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01.10.2026 | K 4/2026 | Sehscreening im Kinder-und Jugendgesundheitsdienst: Standards und Qualitätssicherung

Ein gutes Sehvermögen ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht und damit hoch relevant im Sinne der gesundheitlichen Bildungsgerechtigkeit. Sehen ist ein komplexer Vorgang, bei dem Auge und Gehirn eng zusammenarbeiten. Während das Auge bereits vor der Geburt funktionstüchtig ist, wird das Sehen selbst, also die zentrale Verarbeitung der optischen Impulse und ihre bewusste Wahrnehmung, maßgeblich erst nach der Geburt erlernt. Eine normale Entwicklung der Sehschärfe setzt die Intaktheit des optischen Systems voraus. Sehfehler müssen daher frühzeitig erkannt und behandelt werden, um eine funktionale und nicht mehr korrigierbare Schwachsichtigkeit (Amblyopie) zu verhindern. Dem Sehscreening im Rahmen der Kita- und Schuleingangsuntersuchungen kommt so eine ganz besondere Bedeutung zu. Die zuverlässige Erfassung abklärungsbedürftiger Fehlsichtigkeit, eine effektive Beratung und die stringente Nachsorge bei positiven Befunden gehören damit zu den wichtigsten Aufgaben im Untersuchungsrepertoire eines jeden Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Vermittelt werden anatomisches und physiologisches Grundlagenwissen und Grundkenntnisse über häufige Sehstörungen des Kinder- und Jugendalters. Die gängigen Untersuchungs- und Screeningverfahren werden vorgestellt, Befunddokumentation und Folgemaßnahmen besprochen. Hierbei werden die Arbeitsrichtlinien und Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer beachtet.

Letzte Änderung: 15.04.2026

22.09.2026 | K 5/2026 | Hörscreening im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst– Standards und Qualitätssicherung

Ein intaktes Hörvermögen bildet die Grundlage für eine altersgerechte Sprachentwicklung. Die Hör-Sprachentwicklung beeinflusst die psychosozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsmöglichkeiten eines Kindes und damit auch seine Bildungschancen. Dank des Neugeborenenhörscreenings werden schwer-wiegende Hörstörungen heutzutage sehr frühzeitig er-fasst. Trotzdem gilt es aufmerksam die kindliche Entwicklung zu verfolgen, um geringgradigere und sich erst nachgeburtlich entwickelnde Hörstörungen frühestmöglich zu entdecken und der Therapie zuzuführen. Ein zuverlässiges Screening und eine effektive Nachsorge bei auffälligen Befunden zählen daher mit zu den wichtigsten und effektivsten Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Sie sollen den Kindern zur Behandlung und Versorgung, Schulkindern nötigenfalls zur Berücksichtigung ihrer Leistungseinschränkungen durch die Schule verhelfen. Die Veranstaltung wendet sich gleichermaßen an ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiterinnen im Kinder- Jugendgesundheitsdienst. Vermittelt wird das Grundlagenwissen zum Hörorgan, zur Hörentwicklung und zu den vorrangigen Hörfehlern. Der grundsätzliche Unterschied zwischen fachärztlicher Untersuchung und kinder- und jugendärztlichem Screening hinsichtlich Aufgabenstellung und Umfang wird herausgestellt. Die gängigen Untersuchungs- und Screeningverfahren werden vorgestellt, Befunddokumentation und Folgemaßnahmen besprochen. Hierbei werden die Arbeitsrichtlinien und Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer beachtet.

Letzte Änderung: 15.04.2026

24.04.2026 | K 10/2026 | Fallbesprechung zur Qualifizierung Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Vorstellung eines eigenen Kinderschutzfalles und der anschließenden Diskussion mit einer Kinderschutzmedizinerin bilden den Abschluss des Curriculums „Kinderschutz im Öffentlichen Dienst“ Die Teilnahme an der Fallbesprechungsrunde ist erst nach dem Absolvieren aller geforderten Voraussetzungen möglich. Ein Schema zur Aufbereitung Ihres Falls erhalten Sie nach der Anmeldebestätigung.

Letzte Änderung: 15.04.2026

29.04.2026 | K 9(1)/2026 | SOPESS (Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen) - Praktische Empfehlungen für Thüringen

Testtheoretische Überlegungen spielen im Alltag eine untergeordnete Rolle, jedoch können die statistischen Ergebnisse des SOPESS einen erheblichen Einfluss auf die GBE und damit auf die Entscheidungsträger haben. Die Durchführung des SOPESS soll(te) daher standardisiert sein - im SEU - Alltag werden die Mitarbeitenden jedoch mit vielen praktischen Fragen konfrontiert: Wohin platziere ich Eltern? Was mache ich mit lauten Geschwisterkindern? Wie motiviere ich zurückhaltende Kinder? Wie gehe ich mit Sprachbarrieren um? Wenn ich dem Kind keine Hinweise gebe, hat es ja immer wieder 0 Punkte und ist dann frustriert... Ihre Fragen sollen Raum finden, die Beantwortung kann anhand von "Best - Practice" Beispielen erfolgen. Zusätzlich wird die standardisierte Durchführung von SOPESS anhand von Videobeispielen illustriert und Sie werden Gelegenheit haben, konkrete Fragen zu der Durchführung und Auswertung der einzelnen Testaufgaben zu stellen." Die Teilnehmer:innen werden gebeten eigene Fallbeispiele mitzubringen.

Letzte Änderung: 23.04.2026

29.04.2026 | K 9(2)/2026 | SOPESS (Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen) - Praktische Empfehlungen für Thüringen

Testtheoretische Überlegungen spielen im Alltag eine untergeordnete Rolle, jedoch können die statistischen Ergebnisse des SOPESS einen erheblichen Einfluss auf die GBE und damit auf die Entscheidungsträger haben. Die Durchführung des SOPESS soll(te) daher standardisiert sein - im SEU - Alltag werden die Mitarbeitenden jedoch mit vielen praktischen Fragen konfrontiert: Wohin platziere ich Eltern? Was mache ich mit lauten Geschwisterkindern? Wie motiviere ich zurückhaltende Kinder? Wie gehe ich mit Sprachbarrieren um? Wenn ich dem Kind keine Hinweise gebe, hat es ja immer wieder 0 Punkte und ist dann frustriert... Ihre Fragen sollen Raum finden, die Beantwortung kann anhand von "Best - Practice" Beispielen erfolgen. Zusätzlich wird die standardisierte Durchführung von SOPESS anhand von Videobeispielen illustriert und Sie werden Gelegenheit haben, konkrete Fragen zu der Durchführung und Auswertung der einzelnen Testaufgaben zu stellen." Die Teilnehmer:innen werden gebeten eigene Fallbeispiele mitzubringen.

Letzte Änderung: 23.04.2026

16.03.2026 | K 2/2026 | Einführung in SOPESS: Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen

Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) ist ein standardisiertes Testverfahren, das speziell für die Schuleingangsuntersuchung entwickelt wurde. Es erlaubt eine orientierende Untersuchung des kindlichen Entwicklungsstandes im Vorfeld der Einschulung und ist in vielen Bundesländern als fester Bestandteil der Schuleingangs-untersuchungen etabliert. SOPESS bildet eine wichtige Grundlage sowohl für die schulärztliche Beratung als auch für die Gesundheitsberichterstattung auf kommunaler und Landesebene. Ziel der Veranstaltung ist es, Grundlagen für eine valide und qualitätsgesicherte Testdurchführung zu vermitteln. Dazu werden die Test-Items einzeln vorgestellt und Hintergrundwissen sowie praktische Tipps zur Test-durchführung vermittelt. Die Teilnehmenden werden gebeten Ihre SOPESS Unterlagen bereitzuhalten.

Letzte Änderung: 13.03.2026

19.02.2026 | K 8/2026 | SOPESS - Praktische Empfehlungen

Testtheoretische Überlegungen spielen im Alltag eine untergeordnete Rolle, jedoch können die statistischen Ergebnisse des SOPESS einen erheblichen Einfluss auf die GBE und damit auf die Entscheidungsträger haben. Die Durchführung des SOPESS soll(te) daher standardisiert sein - im SEU - Alltag werden die Mitarbeitenden jedoch mit vielen praktischen Fragen konfrontiert: Wohin platziere ich Eltern? Was mache ich mit lauten Geschwisterkindern? Wie motiviere ich zurückhaltende Kinder? Wie gehe ich mit Sprachbarrieren um? Wenn ich dem Kind keine Hinweise gebe, hat es ja immer wieder 0 Punkte und ist dann frustriert... Ihre Fragen sollen Raum finden, die Beantwortung kann anhand von "Best - Practice" Beispielen erfolgen. Zusätzlich wird die standardisierte Durchführung von SOPESS anhand von Videobeispielen illustriert und Sie werden Gelegenheit haben, konkrete Fragen zu der Durchführung und Auswertung der einzelnen Testaufgaben zu stellen." Die Teilnehmer:innen werden gebeten eigene Fallbeispiele mitzubringen.

Letzte Änderung: 13.02.2026

Gesund durch die Pubertät: Warum der Gesundheitscheck für Jugendliche so wichtig ist

Zum Internationalen Tag der Jugend ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit dazu auf, die kostenlose J1-Untersuchung zu nutzen

Köln, 11. August 2025. Von Essstörungen über Fehlstellungen bis zu Diabetes oder Asthma: Viele ernstzunehmende Erkrankungen machen sich erstmals im Jugendalter bemerkbar oder verschlechtern sich in dieser Zeit. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung können den Verlauf vieler Erkrankungen verbessern und die Gesundheit junger Menschen langfristig stärken. Aus diesem Grund macht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August auf die kostenlose J1-Jugendgesundheitsuntersuchung aufmerksam, die in Kinder- und Jugendarztpraxen oder in der Hausarztpraxis durchgeführt werden kann. Denn vielen Familien ist dieses Angebot nicht bekannt. Weniger als die Hälfte nimmt am J1-Gesundheits-Check teil, bei den U-Untersuchungen bei Kindern sind es mehr als 90 Prozent.

Die J1-Jugenduntersuchung wird im Alter zwischen 12 und 14 Jahren angeboten. In diesem Zeitraum verändert sich der Körper sichtbar und mit Beginn der Pubertät erleben viele Jugendliche auch emotional eine Achterbahnfahrt. Inmitten dieser Umbrüche ist es für Eltern und pädagogische Fachkräfte manchmal schwer, Risikofaktoren oder Krankheitssymptome von normalen Entwicklungsschritten zu unterscheiden.

Wachstumsschmerzen, Gefühlschaos, Hautveränderungen: Was ist normal?

Die J1-Untersuchung gibt Jugendlichen und ihren Eltern die Sicherheit, dass trotz aller körperlichen und emotionalen Veränderungen gesundheitlich alles in Ordnung ist. Falls doch etwas auffällt, erhalten sie frühzeitig eine qualifizierte Einschätzung und kostenlose Beratung zu möglichen Behandlungsschritten. Die J1 dient als Gesundheits-Check mit der Früherkennung von Entwicklungs- oder Hormonstörungen, der Kontrolle des Impfstatus und der Einschätzung der psychischen Gesundheit. Nach den U-Untersuchungen im Kindesalter (U1 bis U9) ist sie die erste Früherkennungsuntersuchung, die Jugendliche auch eigenständig – also ohne ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte – wahrnehmen können.

Schweigepflicht gilt auch für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren
Ärztinnen und Ärzte unterliegen bei der J1-Untersuchung der Schweigepflicht. Das bedeutet: Jugendliche können entscheiden, ob die Eltern über die Ergebnisse informiert werden sollen – nur wenn bei der Untersuchung eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird, dürfen Ärztinnen und Ärzte diese Vertraulichkeit brechen. Während der Untersuchung haben Jugendliche außerdem die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen – auch zu Themen, die ihnen im Gespräch mit Eltern, Lehrkräften oder Gleichaltrigen unangenehm sein könnten. Die J1 schafft damit einen geschützten Raum, in dem Sorgen offen angesprochen werden können, sie fördert die Selbstständigkeit und Gesundheitskompetenz der jungen Menschen.

Das passiert bei der J1-Untersuchung
Die Untersuchung besteht aus vier zentralen Bestandteilen: einem persönlichen Gespräch, einer umfassenden körperlichen Untersuchung, der Besprechung der Ergebnisse inklusive Beratung sowie einem Impfcheck.

Bei der körperlichen Untersuchung werden:

  • Körpergröße und Gewicht gemessen,
  • Herz und Lunge abgehört,
  • der Blutdruck bestimmt,
  • Organe und Bewegungsapparat untersucht,
  • der Stand der Pubertätsentwicklung überprüft,
  • eine Urinprobe genommen,
  • ggf. für eine nähere Abklärung Blut abgenommen und die Blutwerte untersucht.

Ganzheitliche Versorgung Jugendlicher: Auch die Psyche kommt zur Sprache
Die J1 nimmt neben dem Körper auch das psychische Wohlbefinden in den Blick. Ob Schlafstörungen, Zukunftsängste oder belastende Situationen zu Hause oder in der Schule: Jugendliche können bei der J1 offen über das sprechen, was sie beschäftigt und Fragen stellen. Natürlich gibt es keine Verpflichtung – allerdings bietet es den Jugendlichen die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen, gerade zu Themen, die im Familien- oder Freundeskreis unangenehm sein können, zum Beispiel zu Sexualität, Verhütung oder Drogenkonsum. Die J1 ist damit mehr als ein reiner Gesundheits-Check – sie ist ein vertrauliches Gesprächsangebot in einer sensiblen Lebensphase.

„J1 - Lass checken!“: Mehrsprachige Infos zur J1
Auf www.j1-info.de spricht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Jugendliche direkt an – jugendgerecht und in elf Sprachen. Fachkräfte in Kommunen sowie Eltern finden auf dem Portal www.kindergesundheit-info.de zahlreiche Materialien zur Kindergesundheit – viele davon auch in Arabisch, Türkisch, Ukrainisch und weiteren Sprachen. Besonders hilfreich: ein Terminrechner, mit dem Eltern die Untersuchungstermine individuell ermitteln können, sowie digitale Elternbriefe, die per E-Mail an anstehende Früherkennungsuntersuchungen erinnern.

Bestellung der kostenlosen Materialien unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln

Tel. 0221 8992-332
E-Mail pressestelle(at)bioeg.de
www.bioeg.de

Instagram: www.instagram.com/bioeg/
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Mastodon: social.bund.de/@bioeg

Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.


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Sicher spielen im Sommergarten – Schutz für kleine Entdecker

So vermeiden Eltern Gefahren durch Pflanzen, Wasser & Gartengeräte

Köln, 8. Juli 2025.  Sommerzeit ist Gartenzeit – und Kinder lieben es, draußen zu spielen und auf Entdeckertour zu gehen. Im Garten können sie sich in einem geschützten Raum an der frischen Luft bewegen und austoben. Vor allem für die ganz Kleinen können giftige Pflanzen, ungesicherte Wasserstellen oder herumliegende Gartengeräte aber gefährlich werden. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert auf seiner Website www.kindergesundheit-info.de, worauf Eltern achten sollten, damit sich auch Kleinkinder sicher im Garten bewegen können.

  • Verbannen Sie giftige und sehr giftige Pflanzen möglichst aus dem Garten. Giftige Gewächse sind zum Beispiel Eibe, Blauregen, Tollkirsche, Pfaffenhütchen oder Goldregen. Sehr giftige Pflanzen sind unter anderem Eisenhut, Herbstzeitlose oder Engelstrompete.    
  • Behalten Sie Planschbecken und Teiche immer im Auge – denn auch flache Wasserzonen können für Kinder zur Gefahr werden. Verschließen Sie Regentonnen und Wasserbottiche kindersicher und lassen Sie Ihr Kleinkind im Planschbecken nie ohne Aufsicht.
  • Vor allem mit Motor betriebene Gartengeräte wie Heckenschere, Baumsäge, Rasenmäher oder Vertikutierer sind gefährliche Maschinen. Aber auch an Handgeräten wie Ast- und Blumenscheren oder Handsägen können sich Kinder ernsthaft verletzen. Arbeiten Sie nicht mit Rasenmäher und Co., wenn Ihr Kind in der Nähe ist, und halten Sie die Geräte bei Nichtgebrauch immer kindersicher unter Verschluss. Lassen Sie Handgeräte wie Blumenschere oder Handsäge nicht frei herumliegen.
  • Rüsten Sie Außensteckdosen mit Kindersicherungen aus und bewahren Sie Pflanzenschutz- und Düngemittel, Holzfarben, Lacke und Reinigungsmittel immer kindersicher auf.
  • Halten Sie Garten- und Haustür verschlossen und sichern Sie eine eventuell vorhandene Kellertreppe mit einem Schutzgitter.

Weitere Tipps zum Thema „Draußen spielen“ gibt es in unserem Themendossier:
www.bioeg.de/fileadmin/user_upload/PDF/medienservice/Themendossier_Kinder_draussen_spielen_2025_BIOEG.pdf

Weitere Informationen:
www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/1-3-jahre/garten/

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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