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25.03.2026 | K 1(7)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 7 - Dental neglect-Best Practice Stadt Köln

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

18.03.2026 | K 1(6)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 6 - Psychische Erkrankungen und Kinderschutz

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

11.03.2026 | K 1(5)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 5 - Gesprächsführung

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

04.03.2026 | K 1(4)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 4 - Kinderschutz bei chronisch kranken Kindern

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

25.02.2026 | K 1(3)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 3 - Vernachlässigung

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

18.02.2026 | K 1(2)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 2 - Dokumentation & rechtliche Aspekte

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

11.02.2026 | K 1(1)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 1 - Basiswissen Kinderschutz im ÖGD

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

19.02.2026 | K 8/2026 | SOPESS- Praktische Empfehlungen

Testtheoretische Überlegungen spielen im Alltag eine untergeordnete Rolle, jedoch können die statistischen Ergebnisse des SOPESS einen erheblichen Einfluss auf die GBE und damit auf die Entscheidungsträger haben. Die Durchführung des SOPESS soll(te) daher standardisiert sein - im SEU - Alltag werden die Mitarbeitenden jedoch mit vielen praktischen Fragen konfrontiert: Wohin platziere ich Eltern? Was mache ich mit lauten Geschwisterkindern? Wie motiviere ich zurückhaltende Kinder? Wie gehe ich mit Sprachbarrieren um? Wenn ich dem Kind keine Hinweise gebe, hat es ja immer wieder 0 Punkte und ist dann frustriert... Ihre Fragen sollen Raum finden, die Beantwortung kann anhand von "Best - Practice" Beispielen erfolgen. Sie werden außerdem die Gelegenheit haben, das zuvor Gelernte praktisch umzusetzen, SOPESS zu "spielen" und Lösungsstrategien/neue Fragen zu entwickeln. Die Teilnehmer:innen werden gebeten eigene Fallbeispiele mitzubringen.

Letzte Änderung: 11.12.2025

24.11.2025 | K 13/2025 | Spracherwerb und Sprachentwicklungsstörungen

Sprache ist das Tor zur Welt! Kinder, die von einem verzögerten Spracherwerb und/oder einer Sprachentwicklungsstörung betroffen sind, entwickeln überproportional häufig emotionale, soziale und schulische Schwierigkeiten. Gute sprachliche Kompetenzen und die Anschlussfähigkeit an die schulische Bildungssprache sind Grundvoraussetzungen für eine gelingende Schullaufbahn. Das Wissen um den normalen Verlauf der Sprachentwicklung und seine Störungen sowie die Fähigkeit kindliche Sprachentwicklung und den Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit zu beurteilen gehören daher zu den Kernkompetenzen des KJGD. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zum Wesen von Sprache, Spracherwerb und kindlichen Sprach- und Sprechstörungen. Wir gehen der Frage nach, wie der Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit verläuft, anhand welcher Kriterien sich Aussagen zum Sprachentwicklungsstand treffen lassen und welche dia-gnostischen Schritte bei sprachauffälligen Kindern erforderlich sind. Die beiden Seminartage sind so aufgebaut, dass Sie am ersten Tag erfahren, wie die normale Sprachentwicklung bei einem Kind mit Deutsch als Erstsprache oder Zweitsprache verläuft. Wir zeigen den ungestörten Erwerb allgemeinsprachlicher Fähigkeiten, sowie die Besonderheiten und Herausforderungen des Deutschen. Am zweiten Tag nehmen wir noch einmal Bezug auf die Sprachentwicklung; hier stehen dann die Sprachentwicklungsstörungen im Vordergrund. Es geht um die Sprachitems bei der Schuleingangsuntersuchung, um die wichtigsten Sprachstörungen, deren Erkennen und die weitere Behandlung. Es wird der Unterschied zwischen Sprachförderbedarf und Therapie aufgezeigt.

Letzte Änderung: 13.11.2025

28.11.2025 | K 12/2025 | Einführung in SOPESS: Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen

Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) ist ein standardisiertes Testverfahren, das speziell für die Schuleingangsuntersuchung entwickelt wurde. Es erlaubt eine orientierende Untersuchung des kindlichen Entwicklungsstandes im Vorfeld der Einschulung und ist in vielen Bundesländern als fester Bestandteil der Schuleingangs-untersuchungen etabliert. SOPESS bildet eine wichtige Grundlage sowohl für die schulärztliche Beratung als auch für die Gesundheitsberichterstattung auf kommunaler und Landesebene. Ziel der Veranstaltung ist es, Grundlagen für eine valide und qualitätsgesicherte Testdurchführung zu vermitteln. Dazu werden die Test-Items einzeln vorgestellt und Hintergrundwissen sowie praktische Tipps zur Test-durchführung vermittelt. Die Teilnehmenden werden gebeten Ihre SOPESS Unterlagen bereitzuhalten.

Letzte Änderung: 25.11.2025

13.11.2025 | K 24/2025 | Fallbesprechung zur Qualifizierung Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Vorstellung eines eigenen Kinderschutzfalles und der anschließenden Diskussion mit einer Kinderschutzmedizinerin bilden den Abschluss des Curriculums „Kinderschutz im Öffentlichen Dienst“ Die Teilnahme an der Fallbesprechungsrunde ist erst nach dem Absolvieren aller geforderten Voraussetzungen möglich. Ein Schema zur Aufbereitung Ihres Falls erhalten Sie nach der Anmeldebestätigung.

Letzte Änderung: 22.09.2025

23.09.2025 | K 17/2025 | Kommunikationssituationen anlässlich der Schuleingangsuntersuchung

Die Kommunikation zwischen den Mitarbeiter:innen der Gesundheitsämter und den Bürger:innen bei der Schuleingangsuntersuchung ist besonders herausfordernd: Die Untersuchung ist verpflichtend, ihre Ergebnisse sind von erheblicher Tragweite und Sie sprechen nicht nur mit dem betreffenden Kind, sondern auch mit dessen Bezugspersonen. Der Workshop wird die möglichen Schwierigkeiten konkret benennen und etablierte Strategien vorstellen und diskutieren. Themen • Grundlegende Kommunikationsmodelle und -techniken • Besonderheiten der Schuleingangsuntersuchung • Angemessene Herangehensweise in schwierigen Situationen

Letzte Änderung: 18.09.2025

10.11.2025 | K 4/2025 | Hörscreening im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst– Standards und Qualitätssicherung

Ein intaktes Hörvermögen bildet die Grundlage für eine altersgerechte Sprachentwicklung. Die Hör-Sprachentwicklung beeinflusst die psychosozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsmöglichkeiten eines Kindes und damit auch seine Bildungschancen. Dank des Neugeborenenhörscreenings werden schwerwiegende Hörstörungen heutzutage sehr frühzeitig erfasst. Trotzdem gilt es aufmerksam die kindliche Entwicklung zu verfolgen, um geringgradigere und sich erst nachgeburtlich entwickelnde Hörstörungen frühestmöglich zu entdecken und der Therapie zuzuführen. Ein zuverlässiges Screening und eine effektive Nachsorge bei auffälligen Befunden zählen daher mit zu den wichtigsten und effektivsten Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Sie sollen den Kindern zur Behandlung und Versorgung, Schulkindern nötigenfalls zur Berücksichtigung ihrer Leistungseinschränkungen durch die Schule verhelfen. Die Veranstaltung wendet sich gleichermaßen an ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiterinnen im Kinder- Jugendgesundheitsdienst. Vermittelt wird das Grundlagenwissen zum Hörorgan, zur Hörentwicklung und zu den vorrangigen Hörfehlern. Der grundsätzliche Unterschied zwischen fachärztlicher Untersuchung und kinder- und jugendärztlichem Screening hinsichtlich Aufgabenstellung und Umfang wird herausgestellt. Die gängigen Untersuchungs- und Screeningverfahren werden vorgestellt, Befunddokumentation und Folgemaßnahmen besprochen. Hierbei werden die Arbeitsrichtlinien und Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer beachtet.

Letzte Änderung: 07.11.2025

Gesund durch die Pubertät: Warum der Gesundheitscheck für Jugendliche so wichtig ist

Zum Internationalen Tag der Jugend ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit dazu auf, die kostenlose J1-Untersuchung zu nutzen

Köln, 11. August 2025. Von Essstörungen über Fehlstellungen bis zu Diabetes oder Asthma: Viele ernstzunehmende Erkrankungen machen sich erstmals im Jugendalter bemerkbar oder verschlechtern sich in dieser Zeit. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung können den Verlauf vieler Erkrankungen verbessern und die Gesundheit junger Menschen langfristig stärken. Aus diesem Grund macht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August auf die kostenlose J1-Jugendgesundheitsuntersuchung aufmerksam, die in Kinder- und Jugendarztpraxen oder in der Hausarztpraxis durchgeführt werden kann. Denn vielen Familien ist dieses Angebot nicht bekannt. Weniger als die Hälfte nimmt am J1-Gesundheits-Check teil, bei den U-Untersuchungen bei Kindern sind es mehr als 90 Prozent.

Die J1-Jugenduntersuchung wird im Alter zwischen 12 und 14 Jahren angeboten. In diesem Zeitraum verändert sich der Körper sichtbar und mit Beginn der Pubertät erleben viele Jugendliche auch emotional eine Achterbahnfahrt. Inmitten dieser Umbrüche ist es für Eltern und pädagogische Fachkräfte manchmal schwer, Risikofaktoren oder Krankheitssymptome von normalen Entwicklungsschritten zu unterscheiden.

Wachstumsschmerzen, Gefühlschaos, Hautveränderungen: Was ist normal?

Die J1-Untersuchung gibt Jugendlichen und ihren Eltern die Sicherheit, dass trotz aller körperlichen und emotionalen Veränderungen gesundheitlich alles in Ordnung ist. Falls doch etwas auffällt, erhalten sie frühzeitig eine qualifizierte Einschätzung und kostenlose Beratung zu möglichen Behandlungsschritten. Die J1 dient als Gesundheits-Check mit der Früherkennung von Entwicklungs- oder Hormonstörungen, der Kontrolle des Impfstatus und der Einschätzung der psychischen Gesundheit. Nach den U-Untersuchungen im Kindesalter (U1 bis U9) ist sie die erste Früherkennungsuntersuchung, die Jugendliche auch eigenständig – also ohne ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte – wahrnehmen können.

Schweigepflicht gilt auch für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren
Ärztinnen und Ärzte unterliegen bei der J1-Untersuchung der Schweigepflicht. Das bedeutet: Jugendliche können entscheiden, ob die Eltern über die Ergebnisse informiert werden sollen – nur wenn bei der Untersuchung eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird, dürfen Ärztinnen und Ärzte diese Vertraulichkeit brechen. Während der Untersuchung haben Jugendliche außerdem die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen – auch zu Themen, die ihnen im Gespräch mit Eltern, Lehrkräften oder Gleichaltrigen unangenehm sein könnten. Die J1 schafft damit einen geschützten Raum, in dem Sorgen offen angesprochen werden können, sie fördert die Selbstständigkeit und Gesundheitskompetenz der jungen Menschen.

Das passiert bei der J1-Untersuchung
Die Untersuchung besteht aus vier zentralen Bestandteilen: einem persönlichen Gespräch, einer umfassenden körperlichen Untersuchung, der Besprechung der Ergebnisse inklusive Beratung sowie einem Impfcheck.

Bei der körperlichen Untersuchung werden:

  • Körpergröße und Gewicht gemessen,
  • Herz und Lunge abgehört,
  • der Blutdruck bestimmt,
  • Organe und Bewegungsapparat untersucht,
  • der Stand der Pubertätsentwicklung überprüft,
  • eine Urinprobe genommen,
  • ggf. für eine nähere Abklärung Blut abgenommen und die Blutwerte untersucht.

Ganzheitliche Versorgung Jugendlicher: Auch die Psyche kommt zur Sprache
Die J1 nimmt neben dem Körper auch das psychische Wohlbefinden in den Blick. Ob Schlafstörungen, Zukunftsängste oder belastende Situationen zu Hause oder in der Schule: Jugendliche können bei der J1 offen über das sprechen, was sie beschäftigt und Fragen stellen. Natürlich gibt es keine Verpflichtung – allerdings bietet es den Jugendlichen die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen, gerade zu Themen, die im Familien- oder Freundeskreis unangenehm sein können, zum Beispiel zu Sexualität, Verhütung oder Drogenkonsum. Die J1 ist damit mehr als ein reiner Gesundheits-Check – sie ist ein vertrauliches Gesprächsangebot in einer sensiblen Lebensphase.

„J1 - Lass checken!“: Mehrsprachige Infos zur J1
Auf www.j1-info.de spricht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Jugendliche direkt an – jugendgerecht und in elf Sprachen. Fachkräfte in Kommunen sowie Eltern finden auf dem Portal www.kindergesundheit-info.de zahlreiche Materialien zur Kindergesundheit – viele davon auch in Arabisch, Türkisch, Ukrainisch und weiteren Sprachen. Besonders hilfreich: ein Terminrechner, mit dem Eltern die Untersuchungstermine individuell ermitteln können, sowie digitale Elternbriefe, die per E-Mail an anstehende Früherkennungsuntersuchungen erinnern.

Bestellung der kostenlosen Materialien unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln

Tel. 0221 8992-332
E-Mail pressestelle(at)bioeg.de
www.bioeg.de

Instagram: www.instagram.com/bioeg/
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.


Presseinformation als barrierefreies PDF

03.12.2025 | K 11(7)/2025 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 7 - Psychische Erkrankungen und Kinderschutz

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 25.11.2025

12.11.2025 | K 11(6)/2025 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 6 - Kinderschutz bei chronisch kranken Kindern

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 17.09.2025

30.10.2025 | K 23/2025 | Fallbesprechung zur Qualifizierung Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Vorstellung eines eigenen Kinderschutzfalles und der anschließenden Diskussion mit einer Kinderschutzmedizinerin bilden den Abschluss des Curriculums „Kinderschutz im Öffentlichen Dienst“ Die Teilnahme an der Fallbesprechungsrunde ist erst nach dem Absolvieren aller geforderten Voraussetzungen möglich. Ein Schema zur Aufbereitung Ihres Falls erhalten Sie nach der Anmeldebestätigung.

Letzte Änderung: 17.10.2025

19.11.2025 | K 11(5)/2025 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 5 - Gesprächsführung

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 17.09.2025

26.11.2025 | K 11(4)/2025 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 4 - Dental neglect-Best Practice Stadt Köln

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 17.09.2025

05.11.2025 | K 11(3)/2025 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 3 - Vernachlässigung

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 17.09.2025
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