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Tag des Gesundheitsamtes am 19. März

18. März 2026 um 13:19

Berlin, 18.03.2026
Pressemitteilung als PDF

Gesundheitsämter zentral für Schutz und Förderung der Bevölkerungsgesundheit – BVÖGD fordert verlässliche Finanzierung

Berlin, 19. März 2026 – Die Gesundheitsämter sind für den Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung zentral. Das betont der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) anlässlich des Tages des Gesundheitsamtes am 19. März.

Der diesjährige Aktionstag steht unter dem Motto „Vielfalt für Gesundheit“. Damit wird die große Bandbreite der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) hervorgehoben. Außerdem geht es um die Vielfalt der Menschen, die im ÖGD arbeiten und um jene, die von seinen Angeboten profitieren.

Die Aufgaben der Gesundheitsämter sind vielfältig: Sie reichen von der Beratung von Schwangeren und Familien über die Unterstützung von Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen bis hin zu Einschulungsuntersuchungen und zahnärztlichen Vorsorgeangeboten für Kinder. Hinzu kommen Hygienekontrollen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen, die Überwachung von Trinkwasser- und Umweltqualität sowie die Gesundheitsberichterstattung als Grundlage für politische Entscheidungen. Gesundheitsämter informieren zu Themen wie Impfungen, Hitzeschutz, Suchtprävention oder psychischer Gesundheit, koordinieren lokale Netzwerke und tragen zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen bei.

„Gesundheit entsteht im Alltag – und genau dort setzt der ÖGD an. Die Gesundheitsämter erreichen Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für gesundheitliche Chancengleichheit“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Damit der ÖGD diese Aufgaben auch künftig verlässlich erfüllen kann, braucht es dauerhaft stabile Strukturen und eine gesicherte Finanzierung. Es wäre fatal, wenn die in den vergangenen Jahren aufgebauten Strukturen jetzt wieder geschwächt würden.“

Er kritisiert, mit dem absehbaren Auslaufen zentraler Fördermaßnahmen aus dem Pakt für den ÖGD steht die Zukunft vieler Stellen und Projekte auf dem Spiel. Ohne eine verlässliche Anschlussfinanzierung drohe ein Rückbau von Personal, Know-how und digitaler Infrastruktur.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, wie wichtig gut ausgestattete Gesundheitsämter für Prävention, Beratung und Bevölkerungsschutz sind. „Diese Strukturen müssen langfristig gesichert und weiterentwickelt werden“, betont Schäfer.

Der Tag des Gesundheitsamtes wurde im Jahr 2019 vom Robert Koch-Institut ins Leben gerufen, um die Arbeit der Gesundheitsämter stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und auf ihre Bedeutung für den Gesundheitsschutz hinzuweisen. Der 19. März wurde bewusst gewählt: Er ist der Geburtstag von Johann Peter Frank, der als Begründer des ÖGD gilt.

„ÖGD – Keiner wie wir!“ 75. Wissenschaftlicher Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 20. bis 23. April in Wuppertal

05. März 2026 um 11:43

Berlin, 05.03.2026
Pressemitteilung als PDF

Der 75. Wissenschaftliche Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) steht bevor: Vom 20. bis 23. April 2026 lädt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) in die historische Stadthalle Wuppertal ein.

„Unser jährlicher Austausch zwischen Wissenschaft, Berufspolitik und Praxis hat sich als unverzichtbares Forum für die Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung im ÖGD etabliert“, betonen der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Peter Schäfer und die DGÖG-Vorsitzende, Dr. Susanne Pruskil.

Kongress mit gesundheitspolitischen Erwartungen
Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Bundesregierung, nach Auslaufen des Pakts für den ÖGD ab 2027 keine weiteren Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen, erwarten BVÖGD und DGÖG klare politische Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung des ÖGD. „Wie wird die strukturelle Weiterentwicklung des ÖGD künftig sichergestellt?“ – diese Frage wird den Kongress begleiten.
Zur Eröffnungsveranstaltung am Dienstag, 21. April, werden dazu hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Selbstverwaltung erwartet, darunter der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Georg Kippels. Angefragt ist außerdem der Nordrhein-Westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl Josef Laumann.
Den Eröffnungsvortrag wird der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, halten.
Wissenschaftlicher Austausch

Das wissenschaftliche Programm wurde von BVÖGD und DGÖG gemeinsam mit ihren Fachausschüssen und Arbeitsgruppen erarbeitet. Über 380 Abstracts wurden dazu eingereicht.

Informationen: www.bvoegd-kongress.de

Anmeldung zum Kongress: https://www.congress-compact.de/veranstaltungskalender?anmeldung=1625

 

Umweltmedizin und Schadstoffbelastung: Der ÖGD erfasst und bewertet Gesundheitsrisiken in Luft, Boden und Gebäuden

16. Februar 2026 um 13:24

Berlin, 13.02.2026
Pressemitteilung als PDF

Schadstoffe in der Umwelt können die Gesundheit der Bevölkerung akut oder langfristig beeinträchtigen. Ob Belastungen der Außenluft, Verunreinigungen von Boden und Wasser oder Schadstoffe in Innenräumen – der umweltbezogene Gesundheitsschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). In der Umweltmedizin bewertet der ÖGD mögliche Gesundheitsgefahren fachlich fundiert und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum präventiven Gesundheitsschutz.

Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bewertung umweltbezogener Expositionen. Diese können chemischer, physikalischer oder biologischer Natur sein und über unterschiedliche Wege auf den Menschen einwirken. Der ÖGD unterscheidet dabei zwischen akuten und chronischen Belastungen und berücksichtigt die Intensität als auch die Dauer der Einwirkung. Ziel ist es, mögliche gesundheitliche Auswirkungen realistisch einzuschätzen und Risiken nachvollziehbar einzuordnen.

Die umweltmedizinische Begutachtung erfolgt auf Grundlage toxikologischer und medizinischer Erkenntnisse. Dabei wird geprüft, ob gemessene Schadstoffkonzentrationen gesundheitlich relevant sind und welche Personengruppen besonders betroffen sein könnten. Kinder, Schwangere, ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen stehen hierbei besonders im Fokus. Der ÖGD übernimmt damit eine vermittelnde Rolle zwischen Messdaten, wissenschaftlicher Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist die Beratung von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Behörden.

Die Arbeit des ÖGD ist dabei eng in behördliche Strukturen eingebettet. Umweltmedizinische Fragestellungen werden häufig in Zusammenarbeit mit Umwelt-, Bau- oder Aufsichtsbehörden bearbeitet. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht es, gesundheitliche Aspekte systematisch in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und präventive Maßnahmen zu entwickeln.

Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), betont die Bedeutung dieser Aufgabe:

„Der umweltbezogene Gesundheitsschutz zeigt exemplarisch, wie der ÖGD wissenschaftliche Erkenntnisse in praktischen Gesundheitsschutz übersetzt. Unsere Aufgabe ist es, Risiken sachlich zu bewerten, transparent zu kommunizieren und damit Orientierung für Bevölkerung und Behörden zu geben“, so Schäfer.

Für den ÖGD zählt in der Umweltmedizin die bevölkerungsbezogene Perspektive. Wiederkehrende oder flächendeckende Umweltbelastungen werden systematisch beobachtet, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Damit leistet der ÖGD einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge und zur nachhaltigen Sicherung gesunder Lebensbedingungen.

 

Aus für den ÖGD-Pakt ist gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage

06. Februar 2026 um 13:41

Berlin, 06.02.2026
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Stellungnahme von Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Die Ankündigung der Bundesregierung, den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nicht fortzuführen, ist aus Sicht des BVÖGD ein gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage – mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.

Der BVÖGD bezieht sich dabei auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels auf eine Anfrage des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis90/Grüne) zum ÖGD-Pakt (Quelle unten).

Der Pakt hat in den vergangenen Jahren den gezielten Aufbau tragfähiger Strukturen im ÖGD ermöglicht: zusätzliche Fachkräfte, moderne IT-Infrastruktur, neue digitale Anwendungen und verbesserte Arbeitsabläufe. Ein Aus des Paktes kommt faktisch einer Rückabwicklung dieser mühsam aufgebauten Strukturen gleich.

Konkret drohen ein Aus für laufende und bereits konkret geplante Digitalisierungsprojekte, ein weitreichender Stellenabbau sowie der Verlust zentraler fachlicher und technischer Kompetenzen in den Gesundheitsämtern. Damit wird der ÖGD erneut geschwächt – obwohl seine strukturellen Defizite bereits vor der COVID-19-Pandemie bekannt waren. Der Abbau betrifft nicht nur die Gesundheitsämter, sondern auch Fort- und Weiterbildungseinrichtungen wie die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie weitere Gesundheitsbehörden.

Besonders problematisch ist, dass diese Entscheidung in einer Zeit erfolgt, in der die Anforderungen an den ÖGD weiter steigen. Die aktuelle geopolitische Lage, einschließlich sicherheitspolitischer Spannungen und hybrider Bedrohungen, erhöht den Bedarf an belastbaren Strukturen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Gleichzeitig führen die Folgen des Klimawandels – etwa Hitzewellen, Extremwetterereignisse oder neue gesundheitliche Risiken – zu neuen, dauerhaft wachsenden Aufgaben für den ÖGD.

Mit dem Ende des Paktes wird die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems erheblich beeinträchtigt. Die Pandemie hat unmissverständlich gezeigt, wie entscheidend leistungsfähige, personell gut ausgestattete und digital vernetzte Gesundheitsämter für den Schutz der Bevölkerung sind.

Das Auslaufen des Pakts für den ÖGD ist ein gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage und steht in eklatantem Widerspruch zu den Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege. In seinem Gutachten „Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung zukünftiger Krisen“ wird unmissverständlich deutlich: Ein widerstandsfähiges Gesundheitssystem ist ohne einen starken, handlungsfähigen ÖGD nicht denkbar. Der ÖGD wird darin ausdrücklich als zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems benannt, dessen Aufgaben wissenschaftlich fundiert und strukturell gestärkt werden müssen. Statt diese Erkenntnisse weiterhin konsequent umzusetzen, werden mit der Nichtverlängerung des Pakts mühsam aufgebaute Strukturen leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Strukturen, die in der Pandemie unter hohem Einsatz entstanden sind und sich bewährt haben. Gerade in Krisenzeiten braucht Gesundheitsschutz Verlässlichkeit, Kontinuität und langfristige Planungssicherheit. Ohne stabile Rahmenbedingungen kann der ÖGD seinen gesetzlichen Auftrag – von Infektionsschutz über Prävention bis hin zu Bevölkerungsschutz und Krisenbewältigung – nicht erfüllen. Wer jetzt Strukturen abbaut, schwächt nicht nur den ÖGD, sondern gefährdet die Krisenfestigkeit des gesamten Gesundheitssystems.

Der Pakt hat zudem ausdrücklich die Akademisierung des Fachs durch die Einrichtung von Professuren an medizinischen Fakultäten eingefordert, um Forschung, Lehre und Praxis dauerhaft zu stärken. Mit dem Auslaufen des Paktes droht der Wegfall dieser Strukturen und damit das Scheitern des Ziels einer nachhaltigen akademischen Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesens.

Die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung dürfen nicht zur kurzfristigen Einspargröße werden!

Dr. med. Peter Schäfer
Vorsitzender
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Konkrete Folgen der Pakt-Abwicklung

  • Enorm geschwächte Resilienz des Gesundheitswesens: Reduzierte Handlungsfähigkeit bei Pandemien, Ausbruchsgeschehen, Umwelt- und Klimarisiken, beim Bevölkerungsschutz und im Verteidigungsfall.
  • Rückabwicklung aufgebauter Strukturen: Wegfall befristet finanzierter Stellen, Projektabbrüche und Verlust eingespielter Arbeitsstrukturen in den Gesundheitsämtern.
  • Stellenabbau und Fachkräfteverlust: Abwanderung qualifizierten Personals, sinkende Attraktivität des ÖGD als Arbeitgeber und erneute personelle Unterbesetzung.
  • Stopp von Digitalisierungsprojekten: Abbruch oder Verzögerung zentraler IT-Vorhaben, eingeschränkter Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kreisen bzw. Kommunen.
  • Einschränkungen im Infektionsschutz, zum Beispiel bei Präventionsmaßnahmen mit potenziellen Folgen für die Bevölkerung.
  • Langfristige Risiken für die Bevölkerungsgesundheit: Weniger Prävention, schlechtere Früherkennung und geringerer Schutz insbesondere für vulnerable Gruppen.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/039/2103928.pdf (Anfrage 148)

 

 

BVÖGD kritisiert neue Meldepflichten für psychiatrische Patientinnen und Patienten in Hessen

16. Dezember 2025 um 08:53

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Berlin/Wiesbaden – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) übt deutliche Kritik an der vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG). Die Neuregelung verpflichtet psychiatrische Kliniken künftig, bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten nach Unterbringung wegen Fremdgefährdung personenbezogene Informationen an die Polizei und örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu übermitteln, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von der untergebrachten Person in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte.

Der neu formulierte § 28 Absatz 4 des Gesetzes lässt sowohl den psychiatrischen Kliniken als auch den Sicherheitsbehörden einen großen Interpretationsspielraum: bei Patientinnen und Patienten, bei denen nicht näher bestimmte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie auch nur möglicherweise in einem nicht näher definierten Zeitraum in einer nicht näher bestimmten Form die Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter Anderer gefährden könnten, müssen die hessischen psychiatrischen Kliniken die Sicherheitsbehörden über die Entlassung informieren und Informationen für eine mögliche Gefährdungseinschätzung liefern. Diese Daten können bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden und sind vorher zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass keine Fremdgefährdung vorliegt – diese sind ebenfalls nicht definiert.

Aus Sicht des BVÖGD birgt diese Vorschrift das Risiko, Menschen in psychischen Krisen von einer notwendigen Behandlung abzuhalten. Zugleich drohe eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen, wenn Betroffene unabhängig von einer konkreten Gefahrenlage in polizeilichen Meldestrukturen auftauchten. Diese Vorschrift geht weit über eine gesetzliche Verpflichtung zur Abwehr einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung hinaus und ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar.

„Vertrauen ist die Voraussetzung jeder medizinischen und psychosozialen Hilfe“, sagt Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Wenn Patientinnen und Patienten befürchten müssen, dass sensible Informationen routinemäßig an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, erschwert das den Zugang zu Unterstützung und schwächt die präventive Arbeit erheblich.“

Der BVÖGD sieht erhebliche Folgen für die Arbeit der kommunalen Sozialpsychiatrischen Dienste. Diese seien darauf angewiesen, dass Betroffene niedrigschwellige Angebote freiwillig und ohne Angst vor möglichen Konsequenzen nutzten. Pauschale Meldewege an Behörden stellten diesen Ansatz infrage und behinderten die frühe Erkennung und Abwendung von Krisensituationen.

„Die neue Regelung reduziert daher nicht das Risiko, sondern kann es gesamtgesellschaftlich sogar steigern“, warnt Schäfer.
Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit sei nur durch kontinuierliche Behandlung, gut erreichbare Hilfsangebote und starke kommunale Strukturen zu erreichen, so der BVÖGD-Vorsitzende.

Psychische Gesundheit: Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenslagen und gestalten gesundheitsfördernde Lebenswelten

03. Dezember 2025 um 12:35

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Die Gesundheitsämter leisten mit ihren sozialpsychiatrischen Diensten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung psychisch belasteter und erkrankter Menschen. Sie beraten in Krisensituationen, begleiten Betroffene und beziehen dabei das persönliche Umfeld ein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der aufsuchenden Hilfe: Fachkräfte des Gesundheitsamtes werden aktiv, wenn Menschen in seelischen Notlagen von sich aus keine Unterstützung annehmen oder den Weg in die Regelversorgung nicht finden. Mit niedrigschwelligen Angeboten und enger Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen schaffen die sozialpsychiatrischen Dienste Zugang zu Hilfen und stabilisierenden Angeboten — auch und gerade dann, wenn Betroffene selbst nicht in der Lage sind, Unterstützung zu organisieren.

Die Beratung erfolgt ganzheitlich und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.

Die sozialpsychiatrischen Dienste planen und koordinieren Einzelfallhilfen für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf und vernetzen medizinische, soziale und therapeutische Angebote. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Kenntnis der regionalen Hilfesysteme können sie Lücken im Versorgungssystem erkennen und schließen. Sie arbeiten wohnortnah und übernehmen eine kontinuierliche Fallverantwortung, sodass Betroffene eine feste Ansprechperson haben, die notwendige Unterstützungsangebote koordiniert.

Ein besonderer Aufgabenbereich der Gesundheitsämter liegt zudem im Umgang mit Situationen, in denen bei psychischen Krisen Fremd- oder Eigengefährdung bestehen kann. In solchen Fällen wirken die Gesundheitsämter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit — dazu zählen unter anderem die Begutachtung und die fachliche Einschätzung zur Notwendigkeit einer Unterbringung.

Darüber hinaus fördern sie durch Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund die Zusammenarbeit zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Beratungsstellen, Sozialleistungsträgern und Selbsthilfe. Ziel ist es, die regionale Versorgung unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten stetig zu verbessern und die Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Die sozialpsychiatrischen Dienste beteiligen sich außerdem an der Gestaltung und Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen, sodass Menschen mit psychischer Erkrankung nicht nur individuell betreut werden, sondern in ihrem Lebensumfeld möglichst gut eingebunden bleiben (Stichpunkt „Sozialraumorientierung“).

„Psychische Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheit. Die Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sind oft erste Anlaufstelle, gerade wenn Betroffene selbst keine Hilfe suchen. Diese Aufgaben sind anspruchsvoll, verantwortungsvoll und für den sozialen Zusammenhalt unverzichtbar“, betont Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Um diese Aufgaben dauerhaft zuverlässig zu erfüllen und die Bevölkerung bestmöglich zu unterstützen, braucht es stabile Rahmenbedingungen und ausreichend qualifiziertes Personal“, so Schäfer.

 

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und sozialpsychiatrischer Versorgung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.

BVÖGD fordert klare Lehren aus der Corona-Pandemie

01. Dezember 2025 um 14:13

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont anlässlich der heutigen Anhörung der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie die zentrale Rolle der Gesundheitsämter bei der frühen Infektionskontrolle und beim Schutz der Bevölkerung – und fordert,
daraus klare strukturelle Konsequenzen für künftige Krisen zu ziehen.

In seiner schriftlichen Stellungnahme erinnert der BVÖGD daran, dass die Gesundheitsämter unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie entscheidende Aufgaben übernommen haben: unter anderem das Aufspüren von Infektionen, die Kontaktpersonennachverfolgung, die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die umfangreiche Aufklärung der Bevölkerung. „Die Gesundheitsämter haben dies trotz jahrzehntelang gewachsener struktureller Defizite geleistet“, erklärte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Peter Schäfer.

Insbesondere zu Beginn der Pandemie führten unbesetzte Stellen und eine uneinheitliche digitale Infrastruktur zu erheblichen Belastungen in den Gesundheitsämtern. Unterschiedliche Softwarelösungen, mangelnde Datenverfügbarkeit und Datenschutzvorgaben erschwerten eine effiziente Kontaktverfolgung. „Wenn notwendige Daten fehlen, müssen Gesundheitsämter früher von individualisierten Maßnahmen auf weitreichendere Eingriffe umstellen – mit Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung“, so Schäfer.

Mit der Organisation von Testzentren und später Impfzentren übernahmen die Gesundheitsämter weitere komplexe Aufgaben. Unterschiedliche Terminvergabesysteme der Länder, komplexe Priorisierungsregeln und fehlende Daten erschwerten die Umsetzung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Stellungnahme legt der Verband auf die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche. Viele psychosoziale Unterstützungsangebote seien während des Lockdowns eingeschränkt und belastete Familien zum Teil über Monate nur schwer erreichbar gewesen. Der BVÖGD fordert daher, psychosoziale Hilfen und Kinderschutzmaßnahmen in künftigen Krisen unbedingt zu gewährleisten.

Als zentrale Lehre hebt der Verband hervor, dass Pandemievorsorge dauerhaft gut ausgestattete Gesundheitsämter erfordert – personell, fachlich und digital. Erst die Maßnahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ab 2020 hätten zu einer spürbaren Stärkung geführt. Dessen Fortschritte in Personalgewinnung, Digitalisierung und Fachkräftesicherung müssten gesichert und weitergeführt werden.

„Zukünftige Krisen – seien es Pandemien, neue klimabedingte Gesundheitsgefahren oder andere Bedrohungslagen – erfordern einen leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ein Rückfall in die Strukturen vor 2020 darf es nicht geben“, betonte Schäfer.

Anhang: Stellungnahme des BVÖGD für die öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“

Empfehlung des Fachausschusses „Kinder- und Jugendgesundheit“ im BVÖGD e.V. sowie des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ e.V

30. Oktober 2025 um 16:35

Berlin, den 03. November 2025

Stellungsnahme als PDF

Sprachentwicklung der Kinder im Alter von 0-6 Jahren

Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass eine verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands eingeführt werden soll, dass Sprach- und Startchancen-Kitas zusätzlich gefördert und mehr Fachkräfte für die Kitas gewonnen werden sollen.

Wir freuen uns, dass das Thema der Sprachentwicklung von Kindern zunehmend in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit rückt. Der Sprachstand der Vorschulkinder bereitet den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) der Gesundheitsämter sowie dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) schon seit Jahren große Sorge. Die Anzahl an Kindern, deren Sprachauffälligkeiten im Alter von 5-6 Jahren bei den Schuleingangsuntersuchungen auffallen, ist alarmierend.  Hierzu gehören Kinder mit Hör- und Sprachauffälligkeiten, die dadurch grundsätzlich in ihrer Teilhabe gefährdet sind, sowie Kinder, bei denen milieubedingte und soziale Faktoren, wie etwa der übermäßige Umgang mit Medien, zu Auffälligkeiten im Spracherwerb geführt haben (5–9).

Getrennt von den oben thematisierten Entwicklungsverzögerungen ist der nicht ausreichende Erwerb von Deutschkenntnissen bei fremd- oder mehrsprachig aufwachsenden Kindern in den Fokus zu rücken.

Unabhängig vom Bundesland und unabhängig von der Zugehörigkeit zu sozialen Milieus werden in der Regel alle Kinder gesetzlich verpflichtend vor dem Schuleintritt durch den KJGD nach standardisierten Methoden untersucht. Die Daten dieser Vollerhebungen ganzer Jahrgänge dienen u.a. der kommunalen Steuerung von intensivierten Maßnahmen und sind in dieser Form in Deutschland einzigartig. In manchen Bundesländern werden bereits jetzt zusätzlich zu den Schuleingangsuntersuchungen auch Kinder im Alter von 4 Jahren vom KJGD untersucht, z.B. in Sachsen. In Leipzig zeigten 2024 knapp 40 % dieser Kindergarten-Kinder Sprachentwicklungsauffälligkeiten, die je nach Stadtviertel in der Ausprägung und Prävalenz stark variierten (10). Die Gruppe dieser Kinder deckt sich weitgehend mit den Kindern, die später bei der Schuleingangsuntersuchung (SEU) auffallen. Daraus lässt sich ableiten, dass man die Daten der SEU zur Ressourcensteuerung der Fördermaßnahmen in den Kitas bereits jetzt nutzen kann.

Die KJGDs haben viel Erfahrung, eine hohe fachliche Expertise, arbeiten unabhängig, kennen die Lebenswelten und Sozialräume der Kinder und verfügen über ein modernes Leitbild.  (11).

Die niedergelassenen Pädiater:innen verfügen ebenso über eine hohe fachliche Expertise, sodass sie auf jeden Fall in die weitere Diagnostik/Therapie bei Kindern, die in einem ersten Screening aufgefallen sind, eingebunden werden sollten. Allerdings sind die U8- und die U9-Untersuchungen in den kinder- und jugendärztlichen Praxen nicht verpflichtend und nur in wenigen Bundesländern wird die Nicht-Teilnahme im Jugendamt registriert. Die Nutzung der im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gewonnenen Daten und Abstimmung zwischen den Jugendämtern, aufnahmebereiten Kindertageseinrichtungen und Praxen ist verbesserungsfähig.

Die Fachausschüsse KJGD im BVÖGD e.V. sowie der Ausschuss „Kind, Schule, und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ e.V.  bieten an, bei der Ausarbeitung des Konzeptes zur Verbesserung des Sprach- und Entwicklungsstandes von Kindern zu unterstützen.

Die geplante verpflichtende bundesweite Sprachentwicklungsstanddiagnostik der Vierjährigen erscheint auf den ersten Blick eine Verbesserung darzustellen.

Wir möchten jedoch betonen, dass insbesondere die ersten 1000 Tage für die Sprachentwicklung am bedeutsamsten sind (1,2).

Weiterhin geben wir zu bedenken, dass länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden und individuelle vorhandene Strukturen genutzt werden sollten, falls die Sprachstands-Untersuchungen für Vierjährige flächendeckend eingeführt werden sollen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass auch ein Konzept für die Kinder benötigt wird, welche nicht in die Kita bzw. zu Tagesmüttern und -vätern gehen. Es ist notwendig, dass es sich um standardisierte Verfahren handeln muss und dass dazu erhebliche, zusätzliche personelle bzw. zeitliche Ressourcen eingeplant werden müssen.  Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Fokus nur auf die Sprachentwicklung gesetzt werden sollte oder auf die gesamte altersentsprechende Entwicklung.

In jedem Fall ist eine Ausweitung der Diagnostik zur Sprachentwicklung ohne eine Ausweitung der versorgenden, sprachanregenden und sprachförderlichen Strukturen nicht sinnvoll und ethisch nicht vertretbar.

 Dabei muss auch gewährleistet werden, dass Kinder, die nicht regelhaft eine frühkindliche Bildungseinrichtung besuchen entweder ein verbindliches und konkretes Angebot zum Besuch einer solchen Einrichtung oder alternative Angebote für sprachförderliche Strukturen erhalten.

Es ist nachgewiesen, dass Kinder aus bildungsfernen und sozial belasteten Elternhäusern am meisten von alltagsintegrierter Sprachförderung (z.B. Heidelberger Interaktionstraining (3)) über die gesamte Betreuungszeit in der Einrichtung profitieren (4). Ein Schulterschluss zwischen Eltern und frühkindlicher Bildungseinrichtung ist hierfür entscheidend.

Kinder, die vor der Einschulung Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache brauchen oder in „Spracharmut“ aufwachsen, dürfen entsprechend der Heilmittelrichtlinien keine Logopädie oder sonstige sozialpädiatrische Sprachförderungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet bekommen. Ein unkomplizierter Zugang zu sprachfördernden Maßnahmen sollte in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen für diese Kinder möglich sein.

Wir empfehlen daher folgendes:

  1. Ausbau und Verstetigung der Frühen Hilfen, um von Geburt an besonders belastete Familien zu unterstützen und präventiv, sprachanregend und gesundheitsfördernd vorzubeugen.
  2. Sicherstellung der diagnostischen und versorgenden Strukturen bei Hörstörungen.
  3. Identifikation besonders belasteter Einrichtungen (z.B. Start-Chancen Kitas) auf Datengrundlage der jährlichen Schuleingangsuntersuchungen, Sozialindizes und in Abstimmung mit den Fachberatungen der Kindertagesstätten.
  4. Erhöhung der Betreuungsschlüssel und Ausweitung der Angebote für Tagespflege und Kitapersonal zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprach- und Entwicklungsförderung – beginnend in den besonders belasteten Kitas (siehe Punkt 3).
  5. Ausweitung der Versorgung durch Sprachpädagog:innen und Sprachheiltherapeut:innen, insbesondere in den unterversorgten Regionen.
  6. Initiierung einer (Medien-)Kampagne gemeinsam mit dem BIÖG, dem BVÖGD und dem BVKJ zur Sensibilisierung der Erziehungsberichtigten, Erziehenden und Tagespflegenden zur Medienabstinenz von Kindern mit dem Schwerpunkt auf die ersten 1000 Tage.
  7. Die Nicht-Teilnahme von Kindern an den Vorsorgeuntersuchungen in den Praxen sollte durch ein geeignetes Einladungs- und Meldewesen deutschlandweit besser erfasst werden.

 

Literatur:

  1. Thyen U. Die Bedeutung der ersten 1.000 Tage des menschlichen Lebens. Public Health Forum [Internet]. 2025 Jun 1 [cited 2025 Jun 29];33(2):103–5. Available from: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/pubhef-2025-0004/html
  2. Deutsche Akademie Wissenschaften Leopoldina. Frühkindliche Sozialisation- Biologische, psychologische, linguistische, soziologische und ökonomische Perspektiven [Internet]. Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V., Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.V.; 2014 [cited 2025 Jun 29]. Available from: www.akademienunion.de
  3. Zentrum für Entwicklung und Lernen H. https://www.zel-heidelberg.de/. 2025 [cited 2025 Jun 29]. Heidelberger Interaktionstraining. Available from: https://www.zel-heidelberg.de/heidelberger-interaktionstraining/
  4. Kluczniok K, Grad T, Schneider M, Faas S. Auswirkungen von Kindertagesbetreuung auf die kindliche Entwicklung. 2024 [cited 2025 Jun 20]; Available from: www.paedquis.de
  5. Fritzsche T, Breitenstein S, Wunderlich H, Ferchland L, Potsdam U. Mediale Einflüsse auf die Sprachentwicklung. In: Fritzsche S, Wunderlich H, Ferchland L, editors. Spektrum Patholinguistik 14 [Internet]. Potsdam: Universitätsverlag Potsdam; 2021 [cited 2025 Jun 20]. p. 31–53. Available from: https://doi.org/10.25932/publishup-51017
  6. Brushe ME, Dandara ;, Haag G, Melhuish EC, Reilly S, Gregory T. Screen Time and Parent-Child Talk When Children Are Aged 12 to 36 Months Supplemental content. JAMA Pediatr. 2024;178(4):369–75.
  7. Kucker SC, Schneider JM. Social interactions offset the detrimental effects of digital media use on children’s vocabulary. Frontiers in Developmental Psychology. 2024 May 28;2.
  8. Operto FF, Maria G, Pastorino G, Marciano J, De Simone V, Volini AP, et al. Digital Devices Use and Language Skills in Children between 8 and 36 Month. Brain Sci [Internet]. [cited 2025 Jun 29];2020:656. Available from: www.mdpi.com/journal/brainsciBrainSci.2020,10,656
  9. Qu G, Hu W, Meng J, Wang X, Su W, Liu H, et al. Association between screen time and developmental and behavioral problems among children in the United States: evidence from 2018 to 2020 NSCH. J Psychiatr Res. 2023 May 1;161:140–9.
  10. Stadt Leipzig, Dezernat Soziales G und VDJS und D. Sozialreport 2024. 2024 [cited 2025 Jun 24]; Available from: www.leipzig.de/sozialreport
  11. Ellsäßer G, Korebrits C, Trost-Brinkhues G. Leitbild für einen modernen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) in Deutschland: Stellungnahme des Fachausschusses KJGD im BVÖGD. Das Gesundheitswesen. 2020 Dec 21;82(12):947–54.

Wichtige Aufgaben der Gesundheitsämter: Hygienekontrollen

27. Oktober 2025 um 12:12

Pressemitteilung als PDF

In verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, in denen täglich viele Menschen zusammenkommen, finden auf Basis des Infektionsschutzgesetzes regelmäßig Hygieneüberwachungen durch das Gesundheitsamt statt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu überprüfen, Infektionsgefahren zu erkennen, und Infektionsrisiken zu minimieren. Die Überwachung soll zur Optimierung des Hygienemanagements beitragen.

In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Praxen für ambulantes Operieren sowie in Pflegeeinrichtungen prüfen die Gesundheitsämter, ob Hygienefachpersonal vorhanden ist, Hygienekommissionen bestehen, Hygienepläne umgesetzt werden und Personal regelmäßig geschult wird. So sorgen sie dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Maßstab der Überwachung ist der Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention.

Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete oder Wohnungslose sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und bestimmte Hygienemaßnahmen zu ergreifen, um Infektionsrisiken zu verringern. Die Gesundheitsämter haben die Aufgabe, diese Maßnahmen zu kontrollieren
Hygienekontrollen umfassen unter anderem die Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, den Umgang mit Infektionskranken, die Umsetzung des Impfschutzes, die Kontrolle wasserführende Systeme inklusive Überprüfung der Trinkwasserqualität, die Abfallentsorgung und Schädlingsbekämpfung.

Die Gesundheitsämter handeln dabei risikobasiert: Einrichtungen mit höherem Infektionsrisiko werden häufiger kontrolliert als solche mit geringerem Risiko. Wichtig ist aber nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Beratung. Gesundheitsämter übersetzen komplexe Hygienevorgaben in praxisnahe Empfehlungen und unterstützen Einrichtungen bei der Umsetzung. Wo nötig, können sie Maßnahmen auch ordnungsrechtlich durchsetzen.

„Diese Aufgaben sind unverzichtbar, um Infektionsrisiken zu minimieren und die Allgemeinheit zu schützen. Sie machen deutlich: Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wesentlicher Baustein für sichere Lebens- und Lernumgebungen sowie für den Schutz vor Infektionen in vielen Lebenslagen. Dafür brauchen die Gesundheitsämter auch in Zukunft verlässliche Strukturen“, sagt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und Digitalisierung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.

Trinkwasserhygiene – sauberes Wasser für Bevölkerung und Umwelt

07. Oktober 2025 um 10:41

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In Deutschland ist Trinkwasser das am strengsten kontrollierte Lebensmittel – und die Gesundheitsämter stellen durch ihre Überwachung sicher, dass dies so bleibt.

Die Aufgaben der Gesundheitsämter in diesem Bereich sind vielfältig und aufwendig. Sie reichen von der regelmäßigen Überprüfung von Trinkwasserversorgungsanlagen über die Kontrolle von Hausinstallationen bis hin zur Bewertung von Laborergebnissen. Auch im Fall von Störungen oder Verunreinigungen greifen die Gesundheitsämter ein, um die Bevölkerung zu schützen und gemeinsam mit den Versorgern geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Dabei arbeiten die Gesundheitsämter eng mit Wasserwerken, Laboren und Kommunen zusammen. Ihre Expertinnen und Experten sorgen dafür, dass Grenzwerte eingehalten und mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Das schützt nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

„Sauberes Trinkwasser ist eine Selbstverständlichkeit – aber nur, weil die Gesundheitsämter tagtäglich für seine Sicherheit sorgen. Diese Aufgabe ist aufwändig, hochverantwortlich und unverzichtbar“, erläutert Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Ein Beispiel für die aufwendige Überwachung ist die Überprüfung von Hausinstallationen auf den Befall mit Legionellen. Diese im Warmwasser auftretenden Keime können gravierende Gesundheitsprobleme verursachen. Die Gesundheitsämter kontrollieren nach strengen Richtlinien in der Regel ab der Größe eines Drei-Familienhauses.

Noch aufwendiger sind die Trinkwasser-Kontrollen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Hier sind zum Beispiel auch im Kaltwasser regelmäßige Keimkontrollen etwa auf das Bakterium Pseudomonas vorgeschrieben.

„Die Überwachung der Trinkwasserhygiene ist eine Kernaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie zeigt beispielhaft, wie unverzichtbar die Arbeit der Gesundheitsämter ist – und wie wichtig es ist, diese Arbeit mit ausreichenden Ressourcen zu unterstützen“, so Schäfer.

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und Digitalisierung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.

ÖGD-Kongress 2026 in Wuppertal: Jetzt Abstracts einreichen und anmelden

24. September 2025 um 13:49

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Der 75. Wissenschaftliche Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) steht bevor: Vom 20. bis 23. April 2026 lädt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) in die historische Stadthalle Wuppertal ein. Unter dem Motto „ÖGD – Keiner wie wir!“ werden zentrale Zukunftsfragen des ÖGD diskutiert. Ab sofort sind die Abstracteinreichung und die Online-Anmeldung geöffnet.

„Mit unserem Jubiläumskongress wollen wir zeigen, wie vielfältig und unverzichtbar die Arbeit des ÖGD ist – von Prävention über Gesundheitsschutz bis hin zu Public-Health-Innovationen“, sagt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Wir laden alle Fachkolleginnen und Fachkollegen herzlich ein, eigene Beiträge einzureichen und den Kongress aktiv mitzugestalten.“

Bis zum 15. Oktober 2025 können Interessierte Abstracts für Symposien, Vorträge oder Poster einreichen. Erwartet werden rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen des ÖGD. Neben Keynote-Vorträgen und Fachsymposien wird das Programm auch den Austausch mit Politik und Verwaltung ermöglichen.

Das wissenschaftliche Programm wird von einem Fachkomitee gestaltet, das die Breite und Vielfalt des ÖGD abbildet. Ziel ist es, aktuelle Herausforderungen ebenso aufzugreifen wie zukunftsweisende Lösungsansätze und Best-Practice-Beispiele.

Anmeldung: https://www.bvoegd-kongress.de

BVÖGD begrüßt neue bundesweite ÖGD-Kampagne

21. September 2025 um 12:16

Berlin, 19.09.2025
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Zitat Dr. Peter Schäfer, BVÖGD-Vorsitzender

„Mit der neuen, von allen 16 Bundesländern getragenen und vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umgesetzten Kommunikationsinitiative erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst erstmals ein gemeinsames Gesicht. Unter dem Motto ‚Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.’ wird sichtbar, was die Gesundheitsämter tagtäglich für die Bevölkerung leisten: verlässliche Beratung, wirksamen Schutz und konkrete Hilfe im Alltag.

Als BVÖGD begrüßen wir diese Kampagne ausdrücklich. Sie ist ein starkes Signal für die Bedeutung des ÖGD als dritter Säule der Gesundheitsversorgung neben der ambulanten und stationären Versorgung. Rund 380 Gesundheitsämter stehen bundesweit für Bürgernähe, Prävention und Schutz – von Infektionsschutz und Hygiene über Kinder- und Jugendgesundheit bis hin zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz. Mit dem neuen Internetauftritt und der Postleitzahlensuche wird nun auch der direkte Zugang zu den Ämtern erleichtert.

Die Kampagne stärkt nicht nur die Sichtbarkeit unserer Arbeit, sie würdigt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern, die täglich mit hohem Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung eintreten. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität des ÖGD zu erhöhen und Nachwuchs für den ärztlichen und nichtärztlichen Dienst zu gewinnen.“

Weltkindertag 2025: ÖGD will Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung steigern

19. September 2025 um 16:36

Berlin, 19.09.2025
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Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist ein wichtiger Baustein der Prävention für Heranwachsende. Doch noch immer nimmt noch nicht einmal  die Hälfte der Jugendlichen diese Vorsorge wahr. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) weist anlässlich des Weltkindertages 2025 darauf hin, dass es gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um die Teilnahmequote zu erhöhen.

„Die J1 ist eine einmalige Gelegenheit, Jugendliche in einer sensiblen Phase ihrer Entwicklung zu erreichen. Sie schafft Raum für vertrauliche Gespräche, für die Kontrolle des Impfstatus und für die Ansprache von Themen wie psychische Belastungen, Sucht oder Sexualität“, erläutert der BVÖGD-Vorsitzender Dr. med. Peter Schäfer. „Damit dieses Angebot wirklich alle erreicht, müssen Gesundheitsämter, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Schulen, Kommunen und Eltern Hand in Hand arbeiten.“

Erfahrungen aus einzelnen Regionen zeigen, dass sich die Teilnahmequote spürbar steigern lässt, wenn gezielt erinnert, informiert und begleitet wird. So konnte beispielsweise im Kreis Mettmann durch enge Kooperationen zwischen Gesundheitsamt, Schulen und niedergelassenen Praxen eine Teilnahmequote von über 70 Prozent erreicht werden (1).

Der BVÖGD betont, dass gerade die Gesundheitsämter mit ihren Abteilungen für Kinder- und Jugendgesundheit vor Ort eine zentrale Rolle spielen: Sie koordinieren Netzwerke, initiieren Informationskampagnen und schaffen Schnittstellen zu Schulen und Jugendhilfe. Damit könne die Vorsorgeuntersuchung J1 auch Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund besser zugänglich gemacht werden.

„Prävention im Jugendalter wirkt weit in das Erwachsenenleben hinein“, so Schäfer. „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Chancen ungenutzt bleiben, weil Informationen fehlen oder die Wege ins Versorgungssystem zu kompliziert sind.“

Kampagne „J1 – Lass checken!“ des BIÖG
Um die Bekanntheit der J1 zu steigern, hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 2024 die bundesweite Kampagne „J1 – Lass checken!“ gestartet.
Zentrale Elemente sind die mehrsprachige Jugend-Website www.j1-info.de, kurze Videoclips für Social Media sowie Elterninformationen auf www.kindergesundheit-info.de.
Ergänzend sind Printmaterialien und Aktionspakete für Kommunen, Schulen und Arztpraxen erhältlich.
Die Kampagne setzt auf niedrigschwellige, zielgruppengerechte Ansprache, um Jugendlichen und Eltern den Nutzen der J1 näherzubringen – und so die Teilnahmequote zu steigern.

Literatur:
(1) Barbara Treunert und Birgit Hunstig, Etablierung und Verbesserung der Teilnahmequote der J1, Public Health Forum 02/2025, Seite 119, https://doi.org/10.1515/pubhef-2025-0008

Schuleingangsuntersuchungen sichern faire Startbedingungen für alle Kinder

04. September 2025 um 13:24

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Zum Ende des Sommers beginnt für viele Kinder in Deutschland mit dem Start in die Schule ein neuer Lebensabschnitt. Damit dieser Übergang gelingt, begleiten die Gesundheitsämter bundesweit alle Kinder mit der Schuleingangsuntersuchung (SEU). Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont die zentrale Bedeutung dieser Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD).

„Die Schuleingangsuntersuchung ist weit mehr als ein ärztlicher Routinecheck“, erklärt Dr. med. Claudia Korebrits, Vorsitzende des Fachausschusses Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im BVÖGD. „Wir betrachten jedes Kind ganzheitlich – vom Entwicklungsstand über die gesundheitliche Situation bis hin zum sozialen Umfeld. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Eltern, Kita und Schule die besten Bedingungen für einen erfolgreichen Schulstart zu schaffen. Kein Kind soll durch Schule überfordert werden oder Nachteile erfahren.“
Im Rahmen der SEU führen die KJGD-Teams medizinische Untersuchungen, Entwicklungsscreenings und Gespräche mit den Familien durch. Auf dieser Grundlage beraten sie über den individuell passenden Einschulungszeitpunkt und über mögliche Förderbedarfe. Auch Empfehlungen zu weiteren Fachuntersuchungen werden ausgesprochen. Die gewonnenen Daten fließen zudem in kleinräumige Analysen ein und ermöglichen, gesundheitliche Trends frühzeitig zu erkennen.

„Die Schuleingangsuntersuchung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Chancengerechtigkeit“, betont Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Gerade Kinder aus benachteiligten Familien profitieren von der individuellen Begleitung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. In Zeiten wachsender Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und sozialer Ungleichheit ist es wichtiger denn je, Kindern einen gesunden und fairen Start ins Schulleben zu ermöglichen.“

Der BVÖGD weist darauf hin, dass die SEU nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch eine wertvolle Grundlage für die Bildungs- und Gesundheitspolitik darstellt. Durch die bundesweit erhobenen Daten können Schulen, Kommunen und Länder ihre Angebote gezielt verbessern und den unterschiedlichen Bedarfen von Kindern gerecht werden.

Literatur
Gabriele Trost-Brinkhues, Andrea Wünsch und Gabriele Ellsäßer
Fit für den Schulstart – Begleitung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Public Health Forum 2025, Volume 33, Issue 2, Seite 93.

BVÖGD begrüßt Referentenentwurf zum bundesweiten Lachgas-Verbot

17. Juni 2025 um 12:01

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für ein Verbot des Verkaufs und Besitzes von Lachgas zu Konsumzwecken. Damit wird eine langjährige Forderung aus der Praxis der Suchthilfe und Prävention aufgegriffen.

„Der missbräuchliche Konsum von Lachgas hat in den letzten Jahren vor allem unter jungen Menschen stark zugenommen – mit zum Teil gravierenden gesundheitlichen Folgen“, warnt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.
Lachgas – chemisch Distickstoffmonoxid – wird zu Konsumzwecken häufig in Luftballons abgefüllt und aus diesen inhaliert. Der kurzfristige Rauschzustand kann mit erheblichen Nebenwirkungen wie Ohnmacht, Stürzen oder gar bleibenden Nervenschäden einhergehen. Besonders riskant ist der Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen.

In Deutschland gibt es derzeit keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für Lachgas zum Konsumzweck. Einzelne Kommunen haben zwar lokale Verbote oder Verordnungen erlassen – die Rechtslage ist aber uneinheitlich und potenziell angreifbar.
„Gerade im öffentlichen Raum beobachten unsere Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern eine wachsende Problematik – insbesondere rund um Schulen, Spielplätze und im Nachtleben“, so Schäfer. „Ein bundeseinheitliches Verbot schafft hier endlich die nötige Klarheit und Handlungssicherheit.“

Der BVÖGD betont, dass die Gesundheitsämter in der Aufklärung über Risiken und Mischkonsum aktiv sind und auch künftig eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes spielen können. Dafür brauche es jedoch verlässliche personelle und finanzielle Ressourcen.
Zu dem Vorhaben besteht politisch weitgehend Einigkeit – auch im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD eine Regelung dazu angekündigt. Der BVÖGD hofft daher auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.

BVÖGD begrüßt Forderung der Gesundheitsministerkonferenz zur langfristigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

13. Juni 2025 um 09:25

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt ausdrücklich die heutige Forderung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Weimar, den „Pakt für den ÖGD“ fortzuführen und die Gesundheitsämter dauerhaft zu stärken.

„Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben ein wichtiges Signal gesetzt: Der ÖGD ist unverzichtbar für die Gesundheit der Bevölkerung – nicht nur in Krisenzeiten. Deshalb braucht es jetzt eine klare politische Entscheidung für die langfristige Finanzierung, den konsequenten Ausbau und die nachhaltige Modernisierung des ÖGD“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.

Der Verband begrüßt den einstimmig angenommene Leitantrag der GMK für mehr Prävention und das Mitdenken von Gesundheitsthemen bei allen politischen Entscheidungen („Health in All Policies“). „Die Verhältnisprävention – also die Gestaltung eine gesundheitsfördernden Lebensumfeldes – ist ein zentraler Aufgabenbereich des ÖGD. Die Gesundheitsämter unterstützen die Kommunen bei dieser Aufgaben“, so Schäfer.

Der ÖGD hat übernimmt im Augenblick neben seinen klassischen Aufgaben beim Infektionsschutz, der Hygieneüberwachung, der Kinder- und Jugendgesundheit und vielem mehr außerdem weitere neue wichtige Aufgaben – zum Beispiel beim Hitzeschutz und bei der Krisenbewältigung. „Diese wachsenden Anforderungen – auch wegen der militärischen Sicherheitslage – erfordern ein strukturell gut ausgestattetes und personell starkes System“, betont Schäfer.

Mit dem Pakt für den ÖGD wurden in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erreicht – beim Personalausbau und im Bereich der Digitalisierung. Zahlreiche Gesundheitsämter haben ihre digitalen Strukturen ausgebaut, neue IT-Systeme eingeführt und Prozesse modernisiert.

„Was der ÖGD in der Digitalisierung begonnen hat, muss jetzt verstetigt und weiterentwickelt werden. Ein Rückbau oder Stillstand wäre ein fatales Signal“, betont Schäfer. „Wir brauchen verlässliche Mittel und einen politischen Willen, die Transformation des ÖGD fortzuführen – für personell gut aufgestellte, vernetzte und krisenfeste Gesundheitsämter“, so der BVÖGD-Vorsitzende.

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder trafen sich am 11. und 12. Juni 2025 zu ihrer jährlichen Konferenz im thüringischen Weimar.

Hitzeschutz: Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wichtiger Partner vor Ort

04. Juni 2025 um 10:45

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Berlin – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) macht auf die wachsenden gesundheitlichen Gefahren durch Hitzewellen und Extremwetter aufmerksam. „Die nächste Krise kommt bestimmt – und es ist wichtig, darauf gut vorbereitet zu sein. Gerade beim Hitzeschutz zeigt sich: Wir brauchen einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst“, sagt der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Peter Schäfer, zum bundesweiten Hitzeaktionstag am 4. Juni.

Die zunehmenden Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels stellen Kommunen und Kreise, aber auch Pflegeeinrichtungen und öffentliche Institutionen wie Schulen und Krankenhäuser im Konkreten vor immer größere Herausforderungen. Nötig ist daher ein umfassendes Konzept: „Gesundheitsschutz ist keine isolierte Aufgabe, sondern muss in allen politischen Entscheidungen mitgedacht werden“, so Schäfer. Der sogenannte Health-in-All-Policies-Ansatz muss zur Richtschnur für kommunales Handeln werden!

Gesundheitsämter sind hierbei unverzichtbare Partner: Sie kennen die sozialen und regionalen Gegebenheiten vor Ort, beraten die Kommunalpolitik evidenzbasiert und koordinieren Maßnahmen mit Blick auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere oder chronisch kranke Menschen. Die Handlungsfelder reichen von der Begrünung von Stadtvierteln über die klimaangepasste Umgestaltung öffentlicher Gebäude bis hin zur gezielten Betreuung gefährdeter Personengruppen.

„Die Menschen nehmen die Gefahr durch Hitze sehr deutlich wahr – und sie erwarten zurecht konkrete Maßnahmen vor Ort“, so Schäfer. „Damit die Gesundheitsämter hier noch besser unterstützen können, brauchen sie langfristig verlässliche und ausreichende Ressourcen – insbesondere personell.“
Nur so kann der Öffentliche Gesundheitsdienst seiner Verantwortung als Koordinator, Impulsgeber und Schutzinstanz im kommunalen Klimaschutz gerecht werden.

BVÖGD und DGÖG begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetages: Nachhaltige Sicherung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes jetzt politisch verankern!

30. Mai 2025 um 15:00

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und die Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) begrüßen den Beschluss des 129. Deutschen Ärztetages, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nachhaltig zu sichern und den Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortzuführen.

„Das klare Votum des Ärztetages ist ein wichtiges Signal an die Politik: Der personelle und strukturelle Ausbau der Gesundheitsämter muss langfristig abgesichert werden“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Bundesvorsitzender des BVÖGD. „Wir erleben aktuell, dass die Gesundheitsämter neben ihren bisherigen und vielfältigen Zuständigkeiten zunehmend neue Aufgaben schultern – vom Hitzeschutz über Gesundheitsförderung bis hin zu Fragen der zivilen Verteidigung und kritischen Infrastruktur.“

Im Rahmen des Paktes für den ÖGD konnten bundesweit rund 5.000 neue Stellen geschaffen werden – sie haben einen Teil des Abbaus der vergangenen Dekaden kompensiert. Ohne eine Anschlussfinanzierung drohen aber personelle Rückschritte, die sich der Staat angesichts wachsender Herausforderungen nicht leisten kann. Schäfer warnt: „Der demografische Wandel, die Klimakrise, neue Infektionsrisiken und militärische Bedrohungsszenarien erfordern einen handlungsfähigen ÖGD – dauerhaft und flächendeckend.“ Auch angesichts der Aufgaben im Rahmen des neuen KRITIS-Dachgesetzes, das neue Berichtspflichten und Schutzmaßnahmen für Bevölkerung und Infrastruktur vorsieht, sei klar: „Wir benötigen stabile und belastbare Strukturen — auch über 2026 hinaus. Das betrifft auch eine Verstetigung der erreichten Entwicklungen in der Digitalisierung“, so Schäfer.

Ein zukunftsfähiger ÖGD benötigt zudem eine starke wissenschaftliche Fundierung und eine dem medizinischen Versorgungssystem analoge Forschungs- und Lehrstruktur, um die Zusammenarbeit mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu fördern. „Eine enge Verzahnung von Praxis, Forschung und Lehre stärkt die Qualität und auch die Sichtbarkeit unserer Arbeit — und ist ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung des ÖGD“, erläutert Dr. Susanne Pruskil, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG)

Der BVÖGD gratuliert Prof. Dr. Martin Exner zur Verleihung der Paracelsus-Medaille

27. Mai 2025 um 13:17

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gratuliert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Martin Exner zur Verleihung der Paracelsus-Medaille auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig.

„Damit würdigt die Ärzteschaft nicht nur die außerordentlichen Verdienste von Exner, sondern setzt auch ein deutliches Zeichen für die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“, sagte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. med. Peter Schäfer.

Exner war von 1994 bis 2020 Direktor des Hygiene-Instituts der Universität Bonn. Im Jahr 2004 erhielt er für seine Verdienste um das Gesundheitswesen und die Hygiene auf dem BVÖGD-Bundeskongress in Marburg die Johann-Peter-Frank-Medaille. Diese Medaille ist die höchste Auszeichnung des BVÖGD.

Exner ist seit dem Jahr 2010 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene. Im Juni 2020 wurde er in den Beirat One Health des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung berufen.

Für seine Verdienste erhielt Exner im Jahr 2023 das Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse.

Die Paracelsus-Medaille ist die höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft. Sie wird seit 1952 auf dem Deutschen Ärztetag verliehen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst begrüßt das Pandemieabkommen der WHO

23. Mai 2025 um 10:47

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt das Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), weist aber daraufhin, dass es jetzt darauf abkommt, welche Regelungen und Maßnahmen Deutschland davon umsetzt.
„Der Text kann Staaten als Handreichung für die Umsetzung einer guten Pandemiepolitik dienen und helfen, Handlungsbedarfe gegen künftige Pandemien zu identifizieren. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungsgesundheit in Deutschland daraus umgesetzt werden, lässt sich aber aus dem globalen Abkommen nicht pauschal ableiten. Das muss die nationale Umsetzung der im Abkommen genannten Empfehlungen zeigen“, sagte der Vorsitzende des Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Peter Schäfer.

Das WHO-Dokument formuliert auf Basis der Erfahrungen der WHO-Mitgliedsländer aus der COVID19-Pandemie eine Sammlung an gesundheitlichen, gesetzlichen, finanziellen, technologischen, materiellen und wissenschaftlichen Maßnahmen, die Staaten ergreifen können, um in der Lage zu sein, Pandemien vorzubeugen (prevention), sich auf sie vorzubereiten (preparedness) beziehungsweise auf sie zu reagieren (response). In diesem Sinne verfasst das Dokument eine Politikstrategie für einen rationalen, solidarischen, globalen wie nationalen Ansatz im Hinblick auf Vermeidung, Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien. Die Strategie berücksichtigt Prinzipien von One Health und globaler Gesundheitsgerechtigkeit und verfolgt dabei in weiten Teilen einen Health in all Policies Ansatz. „Dies bedeutet, dass alle Politikfelder das Thema Gesundheit immer mitdenken und mitberücksichtigen müssen. Diesen Ansatz vertritt der ÖGD bereits lange und sehr entschieden“, so Schäfer.

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