Berlin, den 01. Dezember 2025
Stellungsnahme als PDF
Herausforderungen und Aufgaben für die Gesundheitsämter zu Beginn der Corona-
Pandemie
Unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Pandemie standen die Gesundheitsämter vor
zahlreichen Herausforderungen. Entscheidende Aufgaben in der Anfangsphase waren das
Aufspüren von Infektionen und das Eindämmen der Verbreitung der Pandemie. Neben der
Anordnung und Durchsetzung von Quarantäne-Vorschriften machte daher die Kontaktpersonennachverfolgung
einen zentralen Bereich der Aufgaben der Gesundheitsämter aus.
Der Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen, die Schließung von öffentlichen Einrichtungen
sowie von Kitas und Schulen und Betrieben können als weitere Stichworte genannt
werden. Die zu Pandemiebeginn bestehenden Pandemiepläne richteten aus heutiger Sicht
ihren Blickwinkel insbesondere auf Influenza.
Die Leitungen der Gesundheitsämter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zu
Beginn und im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang damit beschäftigt,
die Öffentlichkeit vor Ort über die Gefahren und aus damaliger Sicht erforderlichen
Maßnahmen zu informieren. Die auf ehrenamtlicher Basis tätigen Vorsitzenden und
Vorstandmitglieder des BVÖGD und seiner Landesverbände haben durch ihre Präsenz in
den Medien maßgeblich zur bundesweiten Aufklärung der Bevölkerung über die medizinischen
Risiken der Pandemie und die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen beigetragen.
Begrenzte personelle Ressourcen
Ressourcen und Expertise der Gesundheitsämter waren zu Beginn der Pandemie daher
die entscheidenden Faktoren. Es bestand nur bedingt direkt nutzbare praktische Erfahrung
mit vorherigen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten. Die Personaldecke in zahlreichen
Gesundheitsämtern war durch unbesetzte oder in den Vorjahren gestrichene und gekürzte
Stellen ausgedünnt.
Unterstützung erhielten die Gesundheitsämter nach den ersten Monaten durch externes
Personal (medizinischer Dienst, Bundeswehr, andere Bereiche der Kommunalverwaltung
sowie Medizinstudierende, die über den BVÖGD vermittelt wurden). Die Organisation dieser
Unterstützung einschließlich deren Einarbeitung und Schulung stellte eine große Herausforderung
dar. Vor Ort im eigenen Amt war die Personalakquise durch den direkten Zugriff
auf Personal des Jugendamtes als Leitung für beide Ämter erleichtert, es bestand
keine hinderliche Verwaltungsschnittstelle.
Defizite im Bereich der Digitalisierung
Im Bereich der Digitalisierung gab es verschiedene Softwarelösungen, die in den einzelnen
Gesundheitsämtern eingesetzt wurden. Eine landes- oder gar bundesweit einheitliche
Anwendung stand nicht verlässlich in erforderlicher Qualität zur Verfügung, so dass die Erfassung
und Weiterleitung der Infektionszahlen und Hintergründe nicht reibungslos möglich
waren. Die bestehenden Vorgaben des Datenschutzes schränkten die Möglichkeiten
der Kontaktpersonennachverfolgung ein, immer wieder lagen bei der Erfassung keine eindeutigen
personenbezogenen Kontaktdaten vor.
Wenn die Gesundheitsämter hier die erforderlichen Daten nicht verfügbar haben, dann
sind sie gezwungen, früher vom Ansatz der individuellen Eindämmung zu einem globalen
Ansatz mit allgemeinen Maßnahmen zu wechseln. Dabei stellt der Ansatz der individuellen
Eindämmung grundsätzlich das mildeste Mittel i.S. der Verhältnismäßigkeit (im Gegensatz
zu allg. Maßnahmen bis hin zur Ausgangssperre) dar. Daher ist es wichtig, diesen so gut
und lange als möglich beizubehalten. Es scheint, dass diese individuellen Maßnahmen
aufgrund der o.g. Einschränkungen bei digitaler Technik und Personal sowie wegen Limitierungen
durch bestehende Regelungen und Vorgaben des Datenschutzes zu früh an
Grenzen gestoßen sind.
Zu Beginn der Pandemie gab es keine strukturierten Instrumente zur Beurteilung der Auslastung
der ambulanten bzw. stationären medizinischen Versorgung. Instrumente wurden
im Verlauf entwickelt in der praktischen Situation, hier braucht es perspektivisch eine kritische
Betrachtung bestehender oder ggf. noch optimierbarer rechtlicher Regelungen.
Organisation von Test- und Impfzentren
Aufbau und Überwachung von Testzentren, Einbindung und Koordinierung in Abstimmung
mit niedergelassenen Ärzten und Apothekern, später nach der Zulassung von Impfstoffen
Organisation von Impfkampagnen in Impfzentren, Abstimmung mit den Akteuren im niedergelassenen
Bereich einschließlich Priorisierung und dem besonderen Schutz von medizinischem
Personal und vulnerabler Gruppen sind weitere Stichworte, die bei den Aufgaben
der Gesundheitsämter genannt werden können.
Bei den Impfzentren war die Datenlage unzulänglich über Kreisgrenzen. Die jeweils über
die Länder organisierte Terminbuchung (teilweise mit unterschiedlichen Regelungen,
bspw. ob Personen aus einem anderen Bundesland zur Impfung zugelassen werden) für
die Impfzentren lief problematisch und war technisch oftmals anfällig. Starre Impfpriorisierung
hat insbesondere zu Beginn den Kommunen oftmals nicht die Freiheit gegeben, sich
auch auf Hotspots mit vielen Corona-Neuinfektionen bzw. Quartiere mit sozialen Herausforderungen
und/oder schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen zu fokussieren. Impfpriorisierungen,
die sich nicht nach einfach nachvollziehbaren Parametern (bspw. Alter, Berufsgruppe)
gerichtet haben (z.B. Kontaktperson zur Schwangerer, Pflegebedürftigen), ließen
sich faktisch vor Ort in den Impfzentren nicht prüfen.
Paradigmenwechsel durch „Pakt für den ÖGD“
Vorsorge, Krisenpläne und Frühwarnsysteme, Dateninfrastruktur, Risikobewertung und internationale
Koordination stehen als zentrale Bereiche im Mittelpunkt der heutigen Sachverständigen-
Anhörung. Dabei möchte ich den Focus auf organisatorisch-systemische
Vorsorge richten, die individuelle Vorsorge soll nicht prioritär angesprochen werden. Der
aus Sicht der Gesundheitsämter und des BVÖGD zentrale Schritt für die Vorsorge und
den Gesundheitsschutz der Bevölkerung war die Vereinbarung des „Pakts für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“ durch Bund und Länder im September 2020 und dessen konsequente
Umsetzung. Hier können sowohl aus meiner Sicht als Amtsleiter als auch als
BVÖGD-Vorsitzender positive Erfahrungen dargestellt werden. Der Pakt für den ÖGD hat
in den Jahren 2020 bis 2025 maßgeblich dazu beigetragen, den ÖGD personell deutlich
besser aufzustellen, eine personelle Stärkung zu realisieren. Gleichzeitig konnten wesentliche
Entwicklungsschritte gegangen werden, um die digitale Modernisierung entscheidend
voranzubringen. Verschiedene digitale Lösungen stehen weitgehend einsatzbereit zur Verfügung,
hier wird sich in der Praxisanwendung kurzfristig zeigen, ob damit flächendeckend
in einzelnen Bundesländern oder idealerweise länderübergreifend wesentliche Fortschritte
in der Digitalisierung im ÖGD erzielt werden können. Aktuelle Entwicklungen der Zusammenarbeit
von Bundesländern stimmen hoffnungsvoll. Als weitere zentrale Maßnahme soll
an dieser Stelle die Implementierung des digitalen Impfausweises mit verpflichtender Anwendung
genannt werden. Dieser muss aus fachlicher Sicht anonymisiert, ggf. auch pseudonymisiert
zur Herstellung von Datenverknüpfmöglichkeiten (s. das geplante Medizinregistergesetz)
auswertbar für mehrere Impfungen sein und gleichzeitig einen Abgleich für
verschiedene Impfstoffe, einschließlich Nebenwirkungen (vgl. Dänemark) ermöglichen.
Aus- Fort- und Weiterbildung
Verbesserungen und Ausweitung der Kapazitäten bei Aus-, Fort- und Weiterbildung im
ÖGD tragen ebenso kurz- und mittelfristig zur Vorsorge und zur Verbesserung beim Gesundheitsschutz
der Bevölkerung bei. Die Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesen
(ÖGW) sowie der Bevölkerungsmedizin an den Universitäten in Kooperation mit Gesundheitsämtern
in Forschung und Lehre (Stichwort Lehrstühle, Brückenprofessuren,
Praktisches Jahres im letzten Jahr des Medizinstudiums an den Gesundheitsämtern) können
in diesem Zusammenhang als wesentliche Voraussetzung für qualifizierte Nachwuchsgewinnung
genannt werden.
Gesundheitsschutz in Verbindung mit Kinder- und Jugendschutz
Ein anderer Aspekt der Vorsorge liegt dem Autor dieser Stellungnahme aufgrund seiner
Leitungsverantwortung in Gesundheitsamt und Jugendamt für die junge Generation nahe.
Während einer Pandemie, insbesondere während eines Lockdowns müssen alle psychosozialen
Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung präventiver und interventioneller Kinderschutz,
ambulante Psychotherapien, Gruppen etc.) für Kinder, Jugendliche und belastete Familien
mit größtmöglichem Aufwand funktional gehalten werden. Es sind gerade Kinder und Jugendliche
mit vorbestehenden Belastungen, die unter den Lockdowns besonders gelitten
haben, bei denen die Pandemie zusätzliche Risikofaktoren beigetragen hat und die zum
Teil Monate lang vom Radar der Hilfesysteme verschwunden sind. Wir wussten früh, dass
die Pandemie eine erhebliche Belastung für die psychische Gesundheit vieler Kinder und
Jugendlicher darstellt. Daher müssen entsprechende Ressourcen zur Nachsorge Teil jeder
Vorsorgeplanung werden.
Auch nach Ende der Lockdowns sind Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen (oder auch
ohne) zum Teil monatelang vom Schulunterricht freigestellt worden, auch nachdem die
wissenschaftlichen Daten vorlagen, dass für sie kein erhöhtes Risiko besteht. Hier sollten
eindeutige Empfehlungen und Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass
Schulbefreiungen so kurz wie möglich, so lang wie nötig ausgesprochen und frühzeitig
amtsärztlich geprüft werden. Die Nachwirkungen der Pandemie auf gesellschaftliche Teilhabe
zahlreicher Kinder sehen wir bis heute, das Wechselspiel zwischen Schuldistanz und
chronischen postviralen Verläufen (ME/CFS) ist noch unzureichend verstanden, bietet
aber insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe betroffener Kinder großen
Anlass zur Besorgnis.
Rückblickend ist noch einmal deutlicher geworden, welche zentrale Rolle der Schulbesuch
insbesondere für Kinder aus Familien mit vorbestehenden psychosozialen Belastungen
einnimmt. Dies muss auch für die zukünftige Pandemieplanung in Kosten-Nutzen-Erwägungen
einzelner Maßnahmen zur Pandemieeindämmung Berücksichtigung finden. Die
Einrichtung einer Notbetreuung während der Lockdowns war in vielen Kommunen Eltern
aus sog. „systemrelevanten“ Berufen vorbehalten. Hier schließt sich der Kreis: Der Kinderschutz
muss insgesamt als systemrelevante gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden,
so dass auch und insbesondere psychosoziale Belastungsfaktoren als Indikator für
eine Notbetreuung gelten müssen.
Internationale Koordinierung
Bzgl. der Stichworte „Frühwarnsystem, Risikobewertung und internationale Koordination“
kann auch auf die Expertise unseres Fachausschusses „Krisenmanagement“ des BVÖGD
verwiesen werden. Aus meiner Sicht funktioniert Internationalität bzw. internationale Koordination
in der Wissenschaft. In der praktischen Pandemiearbeit sind Abkommen zwischen
Nachbarländern auch künftig erforderlich. Hier kam es in der Anfangsphase der Pandemie
zu teils sehr belastenden Einzelschicksalen, wenn Familienangehörige vor dem Lockdown
nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren konnten und dann längere Zeit im jeweiligen
Ausland verbleiben mussten.
Als Fazit kann, festgestellt werden, dass es im Sinn der Vorsorge für künftige Ereignisse,
die die öffentliche Gesundheit bedrohen, quantitativ und qualitativ ausreichend aufgestelltes
Personal, eine gut umgesetzte Digitalisierungsstrategie sowie rechtliche Rahmensetzung
für Datenschutz in den Gesundheitsämtern bzw. im ÖGD insgesamt braucht.
Was droht, wenn Personalausstattung und Digitalisierung nicht weitergeführt werden?
Ob und wie der Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt wird, ist bislang
offen. Der Wortlaut des Koalitionsvertrages vom April 2025 lässt hierzu keine eindeutige
Positionierung erkennen: „Wir prüfen, wie wir nach dem Ende des Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen
den ÖGD weiterhin unterstützen können“.
Dabei sieht die Vereinbarung ausdrücklich alle drei Ebenen in einer gemeinsamen Verantwortung.
Die GMK der Länder hat sich in einem einstimmig beschlossenen Leitantrag im
Juni 2025 für eine Fortführung des Paktes über das Jahr 2026 hinaus ausgesprochen.
Auch der Deutsche Ärztetag hält eine weitere Unterstützung des ÖGD durch Bund und
Länder für dringend geboten. Seitens der Bundesregierung gibt es bislang keine offizielle
und öffentliche Positionierung, ob und in welcher Weise den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
mit Blick auf eine nachhaltige Stärkung entsprochen werden sollte. Als Vorsitzender
des BVÖGD kann ich nur appellieren, dass es hier dringend auch weiterhin gemeinsame
Kraftanstrengungen braucht.
Sofern für den ÖGD-Pakt keine adäquate Anschlusslösung gefunden wird, droht angesichts
der Altersstruktur vor allem im ärztlichen Bereich eine Rückkehr in die Zeiten vor der
Pandemie, als der ÖGD Jahr für Jahr einen Stellenabbau zu verzeichnen hatte. Nach den
neuesten Statistiken der Bundesärztekammer (BÄK) sind z.B. bei den berufstätigen Fachärztinnen
und Fachärzten für öffentliches Gesundheitswesen Ende 2024 mehr als 40 %
älter als 60 Jahre. Damit ist bereits heute erkennbar, dass angesichts dieser kritischen Altersstruktur
in den kommenden Jahren ein erheblicher Teil dieser Kolleginnen und Kollegen
in den Ruhestand gehen wird. Ohne Paktverlängerung und qualifizierten Nachwuchs
besteht die Gefahr, dass die Stellen nicht neu besetzt werden und die Personaldecke in
den Gesundheitsämtern trotz der personellen Stärkung durch den Pakt auf Dauer wieder
schlechter wird.
Bestehende und neue Aufgaben für den ÖGD
Nach dem Ende der Corona Pandemie konnten sich der ÖGD und damit auch die Gesundheitsämter
vor Ort wieder verstärkt den drängenden bevölkerungsmedizinischen Aufgaben
zuwenden. Andere wichtige Aufgaben sind neu hinzugekommen. Zu den klassischen
Aufgaben zählen die Themen Prävention, gesundheitliche Aufklärung, Beratung
und Information der Bevölkerung sowie die lokale und regionale Erfassung von Erkrankungen
und Krankheitshäufigkeiten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Der Kinderund
Jugendmedizinische Dienst (KJGD) in den Gesundheitsämtern kümmert sich um die
Förderung und Kontrolle der Gesundheit in Kitas und Schulen und wird dabei durch die
Zahnmedizinischen Dienste im Rahmen der Zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ergänzt.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste übernehmen die besonderen Aufgaben bei der Betreuung
und Versorgung psychisch erkrankter und hilfebedürftiger Personen
Zusätzlich treten aktuell neue Tätigkeitsfelder für den ÖGD wie die Herausforderungen
des Klimawandels für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Vordergrund. Im
Rahmen des nationalen Hitzeschutzplans sollen bei verstärkt auftretenden Hitzewellen die
Bevölkerung und insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen vor den damit verbundenen
gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Dabei kommt gerade der kommunalen
Ebene und damit den Gesundheitsämtern eine besondere Bedeutung zu, die unweigerlich
auch mit neuen und zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Viele Städte und Landkreise
haben mittlerweile Hitzeaktionspläne entwickelt und setzen diese um, um die Bevölkerung
und vornehmlich ältere und chronisch kranke Menschen sowie andere vulnerable Gruppen
vor den gesundheitlich negativen Folgen extremer Temperaturen zu schützen.
Angesichts der veränderten politisch militärischen Sicherheits- und Bedrohungslage werden
auch der ÖGD und die Gesundheitsämter vor Ort mit neuen und bislang nicht gekannten
Herausforderungen und wesentlichen Aufgaben konfrontiert. Auch hierfür gilt es einen
leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erhalten bzw. gezielt noch zu stärken.
Andere Überlegungen beziehen sich auf eine stärkere Beteiligung des ÖGD und seiner
Gesundheitsberichterstattung bei der ambulanten und stationären Versorgungsplanung.
Auch hier spielt der vorgenannte Fachkräftemangel in der Zukunft ebenso wie die frei von
kommerziellen Interessen und gemeinwohlorientierte Aufgabenwahrnehmung des ÖGD
gemäß dem Leitbild für einen modernen ÖGD eine entscheidende Rolle. Eine solche Einbeziehung
bis ggf. hin zu einer koordinierenden Aufgabenwahrnehmung setzt ebenfalls einen
leistungsfähigen ÖGD voraus.
Für weitere Ausführungen vor der Wahl des Autors dieser Stellungnahme zum BVÖGDVorsitzenden
(vor April 2025) kann ich auch auf die Verbandstätigkeit der ebenfalls zur
Anhörung am 1. Dezember 2025 geladenen Sachverständigen Frau Dr. Böhm und Herrn
Dr. Nießen verweisen. Auch bislang vorgelegte Berichte, die der Beirat zum Pakt für den
ÖGD unter dem Vorsitz von Frau Dr. Böhm (und unter Beteiligung von Herrn Dr. Nießen)
erstellt hat und der die Umsetzung des Pakts bis Ende 2026 begleiten soll, können genannt
werden. In diesem Kontext sollte auch der unverzichtbare Erfahrungsaustausch in
den Fachausschüssen des BVÖGD und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft (DGÖG,
Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen) sowie auf unseren jährlich
stattfindenden wissenschaftlichen Kongressen genannt werden.
Gerne kann zu den vorgenannten Aspekten bei der öffentlichen Anhörung am 01. Dezember
2025 eine ergänzende und vertiefende Erläuterung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Peter Schäfer
(Vorsitzender)
Mannheim, den 24.11.2025