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Heute — 16. Dezember 2025Pressemitteilungen

Interview zur Gewaltprävention

Im Rahmen des Präventionsprogramms Jugend will sich-er-leben (JWSL) der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Jahresthema "Gewaltprävention in Ausbildung und Beruf" gibt es nun ein Interview mit Stefanie Hobrack-Zscheich, Kommunikationstrainerin für Konfliktsituationen bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) als Hörfunkbeitrag.

BVÖGD kritisiert neue Meldepflichten für psychiatrische Patientinnen und Patienten in Hessen

16. Dezember 2025 um 08:53

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Berlin/Wiesbaden – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) übt deutliche Kritik an der vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG). Die Neuregelung verpflichtet psychiatrische Kliniken künftig, bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten nach Unterbringung wegen Fremdgefährdung personenbezogene Informationen an die Polizei und örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu übermitteln, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von der untergebrachten Person in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte.

Der neu formulierte § 28 Absatz 4 des Gesetzes lässt sowohl den psychiatrischen Kliniken als auch den Sicherheitsbehörden einen großen Interpretationsspielraum: bei Patientinnen und Patienten, bei denen nicht näher bestimmte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie auch nur möglicherweise in einem nicht näher definierten Zeitraum in einer nicht näher bestimmten Form die Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter Anderer gefährden könnten, müssen die hessischen psychiatrischen Kliniken die Sicherheitsbehörden über die Entlassung informieren und Informationen für eine mögliche Gefährdungseinschätzung liefern. Diese Daten können bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden und sind vorher zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass keine Fremdgefährdung vorliegt – diese sind ebenfalls nicht definiert.

Aus Sicht des BVÖGD birgt diese Vorschrift das Risiko, Menschen in psychischen Krisen von einer notwendigen Behandlung abzuhalten. Zugleich drohe eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen, wenn Betroffene unabhängig von einer konkreten Gefahrenlage in polizeilichen Meldestrukturen auftauchten. Diese Vorschrift geht weit über eine gesetzliche Verpflichtung zur Abwehr einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung hinaus und ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar.

„Vertrauen ist die Voraussetzung jeder medizinischen und psychosozialen Hilfe“, sagt Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Wenn Patientinnen und Patienten befürchten müssen, dass sensible Informationen routinemäßig an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, erschwert das den Zugang zu Unterstützung und schwächt die präventive Arbeit erheblich.“

Der BVÖGD sieht erhebliche Folgen für die Arbeit der kommunalen Sozialpsychiatrischen Dienste. Diese seien darauf angewiesen, dass Betroffene niedrigschwellige Angebote freiwillig und ohne Angst vor möglichen Konsequenzen nutzten. Pauschale Meldewege an Behörden stellten diesen Ansatz infrage und behinderten die frühe Erkennung und Abwendung von Krisensituationen.

„Die neue Regelung reduziert daher nicht das Risiko, sondern kann es gesamtgesellschaftlich sogar steigern“, warnt Schäfer.
Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit sei nur durch kontinuierliche Behandlung, gut erreichbare Hilfsangebote und starke kommunale Strukturen zu erreichen, so der BVÖGD-Vorsitzende.

Neues Angebot stärkt Kommunen bei der Suchtprävention

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und PKV bieten kostenlose Online-Schulung für gelingendes Networking an

Köln, 16. Dezember 2025. „VORTIV – Vor Ort Aktiv“, ein Kooperationsprojekt zwischen dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) für kommunale Suchtprävention, bietet Kommunen ab sofort umfangreiche Unterstützung bei der suchtpräventiven Netzwerkarbeit an.
Im Mittelpunkt steht die neue Online-Schulung auf der Lernplattform vortiv.gesundheit-gestalten.de. Das Weiterbildungsangebot richtet sich an alle Akteure der kommunalen Suchtprävention und fördert sowohl den Aufbau neuer als auch die Weiterentwicklung bestehender Netzwerke.

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Mit unserem Angebot VORTIV wollen wir die Kommunen bei der Suchtprävention unterstützen und stärken. Funktionierende Netzwerke sind dabei unerlässlich. Mit der neuen digitalen Schulung und der Möglichkeit zur individuellen Beratung bieten wir interessierten Akteuren jetzt eine niedrigschwellige Form der Weiterbildung an.“

Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands: „Wirksame Suchtprävention muss junge Menschen in ihren Lebenswelten erreichen – also dort, wo sie ihren Alltag verbringen, lernen und ihre Freizeit gestalten. Nur durch die enge Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort können wir präventive Strukturen schaffen, die nachhaltig wirken. Genau dabei möchten wir Kommunen mit dem neuen Angebot unterstützen.“

Die Serviceplattform für kommunale Suchtprävention
VORTIV unterstützt Kommunen bei der Planung und Umsetzung suchtpräventiver Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene. Das neue Angebot zum Netzwerkmanagement erweitert das bestehende Portfolio von VORTIV für Fachkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Suchtprävention um das erste digitale Schulungsangebot.

In acht Modulen lernen Teilnehmende, wie erfolgreiche Netzwerkarbeit aufgebaut und gestaltet werden kann – von grundlegenden Netzwerkkenntnissen über gemeinsame Zielfindung und die Gewinnung relevanter Akteure bis hin zu Koordination und nachhaltiger Sicherung eines Netzwerkes. Ergänzend stehen persönliche Beratungen sowie digitale Sprechstunden mit Expertinnen und Experten zur Verfügung. Die gemeinsam mit dem Netzwerkexperten Prof. Dr. Herbert Schubert entwickelte Schulung wird über eine Lernplattform zur Verfügung gestellt, die Teil von "Gesundheit gestalten" ist – eine vom PKV-Verband entwickelte Infrastruktur für Beratung, Schulung sowie Vernetzung in der lebensweltorientierten Prävention.

Alle Informationen zum Netzwerkmanagement, den weiteren Angeboten von VORTIV und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Pressekontakt
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
Tel. 0221 8992-332
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln
Telefon: 030 20 45 89 – 44
E-Mail: Presse(at)pkv.de
www.pkv.de

LinkedIn: www.linkedin.com/company/pkv
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BGBl. 2025 I Nr. 314

16. Dezember 2025 um 07:30
Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn) vom 05. Dezember 2025

BGBl. 2025 I Nr. 311

16. Dezember 2025 um 07:30
Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) vom 05. Dezember 2025

BGBl. 2025 I Nr. 305

16. Dezember 2025 um 07:30
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle) vom 02. Dezember 2025
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