einrichtung von bundesweiten 61 „Medizinischen Task Forces“ (MTF) adressiert ein Szenario,
das lange Zeit als theoretisch galt: den Massenanfall von Verletzten (MANV) unter extremen
Bedingungen, einschließlich chemischer, biologischer oder radiologischer (CBRN) Gefahren. Hierbei
geht es um eine hochgradige Spezialisierung der präklinischen Versorgung. Diese Einheiten sollen
als „Spezialkräfte des Gesundheitswesens“ fungieren, die mobil und autark agieren können, um
klinische Strukturen zu entlasten, bevor diese an ihre biologischen Belastungsgrenzen stoßen.
Bei biologischen Lagen sind die Gesundheitsämter vor Ort verantwortlich, sie müssen darauf
vorbereitet werden in dem sie ausgestattet sind und ausreichend für diese Fälle geübt haben.

4. Das Ehrenamt als „strategisches Rückgrat“ und sozialer Kleber
Sowohl das BMI als auch die parlamentarische Ebene betonen, dass technische Systeme ohne den
Faktor Mensch wertlos sind. Der „Zukunftspakt Ehrenamt“ soll die Rahmenbedingungen für die
Millionen Freiwilligen bei THW, Feuerwehren und Hilfsorganisationen verbessern.
Aus Sicht der Gesundheitsämter ist das Ehrenamt nicht nur ein Personalreservoir, sondern ein
entscheidender Faktor für den sozialen Zusammenhalt. Eine resiliente Gesellschaft zeichnet sich
durch Bürger aus, die vom passiven Hilfeempfänger zum aktiven Akteur der Krisenbewältigung
werden.

5. Digitale Souveränität und Schutz vor „Cognitive Warfare“
In modernen hybriden Konflikten sind Informationen so lebenswichtig wie Medikamente. Ein
zentrales Ziel ist die Schaffung eines „Gemeinsamen Digitalen Lagebildes“. Dies dient nicht nur der
Koordination von Einsatzkräften, sondern auch dem Schutz der Bevölkerung vor gezielter
Desinformation (kognitive Kriegsführung), die das Vertrauen in staatliche Gesundheitsmaßnahmen
untergraben soll. Die Modernisierung der Warnsysteme (Cell Broadcast, Sirenenförderung) ist
hierbei der sichtbare Teil einer Strategie, die darauf abzielt, die „Informationshoheit“ und damit die
psychische Stabilität der Bevölkerung zu wahren.
Alle für die kommunale Ebene notwendigen bevölkerungsmedizinisch relevanten Inforationen
müssen in das Lagebild mit einfließen, damit die Gesundheitsämter vor Ort koordinieren und steuern
können.

Pakt für den Bevölkerungsschutz: BVÖGD fordert starke Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

15. Juni 2026 um 12:48

Berlin, 15.06.2026
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Berlin, Juni 2026 – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die Pläne von Bund und Ländern zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes. Ein wirksamer Bevölkerungsschutz kann jedoch nur gelingen, wenn der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) als zentraler Akteur von Beginn an in die neuen Strukturen eingebunden wird.

„Pandemien, Extremwetterereignisse und andere Krisen treffen die Gesundheit der Bevölkerung unmittelbar. Deshalb müssen die Gesundheitsämter von Anfang an in Planung, Koordination und Umsetzung eingebunden werden. Der Pakt für den Bevölkerungsschutz kann hierfür einen wichtigen Rahmen schaffen“, betont Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.

Der BVÖGD sieht in der aktuellen Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Weg von einer vorwiegend reaktiven Gefahrenabwehr, hin zu einer umfassenden Resilienzstrategie. Gesundheitsämter sollten dabei eine Schlüsselrolle übernehmen. Sie koordinieren den Gesundheitsschutz auf kommunaler Ebene, verfügen über bevölkerungsmedizinische Expertise und sind unverzichtbar bei der Bewältigung biologischer Gefahrenlagen.

„Der Pakt für den Bevölkerungsschutz ist die notwendige Antwort auf eine Welt, in der Krisen nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig auftreten. Wir müssen das Gesundheitswesen als das eigentliche Immunsystem unserer Gesellschaft begreifen“, sagte Prof. Dr. Peter Tinnemann, Amtsleiter des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main und Sprecher des Fachausschusses Krisenmanagement im BVÖGD.

Resilienz bedeute, nicht erst beim Eintreten der Katastrophe anfangen zu planen, sondern jetzt die Strukturen schaffen, die im Ernstfall unter Hochdruck standhalten, erläutert er.

In seiner aktuellen Stellungnahme betont der Fachausschuss Krisenmanagement des BVÖGD insbesondere die Bedeutung eines sogenannten Allgefahrenansatzes, der Naturkatastrophen, Pandemien und hybride Bedrohungen gleichermaßen berücksichtigt. Zudem müsse der Schutz kritischer Infrastrukturen wie Energie-, Wasser- und Kommunikationsversorgung als wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsvorsorge verstanden werden.

Auch die geplante Stärkung medizinischer Notfallkapazitäten wird ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig weist der BVÖGD darauf hin, dass Gesundheitsämter für biologische Schadenslagen personell und materiell angemessen ausgestattet sowie regelmäßig in Krisenszenarien eingebunden und geschult werden müssen. Ebenso wichtig sei es, bevölkerungsmedizinische Erkenntnisse systematisch in digitale Lagebilder und Krisenkommunikationsstrukturen einzubeziehen.

Besondere Bedeutung misst der Verband darüber hinaus dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Krisenvorsorge vor Ort bei. Ehrenamtliches Engagement und eine gut vorbereitete Bevölkerung seien wesentliche Voraussetzungen für eine resiliente Gesellschaft.

„Echte Sicherheit entsteht vor Ort in den Kommunen und in den Köpfen der Menschen. Wir müssen die Bevölkerung dazu befähigen, Teil der Lösung zu sein. Handlungsfähigkeit ist der beste Schutz gegen Angst und psychische Überlastung in Krisenzeiten. Der neue Pakt gibt den Kommunen die Werkzeuge, um das Wissen über Selbstschutz und gegenseitige Hilfe wieder im Alltag zu verankern. Ein gut informierter und vorbereiteter Bürger ist die wirksamste Entlastung für unsere Rettungskräfte und Krankenhäuser. Wir bauen hier gemeinsam an einer Kultur der Wachsamkeit, die unsere Demokratie von innen heraus stärkt“, so Tinnemann.

Der BVÖGD fordert daher, den ÖGD im weiteren Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess des Pakts für den Bevölkerungsschutz konsequent einzubinden.

Hintergrund

Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz wird der Bund wird laut einer Entscheidung des Kabinetts bis zum Jahr 2029 insgesamt zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren. Vorgesehen sind unter anderem umfangreiche Investitionen in die Ausstattung der größtenteils ehrenamtlichen Einsatzkräfte, moderne Warn- und Kommunikationssysteme, eine Stärkung des Technischen Hilfswerks mit resilienten Standorten einschließlich Logistikzentren sowie die Verbesserung der Trinkwasser- und Notstromversorgung.

Hitzeschutz braucht starke Gesundheitsämter

11. Juni 2026 um 11:21

Berlin, 11. Juni 2026
Pressemitteilung als PDF

Berlin, 11. Juni 2026 – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die Forderungen des Bündnisses zum Hitzeaktionstag 2026 nach einer stärkeren Krisenresilienz gegenüber Extremhitze. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu!

In seinem aktuellen Positionspapier fordert das Bündnis unter anderem, Extremhitze verbindlich in Krisenvorsorge und Katastrophenschutz zu integrieren, besonders gefährdete Menschen besser zu schützen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hitzeresilient aufzustellen sowie die langfristige Finanzierung von Vorsorge- und Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

„Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz. Viele der im Positionspapier beschriebenen Aufgaben gehören bereits heute zum Kernbereich des ÖGD oder können ohne die Gesundheitsämter kaum wirksam umgesetzt werden“, betont Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.

Die Gesundheitsämter entwickeln und begleiten kommunale Hitzeaktionspläne, beraten Kommunen bei Präventionsmaßnahmen, unterstützen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und Kitas bei der Erstellung institutioneller Hitzeschutzkonzepte und informieren die Bevölkerung über Gesundheitsrisiken während Hitzeperioden. Darüber hinaus bringen sie ihre Expertise bei Fragen der Stadtentwicklung, des Schutzes vulnerabler Bevölkerungsgruppen und der gesundheitlichen Krisenvorsorge ein.

„Der ÖGD verfügt über den Überblick über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung vor Ort und ist deshalb ein wichtiger Partner für Kommunen, Politik, Gesundheitswesen, Pflege und Katastrophenschutz. Wenn Deutschland hitzeresilient werden soll, müssen die Gesundheitsämter systematisch in die Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen eingebunden werden“, so Schäfer.

Der BVÖGD unterstützt insbesondere die Forderung des Bündnisses nach verbindlichen kommunalen Strukturen und klaren Zuständigkeiten im Hitzeschutz. Aus Sicht des Verbandes sind kommunale Hitzeaktionspläne ein wichtiges Instrument, um gesundheitliche Folgen von Hitzewellen frühzeitig zu begrenzen und besonders gefährdete Menschen zu schützen.

Zugleich weist der Verband darauf hin, dass die wachsenden Anforderungen an den Hitzeschutz nur mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen bewältigt werden können.

„Die Gesundheitsämter übernehmen bereits heute vielfältige Aufgaben beim Hitzeschutz. Damit sie diese Aufgaben dauerhaft und flächendeckend wahrnehmen können, benötigen sie ausreichend Fachpersonal und eine verlässliche Finanzierung. Krisenresilienz entsteht nicht erst während einer Hitzewelle, sondern durch kontinuierliche Vorbereitung und starke kommunale Strukturen“, so Schäfer.

Der Hitzeaktionstag macht jährlich auf die gesundheitlichen Folgen zunehmender Hitzebelastungen aufmerksam und wirbt für wirksame Schutzmaßnahmen auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene.

Hantavirus und Co: ÖGD-Wissenschaftspreis zum Management infektiologischer Gefahrenlagen in deutschen Häfen

21. Mai 2026 um 12:21

Hantavirus und Co: ÖGD-Wissenschaftspreis zum Management infektiologischer Gefahrenlagen in deutschen Häfen

Die Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) hat in diesem Frühjahr erstmals den ÖGD-Wissenschaftspreis für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler verliehen: Der Preis ging an Marie Frese von der Arbeitsgruppe Public Health am Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, für ihre Arbeit „Gesunde Häfen, gemeinsam stark: Die Entwicklung von standardisierten Prozessen bei infektiologischen Gefahrenlagen an deutschen Häfen – ein Verbundprojekt aus ÖGD und Wissenschaft“.

„Die eingereichte Arbeit ist für den ÖGD-Wissenschaftspreis geeignet, da sie eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisrelevante Antwort auf die komplexen Herausforderungen der maritimen Gesundheitssicherheit liefert“ sagte die Präsidentin der DGÖG, Dr. Susanne Pruskil.

Hintergrund des Projekts ist die besondere Rolle ausgewählter deutscher Häfen bei der Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation WHO. Fünf Standorte – Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Rostock, Kiel und Wilhelmshaven – müssen danach definierte Kernkapazitäten vorhalten, um auf Infektionsereignisse im maritimen Kontext reagieren zu können. Eine WHO-Evaluation hatte jedoch bereits 2019 Defizite aufgezeigt, unter anderem bei Quarantänekapazitäten sowie bei Aus- und Fortbildung. Gleichzeitig erschweren föderale Strukturen und unterschiedliche Auflagen zwischen Häfen ein gemeinschaftliches und einheitliches Vorgehen, insbesondere wenn Schiffe mehrere Häfen anlaufen.

Das Projekt adressiert diese Herausforderungen mit einem strukturierten Ansatz. In einer Bedarfsanalyse wurden Interviews mit 35 relevanten Akteuren geführt, darunter Gesundheitsbehörden (Hafenärztliche Dienste), Hafenbehörden, Terminalbetreiber und Rettungsdienste. Ergänzend erfolgten Dokumentenanalysen, Workshops und ein Planspiel zur praktischen Erprobung. Ziel war die Entwicklung übergreifender Strukturen und abgestimmter Abläufe für den Infektionsschutz im maritimen Sektor.

Zentrales Ergebnis ist ein Prozess, der den Umgang mit Infektionsgeschehen in drei Schritte gliedert: Zunächst wird geprüft, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, anschließend erfolgt die Verifizierung eines tatsächlichen Geschehens, gefolgt von der Bewertung einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit. Parallel dazu laufen notfallmedizinische und gesundheitsbehördliche Prozesse. Der Prozess umfasst unter anderem Risikobewertung, Entscheidungsfindung, Kommunikationswege und behördliche Maßnahmen.

Laut Frese reichen die möglichen Szenarien von Norovirus-Ausbrüchen über Influenza- und Hantavirus-Infektionen bis hin zu seltenen, aber besonders kritischen Ereignissen wie hochpathogenen Erkrankungen. Auch arbeitsmedizinische Fragestellungen spielen eine Rolle, etwa bei Maserninfektionen von Crewmitgliedern. Entscheidend sei stets eine schnelle Lageerfassung und -bewertung: „Wo liegt die mutmaßliche Infektionsquelle? Welche Ressourcen stehen an Bord zur Verfügung?“ Während Kreuzfahrtschiffe beispielsweise meist über ein Bordhospital verfügen, fehlt auf Containerschiffen häufig medizinisches Personal.

Neben dem Prozessmodell wurden konkrete Arbeitshilfen entwickelt. Dazu zählen ein Handbuch mit standardisierten Abläufen, Dokumentationsvorlagen sowie Empfehlungen für Maßnahmen wie Kontaktnachverfolgung oder den Einsatz von Schutzausrüstung. Ergänzt wird das Konzept durch ein E-Learning-Angebot und Präsenzschulungen mit Planspielen, um den Wissenstransfer nachhaltig zu sichern

Ein zentrales Ziel des Projekts ist es, die entwickelten Strukturen auch für kleinere Häfen nutzbar zu machen, etwa bei Ausbrüchen in der Binnenschifffahrt.

Laut Frese ist dieses Projekt ein gutes Beispiel dafür, wie Wissenschaft und Öffentlicher Gesundheitsdienst sinnvoll miteinander verzahnt werden können. Durch einen Arbeitsplatz beim Verbundpartner Hamburg Port Health Center erhielt sie unmittelbare Einblicke in den Arbeitsalltag der Gesundheitsbehörde – eine Erfahrung, die ihre Forschung bereichert und eine enge Zusammenarbeit gefördert hat.

Der ÖGD-Wissenschaftspreis für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler wurde 2026 erstmals verliehen. Die Fachgesellschaft würdigt damit innovative und qualitativ hochwertige wissenschaftliche Arbeiten, die einen konkreten Beitrag zur Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes leisten. Der Preis wird ab sofort jährlich im Rahmen des gemeinsamen Jahreskongresses des Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der DGÖG verliehen.

https://www.dgoeg.de/wissenschaftspreis

Johann-Peter-Frank-Medaille für Dr. Rudolf Lange

21. April 2026 um 12:55

Wuppertal, 21.04.2026
Pressemitteilung als PDF

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat Dr. Rudolf Lange die Johann-Peter-Frank-Medaille für seine herausragenden Verdienste um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verliehen.

„Dr. Rudolf Lange hat den ÖGD über Jahrzehnte hinweg in vielfältigen Funktionen geprägt. Mit seinem Engagement für Qualitätssicherung, Ausbildung und die Weiterentwicklung zentraler Aufgabenbereiche des ÖGD hat er nachhaltige Impulse gesetzt“, betonte Dr. Thomas Menn, Berlin, in seiner Laudatio bei der feierlichen Verleihung der Medaille heute auf dem 75. ÖGD-Kongress in Wuppertal.

Dr. Rudolf Lange ist Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen mit den Zusatzbezeichnungen Sozialmedizin und Umweltmedizin. Über mehr als drei Jahrzehnte war er im Kreisgesundheitsamt Mettmann tätig, dessen Leitung er im Jahr 2004 übernahm und bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2021 innehatte. Bereits zuvor hatte er dort leitende Funktionen im ärztlichen Dienst ausgeübt.

In dieser Zeit hat das Gesundheitsamt unter seiner Leitung in zahlreichen Bereichen Maßstäbe gesetzt. Besondere Schwerpunkte lagen unter anderem in der Kinder- und Jugendgesundheit sowie in der Weiterentwicklung des sozialpsychiatrischen Dienstes und gemeindepsychiatrischer Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus wurden Standards im amtsärztlichen Gutachtenwesen und in der Medizinalaufsicht entwickelt und etabliert. Viele der im Kreis Mettmann initiierten Konzepte fanden überregional Beachtung und wurden von anderen Gesundheitsämtern aufgegriffen.

Neben seiner Tätigkeit im kommunalen Gesundheitsdienst engagierte sich Lange über viele Jahre hinweg intensiv berufspolitisch. Im Landesverband des BVÖGD Nordrhein-Westfalen war er langjähriges Vorstandsmitglied, unter anderem als Schriftführer und Schatzmeister. Auf Bundesebene wirkte er als Kassenprüfer im BVÖGD. Darüber hinaus war er Mitgründer und Sprecher eines Arbeitskreises zur Qualitätssicherung im amtsärztlichen Gutachtenwesen und als Dozent an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in der Aus- und Weiterbildung tätig.

Johann Peter Frank, geboren 1745 in Rodalben und gestorben 1821 in Wien, gilt als Begründer der öffentlichen Hygiene und eines sozialmedizinischen Gesundheitsdienstes. Die Johann-Peter-Frank-Medaille ist die höchste Auszeichnung des BVÖGD und wird jährlich auf dem Bundeskongress verliehen.

75. Wissenschaftlicher Kongress eröffnet: Öffentlicher Gesundheitsdienst fordert klare Perspektiven

21. April 2026 um 12:52

Wuppertal, 21.04.2026
Pressemitteilung als PDF

Die Menschen in Deutschland benötigen einen leistungsfähigen und gut ausgestatteten Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).

Das betonten der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), die Deutsche Gesellschaft für Öffentliche Gesundheit (DGÖG) und die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) heute bei der Eröffnung des 75. Wissenschaftlichen ÖGD-Kongresses in Wuppertal.

In seinem Grußwort machte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Peter Schäfer deutlich, dass die Zukunft des ÖGD nach dem Auslaufen des sogenannten Pakts für den ÖGD ab 2027 ungeklärt ist und daher dringender politischer Handlungsbedarf besteht. „Ohne eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen setzen wir die personellen und digitalen Fortschritte der vergangenen Jahre leichtfertig aufs Spiel“, warnte Schäfer. Die Ankündigung der Bundesregierung, nach 2027 keine weiteren Bundesmittel bereitzustellen, sei aus Sicht des BVÖGD ein Widerspruch zu den Zielen des Koalitionsvertrags und gefährde die nachhaltige Stärkung des ÖGD, so der BVÖGD-Vorsitzende.

Schäfer betonte in seiner Rede die zentrale Rolle der Gesundheitsämter für die gesundheitliche Versorgung und Prävention: „Gesundheit entsteht im Alltag – und genau dort setzt der ÖGD an.“ Die Aufgaben reichten von der Beratung von Schwangeren und Familien über die Unterstützung bei psychischen und chronischen Erkrankungen bis hin zu Einschulungsuntersuchungen, Hygienekontrollen, Umweltüberwachung und vielem mehr. Der BVÖGD-Vorsitzende forderte klare Antworten darauf, wie die langfristige Finanzierung und personelle Ausstattung des ÖGD gesichert werden soll.

Der 75. Wissenschaftliche ÖGD-Kongress findet vom 20. bis 23. April 2026 in Wuppertal statt. Er bringt Fachleute aus Wissenschaft, Praxis und Gesundheitspolitik zusammen und ist das zentrale Forum für die Weiterentwicklung des ÖGD in Deutschland.

ÖGD-Kongress 2026 in Wuppertal: Künstliche Intelligenz im Öffentlichen Gesundheitswesen

16. April 2026 um 15:39

Berlin, 16.04.2026
Pressemitteilung als PDF

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den vergangenen Jahren von einem Zukunftsversprechen zu einer realen Gestaltungskraft in vielen gesellschaftlichen Bereichen entwickelt – auch im Gesundheitswesen. Während KI-Anwendungen in der klinischen Medizin und Forschung zunehmend sichtbar werden, stellt sich für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) die Frage, ob und wie KI sinnvoll in der alltäglichen Praxis eingesetzt werden kann. Dabei stehen Chancen wie Effizienzgewinne und Unterstützung bei Entscheidungsprozessen Risiken wie mangelnde Transparenz, Verzerrungen oder rechtliche Unsicherheiten gegenüber.

„Künstliche Intelligenz für die Öffentliche Gesundheit: kalter Kaffee oder heißes Eisen?“ lautet daher eine Veranstaltung auf dem diesjährigen Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 20.–23. April in Wuppertal. Zum Auftakt wird Gauden Galea von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) internationale Perspektiven auf den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen einbringen. Anschließend beleuchtet Nick Heidmann von der Technischen Universität Dresden in einem Impulsvortrag KI-Modelle und konkrete Anwendungsmöglichkeiten sowie Herausforderungen für den ÖGD.

Im Anschluss diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Gesundheitsämtern, Wissenschaft und Verwaltung praxisnahe Einsatzmöglichkeiten von KI im ÖGD und stellen eine Übersicht zum Einsatz von KI in deutschen Gesundheitsämtern vor.

Journalistinnen und Journalisten sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen.

Veranstaltung

Künstliche Intelligenz für die Öffentliche Gesundheit, Mittwoch 22. April 2026, 10.30 Uhr, Großer Saal

Kongressinfos:

  1. Wissenschaftlicher Kongress des BVÖGD – Der Öffentliche Gesundheitsdienst zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP).

Kongressort: Historische Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40; 42103 Wuppertal

Termin: 20. – 23. April 2026

Die Eröffnungsveranstaltung findet statt am Dienstag, 21. April, 10.30 Uhr. Den Eröffnungsvortrag wird der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, halten.

Anmeldung und Programm: https://www.bvoegd-kongress.de/

Presseakkreditierung zum Kongress unter der E-Mail „veranstaltungen@congress-compact.de

Presseeinladung zum 75. Wissenschaftlichen Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 20. bis 23. April in Wuppertal

15. April 2026 um 11:12

Berlin, 15.04.2026
Pressemitteilung als PDF

Der 75. Wissenschaftliche Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) steht bevor: Vom 20. bis 23. April 2026 lädt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) in die historische Stadthalle Wuppertal ein.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zu den Veranstaltungen des Treffens herzlich eingeladen. Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit, mit dem BVÖGD-Vorsitzende Dr. Peter Schäfer oder der DGÖG-Vorsitzenden Dr. Susanne Pruskil Interviews zu führen.
Besonders interessant: Zur Eröffnungsveranstaltung am Dienstag, 21. April, werden hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Selbstverwaltung erwartet, darunter der der Nordrhein-Westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl Josef Laumann.
Den Eröffnungsvortrag wird der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, halten.

Anmeldung und Programm: https://www.bvoegd-kongress.de/

Die Eröffnungsveranstaltung findet statt am Di 21.4.2026, 10.30 Uhr, Großer Saal

Presseakkreditierung zum Kongress unter der E-Mail „veranstaltungen@congress-compact.de“

ÖGD-Kongress 2026 Ende April in Wuppertal: Neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendgesundheit

07. April 2026 um 10:35

Berlin, 07.04.2026
Pressemitteilung als PDF

Die gesundheitlichen Beschwerden von Kindern und Jugendlichen haben sich in den vergangenen Jahren und
Jahrzehnten verändert: Die psychischen Erkrankungen haben zugenommen, ebenso wie Verhaltensauffälligkeiten, Adipositas und weitere chronische Erkrankungen, die durch Lebensstilfaktoren beeinflusst werden.
Sozioökonomische Faktoren spielen eine entscheidende Rolle. Der übermäßige Konsum von digitalen Medien
scheint jedoch in allen sozialen Milieus eine große Herausforderung zu sein.
„Neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendgesundheit – gesellschaftlicher Sprengstoff?“ lautet
daher eine Veranstaltung auf dem diesjährigen Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 20.- 23.
April in Wuppertal. Expertinnen und Experten aus dem ÖGD werden in drei Vorträgen soziale Determinanten
der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erläutern, Folgen des Medienkonsums bei Kindern von null bis
drei Jahren und neue Ergebnisse der COPSY-Studie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
in Krisenzeiten vorstellen. Im Anschluss an die Vorträge wird es eine Podiumdiskussion geben.
Journalistinnen und Journalisten sind herzlich eingeladen.

Veranstaltung:
Neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendgesundheit – gesellschaftlicher Sprengstoff? 21. April
2026, 16.00 Uhr, Großer Saal

Kongressinfos:
75. Wissenschaftlicher Kongress des BVÖGD – Der Öffentliche Gesundheitsdienst zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP).

Kongressort: Historische Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40; 42103 Wuppertal
Termin: 20. – 23. April 2026
Die Eröffnungsveranstaltung findet statt am Dienstag, 21. April, 10.30 Uhr. Den Eröffnungsvortrag wird der
Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, halten.

Anmeldung und Programm: https://www.bvoegd-kongress.de/
Presseakkreditierung zum Kongress unter der E-Mail „veranstaltungen@congress-compact.de“

Tag des Gesundheitsamtes am 19. März

18. März 2026 um 13:19

Berlin, 18.03.2026
Pressemitteilung als PDF

Gesundheitsämter zentral für Schutz und Förderung der Bevölkerungsgesundheit – BVÖGD fordert verlässliche Finanzierung

Berlin, 19. März 2026 – Die Gesundheitsämter sind für den Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung zentral. Das betont der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) anlässlich des Tages des Gesundheitsamtes am 19. März.

Der diesjährige Aktionstag steht unter dem Motto „Vielfalt für Gesundheit“. Damit wird die große Bandbreite der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) hervorgehoben. Außerdem geht es um die Vielfalt der Menschen, die im ÖGD arbeiten und um jene, die von seinen Angeboten profitieren.

Die Aufgaben der Gesundheitsämter sind vielfältig: Sie reichen von der Beratung von Schwangeren und Familien über die Unterstützung von Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen bis hin zu Einschulungsuntersuchungen und zahnärztlichen Vorsorgeangeboten für Kinder. Hinzu kommen Hygienekontrollen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen, die Überwachung von Trinkwasser- und Umweltqualität sowie die Gesundheitsberichterstattung als Grundlage für politische Entscheidungen. Gesundheitsämter informieren zu Themen wie Impfungen, Hitzeschutz, Suchtprävention oder psychischer Gesundheit, koordinieren lokale Netzwerke und tragen zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen bei.

„Gesundheit entsteht im Alltag – und genau dort setzt der ÖGD an. Die Gesundheitsämter erreichen Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für gesundheitliche Chancengleichheit“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Damit der ÖGD diese Aufgaben auch künftig verlässlich erfüllen kann, braucht es dauerhaft stabile Strukturen und eine gesicherte Finanzierung. Es wäre fatal, wenn die in den vergangenen Jahren aufgebauten Strukturen jetzt wieder geschwächt würden.“

Er kritisiert, mit dem absehbaren Auslaufen zentraler Fördermaßnahmen aus dem Pakt für den ÖGD steht die Zukunft vieler Stellen und Projekte auf dem Spiel. Ohne eine verlässliche Anschlussfinanzierung drohe ein Rückbau von Personal, Know-how und digitaler Infrastruktur.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, wie wichtig gut ausgestattete Gesundheitsämter für Prävention, Beratung und Bevölkerungsschutz sind. „Diese Strukturen müssen langfristig gesichert und weiterentwickelt werden“, betont Schäfer.

Der Tag des Gesundheitsamtes wurde im Jahr 2019 vom Robert Koch-Institut ins Leben gerufen, um die Arbeit der Gesundheitsämter stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und auf ihre Bedeutung für den Gesundheitsschutz hinzuweisen. Der 19. März wurde bewusst gewählt: Er ist der Geburtstag von Johann Peter Frank, der als Begründer des ÖGD gilt.

„ÖGD – Keiner wie wir!“ 75. Wissenschaftlicher Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 20. bis 23. April in Wuppertal

05. März 2026 um 11:43

Berlin, 05.03.2026
Pressemitteilung als PDF

Der 75. Wissenschaftliche Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) steht bevor: Vom 20. bis 23. April 2026 lädt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) in die historische Stadthalle Wuppertal ein.

„Unser jährlicher Austausch zwischen Wissenschaft, Berufspolitik und Praxis hat sich als unverzichtbares Forum für die Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung im ÖGD etabliert“, betonen der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Peter Schäfer und die DGÖG-Vorsitzende, Dr. Susanne Pruskil.

Kongress mit gesundheitspolitischen Erwartungen
Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Bundesregierung, nach Auslaufen des Pakts für den ÖGD ab 2027 keine weiteren Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen, erwarten BVÖGD und DGÖG klare politische Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung des ÖGD. „Wie wird die strukturelle Weiterentwicklung des ÖGD künftig sichergestellt?“ – diese Frage wird den Kongress begleiten.
Zur Eröffnungsveranstaltung am Dienstag, 21. April, werden dazu hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Selbstverwaltung erwartet, darunter der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Georg Kippels. Angefragt ist außerdem der Nordrhein-Westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl Josef Laumann.
Den Eröffnungsvortrag wird der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, halten.
Wissenschaftlicher Austausch

Das wissenschaftliche Programm wurde von BVÖGD und DGÖG gemeinsam mit ihren Fachausschüssen und Arbeitsgruppen erarbeitet. Über 380 Abstracts wurden dazu eingereicht.

Informationen: www.bvoegd-kongress.de

Anmeldung zum Kongress: https://www.congress-compact.de/veranstaltungskalender?anmeldung=1625

 

Umweltmedizin und Schadstoffbelastung: Der ÖGD erfasst und bewertet Gesundheitsrisiken in Luft, Boden und Gebäuden

16. Februar 2026 um 13:24

Berlin, 13.02.2026
Pressemitteilung als PDF

Schadstoffe in der Umwelt können die Gesundheit der Bevölkerung akut oder langfristig beeinträchtigen. Ob Belastungen der Außenluft, Verunreinigungen von Boden und Wasser oder Schadstoffe in Innenräumen – der umweltbezogene Gesundheitsschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). In der Umweltmedizin bewertet der ÖGD mögliche Gesundheitsgefahren fachlich fundiert und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum präventiven Gesundheitsschutz.

Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bewertung umweltbezogener Expositionen. Diese können chemischer, physikalischer oder biologischer Natur sein und über unterschiedliche Wege auf den Menschen einwirken. Der ÖGD unterscheidet dabei zwischen akuten und chronischen Belastungen und berücksichtigt die Intensität als auch die Dauer der Einwirkung. Ziel ist es, mögliche gesundheitliche Auswirkungen realistisch einzuschätzen und Risiken nachvollziehbar einzuordnen.

Die umweltmedizinische Begutachtung erfolgt auf Grundlage toxikologischer und medizinischer Erkenntnisse. Dabei wird geprüft, ob gemessene Schadstoffkonzentrationen gesundheitlich relevant sind und welche Personengruppen besonders betroffen sein könnten. Kinder, Schwangere, ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen stehen hierbei besonders im Fokus. Der ÖGD übernimmt damit eine vermittelnde Rolle zwischen Messdaten, wissenschaftlicher Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist die Beratung von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Behörden.

Die Arbeit des ÖGD ist dabei eng in behördliche Strukturen eingebettet. Umweltmedizinische Fragestellungen werden häufig in Zusammenarbeit mit Umwelt-, Bau- oder Aufsichtsbehörden bearbeitet. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht es, gesundheitliche Aspekte systematisch in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und präventive Maßnahmen zu entwickeln.

Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), betont die Bedeutung dieser Aufgabe:

„Der umweltbezogene Gesundheitsschutz zeigt exemplarisch, wie der ÖGD wissenschaftliche Erkenntnisse in praktischen Gesundheitsschutz übersetzt. Unsere Aufgabe ist es, Risiken sachlich zu bewerten, transparent zu kommunizieren und damit Orientierung für Bevölkerung und Behörden zu geben“, so Schäfer.

Für den ÖGD zählt in der Umweltmedizin die bevölkerungsbezogene Perspektive. Wiederkehrende oder flächendeckende Umweltbelastungen werden systematisch beobachtet, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Damit leistet der ÖGD einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge und zur nachhaltigen Sicherung gesunder Lebensbedingungen.

 

Aus für den ÖGD-Pakt ist gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage

06. Februar 2026 um 13:41

Berlin, 06.02.2026
Pressemitteilung als PDF

Stellungnahme von Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Die Ankündigung der Bundesregierung, den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nicht fortzuführen, ist aus Sicht des BVÖGD ein gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage – mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.

Der BVÖGD bezieht sich dabei auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels auf eine Anfrage des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis90/Grüne) zum ÖGD-Pakt (Quelle unten).

Der Pakt hat in den vergangenen Jahren den gezielten Aufbau tragfähiger Strukturen im ÖGD ermöglicht: zusätzliche Fachkräfte, moderne IT-Infrastruktur, neue digitale Anwendungen und verbesserte Arbeitsabläufe. Ein Aus des Paktes kommt faktisch einer Rückabwicklung dieser mühsam aufgebauten Strukturen gleich.

Konkret drohen ein Aus für laufende und bereits konkret geplante Digitalisierungsprojekte, ein weitreichender Stellenabbau sowie der Verlust zentraler fachlicher und technischer Kompetenzen in den Gesundheitsämtern. Damit wird der ÖGD erneut geschwächt – obwohl seine strukturellen Defizite bereits vor der COVID-19-Pandemie bekannt waren. Der Abbau betrifft nicht nur die Gesundheitsämter, sondern auch Fort- und Weiterbildungseinrichtungen wie die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie weitere Gesundheitsbehörden.

Besonders problematisch ist, dass diese Entscheidung in einer Zeit erfolgt, in der die Anforderungen an den ÖGD weiter steigen. Die aktuelle geopolitische Lage, einschließlich sicherheitspolitischer Spannungen und hybrider Bedrohungen, erhöht den Bedarf an belastbaren Strukturen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Gleichzeitig führen die Folgen des Klimawandels – etwa Hitzewellen, Extremwetterereignisse oder neue gesundheitliche Risiken – zu neuen, dauerhaft wachsenden Aufgaben für den ÖGD.

Mit dem Ende des Paktes wird die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems erheblich beeinträchtigt. Die Pandemie hat unmissverständlich gezeigt, wie entscheidend leistungsfähige, personell gut ausgestattete und digital vernetzte Gesundheitsämter für den Schutz der Bevölkerung sind.

Das Auslaufen des Pakts für den ÖGD ist ein gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage und steht in eklatantem Widerspruch zu den Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege. In seinem Gutachten „Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung zukünftiger Krisen“ wird unmissverständlich deutlich: Ein widerstandsfähiges Gesundheitssystem ist ohne einen starken, handlungsfähigen ÖGD nicht denkbar. Der ÖGD wird darin ausdrücklich als zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems benannt, dessen Aufgaben wissenschaftlich fundiert und strukturell gestärkt werden müssen. Statt diese Erkenntnisse weiterhin konsequent umzusetzen, werden mit der Nichtverlängerung des Pakts mühsam aufgebaute Strukturen leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Strukturen, die in der Pandemie unter hohem Einsatz entstanden sind und sich bewährt haben. Gerade in Krisenzeiten braucht Gesundheitsschutz Verlässlichkeit, Kontinuität und langfristige Planungssicherheit. Ohne stabile Rahmenbedingungen kann der ÖGD seinen gesetzlichen Auftrag – von Infektionsschutz über Prävention bis hin zu Bevölkerungsschutz und Krisenbewältigung – nicht erfüllen. Wer jetzt Strukturen abbaut, schwächt nicht nur den ÖGD, sondern gefährdet die Krisenfestigkeit des gesamten Gesundheitssystems.

Der Pakt hat zudem ausdrücklich die Akademisierung des Fachs durch die Einrichtung von Professuren an medizinischen Fakultäten eingefordert, um Forschung, Lehre und Praxis dauerhaft zu stärken. Mit dem Auslaufen des Paktes droht der Wegfall dieser Strukturen und damit das Scheitern des Ziels einer nachhaltigen akademischen Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesens.

Die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung dürfen nicht zur kurzfristigen Einspargröße werden!

Dr. med. Peter Schäfer
Vorsitzender
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Konkrete Folgen der Pakt-Abwicklung

  • Enorm geschwächte Resilienz des Gesundheitswesens: Reduzierte Handlungsfähigkeit bei Pandemien, Ausbruchsgeschehen, Umwelt- und Klimarisiken, beim Bevölkerungsschutz und im Verteidigungsfall.
  • Rückabwicklung aufgebauter Strukturen: Wegfall befristet finanzierter Stellen, Projektabbrüche und Verlust eingespielter Arbeitsstrukturen in den Gesundheitsämtern.
  • Stellenabbau und Fachkräfteverlust: Abwanderung qualifizierten Personals, sinkende Attraktivität des ÖGD als Arbeitgeber und erneute personelle Unterbesetzung.
  • Stopp von Digitalisierungsprojekten: Abbruch oder Verzögerung zentraler IT-Vorhaben, eingeschränkter Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kreisen bzw. Kommunen.
  • Einschränkungen im Infektionsschutz, zum Beispiel bei Präventionsmaßnahmen mit potenziellen Folgen für die Bevölkerung.
  • Langfristige Risiken für die Bevölkerungsgesundheit: Weniger Prävention, schlechtere Früherkennung und geringerer Schutz insbesondere für vulnerable Gruppen.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/039/2103928.pdf (Anfrage 148)

 

 

BVÖGD kritisiert neue Meldepflichten für psychiatrische Patientinnen und Patienten in Hessen

16. Dezember 2025 um 08:53

Pressemitteilung als PDF

Berlin/Wiesbaden – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) übt deutliche Kritik an der vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG). Die Neuregelung verpflichtet psychiatrische Kliniken künftig, bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten nach Unterbringung wegen Fremdgefährdung personenbezogene Informationen an die Polizei und örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu übermitteln, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von der untergebrachten Person in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte.

Der neu formulierte § 28 Absatz 4 des Gesetzes lässt sowohl den psychiatrischen Kliniken als auch den Sicherheitsbehörden einen großen Interpretationsspielraum: bei Patientinnen und Patienten, bei denen nicht näher bestimmte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie auch nur möglicherweise in einem nicht näher definierten Zeitraum in einer nicht näher bestimmten Form die Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter Anderer gefährden könnten, müssen die hessischen psychiatrischen Kliniken die Sicherheitsbehörden über die Entlassung informieren und Informationen für eine mögliche Gefährdungseinschätzung liefern. Diese Daten können bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden und sind vorher zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass keine Fremdgefährdung vorliegt – diese sind ebenfalls nicht definiert.

Aus Sicht des BVÖGD birgt diese Vorschrift das Risiko, Menschen in psychischen Krisen von einer notwendigen Behandlung abzuhalten. Zugleich drohe eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen, wenn Betroffene unabhängig von einer konkreten Gefahrenlage in polizeilichen Meldestrukturen auftauchten. Diese Vorschrift geht weit über eine gesetzliche Verpflichtung zur Abwehr einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung hinaus und ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar.

„Vertrauen ist die Voraussetzung jeder medizinischen und psychosozialen Hilfe“, sagt Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Wenn Patientinnen und Patienten befürchten müssen, dass sensible Informationen routinemäßig an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, erschwert das den Zugang zu Unterstützung und schwächt die präventive Arbeit erheblich.“

Der BVÖGD sieht erhebliche Folgen für die Arbeit der kommunalen Sozialpsychiatrischen Dienste. Diese seien darauf angewiesen, dass Betroffene niedrigschwellige Angebote freiwillig und ohne Angst vor möglichen Konsequenzen nutzten. Pauschale Meldewege an Behörden stellten diesen Ansatz infrage und behinderten die frühe Erkennung und Abwendung von Krisensituationen.

„Die neue Regelung reduziert daher nicht das Risiko, sondern kann es gesamtgesellschaftlich sogar steigern“, warnt Schäfer.
Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit sei nur durch kontinuierliche Behandlung, gut erreichbare Hilfsangebote und starke kommunale Strukturen zu erreichen, so der BVÖGD-Vorsitzende.

Psychische Gesundheit: Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenslagen und gestalten gesundheitsfördernde Lebenswelten

03. Dezember 2025 um 12:35

Pressemitteilung als PDF

Die Gesundheitsämter leisten mit ihren sozialpsychiatrischen Diensten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung psychisch belasteter und erkrankter Menschen. Sie beraten in Krisensituationen, begleiten Betroffene und beziehen dabei das persönliche Umfeld ein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der aufsuchenden Hilfe: Fachkräfte des Gesundheitsamtes werden aktiv, wenn Menschen in seelischen Notlagen von sich aus keine Unterstützung annehmen oder den Weg in die Regelversorgung nicht finden. Mit niedrigschwelligen Angeboten und enger Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen schaffen die sozialpsychiatrischen Dienste Zugang zu Hilfen und stabilisierenden Angeboten — auch und gerade dann, wenn Betroffene selbst nicht in der Lage sind, Unterstützung zu organisieren.

Die Beratung erfolgt ganzheitlich und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.

Die sozialpsychiatrischen Dienste planen und koordinieren Einzelfallhilfen für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf und vernetzen medizinische, soziale und therapeutische Angebote. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Kenntnis der regionalen Hilfesysteme können sie Lücken im Versorgungssystem erkennen und schließen. Sie arbeiten wohnortnah und übernehmen eine kontinuierliche Fallverantwortung, sodass Betroffene eine feste Ansprechperson haben, die notwendige Unterstützungsangebote koordiniert.

Ein besonderer Aufgabenbereich der Gesundheitsämter liegt zudem im Umgang mit Situationen, in denen bei psychischen Krisen Fremd- oder Eigengefährdung bestehen kann. In solchen Fällen wirken die Gesundheitsämter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit — dazu zählen unter anderem die Begutachtung und die fachliche Einschätzung zur Notwendigkeit einer Unterbringung.

Darüber hinaus fördern sie durch Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund die Zusammenarbeit zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Beratungsstellen, Sozialleistungsträgern und Selbsthilfe. Ziel ist es, die regionale Versorgung unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten stetig zu verbessern und die Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Die sozialpsychiatrischen Dienste beteiligen sich außerdem an der Gestaltung und Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen, sodass Menschen mit psychischer Erkrankung nicht nur individuell betreut werden, sondern in ihrem Lebensumfeld möglichst gut eingebunden bleiben (Stichpunkt „Sozialraumorientierung“).

„Psychische Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheit. Die Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sind oft erste Anlaufstelle, gerade wenn Betroffene selbst keine Hilfe suchen. Diese Aufgaben sind anspruchsvoll, verantwortungsvoll und für den sozialen Zusammenhalt unverzichtbar“, betont Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Um diese Aufgaben dauerhaft zuverlässig zu erfüllen und die Bevölkerung bestmöglich zu unterstützen, braucht es stabile Rahmenbedingungen und ausreichend qualifiziertes Personal“, so Schäfer.

 

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und sozialpsychiatrischer Versorgung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.

Stellungnahme zur öffentlichen Sachverständigenanhörung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“

01. Dezember 2025 um 14:28

Berlin, den 01. Dezember 2025

Stellungsnahme als PDF

Herausforderungen und Aufgaben für die Gesundheitsämter zu Beginn der Corona-
Pandemie
Unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Pandemie standen die Gesundheitsämter vor
zahlreichen Herausforderungen. Entscheidende Aufgaben in der Anfangsphase waren das
Aufspüren von Infektionen und das Eindämmen der Verbreitung der Pandemie. Neben der
Anordnung und Durchsetzung von Quarantäne-Vorschriften machte daher die Kontaktpersonennachverfolgung
einen zentralen Bereich der Aufgaben der Gesundheitsämter aus.
Der Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen, die Schließung von öffentlichen Einrichtungen
sowie von Kitas und Schulen und Betrieben können als weitere Stichworte genannt
werden. Die zu Pandemiebeginn bestehenden Pandemiepläne richteten aus heutiger Sicht
ihren Blickwinkel insbesondere auf Influenza.
Die Leitungen der Gesundheitsämter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zu
Beginn und im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang damit beschäftigt,
die Öffentlichkeit vor Ort über die Gefahren und aus damaliger Sicht erforderlichen
Maßnahmen zu informieren. Die auf ehrenamtlicher Basis tätigen Vorsitzenden und
Vorstandmitglieder des BVÖGD und seiner Landesverbände haben durch ihre Präsenz in
den Medien maßgeblich zur bundesweiten Aufklärung der Bevölkerung über die medizinischen
Risiken der Pandemie und die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen beigetragen.

Begrenzte personelle Ressourcen
Ressourcen und Expertise der Gesundheitsämter waren zu Beginn der Pandemie daher
die entscheidenden Faktoren. Es bestand nur bedingt direkt nutzbare praktische Erfahrung
mit vorherigen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten. Die Personaldecke in zahlreichen
Gesundheitsämtern war durch unbesetzte oder in den Vorjahren gestrichene und gekürzte
Stellen ausgedünnt.
Unterstützung erhielten die Gesundheitsämter nach den ersten Monaten durch externes
Personal (medizinischer Dienst, Bundeswehr, andere Bereiche der Kommunalverwaltung
sowie Medizinstudierende, die über den BVÖGD vermittelt wurden). Die Organisation dieser
Unterstützung einschließlich deren Einarbeitung und Schulung stellte eine große Herausforderung
dar. Vor Ort im eigenen Amt war die Personalakquise durch den direkten Zugriff
auf Personal des Jugendamtes als Leitung für beide Ämter erleichtert, es bestand
keine hinderliche Verwaltungsschnittstelle.

Defizite im Bereich der Digitalisierung
Im Bereich der Digitalisierung gab es verschiedene Softwarelösungen, die in den einzelnen
Gesundheitsämtern eingesetzt wurden. Eine landes- oder gar bundesweit einheitliche
Anwendung stand nicht verlässlich in erforderlicher Qualität zur Verfügung, so dass die Erfassung
und Weiterleitung der Infektionszahlen und Hintergründe nicht reibungslos möglich
waren. Die bestehenden Vorgaben des Datenschutzes schränkten die Möglichkeiten
der Kontaktpersonennachverfolgung ein, immer wieder lagen bei der Erfassung keine eindeutigen
personenbezogenen Kontaktdaten vor.
Wenn die Gesundheitsämter hier die erforderlichen Daten nicht verfügbar haben, dann
sind sie gezwungen, früher vom Ansatz der individuellen Eindämmung zu einem globalen
Ansatz mit allgemeinen Maßnahmen zu wechseln. Dabei stellt der Ansatz der individuellen
Eindämmung grundsätzlich das mildeste Mittel i.S. der Verhältnismäßigkeit (im Gegensatz
zu allg. Maßnahmen bis hin zur Ausgangssperre) dar. Daher ist es wichtig, diesen so gut
und lange als möglich beizubehalten. Es scheint, dass diese individuellen Maßnahmen
aufgrund der o.g. Einschränkungen bei digitaler Technik und Personal sowie wegen Limitierungen
durch bestehende Regelungen und Vorgaben des Datenschutzes zu früh an
Grenzen gestoßen sind.
Zu Beginn der Pandemie gab es keine strukturierten Instrumente zur Beurteilung der Auslastung
der ambulanten bzw. stationären medizinischen Versorgung. Instrumente wurden
im Verlauf entwickelt in der praktischen Situation, hier braucht es perspektivisch eine kritische
Betrachtung bestehender oder ggf. noch optimierbarer rechtlicher Regelungen.

Organisation von Test- und Impfzentren
Aufbau und Überwachung von Testzentren, Einbindung und Koordinierung in Abstimmung
mit niedergelassenen Ärzten und Apothekern, später nach der Zulassung von Impfstoffen
Organisation von Impfkampagnen in Impfzentren, Abstimmung mit den Akteuren im niedergelassenen
Bereich einschließlich Priorisierung und dem besonderen Schutz von medizinischem
Personal und vulnerabler Gruppen sind weitere Stichworte, die bei den Aufgaben
der Gesundheitsämter genannt werden können.
Bei den Impfzentren war die Datenlage unzulänglich über Kreisgrenzen. Die jeweils über
die Länder organisierte Terminbuchung (teilweise mit unterschiedlichen Regelungen,
bspw. ob Personen aus einem anderen Bundesland zur Impfung zugelassen werden) für
die Impfzentren lief problematisch und war technisch oftmals anfällig. Starre Impfpriorisierung
hat insbesondere zu Beginn den Kommunen oftmals nicht die Freiheit gegeben, sich
auch auf Hotspots mit vielen Corona-Neuinfektionen bzw. Quartiere mit sozialen Herausforderungen
und/oder schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen zu fokussieren. Impfpriorisierungen,
die sich nicht nach einfach nachvollziehbaren Parametern (bspw. Alter, Berufsgruppe)
gerichtet haben (z.B. Kontaktperson zur Schwangerer, Pflegebedürftigen), ließen
sich faktisch vor Ort in den Impfzentren nicht prüfen.

Paradigmenwechsel durch „Pakt für den ÖGD“
Vorsorge, Krisenpläne und Frühwarnsysteme, Dateninfrastruktur, Risikobewertung und internationale
Koordination stehen als zentrale Bereiche im Mittelpunkt der heutigen Sachverständigen-
Anhörung. Dabei möchte ich den Focus auf organisatorisch-systemische
Vorsorge richten, die individuelle Vorsorge soll nicht prioritär angesprochen werden. Der
aus Sicht der Gesundheitsämter und des BVÖGD zentrale Schritt für die Vorsorge und
den Gesundheitsschutz der Bevölkerung war die Vereinbarung des „Pakts für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“ durch Bund und Länder im September 2020 und dessen konsequente
Umsetzung. Hier können sowohl aus meiner Sicht als Amtsleiter als auch als
BVÖGD-Vorsitzender positive Erfahrungen dargestellt werden. Der Pakt für den ÖGD hat
in den Jahren 2020 bis 2025 maßgeblich dazu beigetragen, den ÖGD personell deutlich
besser aufzustellen, eine personelle Stärkung zu realisieren. Gleichzeitig konnten wesentliche
Entwicklungsschritte gegangen werden, um die digitale Modernisierung entscheidend
voranzubringen. Verschiedene digitale Lösungen stehen weitgehend einsatzbereit zur Verfügung,
hier wird sich in der Praxisanwendung kurzfristig zeigen, ob damit flächendeckend
in einzelnen Bundesländern oder idealerweise länderübergreifend wesentliche Fortschritte
in der Digitalisierung im ÖGD erzielt werden können. Aktuelle Entwicklungen der Zusammenarbeit
von Bundesländern stimmen hoffnungsvoll. Als weitere zentrale Maßnahme soll
an dieser Stelle die Implementierung des digitalen Impfausweises mit verpflichtender Anwendung
genannt werden. Dieser muss aus fachlicher Sicht anonymisiert, ggf. auch pseudonymisiert
zur Herstellung von Datenverknüpfmöglichkeiten (s. das geplante Medizinregistergesetz)
auswertbar für mehrere Impfungen sein und gleichzeitig einen Abgleich für
verschiedene Impfstoffe, einschließlich Nebenwirkungen (vgl. Dänemark) ermöglichen.

Aus- Fort- und Weiterbildung
Verbesserungen und Ausweitung der Kapazitäten bei Aus-, Fort- und Weiterbildung im
ÖGD tragen ebenso kurz- und mittelfristig zur Vorsorge und zur Verbesserung beim Gesundheitsschutz
der Bevölkerung bei. Die Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesen
(ÖGW) sowie der Bevölkerungsmedizin an den Universitäten in Kooperation mit Gesundheitsämtern
in Forschung und Lehre (Stichwort Lehrstühle, Brückenprofessuren,
Praktisches Jahres im letzten Jahr des Medizinstudiums an den Gesundheitsämtern) können
in diesem Zusammenhang als wesentliche Voraussetzung für qualifizierte Nachwuchsgewinnung
genannt werden.

Gesundheitsschutz in Verbindung mit Kinder- und Jugendschutz
Ein anderer Aspekt der Vorsorge liegt dem Autor dieser Stellungnahme aufgrund seiner
Leitungsverantwortung in Gesundheitsamt und Jugendamt für die junge Generation nahe.
Während einer Pandemie, insbesondere während eines Lockdowns müssen alle psychosozialen
Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung präventiver und interventioneller Kinderschutz,
ambulante Psychotherapien, Gruppen etc.) für Kinder, Jugendliche und belastete Familien
mit größtmöglichem Aufwand funktional gehalten werden. Es sind gerade Kinder und Jugendliche
mit vorbestehenden Belastungen, die unter den Lockdowns besonders gelitten
haben, bei denen die Pandemie zusätzliche Risikofaktoren beigetragen hat und die zum
Teil Monate lang vom Radar der Hilfesysteme verschwunden sind. Wir wussten früh, dass
die Pandemie eine erhebliche Belastung für die psychische Gesundheit vieler Kinder und
Jugendlicher darstellt. Daher müssen entsprechende Ressourcen zur Nachsorge Teil jeder
Vorsorgeplanung werden.
Auch nach Ende der Lockdowns sind Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen (oder auch
ohne) zum Teil monatelang vom Schulunterricht freigestellt worden, auch nachdem die
wissenschaftlichen Daten vorlagen, dass für sie kein erhöhtes Risiko besteht. Hier sollten
eindeutige Empfehlungen und Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass
Schulbefreiungen so kurz wie möglich, so lang wie nötig ausgesprochen und frühzeitig
amtsärztlich geprüft werden. Die Nachwirkungen der Pandemie auf gesellschaftliche Teilhabe
zahlreicher Kinder sehen wir bis heute, das Wechselspiel zwischen Schuldistanz und
chronischen postviralen Verläufen (ME/CFS) ist noch unzureichend verstanden, bietet
aber insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe betroffener Kinder großen
Anlass zur Besorgnis.
Rückblickend ist noch einmal deutlicher geworden, welche zentrale Rolle der Schulbesuch
insbesondere für Kinder aus Familien mit vorbestehenden psychosozialen Belastungen
einnimmt. Dies muss auch für die zukünftige Pandemieplanung in Kosten-Nutzen-Erwägungen
einzelner Maßnahmen zur Pandemieeindämmung Berücksichtigung finden. Die
Einrichtung einer Notbetreuung während der Lockdowns war in vielen Kommunen Eltern
aus sog. „systemrelevanten“ Berufen vorbehalten. Hier schließt sich der Kreis: Der Kinderschutz
muss insgesamt als systemrelevante gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden,
so dass auch und insbesondere psychosoziale Belastungsfaktoren als Indikator für
eine Notbetreuung gelten müssen.

Internationale Koordinierung
Bzgl. der Stichworte „Frühwarnsystem, Risikobewertung und internationale Koordination“
kann auch auf die Expertise unseres Fachausschusses „Krisenmanagement“ des BVÖGD
verwiesen werden. Aus meiner Sicht funktioniert Internationalität bzw. internationale Koordination
in der Wissenschaft. In der praktischen Pandemiearbeit sind Abkommen zwischen
Nachbarländern auch künftig erforderlich. Hier kam es in der Anfangsphase der Pandemie
zu teils sehr belastenden Einzelschicksalen, wenn Familienangehörige vor dem Lockdown
nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren konnten und dann längere Zeit im jeweiligen
Ausland verbleiben mussten.
Als Fazit kann, festgestellt werden, dass es im Sinn der Vorsorge für künftige Ereignisse,
die die öffentliche Gesundheit bedrohen, quantitativ und qualitativ ausreichend aufgestelltes
Personal, eine gut umgesetzte Digitalisierungsstrategie sowie rechtliche Rahmensetzung
für Datenschutz in den Gesundheitsämtern bzw. im ÖGD insgesamt braucht.

Was droht, wenn Personalausstattung und Digitalisierung nicht weitergeführt werden?
Ob und wie der Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt wird, ist bislang
offen. Der Wortlaut des Koalitionsvertrages vom April 2025 lässt hierzu keine eindeutige
Positionierung erkennen: „Wir prüfen, wie wir nach dem Ende des Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen
den ÖGD weiterhin unterstützen können“.
Dabei sieht die Vereinbarung ausdrücklich alle drei Ebenen in einer gemeinsamen Verantwortung.
Die GMK der Länder hat sich in einem einstimmig beschlossenen Leitantrag im
Juni 2025 für eine Fortführung des Paktes über das Jahr 2026 hinaus ausgesprochen.
Auch der Deutsche Ärztetag hält eine weitere Unterstützung des ÖGD durch Bund und
Länder für dringend geboten. Seitens der Bundesregierung gibt es bislang keine offizielle
und öffentliche Positionierung, ob und in welcher Weise den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
mit Blick auf eine nachhaltige Stärkung entsprochen werden sollte. Als Vorsitzender
des BVÖGD kann ich nur appellieren, dass es hier dringend auch weiterhin gemeinsame
Kraftanstrengungen braucht.
Sofern für den ÖGD-Pakt keine adäquate Anschlusslösung gefunden wird, droht angesichts
der Altersstruktur vor allem im ärztlichen Bereich eine Rückkehr in die Zeiten vor der
Pandemie, als der ÖGD Jahr für Jahr einen Stellenabbau zu verzeichnen hatte. Nach den
neuesten Statistiken der Bundesärztekammer (BÄK) sind z.B. bei den berufstätigen Fachärztinnen
und Fachärzten für öffentliches Gesundheitswesen Ende 2024 mehr als 40 %
älter als 60 Jahre. Damit ist bereits heute erkennbar, dass angesichts dieser kritischen Altersstruktur
in den kommenden Jahren ein erheblicher Teil dieser Kolleginnen und Kollegen
in den Ruhestand gehen wird. Ohne Paktverlängerung und qualifizierten Nachwuchs
besteht die Gefahr, dass die Stellen nicht neu besetzt werden und die Personaldecke in
den Gesundheitsämtern trotz der personellen Stärkung durch den Pakt auf Dauer wieder
schlechter wird.

Bestehende und neue Aufgaben für den ÖGD
Nach dem Ende der Corona Pandemie konnten sich der ÖGD und damit auch die Gesundheitsämter
vor Ort wieder verstärkt den drängenden bevölkerungsmedizinischen Aufgaben
zuwenden. Andere wichtige Aufgaben sind neu hinzugekommen. Zu den klassischen
Aufgaben zählen die Themen Prävention, gesundheitliche Aufklärung, Beratung
und Information der Bevölkerung sowie die lokale und regionale Erfassung von Erkrankungen
und Krankheitshäufigkeiten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Der Kinderund
Jugendmedizinische Dienst (KJGD) in den Gesundheitsämtern kümmert sich um die
Förderung und Kontrolle der Gesundheit in Kitas und Schulen und wird dabei durch die
Zahnmedizinischen Dienste im Rahmen der Zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ergänzt.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste übernehmen die besonderen Aufgaben bei der Betreuung
und Versorgung psychisch erkrankter und hilfebedürftiger Personen

Zusätzlich treten aktuell neue Tätigkeitsfelder für den ÖGD wie die Herausforderungen
des Klimawandels für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Vordergrund. Im
Rahmen des nationalen Hitzeschutzplans sollen bei verstärkt auftretenden Hitzewellen die
Bevölkerung und insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen vor den damit verbundenen
gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Dabei kommt gerade der kommunalen
Ebene und damit den Gesundheitsämtern eine besondere Bedeutung zu, die unweigerlich
auch mit neuen und zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Viele Städte und Landkreise
haben mittlerweile Hitzeaktionspläne entwickelt und setzen diese um, um die Bevölkerung
und vornehmlich ältere und chronisch kranke Menschen sowie andere vulnerable Gruppen
vor den gesundheitlich negativen Folgen extremer Temperaturen zu schützen.

Angesichts der veränderten politisch militärischen Sicherheits- und Bedrohungslage werden
auch der ÖGD und die Gesundheitsämter vor Ort mit neuen und bislang nicht gekannten
Herausforderungen und wesentlichen Aufgaben konfrontiert. Auch hierfür gilt es einen
leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erhalten bzw. gezielt noch zu stärken.

Andere Überlegungen beziehen sich auf eine stärkere Beteiligung des ÖGD und seiner
Gesundheitsberichterstattung bei der ambulanten und stationären Versorgungsplanung.
Auch hier spielt der vorgenannte Fachkräftemangel in der Zukunft ebenso wie die frei von
kommerziellen Interessen und gemeinwohlorientierte Aufgabenwahrnehmung des ÖGD
gemäß dem Leitbild für einen modernen ÖGD eine entscheidende Rolle. Eine solche Einbeziehung
bis ggf. hin zu einer koordinierenden Aufgabenwahrnehmung setzt ebenfalls einen
leistungsfähigen ÖGD voraus.

Für weitere Ausführungen vor der Wahl des Autors dieser Stellungnahme zum BVÖGDVorsitzenden
(vor April 2025) kann ich auch auf die Verbandstätigkeit der ebenfalls zur
Anhörung am 1. Dezember 2025 geladenen Sachverständigen Frau Dr. Böhm und Herrn
Dr. Nießen verweisen. Auch bislang vorgelegte Berichte, die der Beirat zum Pakt für den
ÖGD unter dem Vorsitz von Frau Dr. Böhm (und unter Beteiligung von Herrn Dr. Nießen)

erstellt hat und der die Umsetzung des Pakts bis Ende 2026 begleiten soll, können genannt
werden. In diesem Kontext sollte auch der unverzichtbare Erfahrungsaustausch in
den Fachausschüssen des BVÖGD und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft (DGÖG,
Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen) sowie auf unseren jährlich
stattfindenden wissenschaftlichen Kongressen genannt werden.
Gerne kann zu den vorgenannten Aspekten bei der öffentlichen Anhörung am 01. Dezember
2025 eine ergänzende und vertiefende Erläuterung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Peter Schäfer
(Vorsitzender)
Mannheim, den 24.11.2025

BVÖGD fordert klare Lehren aus der Corona-Pandemie

01. Dezember 2025 um 14:13

Pressemitteilung als PDF

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont anlässlich der heutigen Anhörung der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie die zentrale Rolle der Gesundheitsämter bei der frühen Infektionskontrolle und beim Schutz der Bevölkerung – und fordert,
daraus klare strukturelle Konsequenzen für künftige Krisen zu ziehen.

In seiner schriftlichen Stellungnahme erinnert der BVÖGD daran, dass die Gesundheitsämter unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie entscheidende Aufgaben übernommen haben: unter anderem das Aufspüren von Infektionen, die Kontaktpersonennachverfolgung, die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die umfangreiche Aufklärung der Bevölkerung. „Die Gesundheitsämter haben dies trotz jahrzehntelang gewachsener struktureller Defizite geleistet“, erklärte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Peter Schäfer.

Insbesondere zu Beginn der Pandemie führten unbesetzte Stellen und eine uneinheitliche digitale Infrastruktur zu erheblichen Belastungen in den Gesundheitsämtern. Unterschiedliche Softwarelösungen, mangelnde Datenverfügbarkeit und Datenschutzvorgaben erschwerten eine effiziente Kontaktverfolgung. „Wenn notwendige Daten fehlen, müssen Gesundheitsämter früher von individualisierten Maßnahmen auf weitreichendere Eingriffe umstellen – mit Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung“, so Schäfer.

Mit der Organisation von Testzentren und später Impfzentren übernahmen die Gesundheitsämter weitere komplexe Aufgaben. Unterschiedliche Terminvergabesysteme der Länder, komplexe Priorisierungsregeln und fehlende Daten erschwerten die Umsetzung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Stellungnahme legt der Verband auf die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche. Viele psychosoziale Unterstützungsangebote seien während des Lockdowns eingeschränkt und belastete Familien zum Teil über Monate nur schwer erreichbar gewesen. Der BVÖGD fordert daher, psychosoziale Hilfen und Kinderschutzmaßnahmen in künftigen Krisen unbedingt zu gewährleisten.

Als zentrale Lehre hebt der Verband hervor, dass Pandemievorsorge dauerhaft gut ausgestattete Gesundheitsämter erfordert – personell, fachlich und digital. Erst die Maßnahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ab 2020 hätten zu einer spürbaren Stärkung geführt. Dessen Fortschritte in Personalgewinnung, Digitalisierung und Fachkräftesicherung müssten gesichert und weitergeführt werden.

„Zukünftige Krisen – seien es Pandemien, neue klimabedingte Gesundheitsgefahren oder andere Bedrohungslagen – erfordern einen leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ein Rückfall in die Strukturen vor 2020 darf es nicht geben“, betonte Schäfer.

Anhang: Stellungnahme des BVÖGD für die öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“

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