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Stellungnahme zur öffentlichen Sachverständigenanhörung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“

01. Dezember 2025 um 14:28

Berlin, den 01. Dezember 2025

Stellungsnahme als PDF

Herausforderungen und Aufgaben für die Gesundheitsämter zu Beginn der Corona-
Pandemie
Unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Pandemie standen die Gesundheitsämter vor
zahlreichen Herausforderungen. Entscheidende Aufgaben in der Anfangsphase waren das
Aufspüren von Infektionen und das Eindämmen der Verbreitung der Pandemie. Neben der
Anordnung und Durchsetzung von Quarantäne-Vorschriften machte daher die Kontaktpersonennachverfolgung
einen zentralen Bereich der Aufgaben der Gesundheitsämter aus.
Der Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen, die Schließung von öffentlichen Einrichtungen
sowie von Kitas und Schulen und Betrieben können als weitere Stichworte genannt
werden. Die zu Pandemiebeginn bestehenden Pandemiepläne richteten aus heutiger Sicht
ihren Blickwinkel insbesondere auf Influenza.
Die Leitungen der Gesundheitsämter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zu
Beginn und im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang damit beschäftigt,
die Öffentlichkeit vor Ort über die Gefahren und aus damaliger Sicht erforderlichen
Maßnahmen zu informieren. Die auf ehrenamtlicher Basis tätigen Vorsitzenden und
Vorstandmitglieder des BVÖGD und seiner Landesverbände haben durch ihre Präsenz in
den Medien maßgeblich zur bundesweiten Aufklärung der Bevölkerung über die medizinischen
Risiken der Pandemie und die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen beigetragen.

Begrenzte personelle Ressourcen
Ressourcen und Expertise der Gesundheitsämter waren zu Beginn der Pandemie daher
die entscheidenden Faktoren. Es bestand nur bedingt direkt nutzbare praktische Erfahrung
mit vorherigen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten. Die Personaldecke in zahlreichen
Gesundheitsämtern war durch unbesetzte oder in den Vorjahren gestrichene und gekürzte
Stellen ausgedünnt.
Unterstützung erhielten die Gesundheitsämter nach den ersten Monaten durch externes
Personal (medizinischer Dienst, Bundeswehr, andere Bereiche der Kommunalverwaltung
sowie Medizinstudierende, die über den BVÖGD vermittelt wurden). Die Organisation dieser
Unterstützung einschließlich deren Einarbeitung und Schulung stellte eine große Herausforderung
dar. Vor Ort im eigenen Amt war die Personalakquise durch den direkten Zugriff
auf Personal des Jugendamtes als Leitung für beide Ämter erleichtert, es bestand
keine hinderliche Verwaltungsschnittstelle.

Defizite im Bereich der Digitalisierung
Im Bereich der Digitalisierung gab es verschiedene Softwarelösungen, die in den einzelnen
Gesundheitsämtern eingesetzt wurden. Eine landes- oder gar bundesweit einheitliche
Anwendung stand nicht verlässlich in erforderlicher Qualität zur Verfügung, so dass die Erfassung
und Weiterleitung der Infektionszahlen und Hintergründe nicht reibungslos möglich
waren. Die bestehenden Vorgaben des Datenschutzes schränkten die Möglichkeiten
der Kontaktpersonennachverfolgung ein, immer wieder lagen bei der Erfassung keine eindeutigen
personenbezogenen Kontaktdaten vor.
Wenn die Gesundheitsämter hier die erforderlichen Daten nicht verfügbar haben, dann
sind sie gezwungen, früher vom Ansatz der individuellen Eindämmung zu einem globalen
Ansatz mit allgemeinen Maßnahmen zu wechseln. Dabei stellt der Ansatz der individuellen
Eindämmung grundsätzlich das mildeste Mittel i.S. der Verhältnismäßigkeit (im Gegensatz
zu allg. Maßnahmen bis hin zur Ausgangssperre) dar. Daher ist es wichtig, diesen so gut
und lange als möglich beizubehalten. Es scheint, dass diese individuellen Maßnahmen
aufgrund der o.g. Einschränkungen bei digitaler Technik und Personal sowie wegen Limitierungen
durch bestehende Regelungen und Vorgaben des Datenschutzes zu früh an
Grenzen gestoßen sind.
Zu Beginn der Pandemie gab es keine strukturierten Instrumente zur Beurteilung der Auslastung
der ambulanten bzw. stationären medizinischen Versorgung. Instrumente wurden
im Verlauf entwickelt in der praktischen Situation, hier braucht es perspektivisch eine kritische
Betrachtung bestehender oder ggf. noch optimierbarer rechtlicher Regelungen.

Organisation von Test- und Impfzentren
Aufbau und Überwachung von Testzentren, Einbindung und Koordinierung in Abstimmung
mit niedergelassenen Ärzten und Apothekern, später nach der Zulassung von Impfstoffen
Organisation von Impfkampagnen in Impfzentren, Abstimmung mit den Akteuren im niedergelassenen
Bereich einschließlich Priorisierung und dem besonderen Schutz von medizinischem
Personal und vulnerabler Gruppen sind weitere Stichworte, die bei den Aufgaben
der Gesundheitsämter genannt werden können.
Bei den Impfzentren war die Datenlage unzulänglich über Kreisgrenzen. Die jeweils über
die Länder organisierte Terminbuchung (teilweise mit unterschiedlichen Regelungen,
bspw. ob Personen aus einem anderen Bundesland zur Impfung zugelassen werden) für
die Impfzentren lief problematisch und war technisch oftmals anfällig. Starre Impfpriorisierung
hat insbesondere zu Beginn den Kommunen oftmals nicht die Freiheit gegeben, sich
auch auf Hotspots mit vielen Corona-Neuinfektionen bzw. Quartiere mit sozialen Herausforderungen
und/oder schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen zu fokussieren. Impfpriorisierungen,
die sich nicht nach einfach nachvollziehbaren Parametern (bspw. Alter, Berufsgruppe)
gerichtet haben (z.B. Kontaktperson zur Schwangerer, Pflegebedürftigen), ließen
sich faktisch vor Ort in den Impfzentren nicht prüfen.

Paradigmenwechsel durch „Pakt für den ÖGD“
Vorsorge, Krisenpläne und Frühwarnsysteme, Dateninfrastruktur, Risikobewertung und internationale
Koordination stehen als zentrale Bereiche im Mittelpunkt der heutigen Sachverständigen-
Anhörung. Dabei möchte ich den Focus auf organisatorisch-systemische
Vorsorge richten, die individuelle Vorsorge soll nicht prioritär angesprochen werden. Der
aus Sicht der Gesundheitsämter und des BVÖGD zentrale Schritt für die Vorsorge und
den Gesundheitsschutz der Bevölkerung war die Vereinbarung des „Pakts für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“ durch Bund und Länder im September 2020 und dessen konsequente
Umsetzung. Hier können sowohl aus meiner Sicht als Amtsleiter als auch als
BVÖGD-Vorsitzender positive Erfahrungen dargestellt werden. Der Pakt für den ÖGD hat
in den Jahren 2020 bis 2025 maßgeblich dazu beigetragen, den ÖGD personell deutlich
besser aufzustellen, eine personelle Stärkung zu realisieren. Gleichzeitig konnten wesentliche
Entwicklungsschritte gegangen werden, um die digitale Modernisierung entscheidend
voranzubringen. Verschiedene digitale Lösungen stehen weitgehend einsatzbereit zur Verfügung,
hier wird sich in der Praxisanwendung kurzfristig zeigen, ob damit flächendeckend
in einzelnen Bundesländern oder idealerweise länderübergreifend wesentliche Fortschritte
in der Digitalisierung im ÖGD erzielt werden können. Aktuelle Entwicklungen der Zusammenarbeit
von Bundesländern stimmen hoffnungsvoll. Als weitere zentrale Maßnahme soll
an dieser Stelle die Implementierung des digitalen Impfausweises mit verpflichtender Anwendung
genannt werden. Dieser muss aus fachlicher Sicht anonymisiert, ggf. auch pseudonymisiert
zur Herstellung von Datenverknüpfmöglichkeiten (s. das geplante Medizinregistergesetz)
auswertbar für mehrere Impfungen sein und gleichzeitig einen Abgleich für
verschiedene Impfstoffe, einschließlich Nebenwirkungen (vgl. Dänemark) ermöglichen.

Aus- Fort- und Weiterbildung
Verbesserungen und Ausweitung der Kapazitäten bei Aus-, Fort- und Weiterbildung im
ÖGD tragen ebenso kurz- und mittelfristig zur Vorsorge und zur Verbesserung beim Gesundheitsschutz
der Bevölkerung bei. Die Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesen
(ÖGW) sowie der Bevölkerungsmedizin an den Universitäten in Kooperation mit Gesundheitsämtern
in Forschung und Lehre (Stichwort Lehrstühle, Brückenprofessuren,
Praktisches Jahres im letzten Jahr des Medizinstudiums an den Gesundheitsämtern) können
in diesem Zusammenhang als wesentliche Voraussetzung für qualifizierte Nachwuchsgewinnung
genannt werden.

Gesundheitsschutz in Verbindung mit Kinder- und Jugendschutz
Ein anderer Aspekt der Vorsorge liegt dem Autor dieser Stellungnahme aufgrund seiner
Leitungsverantwortung in Gesundheitsamt und Jugendamt für die junge Generation nahe.
Während einer Pandemie, insbesondere während eines Lockdowns müssen alle psychosozialen
Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung präventiver und interventioneller Kinderschutz,
ambulante Psychotherapien, Gruppen etc.) für Kinder, Jugendliche und belastete Familien
mit größtmöglichem Aufwand funktional gehalten werden. Es sind gerade Kinder und Jugendliche
mit vorbestehenden Belastungen, die unter den Lockdowns besonders gelitten
haben, bei denen die Pandemie zusätzliche Risikofaktoren beigetragen hat und die zum
Teil Monate lang vom Radar der Hilfesysteme verschwunden sind. Wir wussten früh, dass
die Pandemie eine erhebliche Belastung für die psychische Gesundheit vieler Kinder und
Jugendlicher darstellt. Daher müssen entsprechende Ressourcen zur Nachsorge Teil jeder
Vorsorgeplanung werden.
Auch nach Ende der Lockdowns sind Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen (oder auch
ohne) zum Teil monatelang vom Schulunterricht freigestellt worden, auch nachdem die
wissenschaftlichen Daten vorlagen, dass für sie kein erhöhtes Risiko besteht. Hier sollten
eindeutige Empfehlungen und Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass
Schulbefreiungen so kurz wie möglich, so lang wie nötig ausgesprochen und frühzeitig
amtsärztlich geprüft werden. Die Nachwirkungen der Pandemie auf gesellschaftliche Teilhabe
zahlreicher Kinder sehen wir bis heute, das Wechselspiel zwischen Schuldistanz und
chronischen postviralen Verläufen (ME/CFS) ist noch unzureichend verstanden, bietet
aber insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe betroffener Kinder großen
Anlass zur Besorgnis.
Rückblickend ist noch einmal deutlicher geworden, welche zentrale Rolle der Schulbesuch
insbesondere für Kinder aus Familien mit vorbestehenden psychosozialen Belastungen
einnimmt. Dies muss auch für die zukünftige Pandemieplanung in Kosten-Nutzen-Erwägungen
einzelner Maßnahmen zur Pandemieeindämmung Berücksichtigung finden. Die
Einrichtung einer Notbetreuung während der Lockdowns war in vielen Kommunen Eltern
aus sog. „systemrelevanten“ Berufen vorbehalten. Hier schließt sich der Kreis: Der Kinderschutz
muss insgesamt als systemrelevante gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden,
so dass auch und insbesondere psychosoziale Belastungsfaktoren als Indikator für
eine Notbetreuung gelten müssen.

Internationale Koordinierung
Bzgl. der Stichworte „Frühwarnsystem, Risikobewertung und internationale Koordination“
kann auch auf die Expertise unseres Fachausschusses „Krisenmanagement“ des BVÖGD
verwiesen werden. Aus meiner Sicht funktioniert Internationalität bzw. internationale Koordination
in der Wissenschaft. In der praktischen Pandemiearbeit sind Abkommen zwischen
Nachbarländern auch künftig erforderlich. Hier kam es in der Anfangsphase der Pandemie
zu teils sehr belastenden Einzelschicksalen, wenn Familienangehörige vor dem Lockdown
nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren konnten und dann längere Zeit im jeweiligen
Ausland verbleiben mussten.
Als Fazit kann, festgestellt werden, dass es im Sinn der Vorsorge für künftige Ereignisse,
die die öffentliche Gesundheit bedrohen, quantitativ und qualitativ ausreichend aufgestelltes
Personal, eine gut umgesetzte Digitalisierungsstrategie sowie rechtliche Rahmensetzung
für Datenschutz in den Gesundheitsämtern bzw. im ÖGD insgesamt braucht.

Was droht, wenn Personalausstattung und Digitalisierung nicht weitergeführt werden?
Ob und wie der Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt wird, ist bislang
offen. Der Wortlaut des Koalitionsvertrages vom April 2025 lässt hierzu keine eindeutige
Positionierung erkennen: „Wir prüfen, wie wir nach dem Ende des Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen
den ÖGD weiterhin unterstützen können“.
Dabei sieht die Vereinbarung ausdrücklich alle drei Ebenen in einer gemeinsamen Verantwortung.
Die GMK der Länder hat sich in einem einstimmig beschlossenen Leitantrag im
Juni 2025 für eine Fortführung des Paktes über das Jahr 2026 hinaus ausgesprochen.
Auch der Deutsche Ärztetag hält eine weitere Unterstützung des ÖGD durch Bund und
Länder für dringend geboten. Seitens der Bundesregierung gibt es bislang keine offizielle
und öffentliche Positionierung, ob und in welcher Weise den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
mit Blick auf eine nachhaltige Stärkung entsprochen werden sollte. Als Vorsitzender
des BVÖGD kann ich nur appellieren, dass es hier dringend auch weiterhin gemeinsame
Kraftanstrengungen braucht.
Sofern für den ÖGD-Pakt keine adäquate Anschlusslösung gefunden wird, droht angesichts
der Altersstruktur vor allem im ärztlichen Bereich eine Rückkehr in die Zeiten vor der
Pandemie, als der ÖGD Jahr für Jahr einen Stellenabbau zu verzeichnen hatte. Nach den
neuesten Statistiken der Bundesärztekammer (BÄK) sind z.B. bei den berufstätigen Fachärztinnen
und Fachärzten für öffentliches Gesundheitswesen Ende 2024 mehr als 40 %
älter als 60 Jahre. Damit ist bereits heute erkennbar, dass angesichts dieser kritischen Altersstruktur
in den kommenden Jahren ein erheblicher Teil dieser Kolleginnen und Kollegen
in den Ruhestand gehen wird. Ohne Paktverlängerung und qualifizierten Nachwuchs
besteht die Gefahr, dass die Stellen nicht neu besetzt werden und die Personaldecke in
den Gesundheitsämtern trotz der personellen Stärkung durch den Pakt auf Dauer wieder
schlechter wird.

Bestehende und neue Aufgaben für den ÖGD
Nach dem Ende der Corona Pandemie konnten sich der ÖGD und damit auch die Gesundheitsämter
vor Ort wieder verstärkt den drängenden bevölkerungsmedizinischen Aufgaben
zuwenden. Andere wichtige Aufgaben sind neu hinzugekommen. Zu den klassischen
Aufgaben zählen die Themen Prävention, gesundheitliche Aufklärung, Beratung
und Information der Bevölkerung sowie die lokale und regionale Erfassung von Erkrankungen
und Krankheitshäufigkeiten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Der Kinderund
Jugendmedizinische Dienst (KJGD) in den Gesundheitsämtern kümmert sich um die
Förderung und Kontrolle der Gesundheit in Kitas und Schulen und wird dabei durch die
Zahnmedizinischen Dienste im Rahmen der Zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ergänzt.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste übernehmen die besonderen Aufgaben bei der Betreuung
und Versorgung psychisch erkrankter und hilfebedürftiger Personen

Zusätzlich treten aktuell neue Tätigkeitsfelder für den ÖGD wie die Herausforderungen
des Klimawandels für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Vordergrund. Im
Rahmen des nationalen Hitzeschutzplans sollen bei verstärkt auftretenden Hitzewellen die
Bevölkerung und insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen vor den damit verbundenen
gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Dabei kommt gerade der kommunalen
Ebene und damit den Gesundheitsämtern eine besondere Bedeutung zu, die unweigerlich
auch mit neuen und zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Viele Städte und Landkreise
haben mittlerweile Hitzeaktionspläne entwickelt und setzen diese um, um die Bevölkerung
und vornehmlich ältere und chronisch kranke Menschen sowie andere vulnerable Gruppen
vor den gesundheitlich negativen Folgen extremer Temperaturen zu schützen.

Angesichts der veränderten politisch militärischen Sicherheits- und Bedrohungslage werden
auch der ÖGD und die Gesundheitsämter vor Ort mit neuen und bislang nicht gekannten
Herausforderungen und wesentlichen Aufgaben konfrontiert. Auch hierfür gilt es einen
leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erhalten bzw. gezielt noch zu stärken.

Andere Überlegungen beziehen sich auf eine stärkere Beteiligung des ÖGD und seiner
Gesundheitsberichterstattung bei der ambulanten und stationären Versorgungsplanung.
Auch hier spielt der vorgenannte Fachkräftemangel in der Zukunft ebenso wie die frei von
kommerziellen Interessen und gemeinwohlorientierte Aufgabenwahrnehmung des ÖGD
gemäß dem Leitbild für einen modernen ÖGD eine entscheidende Rolle. Eine solche Einbeziehung
bis ggf. hin zu einer koordinierenden Aufgabenwahrnehmung setzt ebenfalls einen
leistungsfähigen ÖGD voraus.

Für weitere Ausführungen vor der Wahl des Autors dieser Stellungnahme zum BVÖGDVorsitzenden
(vor April 2025) kann ich auch auf die Verbandstätigkeit der ebenfalls zur
Anhörung am 1. Dezember 2025 geladenen Sachverständigen Frau Dr. Böhm und Herrn
Dr. Nießen verweisen. Auch bislang vorgelegte Berichte, die der Beirat zum Pakt für den
ÖGD unter dem Vorsitz von Frau Dr. Böhm (und unter Beteiligung von Herrn Dr. Nießen)

erstellt hat und der die Umsetzung des Pakts bis Ende 2026 begleiten soll, können genannt
werden. In diesem Kontext sollte auch der unverzichtbare Erfahrungsaustausch in
den Fachausschüssen des BVÖGD und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft (DGÖG,
Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen) sowie auf unseren jährlich
stattfindenden wissenschaftlichen Kongressen genannt werden.
Gerne kann zu den vorgenannten Aspekten bei der öffentlichen Anhörung am 01. Dezember
2025 eine ergänzende und vertiefende Erläuterung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Peter Schäfer
(Vorsitzender)
Mannheim, den 24.11.2025

Empfehlung des Fachausschusses „Kinder- und Jugendgesundheit“ im BVÖGD e.V. sowie des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ e.V

30. Oktober 2025 um 16:35

Berlin, den 03. November 2025

Stellungsnahme als PDF

Sprachentwicklung der Kinder im Alter von 0-6 Jahren

Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass eine verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands eingeführt werden soll, dass Sprach- und Startchancen-Kitas zusätzlich gefördert und mehr Fachkräfte für die Kitas gewonnen werden sollen.

Wir freuen uns, dass das Thema der Sprachentwicklung von Kindern zunehmend in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit rückt. Der Sprachstand der Vorschulkinder bereitet den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) der Gesundheitsämter sowie dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) schon seit Jahren große Sorge. Die Anzahl an Kindern, deren Sprachauffälligkeiten im Alter von 5-6 Jahren bei den Schuleingangsuntersuchungen auffallen, ist alarmierend.  Hierzu gehören Kinder mit Hör- und Sprachauffälligkeiten, die dadurch grundsätzlich in ihrer Teilhabe gefährdet sind, sowie Kinder, bei denen milieubedingte und soziale Faktoren, wie etwa der übermäßige Umgang mit Medien, zu Auffälligkeiten im Spracherwerb geführt haben (5–9).

Getrennt von den oben thematisierten Entwicklungsverzögerungen ist der nicht ausreichende Erwerb von Deutschkenntnissen bei fremd- oder mehrsprachig aufwachsenden Kindern in den Fokus zu rücken.

Unabhängig vom Bundesland und unabhängig von der Zugehörigkeit zu sozialen Milieus werden in der Regel alle Kinder gesetzlich verpflichtend vor dem Schuleintritt durch den KJGD nach standardisierten Methoden untersucht. Die Daten dieser Vollerhebungen ganzer Jahrgänge dienen u.a. der kommunalen Steuerung von intensivierten Maßnahmen und sind in dieser Form in Deutschland einzigartig. In manchen Bundesländern werden bereits jetzt zusätzlich zu den Schuleingangsuntersuchungen auch Kinder im Alter von 4 Jahren vom KJGD untersucht, z.B. in Sachsen. In Leipzig zeigten 2024 knapp 40 % dieser Kindergarten-Kinder Sprachentwicklungsauffälligkeiten, die je nach Stadtviertel in der Ausprägung und Prävalenz stark variierten (10). Die Gruppe dieser Kinder deckt sich weitgehend mit den Kindern, die später bei der Schuleingangsuntersuchung (SEU) auffallen. Daraus lässt sich ableiten, dass man die Daten der SEU zur Ressourcensteuerung der Fördermaßnahmen in den Kitas bereits jetzt nutzen kann.

Die KJGDs haben viel Erfahrung, eine hohe fachliche Expertise, arbeiten unabhängig, kennen die Lebenswelten und Sozialräume der Kinder und verfügen über ein modernes Leitbild.  (11).

Die niedergelassenen Pädiater:innen verfügen ebenso über eine hohe fachliche Expertise, sodass sie auf jeden Fall in die weitere Diagnostik/Therapie bei Kindern, die in einem ersten Screening aufgefallen sind, eingebunden werden sollten. Allerdings sind die U8- und die U9-Untersuchungen in den kinder- und jugendärztlichen Praxen nicht verpflichtend und nur in wenigen Bundesländern wird die Nicht-Teilnahme im Jugendamt registriert. Die Nutzung der im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gewonnenen Daten und Abstimmung zwischen den Jugendämtern, aufnahmebereiten Kindertageseinrichtungen und Praxen ist verbesserungsfähig.

Die Fachausschüsse KJGD im BVÖGD e.V. sowie der Ausschuss „Kind, Schule, und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ e.V.  bieten an, bei der Ausarbeitung des Konzeptes zur Verbesserung des Sprach- und Entwicklungsstandes von Kindern zu unterstützen.

Die geplante verpflichtende bundesweite Sprachentwicklungsstanddiagnostik der Vierjährigen erscheint auf den ersten Blick eine Verbesserung darzustellen.

Wir möchten jedoch betonen, dass insbesondere die ersten 1000 Tage für die Sprachentwicklung am bedeutsamsten sind (1,2).

Weiterhin geben wir zu bedenken, dass länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden und individuelle vorhandene Strukturen genutzt werden sollten, falls die Sprachstands-Untersuchungen für Vierjährige flächendeckend eingeführt werden sollen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass auch ein Konzept für die Kinder benötigt wird, welche nicht in die Kita bzw. zu Tagesmüttern und -vätern gehen. Es ist notwendig, dass es sich um standardisierte Verfahren handeln muss und dass dazu erhebliche, zusätzliche personelle bzw. zeitliche Ressourcen eingeplant werden müssen.  Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Fokus nur auf die Sprachentwicklung gesetzt werden sollte oder auf die gesamte altersentsprechende Entwicklung.

In jedem Fall ist eine Ausweitung der Diagnostik zur Sprachentwicklung ohne eine Ausweitung der versorgenden, sprachanregenden und sprachförderlichen Strukturen nicht sinnvoll und ethisch nicht vertretbar.

 Dabei muss auch gewährleistet werden, dass Kinder, die nicht regelhaft eine frühkindliche Bildungseinrichtung besuchen entweder ein verbindliches und konkretes Angebot zum Besuch einer solchen Einrichtung oder alternative Angebote für sprachförderliche Strukturen erhalten.

Es ist nachgewiesen, dass Kinder aus bildungsfernen und sozial belasteten Elternhäusern am meisten von alltagsintegrierter Sprachförderung (z.B. Heidelberger Interaktionstraining (3)) über die gesamte Betreuungszeit in der Einrichtung profitieren (4). Ein Schulterschluss zwischen Eltern und frühkindlicher Bildungseinrichtung ist hierfür entscheidend.

Kinder, die vor der Einschulung Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache brauchen oder in „Spracharmut“ aufwachsen, dürfen entsprechend der Heilmittelrichtlinien keine Logopädie oder sonstige sozialpädiatrische Sprachförderungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet bekommen. Ein unkomplizierter Zugang zu sprachfördernden Maßnahmen sollte in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen für diese Kinder möglich sein.

Wir empfehlen daher folgendes:

  1. Ausbau und Verstetigung der Frühen Hilfen, um von Geburt an besonders belastete Familien zu unterstützen und präventiv, sprachanregend und gesundheitsfördernd vorzubeugen.
  2. Sicherstellung der diagnostischen und versorgenden Strukturen bei Hörstörungen.
  3. Identifikation besonders belasteter Einrichtungen (z.B. Start-Chancen Kitas) auf Datengrundlage der jährlichen Schuleingangsuntersuchungen, Sozialindizes und in Abstimmung mit den Fachberatungen der Kindertagesstätten.
  4. Erhöhung der Betreuungsschlüssel und Ausweitung der Angebote für Tagespflege und Kitapersonal zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprach- und Entwicklungsförderung – beginnend in den besonders belasteten Kitas (siehe Punkt 3).
  5. Ausweitung der Versorgung durch Sprachpädagog:innen und Sprachheiltherapeut:innen, insbesondere in den unterversorgten Regionen.
  6. Initiierung einer (Medien-)Kampagne gemeinsam mit dem BIÖG, dem BVÖGD und dem BVKJ zur Sensibilisierung der Erziehungsberichtigten, Erziehenden und Tagespflegenden zur Medienabstinenz von Kindern mit dem Schwerpunkt auf die ersten 1000 Tage.
  7. Die Nicht-Teilnahme von Kindern an den Vorsorgeuntersuchungen in den Praxen sollte durch ein geeignetes Einladungs- und Meldewesen deutschlandweit besser erfasst werden.

 

Literatur:

  1. Thyen U. Die Bedeutung der ersten 1.000 Tage des menschlichen Lebens. Public Health Forum [Internet]. 2025 Jun 1 [cited 2025 Jun 29];33(2):103–5. Available from: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/pubhef-2025-0004/html
  2. Deutsche Akademie Wissenschaften Leopoldina. Frühkindliche Sozialisation- Biologische, psychologische, linguistische, soziologische und ökonomische Perspektiven [Internet]. Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V., Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.V.; 2014 [cited 2025 Jun 29]. Available from: www.akademienunion.de
  3. Zentrum für Entwicklung und Lernen H. https://www.zel-heidelberg.de/. 2025 [cited 2025 Jun 29]. Heidelberger Interaktionstraining. Available from: https://www.zel-heidelberg.de/heidelberger-interaktionstraining/
  4. Kluczniok K, Grad T, Schneider M, Faas S. Auswirkungen von Kindertagesbetreuung auf die kindliche Entwicklung. 2024 [cited 2025 Jun 20]; Available from: www.paedquis.de
  5. Fritzsche T, Breitenstein S, Wunderlich H, Ferchland L, Potsdam U. Mediale Einflüsse auf die Sprachentwicklung. In: Fritzsche S, Wunderlich H, Ferchland L, editors. Spektrum Patholinguistik 14 [Internet]. Potsdam: Universitätsverlag Potsdam; 2021 [cited 2025 Jun 20]. p. 31–53. Available from: https://doi.org/10.25932/publishup-51017
  6. Brushe ME, Dandara ;, Haag G, Melhuish EC, Reilly S, Gregory T. Screen Time and Parent-Child Talk When Children Are Aged 12 to 36 Months Supplemental content. JAMA Pediatr. 2024;178(4):369–75.
  7. Kucker SC, Schneider JM. Social interactions offset the detrimental effects of digital media use on children’s vocabulary. Frontiers in Developmental Psychology. 2024 May 28;2.
  8. Operto FF, Maria G, Pastorino G, Marciano J, De Simone V, Volini AP, et al. Digital Devices Use and Language Skills in Children between 8 and 36 Month. Brain Sci [Internet]. [cited 2025 Jun 29];2020:656. Available from: www.mdpi.com/journal/brainsciBrainSci.2020,10,656
  9. Qu G, Hu W, Meng J, Wang X, Su W, Liu H, et al. Association between screen time and developmental and behavioral problems among children in the United States: evidence from 2018 to 2020 NSCH. J Psychiatr Res. 2023 May 1;161:140–9.
  10. Stadt Leipzig, Dezernat Soziales G und VDJS und D. Sozialreport 2024. 2024 [cited 2025 Jun 24]; Available from: www.leipzig.de/sozialreport
  11. Ellsäßer G, Korebrits C, Trost-Brinkhues G. Leitbild für einen modernen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) in Deutschland: Stellungnahme des Fachausschusses KJGD im BVÖGD. Das Gesundheitswesen. 2020 Dec 21;82(12):947–54.

Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: IGV

17. Oktober 2025 um 09:52

Berlin, den 13. Oktober 2025

Stellungsnahme als PDF

Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu
den Änderungen vom 01. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
(IGV) vom 23. Mai 2005

Hier: Öffentliche Anhörung am 13. Oktober 2025

Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Dr. Machalet, sehr geehrte Damen und Herren,
der BVÖGD bedankt sich für die Möglichkeit, an der Öffentlichen Anhörung zu dem oben bezeichneten Gesetzentwurf der Bundesregierung am 13. Oktober 2025 teilzunehmen. Er macht dabei zusätzlich gemäß dem Einladungsschreiben vom 26. September 2025 von der Möglichkeit Gebrauch, eine Stellungnahme abzugeben.

Einleitung
Der BVÖGD begrüßt den Ansatz der Bundesregierung, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ihre Regularien der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) als das zentrale, völkerrechtlich bindende Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen zu stärken. Internationale Kooperation ist gerade in Anbetracht der zunehmenden internationalen (Gesundheits-)Krisen von großer Bedeutung. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt wichtige Änderungen, die die Versammlung der WHO in Genf am 1. Juni 2024 an den Internationalen Gesundheitsvorschriften getroffen hat, in nationales Recht um.
Dem BVÖGD ist es dabei wichtig, auf verschiedene Aspekte kurz einzugehen, um deren Bedeutung zu unterstreichen.

Einzelaspekte
Ein wesentliches Element der Reform ist die Einführung einer neuen Alarmstufe – der sogenannten pandemischen Notlage als Untergruppe eines internationalen Gesundheitsnotfalls (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC, Artikel 1). Diese Zwischenstufe ermöglicht bereits vor dem Vorliegen einer Pandemie im epidemiologischen Sinne eine breite Reaktion, um bereits vorbeugend reagieren zu können.
Zentral ist darüber hinaus die Vorgabe, dass bei einem Ereignis und den entsprechenden Gegenmaßnahmen die Würde der einzelnen Person gewahrt werden muss (Artikel 3), die Werte „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ zu beachten sind (Artikel 3) und in Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 43 dann aufgeführt wird, dass die am wenigsten invasive ärztliche Methode Anwendung finden muss. Die Beachtung dieser Regeln ist nicht nur aus humanitären Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und damit für die Akzeptanz in der Bevölkerung essentiell.

Die beabsichtigte Verbesserung der Transparenz in Ausbruchssituationen hält der BVÖGD für sehr wichtig. So soll in unklaren Lagen künftig zeitnah eine Konsultation mit der WHO erfolgen („should“ statt bisher „may“, Artikel 8). Ebenso ist vorgesehen, dass – wenn ein Mitgliedstaat das Angebot der WHO zur Untersuchung oder Bestätigung nicht annimmt – die vorhandenen Informationen dennoch von der WHO an andere Mitgliedsstaaten weitergegeben werden („should“ statt bisher „may“, Artikel 10), wenn dies durch die Größenordnung der Gefahr für die öffentliche Gesundheit gerechtfertigt ist. Diese klarere Regelung kann dazu beitragen, dass mögliche Ereignisse mit Relevanz für die öffentliche Gesundheit (All-hazard approach) nicht verzögert berichtet werden und eine schnelle Reaktion ermöglicht wird.
Als essenziell begrüßt wird die Empfehlung im Teil III (Artikel 15 bis 18) zur Aufrechterhaltung von Lieferketten und (unverbindlichen) Ausnahmen von Reisebeschränkungen für Gesundheitspersonal. In einer globalisierten Welt kann auch Deutschland bei der medizinischen Versorgung seiner Bevölkerung von einer Störung oder einem Ausfall in Lieferketten betroffen sein (was im Rahmen der COVID-19-Pandemie schmerzhaft beobachtet werden konnte), so dass hier eine differenziertere Betrachtungsweise sehr wünschenswert ist. Dass die Empfehlung auch Personen in lebensbedrohlichen Situationen oder humanitären Situationen umfasst, wird ebenso begrüßt.

Auch die Erfassung sowohl nicht-digitaler als auch digitaler Gesundheitsdokumente (Artikel 35 und 38, Anlage 6) wird ausdrücklich befürwortet. Hier wird jedoch auf die unverändert bestehenden Digitalisierungsdefizite im Öffentlichen Gesundheitsdienst hingewiesen. Deren Behebung muss unbedingt weiter vorangetrieben werden, um in einer pandemischen Notlage oder einem PHEIC auch die Voraussetzungen zu haben, um digitalisierte Dokumente erfassen zu können. Aktuell leidet das deutsche Gesundheitswesen zudem insgesamt noch unter einer unzureichenden Digitalisierung. Relevante Daten zu Behandlungskapazitäten, Personalverfügbarkeit und Materialbeständen werden größtenteils manuell zusammengetragen und asynchron (z.B. per E-Mail) übermittelt. Dies macht die Erstellung eines Lagebildes in Echtzeit unmöglich und verhindert eine schnelle, datengestützte und koordinierte Reaktion. Dieses Defizit wird durch die Notwendigkeit der Vernetzung mit militärischen Meldestrukturen zusätzlich verschärft.
Ein weiteres Defizit in Deutschland betrifft den Umstand der fragmentierten Entscheidungs- und Führungsstrukturen. Dabei agieren bestehende Krisenstäbe primär auf kommunaler Ebene und sind oft nicht für eine kommunenübergreifende, länger andauernde Krisenlage ausgelegt. Der Austausch zwischen den Stäben erfolgt häufig über entsandtes Verbindungspersonal, was die Koordination fragmentiert und ineffizient macht. Hinzu tritt gemäß den Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie das Problem, das fachliche Entscheidungen (z. B. der einzelnen Gesundheitsämter) selbst in Ausnahmesituationen (z. B. Notfällen, Gesundheitliche Gefahrenlagen) einer politischen Weisung unterliegen können, wodurch die fachliche Unabhängigkeit grundsätzlich oder konkret untergraben werden kann. Zudem handeln die Bundesländer getreu dem Föderalismus auch im Fall eines IGV-relevanten Ereignisses in eigener Zuständigkeit, was sich am Beispiel der COVID-19-Pandemie ebenfalls als Problem erwiesen hat.

Schlussfolgerung
Die Vorbereitung des deutschen Gesundheitswesens auf eine ordnungsgemäße Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (wie auch auf einen Bündnisfall gemäß dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz) erfordert mehr als eine rein formalistische Anpassung bestehender Gesetze. Sie verlangt eine konsequente Fortsetzung bereits eingeschlagener Wege zur Verbesserung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine fundamentale strategische Neuausrichtung in den Entscheidungs- und Führungsstrukturen unter Wahrung der fachlichen Unabhängigkeit.

Trotz dieser bestehenden Defizite ist es dem BVÖGD wichtig, zu betonen, dass der Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 01. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 eine wichtige Grundlage für den Schutz der Bevölkerung vor grenzüberschreitenden gesundheitlichen Gefahren darstellt.

Der BVÖGD unterstützt die vorgesehenen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vollauf und begrüßt mit Nachdruck, dass die Bundesregierung dieses Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren forciert.

Mit besten Grüßen
Dr. med. Peter Schäfer
(Vorsitzender)

Positionspapier: Der ÖGD der Zukunft – für eine bessere Gesundheit in Deutschland

24. Februar 2025 um 15:56

Berlin, den 22. Februar 2025

Positionspapier als PDF

Die in Deutschland im europäischen Vergleich nur noch unterdurchschnittliche Lebenserwar-tung bei gleichzeitig extrem hohen und weiterhin steigenden Kosten stellt unser Gesundheits-system vor riesige gesundheitspolitische Herausforderungen. Angesichts dieser heute schon kritischen Lage sowie absehbar hinzukommender zukünftiger Anforderungen wie durch den demografischen Wandel und den Klimawandel muss die Gesundheitsversorgung der Regionen (einschließlich Prävention und Gesundheitsförderung) bundesweit aus einem Guss sowie – an-ders als bisher – als ein systematischer Gesamt- und Gestaltungsansatz sich wandelnder Struk-turen gedacht werden.
Als Ergänzung unseres Selbstverwaltungssystems wird hierfür eine Gesamtstrategie benötigt, die zukünftig auch durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorausschauend mitge-steuert werden sollte. Um eine bestmögliche Versorgung inkl. Prävention und Gesundheitsför-derung sicherzustellen, sollte der ÖGD mandatiert werden, zukünftig eine datenbasierte, evi-denzinformierte steuernde und koordinierende Rolle einzunehmen. So sollte der ÖGD sowohl in den regional zuständigen Zulassungsausschüssen, die sich bisher paritätisch aus Leistungs-erbringern und Kostenträgern zusammensetzen, wie auch in den Planungsgremien auf Lan-desebene vertreten sein. Entsprechende bundes- und landesgesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere das Sozialgesetzbuch und die ÖGD-Landesgesetzgebungen betreffend, sollten zeitnah geschaffen werden.
Als Strukturen für die strategische regionale Planung sollten Kommunale Gesundheitskonfe-renzen oder vergleichbare Gremien unter fachlicher Steuerung durch den ÖGD in allen Kreisen verpflichtend etabliert werden. Für die notwendige stärkere Etablierung von Prävention und Gesundheitsförderung benötigen diese Planungsgremien gegenüber bisher
(1) eine dauerhaftere spezifische finanzielle Ausstattung (z. B. Präventionsbudgets), (2) einen eindeutigeren Handlungsauftrag bzgl. der Sicherstellung einer adäquaten bedarfs-orientierten regionalen Gesundheitsversorgung inkl. einer Bindungswirkung sowie (3) eine deutlich verbesserte Datenbasis.

Unsere Gesundheit entsteht nicht allein im Gesundheitssystem, sondern sie wird ganz ent-scheidend und v.a. durch unsere Lebens- und Rahmenbedingungen determiniert. Eine strate-gische Prävention und Gesundheitsförderung muss daher mit gesundheitsrelevanten Pla-nungsfeldern wie Sozialem, Arbeit, Jugendhilfe, Sicherheit, Umwelt, Verkehr und Landwirt-schaft gemeinsam gedacht werden. Sie muss integriert und als koordiniertes Zusammenwirken vieler Akteure stattfinden (Health in All Policies). Um dies systematisch und bedarfsgerecht umsetzen zu können, muss neben der o.g. Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen zukünftig auch eine Integration von planungsrelevanten Daten auf allen regionalen Ebenen angestrebt werden.

Dr. Kristina Böhm
BVÖGD

Dr. Susanne Pruskil
DGÖG

Quellen:
Beirat Pakt ÖGD (2024). Der ÖGD der Zukunft (2. Stellungnahme des Beirates Pakt ÖGD). Berlin, verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd/beirat-pakt-oegd.html.
Deutscher Landkreistag. Ambulante Versorgung sicherstellen: Rolle der Landkreise bei der Gestaltung einer zu-kunftsfähigen medizinischen Struktur vor Ort; 2018; verfügbar unter: https://www.landkreis-tag.de/images/stories/publikationen/180110%20PosPap%20Ambulante%20Versorgung.pdf.
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“. 3. Stellungnahme des ExpertInnenrats „Gesundheit und Resilienz“: Gesundheit: Ganzheitlich denken, vernetzt handeln; 2024; verfügbar unter: https://www.bundesregie-rung.de/resource/blob/975196/2310120/b1bde757a2f2e4392ddd3b2144b7cf29/2024-09-20-expertinnen-rat-stellungnahme-3-data.pdf?download=1.
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“. 4. Stellungnahme des ExpertInnenrats „Gesundheit und Resilienz“: Stärkung der Resilienz des Versorgungssystems durch Präventionsmedizin; 2024; verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/re-source/blob/975196/2310122/199b2113ab2787ddf6da240f257715fc/2024-09-20-expertinnenrat-stellung-nahme-4-data.pdf?download=1.
Jasilionis, D., van Raalte, A. A., Klüsener, S., & Grigoriev, P. (2023). The underwhelming German life expectancy. European Journal of Epidemiology. https://doi.org/10.1007/s10654-023-00995-5
OECD (2024). Health at a Glance: Europe 2024. Paris: OECD Publishing.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche: Gutachten 2014; verfügbar unter: https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten 2014/Langfassung2014.pdf.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung: Gutachten 2018. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2018.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Resilienz im Gesundheitswesen: Wege zur Bewältigung künftiger Krisen: Gutachten 2023. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Ver-lagsgesellschaft; 2023.

Positionspapier: Deutschland braucht einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

20. Dezember 2024 um 10:21

Berlin, den 20. Dezember 2024

Positionspapier als PDF

Deutschland braucht einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
Zukünftige Pandemien, eine veränderte Sicherheitsarchitektur, Extremwetterereignisse und weitere Heraus-forderungen: Deutschland benötigt einen leistungsfähigen und gut aufgestellten ÖGD!

1. Verstetigung des Paktes für den ÖGD
Mit dem „Pakt für den ÖGD“ wurde ein erster Schritt unternommen, um die in den vergangenen Jahren entstandenen Defizite im ÖGD zu beheben. Damit dieser Fortschritt nachhaltig bleibt, darf er nicht lediglich ein kurzfristiges Strohfeuer sein. Neben der dringend benötigten Personalaufstockung für multiprofessionelle und interdisziplinäre Teams muss die mit den Mitteln des Paktes begonnene Stärkung der Digitalisierung im ÖGD weiter vorangebracht werden.
Der ÖGD steht vor neuen Aufgaben, unter anderem im Bereich Katastrophenschutz, Prävention und Hitzeschutz.

Forderung:
Der „Pakt für den ÖGD“ muss über das Jahr 2026 hinaus verlängert werden. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen Verantwortung tragen müssen.

2. Stärkung des ÖGD auf Bundes- und Landesebene
Der ÖGD ist auf allen Ebenen – von der kommunalen bis zur bundesweiten – präsent. Eine Stärkung und bessere Vernetzung dieser Strukturen ist essenziell, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen.

Forderung:
Ein zentrales ÖGD-Institut auf Bundesebene sollte eingerichtet werden. Auf Länderebene sind dort, wo noch nicht vorhanden, Landesgesundheitsämter aufzubauen.

3. Vernetzung des ÖGD mit Wissenschaft und Lehre
Forschung und Lehre müssen im ÖGD systematisch verankert werden. Dabei ist es entscheidend, verschiedene Berufsgruppen einzubeziehen, da der ÖGD ein interdisziplinäres Fachgebiet darstellt.

Forderung:
Die Einrichtung weiterer Professuren für Öffentliche Gesundheit und der Aufbau von Lehr- und Forschungs-gesundheitsämtern in allen Bundesländern sind dringend erforderlich.

 

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit

02. Juli 2024 um 15:11

Berlin, 02. Juli 2024
Offener Brief als PDF

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Geschäftszeichen: PG-BÖG-11570-06, Ihr Schreiben vom 20.06.2024

Sehr geehrter Herr Rottmann-Großner,
sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie zunächst vielen Dank, dass Sie dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (BVÖGD) die Möglichkeit eröffnen, zum o.g. Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Diese
Möglichkeit nimmt der Verband gerne wahr.

Der Gesetzentwurf regelt die Errichtung eines neuen „Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin“
(BIPAM), in dem die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgehen und Teile des Robert Koch-Instituts
übergehen sollen, mit dem Ziel, eine zentrale Institution für Öffentliche Gesundheit zu schaffen, die auf bestehende
Aufgaben der BZgA aufbauen soll und mit den Mitteln der Information, Wissensgenerierung und Kooperation im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten insbesondere koordinierend und vernetzend tätig werden soll, um künftige
Herausforderungen des Gesundheitssystems effizienter bewältigen zu können.

Als eine der wirksamsten primärpräventiven Maßnahmen bleibt in dem Entwurf z.B. die Impfprävention
unberücksichtigt. Die WHO-Ziele zur Elimination von impfpräventablen Infektionserkrankungen wie Masern sind noch
nicht erreicht. Dafür und zur Erreichung eines wirksamen Bevölkerungsschutzes ist eine Steigerung der Impfquoten
notwendig. Die Bevölkerung sollte daher auf die mögliche Impfprävention schwerer oder tödlicher Verläufe von
Infektionserkrankungen hingewiesen werden. Insbesondere sollte das häufig fehlende Wissen über Erreger,
Krankheitsverläufe, Erkrankungsrisiko und mögliche Folgeerkrankungen impfpräventabler Infektionskrankheiten sowie
die Herstellung, Zulassung, Empfehlungen von Impfstoffen und deren Anwendung in der Bevölkerung über alle
Altersgruppen hinweg gesteigert werden. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung sollte demnach insbesondere
durch Nutzen der Digitalisierung z.B. in Form von Gamification Ansätzen oder digitale Push-Informationen breit gestreut
über Social Media Plattformen oder eine dedizierte App mit zielgruppengerechten Inhalten in Bild, Video, Audio,
mehrsprachig und in einfacher Sprache, ggf. entsprechend eines Nutzerprofils (z.B. Alter, Impfstatus, Beruf, Schule) und
Einsatz eines Bildungsservers für E-Learning oder einer Bildungscloud Integration gestärkt und das häufig fehlende
Wissen vermittelt werden. Das Nutzen der Digitalisierung bietet die einmalige Chance, hin zur Interaktion bei der
Wissensvermittlung wie auch bei der Durchführung von Impfkampagnen.

Aufgrund der versorgungsrelevanten Diversität der heutigen Gesellschaft sind insbesondere Methoden der
Zielgruppenadressierung und gesundheitlicher Kompetenzentwicklungen weiterzuentwickeln und zu fördern. Die
Namensgebung des BIPAM darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Gesundheitsförderung und Partizipation in
gesundheitlichen und sozialen Lebenswelten vor Prävention erfolgen. So haben die Gesundheitsministerkonferenz 2018
und der Sachverständigenrat in seinem Gutachten zur „Resilienz im Gesundheitswesen“ empfohlen,
Gesundheitsförderung an den Bedürfnissen und Lebensrealitäten der Bevölkerung auszurichten. Im Sinne eines
ganzheitlichen One-Health-Ansatzes, der Integration von Gesundheit in allen Lebenswelten, bedarf es einer Vernetzung
mit allen stationären und ambulanten ärztlichen und therapeutischen Versorgern. Auch die Trennung von
übertragbaren und nichtübertragbaren Erkrankungen in zwei unterschiedlichen Bundesinstituten und anderen
nationalen Kompetenzzentren entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Zudem ist eine scharfe Trennung von
infektiösen und nichtübertragbaren Erkrankungen organisatorisch schwierig umzusetzen, denn gerade die gemeinsame
Genese und ähnliche psychosoziale Implikationen verschiedener Erkrankungen zeigen den Vorteil interdisziplinärer
Verzahnung auf. Das BIPAM sollte sich daher nicht im Kontrast zur ganzheitlichen One-Health- oder planetaren
Gesundheitskonzeption positionieren. Vielmehr sollte das BIPAM als Chance genutzt werden, wesentliche Punkte aus
dem Gutachten des Sachverständigenrats zu realisieren: Partizipative Gesundheitsförderung entlang den Bedürfnissen
und Lebensrealitäten einer zunehmend diverseren Bevölkerung. Um gesundheitliche Chancengleichheit und Teilhabe
in Deutschland und global zu verbessern, bedarf es einvernehmlich mit den Universitäten gemeinsamer Anstrengungen
zur Stärkung einer bevölkerungsmedizinischen Forschung, Dieses Ziel gilt gleichermaßen für Infektionserkrankungen
und nichtübertragbare Erkrankungen.

Mit dem BIPAM besteht die Chance, den wegweisendem GMK-Länderbeschluss von 2018 auf Bundesebene zu
vollenden und die historisch bedingte bevölkerungsmedizinische Lücke im deutschen Forschungs- und
Versorgungssystem zu schließen. Eine auf eine diverse Bevölkerung zugeschnittene vornehmlich digitale
Kommunikation und Kompetenzförderung könnte gesunde Lebensverhältnisse schaffen. Den aktuellen Erkenntnissen
der Gesundheitskommunikation entspricht die Ausrichtung der Öffentlichen Gesundheit auf Kommunen, um die
Bevölkerungsgruppen in ihren unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten effektiv zu erreichen und teilhaben zu lassen. Zur
Modernisierung gehört darüber hinaus, die sozialen Determinanten für Gesundheit in den Kommunen zu verbessern.
Dafür sollten die örtlichen Gesundheitsämter als Koordinations- und Wissenshub noch stärker sowohl den ambulanten
Einrichtungen als auch den Menschen vor Ort dienen und politische Akteure sollten kommunale Public-Health-Akteure
und -Anwender der Bevölkerungsmedizin mit einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. Emanuel Wiggerich
Erster stv. Vorsitzender

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