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Psychische Gesundheit: Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenslagen und gestalten gesundheitsfördernde Lebenswelten

03. Dezember 2025 um 12:35

Pressemitteilung als PDF

Die Gesundheitsämter leisten mit ihren sozialpsychiatrischen Diensten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung psychisch belasteter und erkrankter Menschen. Sie beraten in Krisensituationen, begleiten Betroffene und beziehen dabei das persönliche Umfeld ein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der aufsuchenden Hilfe: Fachkräfte des Gesundheitsamtes werden aktiv, wenn Menschen in seelischen Notlagen von sich aus keine Unterstützung annehmen oder den Weg in die Regelversorgung nicht finden. Mit niedrigschwelligen Angeboten und enger Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen schaffen die sozialpsychiatrischen Dienste Zugang zu Hilfen und stabilisierenden Angeboten — auch und gerade dann, wenn Betroffene selbst nicht in der Lage sind, Unterstützung zu organisieren.

Die Beratung erfolgt ganzheitlich und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.

Die sozialpsychiatrischen Dienste planen und koordinieren Einzelfallhilfen für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf und vernetzen medizinische, soziale und therapeutische Angebote. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Kenntnis der regionalen Hilfesysteme können sie Lücken im Versorgungssystem erkennen und schließen. Sie arbeiten wohnortnah und übernehmen eine kontinuierliche Fallverantwortung, sodass Betroffene eine feste Ansprechperson haben, die notwendige Unterstützungsangebote koordiniert.

Ein besonderer Aufgabenbereich der Gesundheitsämter liegt zudem im Umgang mit Situationen, in denen bei psychischen Krisen Fremd- oder Eigengefährdung bestehen kann. In solchen Fällen wirken die Gesundheitsämter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit — dazu zählen unter anderem die Begutachtung und die fachliche Einschätzung zur Notwendigkeit einer Unterbringung.

Darüber hinaus fördern sie durch Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund die Zusammenarbeit zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Beratungsstellen, Sozialleistungsträgern und Selbsthilfe. Ziel ist es, die regionale Versorgung unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten stetig zu verbessern und die Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Die sozialpsychiatrischen Dienste beteiligen sich außerdem an der Gestaltung und Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen, sodass Menschen mit psychischer Erkrankung nicht nur individuell betreut werden, sondern in ihrem Lebensumfeld möglichst gut eingebunden bleiben (Stichpunkt „Sozialraumorientierung“).

„Psychische Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheit. Die Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sind oft erste Anlaufstelle, gerade wenn Betroffene selbst keine Hilfe suchen. Diese Aufgaben sind anspruchsvoll, verantwortungsvoll und für den sozialen Zusammenhalt unverzichtbar“, betont Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Um diese Aufgaben dauerhaft zuverlässig zu erfüllen und die Bevölkerung bestmöglich zu unterstützen, braucht es stabile Rahmenbedingungen und ausreichend qualifiziertes Personal“, so Schäfer.

 

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und sozialpsychiatrischer Versorgung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.

Stellungnahme zur öffentlichen Sachverständigenanhörung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“

01. Dezember 2025 um 14:28

Berlin, den 01. Dezember 2025

Stellungsnahme als PDF

Herausforderungen und Aufgaben für die Gesundheitsämter zu Beginn der Corona-
Pandemie
Unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Pandemie standen die Gesundheitsämter vor
zahlreichen Herausforderungen. Entscheidende Aufgaben in der Anfangsphase waren das
Aufspüren von Infektionen und das Eindämmen der Verbreitung der Pandemie. Neben der
Anordnung und Durchsetzung von Quarantäne-Vorschriften machte daher die Kontaktpersonennachverfolgung
einen zentralen Bereich der Aufgaben der Gesundheitsämter aus.
Der Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen, die Schließung von öffentlichen Einrichtungen
sowie von Kitas und Schulen und Betrieben können als weitere Stichworte genannt
werden. Die zu Pandemiebeginn bestehenden Pandemiepläne richteten aus heutiger Sicht
ihren Blickwinkel insbesondere auf Influenza.
Die Leitungen der Gesundheitsämter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zu
Beginn und im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang damit beschäftigt,
die Öffentlichkeit vor Ort über die Gefahren und aus damaliger Sicht erforderlichen
Maßnahmen zu informieren. Die auf ehrenamtlicher Basis tätigen Vorsitzenden und
Vorstandmitglieder des BVÖGD und seiner Landesverbände haben durch ihre Präsenz in
den Medien maßgeblich zur bundesweiten Aufklärung der Bevölkerung über die medizinischen
Risiken der Pandemie und die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen beigetragen.

Begrenzte personelle Ressourcen
Ressourcen und Expertise der Gesundheitsämter waren zu Beginn der Pandemie daher
die entscheidenden Faktoren. Es bestand nur bedingt direkt nutzbare praktische Erfahrung
mit vorherigen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten. Die Personaldecke in zahlreichen
Gesundheitsämtern war durch unbesetzte oder in den Vorjahren gestrichene und gekürzte
Stellen ausgedünnt.
Unterstützung erhielten die Gesundheitsämter nach den ersten Monaten durch externes
Personal (medizinischer Dienst, Bundeswehr, andere Bereiche der Kommunalverwaltung
sowie Medizinstudierende, die über den BVÖGD vermittelt wurden). Die Organisation dieser
Unterstützung einschließlich deren Einarbeitung und Schulung stellte eine große Herausforderung
dar. Vor Ort im eigenen Amt war die Personalakquise durch den direkten Zugriff
auf Personal des Jugendamtes als Leitung für beide Ämter erleichtert, es bestand
keine hinderliche Verwaltungsschnittstelle.

Defizite im Bereich der Digitalisierung
Im Bereich der Digitalisierung gab es verschiedene Softwarelösungen, die in den einzelnen
Gesundheitsämtern eingesetzt wurden. Eine landes- oder gar bundesweit einheitliche
Anwendung stand nicht verlässlich in erforderlicher Qualität zur Verfügung, so dass die Erfassung
und Weiterleitung der Infektionszahlen und Hintergründe nicht reibungslos möglich
waren. Die bestehenden Vorgaben des Datenschutzes schränkten die Möglichkeiten
der Kontaktpersonennachverfolgung ein, immer wieder lagen bei der Erfassung keine eindeutigen
personenbezogenen Kontaktdaten vor.
Wenn die Gesundheitsämter hier die erforderlichen Daten nicht verfügbar haben, dann
sind sie gezwungen, früher vom Ansatz der individuellen Eindämmung zu einem globalen
Ansatz mit allgemeinen Maßnahmen zu wechseln. Dabei stellt der Ansatz der individuellen
Eindämmung grundsätzlich das mildeste Mittel i.S. der Verhältnismäßigkeit (im Gegensatz
zu allg. Maßnahmen bis hin zur Ausgangssperre) dar. Daher ist es wichtig, diesen so gut
und lange als möglich beizubehalten. Es scheint, dass diese individuellen Maßnahmen
aufgrund der o.g. Einschränkungen bei digitaler Technik und Personal sowie wegen Limitierungen
durch bestehende Regelungen und Vorgaben des Datenschutzes zu früh an
Grenzen gestoßen sind.
Zu Beginn der Pandemie gab es keine strukturierten Instrumente zur Beurteilung der Auslastung
der ambulanten bzw. stationären medizinischen Versorgung. Instrumente wurden
im Verlauf entwickelt in der praktischen Situation, hier braucht es perspektivisch eine kritische
Betrachtung bestehender oder ggf. noch optimierbarer rechtlicher Regelungen.

Organisation von Test- und Impfzentren
Aufbau und Überwachung von Testzentren, Einbindung und Koordinierung in Abstimmung
mit niedergelassenen Ärzten und Apothekern, später nach der Zulassung von Impfstoffen
Organisation von Impfkampagnen in Impfzentren, Abstimmung mit den Akteuren im niedergelassenen
Bereich einschließlich Priorisierung und dem besonderen Schutz von medizinischem
Personal und vulnerabler Gruppen sind weitere Stichworte, die bei den Aufgaben
der Gesundheitsämter genannt werden können.
Bei den Impfzentren war die Datenlage unzulänglich über Kreisgrenzen. Die jeweils über
die Länder organisierte Terminbuchung (teilweise mit unterschiedlichen Regelungen,
bspw. ob Personen aus einem anderen Bundesland zur Impfung zugelassen werden) für
die Impfzentren lief problematisch und war technisch oftmals anfällig. Starre Impfpriorisierung
hat insbesondere zu Beginn den Kommunen oftmals nicht die Freiheit gegeben, sich
auch auf Hotspots mit vielen Corona-Neuinfektionen bzw. Quartiere mit sozialen Herausforderungen
und/oder schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen zu fokussieren. Impfpriorisierungen,
die sich nicht nach einfach nachvollziehbaren Parametern (bspw. Alter, Berufsgruppe)
gerichtet haben (z.B. Kontaktperson zur Schwangerer, Pflegebedürftigen), ließen
sich faktisch vor Ort in den Impfzentren nicht prüfen.

Paradigmenwechsel durch „Pakt für den ÖGD“
Vorsorge, Krisenpläne und Frühwarnsysteme, Dateninfrastruktur, Risikobewertung und internationale
Koordination stehen als zentrale Bereiche im Mittelpunkt der heutigen Sachverständigen-
Anhörung. Dabei möchte ich den Focus auf organisatorisch-systemische
Vorsorge richten, die individuelle Vorsorge soll nicht prioritär angesprochen werden. Der
aus Sicht der Gesundheitsämter und des BVÖGD zentrale Schritt für die Vorsorge und
den Gesundheitsschutz der Bevölkerung war die Vereinbarung des „Pakts für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“ durch Bund und Länder im September 2020 und dessen konsequente
Umsetzung. Hier können sowohl aus meiner Sicht als Amtsleiter als auch als
BVÖGD-Vorsitzender positive Erfahrungen dargestellt werden. Der Pakt für den ÖGD hat
in den Jahren 2020 bis 2025 maßgeblich dazu beigetragen, den ÖGD personell deutlich
besser aufzustellen, eine personelle Stärkung zu realisieren. Gleichzeitig konnten wesentliche
Entwicklungsschritte gegangen werden, um die digitale Modernisierung entscheidend
voranzubringen. Verschiedene digitale Lösungen stehen weitgehend einsatzbereit zur Verfügung,
hier wird sich in der Praxisanwendung kurzfristig zeigen, ob damit flächendeckend
in einzelnen Bundesländern oder idealerweise länderübergreifend wesentliche Fortschritte
in der Digitalisierung im ÖGD erzielt werden können. Aktuelle Entwicklungen der Zusammenarbeit
von Bundesländern stimmen hoffnungsvoll. Als weitere zentrale Maßnahme soll
an dieser Stelle die Implementierung des digitalen Impfausweises mit verpflichtender Anwendung
genannt werden. Dieser muss aus fachlicher Sicht anonymisiert, ggf. auch pseudonymisiert
zur Herstellung von Datenverknüpfmöglichkeiten (s. das geplante Medizinregistergesetz)
auswertbar für mehrere Impfungen sein und gleichzeitig einen Abgleich für
verschiedene Impfstoffe, einschließlich Nebenwirkungen (vgl. Dänemark) ermöglichen.

Aus- Fort- und Weiterbildung
Verbesserungen und Ausweitung der Kapazitäten bei Aus-, Fort- und Weiterbildung im
ÖGD tragen ebenso kurz- und mittelfristig zur Vorsorge und zur Verbesserung beim Gesundheitsschutz
der Bevölkerung bei. Die Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesen
(ÖGW) sowie der Bevölkerungsmedizin an den Universitäten in Kooperation mit Gesundheitsämtern
in Forschung und Lehre (Stichwort Lehrstühle, Brückenprofessuren,
Praktisches Jahres im letzten Jahr des Medizinstudiums an den Gesundheitsämtern) können
in diesem Zusammenhang als wesentliche Voraussetzung für qualifizierte Nachwuchsgewinnung
genannt werden.

Gesundheitsschutz in Verbindung mit Kinder- und Jugendschutz
Ein anderer Aspekt der Vorsorge liegt dem Autor dieser Stellungnahme aufgrund seiner
Leitungsverantwortung in Gesundheitsamt und Jugendamt für die junge Generation nahe.
Während einer Pandemie, insbesondere während eines Lockdowns müssen alle psychosozialen
Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung präventiver und interventioneller Kinderschutz,
ambulante Psychotherapien, Gruppen etc.) für Kinder, Jugendliche und belastete Familien
mit größtmöglichem Aufwand funktional gehalten werden. Es sind gerade Kinder und Jugendliche
mit vorbestehenden Belastungen, die unter den Lockdowns besonders gelitten
haben, bei denen die Pandemie zusätzliche Risikofaktoren beigetragen hat und die zum
Teil Monate lang vom Radar der Hilfesysteme verschwunden sind. Wir wussten früh, dass
die Pandemie eine erhebliche Belastung für die psychische Gesundheit vieler Kinder und
Jugendlicher darstellt. Daher müssen entsprechende Ressourcen zur Nachsorge Teil jeder
Vorsorgeplanung werden.
Auch nach Ende der Lockdowns sind Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen (oder auch
ohne) zum Teil monatelang vom Schulunterricht freigestellt worden, auch nachdem die
wissenschaftlichen Daten vorlagen, dass für sie kein erhöhtes Risiko besteht. Hier sollten
eindeutige Empfehlungen und Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass
Schulbefreiungen so kurz wie möglich, so lang wie nötig ausgesprochen und frühzeitig
amtsärztlich geprüft werden. Die Nachwirkungen der Pandemie auf gesellschaftliche Teilhabe
zahlreicher Kinder sehen wir bis heute, das Wechselspiel zwischen Schuldistanz und
chronischen postviralen Verläufen (ME/CFS) ist noch unzureichend verstanden, bietet
aber insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe betroffener Kinder großen
Anlass zur Besorgnis.
Rückblickend ist noch einmal deutlicher geworden, welche zentrale Rolle der Schulbesuch
insbesondere für Kinder aus Familien mit vorbestehenden psychosozialen Belastungen
einnimmt. Dies muss auch für die zukünftige Pandemieplanung in Kosten-Nutzen-Erwägungen
einzelner Maßnahmen zur Pandemieeindämmung Berücksichtigung finden. Die
Einrichtung einer Notbetreuung während der Lockdowns war in vielen Kommunen Eltern
aus sog. „systemrelevanten“ Berufen vorbehalten. Hier schließt sich der Kreis: Der Kinderschutz
muss insgesamt als systemrelevante gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden,
so dass auch und insbesondere psychosoziale Belastungsfaktoren als Indikator für
eine Notbetreuung gelten müssen.

Internationale Koordinierung
Bzgl. der Stichworte „Frühwarnsystem, Risikobewertung und internationale Koordination“
kann auch auf die Expertise unseres Fachausschusses „Krisenmanagement“ des BVÖGD
verwiesen werden. Aus meiner Sicht funktioniert Internationalität bzw. internationale Koordination
in der Wissenschaft. In der praktischen Pandemiearbeit sind Abkommen zwischen
Nachbarländern auch künftig erforderlich. Hier kam es in der Anfangsphase der Pandemie
zu teils sehr belastenden Einzelschicksalen, wenn Familienangehörige vor dem Lockdown
nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren konnten und dann längere Zeit im jeweiligen
Ausland verbleiben mussten.
Als Fazit kann, festgestellt werden, dass es im Sinn der Vorsorge für künftige Ereignisse,
die die öffentliche Gesundheit bedrohen, quantitativ und qualitativ ausreichend aufgestelltes
Personal, eine gut umgesetzte Digitalisierungsstrategie sowie rechtliche Rahmensetzung
für Datenschutz in den Gesundheitsämtern bzw. im ÖGD insgesamt braucht.

Was droht, wenn Personalausstattung und Digitalisierung nicht weitergeführt werden?
Ob und wie der Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt wird, ist bislang
offen. Der Wortlaut des Koalitionsvertrages vom April 2025 lässt hierzu keine eindeutige
Positionierung erkennen: „Wir prüfen, wie wir nach dem Ende des Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen
den ÖGD weiterhin unterstützen können“.
Dabei sieht die Vereinbarung ausdrücklich alle drei Ebenen in einer gemeinsamen Verantwortung.
Die GMK der Länder hat sich in einem einstimmig beschlossenen Leitantrag im
Juni 2025 für eine Fortführung des Paktes über das Jahr 2026 hinaus ausgesprochen.
Auch der Deutsche Ärztetag hält eine weitere Unterstützung des ÖGD durch Bund und
Länder für dringend geboten. Seitens der Bundesregierung gibt es bislang keine offizielle
und öffentliche Positionierung, ob und in welcher Weise den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
mit Blick auf eine nachhaltige Stärkung entsprochen werden sollte. Als Vorsitzender
des BVÖGD kann ich nur appellieren, dass es hier dringend auch weiterhin gemeinsame
Kraftanstrengungen braucht.
Sofern für den ÖGD-Pakt keine adäquate Anschlusslösung gefunden wird, droht angesichts
der Altersstruktur vor allem im ärztlichen Bereich eine Rückkehr in die Zeiten vor der
Pandemie, als der ÖGD Jahr für Jahr einen Stellenabbau zu verzeichnen hatte. Nach den
neuesten Statistiken der Bundesärztekammer (BÄK) sind z.B. bei den berufstätigen Fachärztinnen
und Fachärzten für öffentliches Gesundheitswesen Ende 2024 mehr als 40 %
älter als 60 Jahre. Damit ist bereits heute erkennbar, dass angesichts dieser kritischen Altersstruktur
in den kommenden Jahren ein erheblicher Teil dieser Kolleginnen und Kollegen
in den Ruhestand gehen wird. Ohne Paktverlängerung und qualifizierten Nachwuchs
besteht die Gefahr, dass die Stellen nicht neu besetzt werden und die Personaldecke in
den Gesundheitsämtern trotz der personellen Stärkung durch den Pakt auf Dauer wieder
schlechter wird.

Bestehende und neue Aufgaben für den ÖGD
Nach dem Ende der Corona Pandemie konnten sich der ÖGD und damit auch die Gesundheitsämter
vor Ort wieder verstärkt den drängenden bevölkerungsmedizinischen Aufgaben
zuwenden. Andere wichtige Aufgaben sind neu hinzugekommen. Zu den klassischen
Aufgaben zählen die Themen Prävention, gesundheitliche Aufklärung, Beratung
und Information der Bevölkerung sowie die lokale und regionale Erfassung von Erkrankungen
und Krankheitshäufigkeiten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Der Kinderund
Jugendmedizinische Dienst (KJGD) in den Gesundheitsämtern kümmert sich um die
Förderung und Kontrolle der Gesundheit in Kitas und Schulen und wird dabei durch die
Zahnmedizinischen Dienste im Rahmen der Zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ergänzt.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste übernehmen die besonderen Aufgaben bei der Betreuung
und Versorgung psychisch erkrankter und hilfebedürftiger Personen

Zusätzlich treten aktuell neue Tätigkeitsfelder für den ÖGD wie die Herausforderungen
des Klimawandels für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Vordergrund. Im
Rahmen des nationalen Hitzeschutzplans sollen bei verstärkt auftretenden Hitzewellen die
Bevölkerung und insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen vor den damit verbundenen
gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Dabei kommt gerade der kommunalen
Ebene und damit den Gesundheitsämtern eine besondere Bedeutung zu, die unweigerlich
auch mit neuen und zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Viele Städte und Landkreise
haben mittlerweile Hitzeaktionspläne entwickelt und setzen diese um, um die Bevölkerung
und vornehmlich ältere und chronisch kranke Menschen sowie andere vulnerable Gruppen
vor den gesundheitlich negativen Folgen extremer Temperaturen zu schützen.

Angesichts der veränderten politisch militärischen Sicherheits- und Bedrohungslage werden
auch der ÖGD und die Gesundheitsämter vor Ort mit neuen und bislang nicht gekannten
Herausforderungen und wesentlichen Aufgaben konfrontiert. Auch hierfür gilt es einen
leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erhalten bzw. gezielt noch zu stärken.

Andere Überlegungen beziehen sich auf eine stärkere Beteiligung des ÖGD und seiner
Gesundheitsberichterstattung bei der ambulanten und stationären Versorgungsplanung.
Auch hier spielt der vorgenannte Fachkräftemangel in der Zukunft ebenso wie die frei von
kommerziellen Interessen und gemeinwohlorientierte Aufgabenwahrnehmung des ÖGD
gemäß dem Leitbild für einen modernen ÖGD eine entscheidende Rolle. Eine solche Einbeziehung
bis ggf. hin zu einer koordinierenden Aufgabenwahrnehmung setzt ebenfalls einen
leistungsfähigen ÖGD voraus.

Für weitere Ausführungen vor der Wahl des Autors dieser Stellungnahme zum BVÖGDVorsitzenden
(vor April 2025) kann ich auch auf die Verbandstätigkeit der ebenfalls zur
Anhörung am 1. Dezember 2025 geladenen Sachverständigen Frau Dr. Böhm und Herrn
Dr. Nießen verweisen. Auch bislang vorgelegte Berichte, die der Beirat zum Pakt für den
ÖGD unter dem Vorsitz von Frau Dr. Böhm (und unter Beteiligung von Herrn Dr. Nießen)

erstellt hat und der die Umsetzung des Pakts bis Ende 2026 begleiten soll, können genannt
werden. In diesem Kontext sollte auch der unverzichtbare Erfahrungsaustausch in
den Fachausschüssen des BVÖGD und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft (DGÖG,
Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen) sowie auf unseren jährlich
stattfindenden wissenschaftlichen Kongressen genannt werden.
Gerne kann zu den vorgenannten Aspekten bei der öffentlichen Anhörung am 01. Dezember
2025 eine ergänzende und vertiefende Erläuterung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Peter Schäfer
(Vorsitzender)
Mannheim, den 24.11.2025

BVÖGD fordert klare Lehren aus der Corona-Pandemie

01. Dezember 2025 um 14:13

Pressemitteilung als PDF

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont anlässlich der heutigen Anhörung der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie die zentrale Rolle der Gesundheitsämter bei der frühen Infektionskontrolle und beim Schutz der Bevölkerung – und fordert,
daraus klare strukturelle Konsequenzen für künftige Krisen zu ziehen.

In seiner schriftlichen Stellungnahme erinnert der BVÖGD daran, dass die Gesundheitsämter unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie entscheidende Aufgaben übernommen haben: unter anderem das Aufspüren von Infektionen, die Kontaktpersonennachverfolgung, die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die umfangreiche Aufklärung der Bevölkerung. „Die Gesundheitsämter haben dies trotz jahrzehntelang gewachsener struktureller Defizite geleistet“, erklärte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Peter Schäfer.

Insbesondere zu Beginn der Pandemie führten unbesetzte Stellen und eine uneinheitliche digitale Infrastruktur zu erheblichen Belastungen in den Gesundheitsämtern. Unterschiedliche Softwarelösungen, mangelnde Datenverfügbarkeit und Datenschutzvorgaben erschwerten eine effiziente Kontaktverfolgung. „Wenn notwendige Daten fehlen, müssen Gesundheitsämter früher von individualisierten Maßnahmen auf weitreichendere Eingriffe umstellen – mit Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung“, so Schäfer.

Mit der Organisation von Testzentren und später Impfzentren übernahmen die Gesundheitsämter weitere komplexe Aufgaben. Unterschiedliche Terminvergabesysteme der Länder, komplexe Priorisierungsregeln und fehlende Daten erschwerten die Umsetzung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Stellungnahme legt der Verband auf die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche. Viele psychosoziale Unterstützungsangebote seien während des Lockdowns eingeschränkt und belastete Familien zum Teil über Monate nur schwer erreichbar gewesen. Der BVÖGD fordert daher, psychosoziale Hilfen und Kinderschutzmaßnahmen in künftigen Krisen unbedingt zu gewährleisten.

Als zentrale Lehre hebt der Verband hervor, dass Pandemievorsorge dauerhaft gut ausgestattete Gesundheitsämter erfordert – personell, fachlich und digital. Erst die Maßnahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ab 2020 hätten zu einer spürbaren Stärkung geführt. Dessen Fortschritte in Personalgewinnung, Digitalisierung und Fachkräftesicherung müssten gesichert und weitergeführt werden.

„Zukünftige Krisen – seien es Pandemien, neue klimabedingte Gesundheitsgefahren oder andere Bedrohungslagen – erfordern einen leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ein Rückfall in die Strukturen vor 2020 darf es nicht geben“, betonte Schäfer.

Anhang: Stellungnahme des BVÖGD für die öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“

Empfehlung des Fachausschusses „Kinder- und Jugendgesundheit“ im BVÖGD e.V. sowie des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ e.V

30. Oktober 2025 um 16:35

Berlin, den 03. November 2025

Stellungsnahme als PDF

Sprachentwicklung der Kinder im Alter von 0-6 Jahren

Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass eine verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands eingeführt werden soll, dass Sprach- und Startchancen-Kitas zusätzlich gefördert und mehr Fachkräfte für die Kitas gewonnen werden sollen.

Wir freuen uns, dass das Thema der Sprachentwicklung von Kindern zunehmend in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit rückt. Der Sprachstand der Vorschulkinder bereitet den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) der Gesundheitsämter sowie dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) schon seit Jahren große Sorge. Die Anzahl an Kindern, deren Sprachauffälligkeiten im Alter von 5-6 Jahren bei den Schuleingangsuntersuchungen auffallen, ist alarmierend.  Hierzu gehören Kinder mit Hör- und Sprachauffälligkeiten, die dadurch grundsätzlich in ihrer Teilhabe gefährdet sind, sowie Kinder, bei denen milieubedingte und soziale Faktoren, wie etwa der übermäßige Umgang mit Medien, zu Auffälligkeiten im Spracherwerb geführt haben (5–9).

Getrennt von den oben thematisierten Entwicklungsverzögerungen ist der nicht ausreichende Erwerb von Deutschkenntnissen bei fremd- oder mehrsprachig aufwachsenden Kindern in den Fokus zu rücken.

Unabhängig vom Bundesland und unabhängig von der Zugehörigkeit zu sozialen Milieus werden in der Regel alle Kinder gesetzlich verpflichtend vor dem Schuleintritt durch den KJGD nach standardisierten Methoden untersucht. Die Daten dieser Vollerhebungen ganzer Jahrgänge dienen u.a. der kommunalen Steuerung von intensivierten Maßnahmen und sind in dieser Form in Deutschland einzigartig. In manchen Bundesländern werden bereits jetzt zusätzlich zu den Schuleingangsuntersuchungen auch Kinder im Alter von 4 Jahren vom KJGD untersucht, z.B. in Sachsen. In Leipzig zeigten 2024 knapp 40 % dieser Kindergarten-Kinder Sprachentwicklungsauffälligkeiten, die je nach Stadtviertel in der Ausprägung und Prävalenz stark variierten (10). Die Gruppe dieser Kinder deckt sich weitgehend mit den Kindern, die später bei der Schuleingangsuntersuchung (SEU) auffallen. Daraus lässt sich ableiten, dass man die Daten der SEU zur Ressourcensteuerung der Fördermaßnahmen in den Kitas bereits jetzt nutzen kann.

Die KJGDs haben viel Erfahrung, eine hohe fachliche Expertise, arbeiten unabhängig, kennen die Lebenswelten und Sozialräume der Kinder und verfügen über ein modernes Leitbild.  (11).

Die niedergelassenen Pädiater:innen verfügen ebenso über eine hohe fachliche Expertise, sodass sie auf jeden Fall in die weitere Diagnostik/Therapie bei Kindern, die in einem ersten Screening aufgefallen sind, eingebunden werden sollten. Allerdings sind die U8- und die U9-Untersuchungen in den kinder- und jugendärztlichen Praxen nicht verpflichtend und nur in wenigen Bundesländern wird die Nicht-Teilnahme im Jugendamt registriert. Die Nutzung der im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gewonnenen Daten und Abstimmung zwischen den Jugendämtern, aufnahmebereiten Kindertageseinrichtungen und Praxen ist verbesserungsfähig.

Die Fachausschüsse KJGD im BVÖGD e.V. sowie der Ausschuss „Kind, Schule, und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ e.V.  bieten an, bei der Ausarbeitung des Konzeptes zur Verbesserung des Sprach- und Entwicklungsstandes von Kindern zu unterstützen.

Die geplante verpflichtende bundesweite Sprachentwicklungsstanddiagnostik der Vierjährigen erscheint auf den ersten Blick eine Verbesserung darzustellen.

Wir möchten jedoch betonen, dass insbesondere die ersten 1000 Tage für die Sprachentwicklung am bedeutsamsten sind (1,2).

Weiterhin geben wir zu bedenken, dass länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden und individuelle vorhandene Strukturen genutzt werden sollten, falls die Sprachstands-Untersuchungen für Vierjährige flächendeckend eingeführt werden sollen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass auch ein Konzept für die Kinder benötigt wird, welche nicht in die Kita bzw. zu Tagesmüttern und -vätern gehen. Es ist notwendig, dass es sich um standardisierte Verfahren handeln muss und dass dazu erhebliche, zusätzliche personelle bzw. zeitliche Ressourcen eingeplant werden müssen.  Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Fokus nur auf die Sprachentwicklung gesetzt werden sollte oder auf die gesamte altersentsprechende Entwicklung.

In jedem Fall ist eine Ausweitung der Diagnostik zur Sprachentwicklung ohne eine Ausweitung der versorgenden, sprachanregenden und sprachförderlichen Strukturen nicht sinnvoll und ethisch nicht vertretbar.

 Dabei muss auch gewährleistet werden, dass Kinder, die nicht regelhaft eine frühkindliche Bildungseinrichtung besuchen entweder ein verbindliches und konkretes Angebot zum Besuch einer solchen Einrichtung oder alternative Angebote für sprachförderliche Strukturen erhalten.

Es ist nachgewiesen, dass Kinder aus bildungsfernen und sozial belasteten Elternhäusern am meisten von alltagsintegrierter Sprachförderung (z.B. Heidelberger Interaktionstraining (3)) über die gesamte Betreuungszeit in der Einrichtung profitieren (4). Ein Schulterschluss zwischen Eltern und frühkindlicher Bildungseinrichtung ist hierfür entscheidend.

Kinder, die vor der Einschulung Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache brauchen oder in „Spracharmut“ aufwachsen, dürfen entsprechend der Heilmittelrichtlinien keine Logopädie oder sonstige sozialpädiatrische Sprachförderungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet bekommen. Ein unkomplizierter Zugang zu sprachfördernden Maßnahmen sollte in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen für diese Kinder möglich sein.

Wir empfehlen daher folgendes:

  1. Ausbau und Verstetigung der Frühen Hilfen, um von Geburt an besonders belastete Familien zu unterstützen und präventiv, sprachanregend und gesundheitsfördernd vorzubeugen.
  2. Sicherstellung der diagnostischen und versorgenden Strukturen bei Hörstörungen.
  3. Identifikation besonders belasteter Einrichtungen (z.B. Start-Chancen Kitas) auf Datengrundlage der jährlichen Schuleingangsuntersuchungen, Sozialindizes und in Abstimmung mit den Fachberatungen der Kindertagesstätten.
  4. Erhöhung der Betreuungsschlüssel und Ausweitung der Angebote für Tagespflege und Kitapersonal zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprach- und Entwicklungsförderung – beginnend in den besonders belasteten Kitas (siehe Punkt 3).
  5. Ausweitung der Versorgung durch Sprachpädagog:innen und Sprachheiltherapeut:innen, insbesondere in den unterversorgten Regionen.
  6. Initiierung einer (Medien-)Kampagne gemeinsam mit dem BIÖG, dem BVÖGD und dem BVKJ zur Sensibilisierung der Erziehungsberichtigten, Erziehenden und Tagespflegenden zur Medienabstinenz von Kindern mit dem Schwerpunkt auf die ersten 1000 Tage.
  7. Die Nicht-Teilnahme von Kindern an den Vorsorgeuntersuchungen in den Praxen sollte durch ein geeignetes Einladungs- und Meldewesen deutschlandweit besser erfasst werden.

 

Literatur:

  1. Thyen U. Die Bedeutung der ersten 1.000 Tage des menschlichen Lebens. Public Health Forum [Internet]. 2025 Jun 1 [cited 2025 Jun 29];33(2):103–5. Available from: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/pubhef-2025-0004/html
  2. Deutsche Akademie Wissenschaften Leopoldina. Frühkindliche Sozialisation- Biologische, psychologische, linguistische, soziologische und ökonomische Perspektiven [Internet]. Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V., Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.V.; 2014 [cited 2025 Jun 29]. Available from: www.akademienunion.de
  3. Zentrum für Entwicklung und Lernen H. https://www.zel-heidelberg.de/. 2025 [cited 2025 Jun 29]. Heidelberger Interaktionstraining. Available from: https://www.zel-heidelberg.de/heidelberger-interaktionstraining/
  4. Kluczniok K, Grad T, Schneider M, Faas S. Auswirkungen von Kindertagesbetreuung auf die kindliche Entwicklung. 2024 [cited 2025 Jun 20]; Available from: www.paedquis.de
  5. Fritzsche T, Breitenstein S, Wunderlich H, Ferchland L, Potsdam U. Mediale Einflüsse auf die Sprachentwicklung. In: Fritzsche S, Wunderlich H, Ferchland L, editors. Spektrum Patholinguistik 14 [Internet]. Potsdam: Universitätsverlag Potsdam; 2021 [cited 2025 Jun 20]. p. 31–53. Available from: https://doi.org/10.25932/publishup-51017
  6. Brushe ME, Dandara ;, Haag G, Melhuish EC, Reilly S, Gregory T. Screen Time and Parent-Child Talk When Children Are Aged 12 to 36 Months Supplemental content. JAMA Pediatr. 2024;178(4):369–75.
  7. Kucker SC, Schneider JM. Social interactions offset the detrimental effects of digital media use on children’s vocabulary. Frontiers in Developmental Psychology. 2024 May 28;2.
  8. Operto FF, Maria G, Pastorino G, Marciano J, De Simone V, Volini AP, et al. Digital Devices Use and Language Skills in Children between 8 and 36 Month. Brain Sci [Internet]. [cited 2025 Jun 29];2020:656. Available from: www.mdpi.com/journal/brainsciBrainSci.2020,10,656
  9. Qu G, Hu W, Meng J, Wang X, Su W, Liu H, et al. Association between screen time and developmental and behavioral problems among children in the United States: evidence from 2018 to 2020 NSCH. J Psychiatr Res. 2023 May 1;161:140–9.
  10. Stadt Leipzig, Dezernat Soziales G und VDJS und D. Sozialreport 2024. 2024 [cited 2025 Jun 24]; Available from: www.leipzig.de/sozialreport
  11. Ellsäßer G, Korebrits C, Trost-Brinkhues G. Leitbild für einen modernen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) in Deutschland: Stellungnahme des Fachausschusses KJGD im BVÖGD. Das Gesundheitswesen. 2020 Dec 21;82(12):947–54.

Wichtige Aufgaben der Gesundheitsämter: Hygienekontrollen

27. Oktober 2025 um 12:12

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In verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, in denen täglich viele Menschen zusammenkommen, finden auf Basis des Infektionsschutzgesetzes regelmäßig Hygieneüberwachungen durch das Gesundheitsamt statt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu überprüfen, Infektionsgefahren zu erkennen, und Infektionsrisiken zu minimieren. Die Überwachung soll zur Optimierung des Hygienemanagements beitragen.

In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Praxen für ambulantes Operieren sowie in Pflegeeinrichtungen prüfen die Gesundheitsämter, ob Hygienefachpersonal vorhanden ist, Hygienekommissionen bestehen, Hygienepläne umgesetzt werden und Personal regelmäßig geschult wird. So sorgen sie dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Maßstab der Überwachung ist der Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention.

Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete oder Wohnungslose sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und bestimmte Hygienemaßnahmen zu ergreifen, um Infektionsrisiken zu verringern. Die Gesundheitsämter haben die Aufgabe, diese Maßnahmen zu kontrollieren
Hygienekontrollen umfassen unter anderem die Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, den Umgang mit Infektionskranken, die Umsetzung des Impfschutzes, die Kontrolle wasserführende Systeme inklusive Überprüfung der Trinkwasserqualität, die Abfallentsorgung und Schädlingsbekämpfung.

Die Gesundheitsämter handeln dabei risikobasiert: Einrichtungen mit höherem Infektionsrisiko werden häufiger kontrolliert als solche mit geringerem Risiko. Wichtig ist aber nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Beratung. Gesundheitsämter übersetzen komplexe Hygienevorgaben in praxisnahe Empfehlungen und unterstützen Einrichtungen bei der Umsetzung. Wo nötig, können sie Maßnahmen auch ordnungsrechtlich durchsetzen.

„Diese Aufgaben sind unverzichtbar, um Infektionsrisiken zu minimieren und die Allgemeinheit zu schützen. Sie machen deutlich: Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wesentlicher Baustein für sichere Lebens- und Lernumgebungen sowie für den Schutz vor Infektionen in vielen Lebenslagen. Dafür brauchen die Gesundheitsämter auch in Zukunft verlässliche Strukturen“, sagt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und Digitalisierung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.

Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: IGV

17. Oktober 2025 um 09:52

Berlin, den 13. Oktober 2025

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Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu
den Änderungen vom 01. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
(IGV) vom 23. Mai 2005

Hier: Öffentliche Anhörung am 13. Oktober 2025

Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Dr. Machalet, sehr geehrte Damen und Herren,
der BVÖGD bedankt sich für die Möglichkeit, an der Öffentlichen Anhörung zu dem oben bezeichneten Gesetzentwurf der Bundesregierung am 13. Oktober 2025 teilzunehmen. Er macht dabei zusätzlich gemäß dem Einladungsschreiben vom 26. September 2025 von der Möglichkeit Gebrauch, eine Stellungnahme abzugeben.

Einleitung
Der BVÖGD begrüßt den Ansatz der Bundesregierung, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ihre Regularien der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) als das zentrale, völkerrechtlich bindende Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen zu stärken. Internationale Kooperation ist gerade in Anbetracht der zunehmenden internationalen (Gesundheits-)Krisen von großer Bedeutung. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt wichtige Änderungen, die die Versammlung der WHO in Genf am 1. Juni 2024 an den Internationalen Gesundheitsvorschriften getroffen hat, in nationales Recht um.
Dem BVÖGD ist es dabei wichtig, auf verschiedene Aspekte kurz einzugehen, um deren Bedeutung zu unterstreichen.

Einzelaspekte
Ein wesentliches Element der Reform ist die Einführung einer neuen Alarmstufe – der sogenannten pandemischen Notlage als Untergruppe eines internationalen Gesundheitsnotfalls (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC, Artikel 1). Diese Zwischenstufe ermöglicht bereits vor dem Vorliegen einer Pandemie im epidemiologischen Sinne eine breite Reaktion, um bereits vorbeugend reagieren zu können.
Zentral ist darüber hinaus die Vorgabe, dass bei einem Ereignis und den entsprechenden Gegenmaßnahmen die Würde der einzelnen Person gewahrt werden muss (Artikel 3), die Werte „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ zu beachten sind (Artikel 3) und in Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 43 dann aufgeführt wird, dass die am wenigsten invasive ärztliche Methode Anwendung finden muss. Die Beachtung dieser Regeln ist nicht nur aus humanitären Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und damit für die Akzeptanz in der Bevölkerung essentiell.

Die beabsichtigte Verbesserung der Transparenz in Ausbruchssituationen hält der BVÖGD für sehr wichtig. So soll in unklaren Lagen künftig zeitnah eine Konsultation mit der WHO erfolgen („should“ statt bisher „may“, Artikel 8). Ebenso ist vorgesehen, dass – wenn ein Mitgliedstaat das Angebot der WHO zur Untersuchung oder Bestätigung nicht annimmt – die vorhandenen Informationen dennoch von der WHO an andere Mitgliedsstaaten weitergegeben werden („should“ statt bisher „may“, Artikel 10), wenn dies durch die Größenordnung der Gefahr für die öffentliche Gesundheit gerechtfertigt ist. Diese klarere Regelung kann dazu beitragen, dass mögliche Ereignisse mit Relevanz für die öffentliche Gesundheit (All-hazard approach) nicht verzögert berichtet werden und eine schnelle Reaktion ermöglicht wird.
Als essenziell begrüßt wird die Empfehlung im Teil III (Artikel 15 bis 18) zur Aufrechterhaltung von Lieferketten und (unverbindlichen) Ausnahmen von Reisebeschränkungen für Gesundheitspersonal. In einer globalisierten Welt kann auch Deutschland bei der medizinischen Versorgung seiner Bevölkerung von einer Störung oder einem Ausfall in Lieferketten betroffen sein (was im Rahmen der COVID-19-Pandemie schmerzhaft beobachtet werden konnte), so dass hier eine differenziertere Betrachtungsweise sehr wünschenswert ist. Dass die Empfehlung auch Personen in lebensbedrohlichen Situationen oder humanitären Situationen umfasst, wird ebenso begrüßt.

Auch die Erfassung sowohl nicht-digitaler als auch digitaler Gesundheitsdokumente (Artikel 35 und 38, Anlage 6) wird ausdrücklich befürwortet. Hier wird jedoch auf die unverändert bestehenden Digitalisierungsdefizite im Öffentlichen Gesundheitsdienst hingewiesen. Deren Behebung muss unbedingt weiter vorangetrieben werden, um in einer pandemischen Notlage oder einem PHEIC auch die Voraussetzungen zu haben, um digitalisierte Dokumente erfassen zu können. Aktuell leidet das deutsche Gesundheitswesen zudem insgesamt noch unter einer unzureichenden Digitalisierung. Relevante Daten zu Behandlungskapazitäten, Personalverfügbarkeit und Materialbeständen werden größtenteils manuell zusammengetragen und asynchron (z.B. per E-Mail) übermittelt. Dies macht die Erstellung eines Lagebildes in Echtzeit unmöglich und verhindert eine schnelle, datengestützte und koordinierte Reaktion. Dieses Defizit wird durch die Notwendigkeit der Vernetzung mit militärischen Meldestrukturen zusätzlich verschärft.
Ein weiteres Defizit in Deutschland betrifft den Umstand der fragmentierten Entscheidungs- und Führungsstrukturen. Dabei agieren bestehende Krisenstäbe primär auf kommunaler Ebene und sind oft nicht für eine kommunenübergreifende, länger andauernde Krisenlage ausgelegt. Der Austausch zwischen den Stäben erfolgt häufig über entsandtes Verbindungspersonal, was die Koordination fragmentiert und ineffizient macht. Hinzu tritt gemäß den Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie das Problem, das fachliche Entscheidungen (z. B. der einzelnen Gesundheitsämter) selbst in Ausnahmesituationen (z. B. Notfällen, Gesundheitliche Gefahrenlagen) einer politischen Weisung unterliegen können, wodurch die fachliche Unabhängigkeit grundsätzlich oder konkret untergraben werden kann. Zudem handeln die Bundesländer getreu dem Föderalismus auch im Fall eines IGV-relevanten Ereignisses in eigener Zuständigkeit, was sich am Beispiel der COVID-19-Pandemie ebenfalls als Problem erwiesen hat.

Schlussfolgerung
Die Vorbereitung des deutschen Gesundheitswesens auf eine ordnungsgemäße Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (wie auch auf einen Bündnisfall gemäß dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz) erfordert mehr als eine rein formalistische Anpassung bestehender Gesetze. Sie verlangt eine konsequente Fortsetzung bereits eingeschlagener Wege zur Verbesserung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine fundamentale strategische Neuausrichtung in den Entscheidungs- und Führungsstrukturen unter Wahrung der fachlichen Unabhängigkeit.

Trotz dieser bestehenden Defizite ist es dem BVÖGD wichtig, zu betonen, dass der Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 01. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 eine wichtige Grundlage für den Schutz der Bevölkerung vor grenzüberschreitenden gesundheitlichen Gefahren darstellt.

Der BVÖGD unterstützt die vorgesehenen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vollauf und begrüßt mit Nachdruck, dass die Bundesregierung dieses Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren forciert.

Mit besten Grüßen
Dr. med. Peter Schäfer
(Vorsitzender)

Trinkwasserhygiene – sauberes Wasser für Bevölkerung und Umwelt

07. Oktober 2025 um 10:41

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In Deutschland ist Trinkwasser das am strengsten kontrollierte Lebensmittel – und die Gesundheitsämter stellen durch ihre Überwachung sicher, dass dies so bleibt.

Die Aufgaben der Gesundheitsämter in diesem Bereich sind vielfältig und aufwendig. Sie reichen von der regelmäßigen Überprüfung von Trinkwasserversorgungsanlagen über die Kontrolle von Hausinstallationen bis hin zur Bewertung von Laborergebnissen. Auch im Fall von Störungen oder Verunreinigungen greifen die Gesundheitsämter ein, um die Bevölkerung zu schützen und gemeinsam mit den Versorgern geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Dabei arbeiten die Gesundheitsämter eng mit Wasserwerken, Laboren und Kommunen zusammen. Ihre Expertinnen und Experten sorgen dafür, dass Grenzwerte eingehalten und mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Das schützt nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

„Sauberes Trinkwasser ist eine Selbstverständlichkeit – aber nur, weil die Gesundheitsämter tagtäglich für seine Sicherheit sorgen. Diese Aufgabe ist aufwändig, hochverantwortlich und unverzichtbar“, erläutert Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Ein Beispiel für die aufwendige Überwachung ist die Überprüfung von Hausinstallationen auf den Befall mit Legionellen. Diese im Warmwasser auftretenden Keime können gravierende Gesundheitsprobleme verursachen. Die Gesundheitsämter kontrollieren nach strengen Richtlinien in der Regel ab der Größe eines Drei-Familienhauses.

Noch aufwendiger sind die Trinkwasser-Kontrollen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Hier sind zum Beispiel auch im Kaltwasser regelmäßige Keimkontrollen etwa auf das Bakterium Pseudomonas vorgeschrieben.

„Die Überwachung der Trinkwasserhygiene ist eine Kernaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie zeigt beispielhaft, wie unverzichtbar die Arbeit der Gesundheitsämter ist – und wie wichtig es ist, diese Arbeit mit ausreichenden Ressourcen zu unterstützen“, so Schäfer.

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und Digitalisierung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.

ÖGD-Kongress 2026 in Wuppertal: Jetzt Abstracts einreichen und anmelden

24. September 2025 um 13:49

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Der 75. Wissenschaftliche Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) steht bevor: Vom 20. bis 23. April 2026 lädt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) in die historische Stadthalle Wuppertal ein. Unter dem Motto „ÖGD – Keiner wie wir!“ werden zentrale Zukunftsfragen des ÖGD diskutiert. Ab sofort sind die Abstracteinreichung und die Online-Anmeldung geöffnet.

„Mit unserem Jubiläumskongress wollen wir zeigen, wie vielfältig und unverzichtbar die Arbeit des ÖGD ist – von Prävention über Gesundheitsschutz bis hin zu Public-Health-Innovationen“, sagt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Wir laden alle Fachkolleginnen und Fachkollegen herzlich ein, eigene Beiträge einzureichen und den Kongress aktiv mitzugestalten.“

Bis zum 15. Oktober 2025 können Interessierte Abstracts für Symposien, Vorträge oder Poster einreichen. Erwartet werden rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen des ÖGD. Neben Keynote-Vorträgen und Fachsymposien wird das Programm auch den Austausch mit Politik und Verwaltung ermöglichen.

Das wissenschaftliche Programm wird von einem Fachkomitee gestaltet, das die Breite und Vielfalt des ÖGD abbildet. Ziel ist es, aktuelle Herausforderungen ebenso aufzugreifen wie zukunftsweisende Lösungsansätze und Best-Practice-Beispiele.

Anmeldung: https://www.bvoegd-kongress.de

BVÖGD begrüßt neue bundesweite ÖGD-Kampagne

21. September 2025 um 12:16

Berlin, 19.09.2025
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Zitat Dr. Peter Schäfer, BVÖGD-Vorsitzender

„Mit der neuen, von allen 16 Bundesländern getragenen und vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umgesetzten Kommunikationsinitiative erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst erstmals ein gemeinsames Gesicht. Unter dem Motto ‚Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.’ wird sichtbar, was die Gesundheitsämter tagtäglich für die Bevölkerung leisten: verlässliche Beratung, wirksamen Schutz und konkrete Hilfe im Alltag.

Als BVÖGD begrüßen wir diese Kampagne ausdrücklich. Sie ist ein starkes Signal für die Bedeutung des ÖGD als dritter Säule der Gesundheitsversorgung neben der ambulanten und stationären Versorgung. Rund 380 Gesundheitsämter stehen bundesweit für Bürgernähe, Prävention und Schutz – von Infektionsschutz und Hygiene über Kinder- und Jugendgesundheit bis hin zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz. Mit dem neuen Internetauftritt und der Postleitzahlensuche wird nun auch der direkte Zugang zu den Ämtern erleichtert.

Die Kampagne stärkt nicht nur die Sichtbarkeit unserer Arbeit, sie würdigt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern, die täglich mit hohem Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung eintreten. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität des ÖGD zu erhöhen und Nachwuchs für den ärztlichen und nichtärztlichen Dienst zu gewinnen.“

Weltkindertag 2025: ÖGD will Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung steigern

19. September 2025 um 16:36

Berlin, 19.09.2025
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Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist ein wichtiger Baustein der Prävention für Heranwachsende. Doch noch immer nimmt noch nicht einmal  die Hälfte der Jugendlichen diese Vorsorge wahr. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) weist anlässlich des Weltkindertages 2025 darauf hin, dass es gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um die Teilnahmequote zu erhöhen.

„Die J1 ist eine einmalige Gelegenheit, Jugendliche in einer sensiblen Phase ihrer Entwicklung zu erreichen. Sie schafft Raum für vertrauliche Gespräche, für die Kontrolle des Impfstatus und für die Ansprache von Themen wie psychische Belastungen, Sucht oder Sexualität“, erläutert der BVÖGD-Vorsitzender Dr. med. Peter Schäfer. „Damit dieses Angebot wirklich alle erreicht, müssen Gesundheitsämter, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Schulen, Kommunen und Eltern Hand in Hand arbeiten.“

Erfahrungen aus einzelnen Regionen zeigen, dass sich die Teilnahmequote spürbar steigern lässt, wenn gezielt erinnert, informiert und begleitet wird. So konnte beispielsweise im Kreis Mettmann durch enge Kooperationen zwischen Gesundheitsamt, Schulen und niedergelassenen Praxen eine Teilnahmequote von über 70 Prozent erreicht werden (1).

Der BVÖGD betont, dass gerade die Gesundheitsämter mit ihren Abteilungen für Kinder- und Jugendgesundheit vor Ort eine zentrale Rolle spielen: Sie koordinieren Netzwerke, initiieren Informationskampagnen und schaffen Schnittstellen zu Schulen und Jugendhilfe. Damit könne die Vorsorgeuntersuchung J1 auch Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund besser zugänglich gemacht werden.

„Prävention im Jugendalter wirkt weit in das Erwachsenenleben hinein“, so Schäfer. „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Chancen ungenutzt bleiben, weil Informationen fehlen oder die Wege ins Versorgungssystem zu kompliziert sind.“

Kampagne „J1 – Lass checken!“ des BIÖG
Um die Bekanntheit der J1 zu steigern, hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 2024 die bundesweite Kampagne „J1 – Lass checken!“ gestartet.
Zentrale Elemente sind die mehrsprachige Jugend-Website www.j1-info.de, kurze Videoclips für Social Media sowie Elterninformationen auf www.kindergesundheit-info.de.
Ergänzend sind Printmaterialien und Aktionspakete für Kommunen, Schulen und Arztpraxen erhältlich.
Die Kampagne setzt auf niedrigschwellige, zielgruppengerechte Ansprache, um Jugendlichen und Eltern den Nutzen der J1 näherzubringen – und so die Teilnahmequote zu steigern.

Literatur:
(1) Barbara Treunert und Birgit Hunstig, Etablierung und Verbesserung der Teilnahmequote der J1, Public Health Forum 02/2025, Seite 119, https://doi.org/10.1515/pubhef-2025-0008

Schuleingangsuntersuchungen sichern faire Startbedingungen für alle Kinder

04. September 2025 um 13:24

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Zum Ende des Sommers beginnt für viele Kinder in Deutschland mit dem Start in die Schule ein neuer Lebensabschnitt. Damit dieser Übergang gelingt, begleiten die Gesundheitsämter bundesweit alle Kinder mit der Schuleingangsuntersuchung (SEU). Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont die zentrale Bedeutung dieser Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD).

„Die Schuleingangsuntersuchung ist weit mehr als ein ärztlicher Routinecheck“, erklärt Dr. med. Claudia Korebrits, Vorsitzende des Fachausschusses Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im BVÖGD. „Wir betrachten jedes Kind ganzheitlich – vom Entwicklungsstand über die gesundheitliche Situation bis hin zum sozialen Umfeld. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Eltern, Kita und Schule die besten Bedingungen für einen erfolgreichen Schulstart zu schaffen. Kein Kind soll durch Schule überfordert werden oder Nachteile erfahren.“
Im Rahmen der SEU führen die KJGD-Teams medizinische Untersuchungen, Entwicklungsscreenings und Gespräche mit den Familien durch. Auf dieser Grundlage beraten sie über den individuell passenden Einschulungszeitpunkt und über mögliche Förderbedarfe. Auch Empfehlungen zu weiteren Fachuntersuchungen werden ausgesprochen. Die gewonnenen Daten fließen zudem in kleinräumige Analysen ein und ermöglichen, gesundheitliche Trends frühzeitig zu erkennen.

„Die Schuleingangsuntersuchung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Chancengerechtigkeit“, betont Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Gerade Kinder aus benachteiligten Familien profitieren von der individuellen Begleitung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. In Zeiten wachsender Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und sozialer Ungleichheit ist es wichtiger denn je, Kindern einen gesunden und fairen Start ins Schulleben zu ermöglichen.“

Der BVÖGD weist darauf hin, dass die SEU nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch eine wertvolle Grundlage für die Bildungs- und Gesundheitspolitik darstellt. Durch die bundesweit erhobenen Daten können Schulen, Kommunen und Länder ihre Angebote gezielt verbessern und den unterschiedlichen Bedarfen von Kindern gerecht werden.

Literatur
Gabriele Trost-Brinkhues, Andrea Wünsch und Gabriele Ellsäßer
Fit für den Schulstart – Begleitung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Public Health Forum 2025, Volume 33, Issue 2, Seite 93.

BVÖGD begrüßt Referentenentwurf zum bundesweiten Lachgas-Verbot

17. Juni 2025 um 12:01

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für ein Verbot des Verkaufs und Besitzes von Lachgas zu Konsumzwecken. Damit wird eine langjährige Forderung aus der Praxis der Suchthilfe und Prävention aufgegriffen.

„Der missbräuchliche Konsum von Lachgas hat in den letzten Jahren vor allem unter jungen Menschen stark zugenommen – mit zum Teil gravierenden gesundheitlichen Folgen“, warnt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.
Lachgas – chemisch Distickstoffmonoxid – wird zu Konsumzwecken häufig in Luftballons abgefüllt und aus diesen inhaliert. Der kurzfristige Rauschzustand kann mit erheblichen Nebenwirkungen wie Ohnmacht, Stürzen oder gar bleibenden Nervenschäden einhergehen. Besonders riskant ist der Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen.

In Deutschland gibt es derzeit keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für Lachgas zum Konsumzweck. Einzelne Kommunen haben zwar lokale Verbote oder Verordnungen erlassen – die Rechtslage ist aber uneinheitlich und potenziell angreifbar.
„Gerade im öffentlichen Raum beobachten unsere Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern eine wachsende Problematik – insbesondere rund um Schulen, Spielplätze und im Nachtleben“, so Schäfer. „Ein bundeseinheitliches Verbot schafft hier endlich die nötige Klarheit und Handlungssicherheit.“

Der BVÖGD betont, dass die Gesundheitsämter in der Aufklärung über Risiken und Mischkonsum aktiv sind und auch künftig eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes spielen können. Dafür brauche es jedoch verlässliche personelle und finanzielle Ressourcen.
Zu dem Vorhaben besteht politisch weitgehend Einigkeit – auch im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD eine Regelung dazu angekündigt. Der BVÖGD hofft daher auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.

BVÖGD begrüßt Forderung der Gesundheitsministerkonferenz zur langfristigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

13. Juni 2025 um 09:25

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt ausdrücklich die heutige Forderung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Weimar, den „Pakt für den ÖGD“ fortzuführen und die Gesundheitsämter dauerhaft zu stärken.

„Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben ein wichtiges Signal gesetzt: Der ÖGD ist unverzichtbar für die Gesundheit der Bevölkerung – nicht nur in Krisenzeiten. Deshalb braucht es jetzt eine klare politische Entscheidung für die langfristige Finanzierung, den konsequenten Ausbau und die nachhaltige Modernisierung des ÖGD“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.

Der Verband begrüßt den einstimmig angenommene Leitantrag der GMK für mehr Prävention und das Mitdenken von Gesundheitsthemen bei allen politischen Entscheidungen („Health in All Policies“). „Die Verhältnisprävention – also die Gestaltung eine gesundheitsfördernden Lebensumfeldes – ist ein zentraler Aufgabenbereich des ÖGD. Die Gesundheitsämter unterstützen die Kommunen bei dieser Aufgaben“, so Schäfer.

Der ÖGD hat übernimmt im Augenblick neben seinen klassischen Aufgaben beim Infektionsschutz, der Hygieneüberwachung, der Kinder- und Jugendgesundheit und vielem mehr außerdem weitere neue wichtige Aufgaben – zum Beispiel beim Hitzeschutz und bei der Krisenbewältigung. „Diese wachsenden Anforderungen – auch wegen der militärischen Sicherheitslage – erfordern ein strukturell gut ausgestattetes und personell starkes System“, betont Schäfer.

Mit dem Pakt für den ÖGD wurden in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erreicht – beim Personalausbau und im Bereich der Digitalisierung. Zahlreiche Gesundheitsämter haben ihre digitalen Strukturen ausgebaut, neue IT-Systeme eingeführt und Prozesse modernisiert.

„Was der ÖGD in der Digitalisierung begonnen hat, muss jetzt verstetigt und weiterentwickelt werden. Ein Rückbau oder Stillstand wäre ein fatales Signal“, betont Schäfer. „Wir brauchen verlässliche Mittel und einen politischen Willen, die Transformation des ÖGD fortzuführen – für personell gut aufgestellte, vernetzte und krisenfeste Gesundheitsämter“, so der BVÖGD-Vorsitzende.

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder trafen sich am 11. und 12. Juni 2025 zu ihrer jährlichen Konferenz im thüringischen Weimar.

Hitzeschutz: Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wichtiger Partner vor Ort

04. Juni 2025 um 10:45

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Berlin – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) macht auf die wachsenden gesundheitlichen Gefahren durch Hitzewellen und Extremwetter aufmerksam. „Die nächste Krise kommt bestimmt – und es ist wichtig, darauf gut vorbereitet zu sein. Gerade beim Hitzeschutz zeigt sich: Wir brauchen einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst“, sagt der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Peter Schäfer, zum bundesweiten Hitzeaktionstag am 4. Juni.

Die zunehmenden Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels stellen Kommunen und Kreise, aber auch Pflegeeinrichtungen und öffentliche Institutionen wie Schulen und Krankenhäuser im Konkreten vor immer größere Herausforderungen. Nötig ist daher ein umfassendes Konzept: „Gesundheitsschutz ist keine isolierte Aufgabe, sondern muss in allen politischen Entscheidungen mitgedacht werden“, so Schäfer. Der sogenannte Health-in-All-Policies-Ansatz muss zur Richtschnur für kommunales Handeln werden!

Gesundheitsämter sind hierbei unverzichtbare Partner: Sie kennen die sozialen und regionalen Gegebenheiten vor Ort, beraten die Kommunalpolitik evidenzbasiert und koordinieren Maßnahmen mit Blick auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere oder chronisch kranke Menschen. Die Handlungsfelder reichen von der Begrünung von Stadtvierteln über die klimaangepasste Umgestaltung öffentlicher Gebäude bis hin zur gezielten Betreuung gefährdeter Personengruppen.

„Die Menschen nehmen die Gefahr durch Hitze sehr deutlich wahr – und sie erwarten zurecht konkrete Maßnahmen vor Ort“, so Schäfer. „Damit die Gesundheitsämter hier noch besser unterstützen können, brauchen sie langfristig verlässliche und ausreichende Ressourcen – insbesondere personell.“
Nur so kann der Öffentliche Gesundheitsdienst seiner Verantwortung als Koordinator, Impulsgeber und Schutzinstanz im kommunalen Klimaschutz gerecht werden.

BVÖGD und DGÖG begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetages: Nachhaltige Sicherung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes jetzt politisch verankern!

30. Mai 2025 um 15:00

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und die Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) begrüßen den Beschluss des 129. Deutschen Ärztetages, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nachhaltig zu sichern und den Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortzuführen.

„Das klare Votum des Ärztetages ist ein wichtiges Signal an die Politik: Der personelle und strukturelle Ausbau der Gesundheitsämter muss langfristig abgesichert werden“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Bundesvorsitzender des BVÖGD. „Wir erleben aktuell, dass die Gesundheitsämter neben ihren bisherigen und vielfältigen Zuständigkeiten zunehmend neue Aufgaben schultern – vom Hitzeschutz über Gesundheitsförderung bis hin zu Fragen der zivilen Verteidigung und kritischen Infrastruktur.“

Im Rahmen des Paktes für den ÖGD konnten bundesweit rund 5.000 neue Stellen geschaffen werden – sie haben einen Teil des Abbaus der vergangenen Dekaden kompensiert. Ohne eine Anschlussfinanzierung drohen aber personelle Rückschritte, die sich der Staat angesichts wachsender Herausforderungen nicht leisten kann. Schäfer warnt: „Der demografische Wandel, die Klimakrise, neue Infektionsrisiken und militärische Bedrohungsszenarien erfordern einen handlungsfähigen ÖGD – dauerhaft und flächendeckend.“ Auch angesichts der Aufgaben im Rahmen des neuen KRITIS-Dachgesetzes, das neue Berichtspflichten und Schutzmaßnahmen für Bevölkerung und Infrastruktur vorsieht, sei klar: „Wir benötigen stabile und belastbare Strukturen — auch über 2026 hinaus. Das betrifft auch eine Verstetigung der erreichten Entwicklungen in der Digitalisierung“, so Schäfer.

Ein zukunftsfähiger ÖGD benötigt zudem eine starke wissenschaftliche Fundierung und eine dem medizinischen Versorgungssystem analoge Forschungs- und Lehrstruktur, um die Zusammenarbeit mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu fördern. „Eine enge Verzahnung von Praxis, Forschung und Lehre stärkt die Qualität und auch die Sichtbarkeit unserer Arbeit — und ist ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung des ÖGD“, erläutert Dr. Susanne Pruskil, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG)

Der BVÖGD gratuliert Prof. Dr. Martin Exner zur Verleihung der Paracelsus-Medaille

27. Mai 2025 um 13:17

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gratuliert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Martin Exner zur Verleihung der Paracelsus-Medaille auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig.

„Damit würdigt die Ärzteschaft nicht nur die außerordentlichen Verdienste von Exner, sondern setzt auch ein deutliches Zeichen für die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“, sagte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. med. Peter Schäfer.

Exner war von 1994 bis 2020 Direktor des Hygiene-Instituts der Universität Bonn. Im Jahr 2004 erhielt er für seine Verdienste um das Gesundheitswesen und die Hygiene auf dem BVÖGD-Bundeskongress in Marburg die Johann-Peter-Frank-Medaille. Diese Medaille ist die höchste Auszeichnung des BVÖGD.

Exner ist seit dem Jahr 2010 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene. Im Juni 2020 wurde er in den Beirat One Health des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung berufen.

Für seine Verdienste erhielt Exner im Jahr 2023 das Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse.

Die Paracelsus-Medaille ist die höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft. Sie wird seit 1952 auf dem Deutschen Ärztetag verliehen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst begrüßt das Pandemieabkommen der WHO

23. Mai 2025 um 10:47

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt das Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), weist aber daraufhin, dass es jetzt darauf abkommt, welche Regelungen und Maßnahmen Deutschland davon umsetzt.
„Der Text kann Staaten als Handreichung für die Umsetzung einer guten Pandemiepolitik dienen und helfen, Handlungsbedarfe gegen künftige Pandemien zu identifizieren. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungsgesundheit in Deutschland daraus umgesetzt werden, lässt sich aber aus dem globalen Abkommen nicht pauschal ableiten. Das muss die nationale Umsetzung der im Abkommen genannten Empfehlungen zeigen“, sagte der Vorsitzende des Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Peter Schäfer.

Das WHO-Dokument formuliert auf Basis der Erfahrungen der WHO-Mitgliedsländer aus der COVID19-Pandemie eine Sammlung an gesundheitlichen, gesetzlichen, finanziellen, technologischen, materiellen und wissenschaftlichen Maßnahmen, die Staaten ergreifen können, um in der Lage zu sein, Pandemien vorzubeugen (prevention), sich auf sie vorzubereiten (preparedness) beziehungsweise auf sie zu reagieren (response). In diesem Sinne verfasst das Dokument eine Politikstrategie für einen rationalen, solidarischen, globalen wie nationalen Ansatz im Hinblick auf Vermeidung, Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien. Die Strategie berücksichtigt Prinzipien von One Health und globaler Gesundheitsgerechtigkeit und verfolgt dabei in weiten Teilen einen Health in all Policies Ansatz. „Dies bedeutet, dass alle Politikfelder das Thema Gesundheit immer mitdenken und mitberücksichtigen müssen. Diesen Ansatz vertritt der ÖGD bereits lange und sehr entschieden“, so Schäfer.

Pressestatement zur Nominierung der neuen Bundesgesundheitsministerin

29. April 2025 um 15:13

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Zur heutigen Nominierung von Nina Warken als Bundesgesundheitsministerin sowie von Tino Sorge und
Dr. Georg Kippels als Parlamentarische Staatssekretäre erklärt der Vorsitzende des
Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Peter Schäfer:

„Im Namen der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD gratulieren wir der designierten neuen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sowie den beiden designierten Parlamentarischen Staatssekretären Tino Sorge und Dr. Georg Kippels herzlich zu ihrer Nominierung.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg und eine glückliche Hand bei den vor ihnen liegenden Aufgaben.

Nina Warken bringt als Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg und Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umfassende politische Erfahrung und das notwendige Gespür für die komplexen Aufgaben der Gesundheitspolitik mit. Mit Tino Sorge und Dr. Georg Kippels stehen ihr zwei ausgewiesene Gesundheitsexperten zur Seite.

Für den ÖGD bleibt der konsequente Ausbau im Rahmen des ÖGD-Paktes von zent-raler Bedeutung.
Die Corona-Pandemie hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig ein starker und gut ausgestatteter ÖGD für die Gesundheit der Bevölkerung ist. Der Pakt für den ÖGD muss daher entschlossen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Wir sind überzeugt, dass die neue Gesundheitsministerin die Bedeutung eines starken ÖGD erkennt und den eingeschlagenen Weg engagiert unterstützt.“

BVÖGD-Statement zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

10. April 2025 um 12:56

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Zum gestern vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Peter Schäfer:

„Mehr Prävention, Pandemievorsorge, Klimawandel, Katastrophenschutz und eine neue militärische Sicherheitslage: Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland muss immense neue Herausforderungen bewältigen – zusätzlich zu seinen bekannten wichtigen Aufgaben beim Infektionsschutz, der Hygieneüberwachung, der Kindergesundheit, der Betreuung psychisch Kranker und vielem mehr.

Der ‚Pakt für den ÖGD‘ war ein starkes Signal. Bundesweit sind rund 4.800 Stellen geschaffen worden – viele davon unbefristet. Dies darf kein Strohfeuer bleiben!

‚Wir prüfen, wie wir nach dem Ende des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen den ÖGD weiterhin unterstützen können‘, heißt es im neuen Koalitionsvertrag. Wir werden diese Prüfung einfordern und auf rasche Zusagen drängen.

Die Politik muss die nötigen Mittel für einen handlungsfähigen ÖGD bereitstellen – langfristig und verlässlich.“

BVÖGD bestimmt einen neuen Vorstand

04. April 2025 um 13:14

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat auf dem 74. Wissenschaftlichen ÖGD-Kongress in Erlangen einen neuen Vorstand gewählt.

Neuer Vorsitzender des Verbandes ist Dr. Peter Schäfer.
Er ist Fachbereichsleiter Gesundheitsamt und Jugendamt in Mannheim und Vorsitzender des
Landesverbandes Baden-Württemberg des BVÖGD.

„Wir werden uns dafür einsetzen, den mit dem Pakt für den ÖGD erreichten Aufbau des Personals und der technischen Ausstattung der Gesundheitsämter zu verstetigen. Dieser Aufbau darf kein Strohfeuer sein. Wir werden zum Beispiel sehr darauf achten, dass die Kommunen und Kreise die mit Paktmitteln geschaffenen Stellen nicht durch Wegfall oder fehlende Neubesetzung herkömmlicher Stellen konterkarieren“, sagte der neue Vorsitzende.

Neue erste stellvertretende Vorsitzende des Verbandes ist Dr. Sophie Ruhrmann, die nach langjähriger klinischer Tätigkeit als Fachärztin für Anästhesiologie im Februar 2022 zum Gesundheitsamt Gießen gekommen ist und dort seit Dezember 2023 die kommissarische Amtsleitung übernommen hat.

Zweiter stellvertretender Vorsitzender ist Prof. Dr. Jürgen Rissland vom Universitätsklinikum des Saarlandes. Rissland ist auch Vorsitzender des Landesverbandes Saarland des BVÖGD.

Neuer Schatzmeister des Verbandes ist Marco Solinski vom Gesundheitsamt Potsdam.
Zur Schriftführerin des Verbandes wählte die Delegiertenversammlung Dr. Maria Steinisch aus Mannheim.

Weiterhin im Vorstand mitarbeiten werden als erste Beisitzerin Dr. Susanne Nick, Amtsleiterin in Bamberg, und als zweite Beisitzerin die langjährige Schatzmeisterin des Verbandes, Martina Hänel.

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