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Ältere BeiträgeVeranstaltungen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen sortiert nach Aktualität

27.02.2026 | S 7(1)/2026 | Starterkit Kinder- und Jugendpsychiatrie im ÖGD Teil 1: Geschlecht: Identität, Inkongruenz, Dysphorie

Die Aufgaben in den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten (KJPDs) sind breit gefächert. Von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr werden Kinder und Jugendliche, ihre Eltern sowie angegliederte Fachstellen und Institutionen beraten und begleitet. Innerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes besteht eine enge Zusammenarbeit und je nach zugrundeliegenden Psychisch-Kranken-(Hilfe-) Gesetzen auch gemeinsame Zuständigkeiten mit den Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDis). In dieser elfteiligen Fortbildungsreihe lernen Sie grundlegende Störungsbilder im Kinder- und Jugendalter kennen. Es werden Beratungsanlässe behandelt und diskutiert, die Arbeits- und Herangehensweise der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Arbeit wird von Expertinnen und Experten vorgestellt. Im interkollegialen Austausch sollen Besonderheiten, die aus der Minderjährigkeit resultieren und bewährte Herangehensweisen der Begegnung in der Krise gemeinsam ausgearbeitet werden. Die Fortbildungsreihe behandelt häufige Vorstellungsanlässe und Störungsbilder, unter anderem die Themen FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung), Geschlechtsinkongruenz, geistige Behinderung und psychische Störung, Schulabsentismus, Autismus-Spektrum-Störungen, emotionale Gewalt, Suizidalität und seelische Krisen. Der erste Teil der Fortbildungsreihe beschäftigt sich mit den Themen Geschlecht: Identität, Inkongruenz und Dysphorie. Die Beratung von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Geschlechtsidentität und Geschlechtsdiskongruenz ist ein sensibler Bereich. Die Beratung kann verschiedene Aspekte umfassen, wie die Exploration der individuellen Geschlechtsidentität, die Unterstützung bei der Bewältigung von Geschlechtsdiskongruenz, die grundsätzliche Vermittlung von Informationen über geschlechtsbezogene Themen sowie die Unterstützung von Rollen- und Identitätsfindung. Entsprechende Beratungsansätze werden erläutert und diskutiert. Es ist Zeit für Fragen und Austausch.

Letzte Änderung: 09.12.2025

25.03.2026 | K 1(7)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 7 - Dental neglect-Best Practice Stadt Köln

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

18.03.2026 | K 1(6)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 6 - Psychische Erkrankungen und Kinderschutz

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

11.03.2026 | K 1(5)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 5 - Gesprächsführung

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

04.03.2026 | K 1(4)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 4 - Kinderschutz bei chronisch kranken Kindern

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

25.02.2026 | K 1(3)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 3 - Vernachlässigung

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

20.02.2026 | S 4/2026 | Arbeiten mit Kindern mit komplexem Hilfebedarf in multiprofessionellen Teams: Ein Workshop mit traumapädagogischen Überlegungen

Kinder und Jugendliche mit sogenanntem „komplexen Hilfebedarf“ sind in vielen sozialen Hilfesystemen in volviert mit dem Eindruck, dass keine Einzelhilfe richtig greifen kann. Desto spezialisierter die Hilfen werden und sich „abgrenzen“, um handlungsfähig zu bleiben, desto eher gibt es Kinder und Jugendliche, welche in die einzelnen Hilfen des Gesamtsystems nicht passen. Viele Mitarbeitende in sozialen Berufen fühlen sich dabei in ihrer Arbeit unwirksam und reagieren mit Unzufriedenheit und Enttäuschung. Manchmal richtet sich diese Enttäuschung gegen andere Mitglieder der Hilfesysteme, da niemand oder nichts zu helfen scheint. Manchmal richtet sich diese Enttäuschung gegen die Kinder und Jugendliche, welche so viel Hilfe erhalten und sich scheinbar nicht helfen lassen können. Die Fortbildung will in dieser Situation der Überforderung mit traumapädagogischen Überlegungen berufliche Orientierung vermittelten. Auch wenn es danach noch die gleiche Anzahl von Abbrüchen, Systemwechsel und Rettungsstellen-Vorstellungen gibt, dann ist doch die Chance hoch, dass die einzelnen Mitarbeitenden sich dabei nicht so schlecht fühlen und es weniger Vorwürfe untereinander und gegenüber den Kindern und Jugendlichen gibt. Bei gleicher Anzahl von Krisen, könnte jede einzelne Krise eventuell weniger retraumatisierend sein. Dieses alleine könnte die Langzeitprognose der Kinder und Jugendlichen mit komplexem Hilfebedarf verbessern UND die berufliche Zufriedenheit der Helfenden positiv beeinflussen.

Letzte Änderung: 09.12.2025

18.02.2026 | K 1(2)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 2 - Dokumentation & rechtliche Aspekte

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

13.02.2026 | D 7/2026 | Colloquium ÖGD Connect

Das Colloquium ÖGD Connect bringt Akteur:innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zusammen, um Erfahrungen, Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Transformation zu teilen und gemeinsam tragfähige Lösungsansätze zu erarbeiten. In thematisch gegliederten Sessions fördert das Format den strukturierten Austausch und identifiziert Best Practices, die Gesundheitsämter auf ihrem Weg zur digitalen Reife unterstützen.

Letzte Änderung: 09.12.2025

11.02.2026 | K 1(1)/2026 | Kinderschutz im Kurzformat - Teil 1 - Basiswissen Kinderschutz im ÖGD

Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) werden zentrale Themen des Kinderschutzes als je einstündige Mittagsfortbildung angeboten. Infos zum Kinderschutz finden Sie unter: www.kkg-nrw.de * Die Teilnahme an den aufgeführten Modulen ist Teil der Voraussetzung zur Erlangung der „Qualifikation Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitswesen“.

Letzte Änderung: 09.12.2025

19.02.2026 | K 8/2026 | SOPESS- Praktische Empfehlungen

Testtheoretische Überlegungen spielen im Alltag eine untergeordnete Rolle, jedoch können die statistischen Ergebnisse des SOPESS einen erheblichen Einfluss auf die GBE und damit auf die Entscheidungsträger haben. Die Durchführung des SOPESS soll(te) daher standardisiert sein - im SEU - Alltag werden die Mitarbeitenden jedoch mit vielen praktischen Fragen konfrontiert: Wohin platziere ich Eltern? Was mache ich mit lauten Geschwisterkindern? Wie motiviere ich zurückhaltende Kinder? Wie gehe ich mit Sprachbarrieren um? Wenn ich dem Kind keine Hinweise gebe, hat es ja immer wieder 0 Punkte und ist dann frustriert... Ihre Fragen sollen Raum finden, die Beantwortung kann anhand von "Best - Practice" Beispielen erfolgen. Sie werden außerdem die Gelegenheit haben, das zuvor Gelernte praktisch umzusetzen, SOPESS zu "spielen" und Lösungsstrategien/neue Fragen zu entwickeln. Die Teilnehmer:innen werden gebeten eigene Fallbeispiele mitzubringen.

Letzte Änderung: 08.12.2025

05.02.2026 | M 4/2026 | Mittagsfortbildung: Bearbeitung der Todesbescheinigungen im Gesundheitsamt

Die Bearbeitung der Todesbescheinigungen im Gesundheitsamt zählt zu den länderspezifisch geregelten Aufgaben. Es soll ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen gegeben und das praktische Vorgehen an Beispielen dargelegt werden.

Letzte Änderung: 05.12.2025

28.01.2026 | L 29/2026 | Sanktionen gegen Mitarbeiter:innen und Unternehmen

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Eingegangen wird auf die Vorsorgepflichten der Lebensmittelunternehmer in der Handelskette und für die Betriebshygiene, die in der VO (EG) Nr. 852 / 2004 mit Hauptverantwortung und HACCP festgelegt sind. Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG, die Compliance-Norm mit dem generellen Gebot der Vermeidung oder dem wesentlichen Erschweren betriebstypischer Zuwiderhandlungen. Welche Sanktionen sind im Fall einer Ordnungswidrigkeit gegen die persönlich Verantwortlichen möglich und wie kann man – entweder gemeinsam oder auch nur alleine – gegen das Unternehmen vorgehen? Hier werden die Einziehung von Taterträgen (früher Verfall) und die Verbandsgeldbuße erörtert und die möglichen Berechnungsmodelle gegenübergestellt – aber auch ein Vergleich zur Straftat gezogen. Auf die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017 / 625 und ihrer Vorgabe, betrügerische und irreführende Praktiken aufzudecken und erlangte Tatvorteile wegzunehmen, wird eingegangen. An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: ein Bußgeldbescheid gemeinsam gegen die natürliche Person und gegen das Unternehmen und auch der selbständige Bußgeldbescheid (Einziehungsbescheid) nur gegen das Unternehmen. Die Zumessungskriterien für die Geldbuße – ihrem Sanktionsteil und Abschöpfungsteil – werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.

Letzte Änderung: 08.12.2025

09.02.2026 | H 1/2026 | TBC: nicht nur erkennen, sondern auf Augenhöhe vermitteln

Jede Patientenakte hat eine eigene Historie zu erzählen und die Krankheiten verlaufen unterschiedlich und stellen die Betroffenen vor einer Herausforderung. Der Umgang mit Patienten sollte immer der Grundsatz des Bio-Psycho- Soziales Konzept im Hintergrund haben und sämtliche Faktoren der Diversität und Vielfalt mitberücksichtigen. Die Veranstaltung sollte einen Austausch über die aktuelle TBC-Lage in Deutschland und Europa wiedergeben und sich mit den typischen Konformitäten der Erkrankungen wie etwa Update- der Diagnostik Nebenwirkungen der Therapie Isolation und Stigmatisierung Psychische und soziale Belastungen der Betroffen wiedergeben.

Letzte Änderung: 04.12.2025

06.02.2026 | S 3/2026 | Was nun? Natürlicher Wille, freier Wille oder doch Zwang? Diskussion anhand von Fallbeispielen bei Grenzfällen zwischen Selbst- und Fremdbestimmung

Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen in der (Sozial-) Psychiatrie, die im Rahmen ihrer Berufsausübung wiederkehrend mit Fällen konfrontiert sind, in denen die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Maßnahmen limitierend sein kann. Gerade diese oftmals ethischen Konfliktfälle sollen anhand von Fallbeispielen im fachlichen Austausch diskutiert werden. Dabei werden unter anderem auch Hintergründe und Definitionen zur Willensbestimmung, Autonomiefähigkeit und Einwilligungsfähigkeit in Abgrenzung zum paternalistischen Denken und der Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen dargestellt. Die Teilnehmenden sind ausdrücklich eingeladen, eigene Fallbeispiele zur Diskussion vorab einzusenden. Fallbeispiele können bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn Bei Annette Fröhmel eingereicht werden. Ihre Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.akademie-oegw.de/die-akademie/unser-team/annette-froehmel

Letzte Änderung: 03.12.2025

03.02.2026 | S 2/2026 | Fallvignetten: mitbringen - vorstellen - besprechen

Die Fortbildung bietet Fachkräften aus den Sozialpsychiatrischen Diensten einen strukturierten Rahmen, um anhand von Fallvignetten gemeinsam zu reflektieren und voneinander zu lernen. Durch die multiprofessionelle Zusammensetzung der Teilnehmenden entstehen vielfältige Perspektiven, die die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bereichern. Im Mittelpunkt steht das Prinzip „mitbringen - vorstellen - besprechen“: Teilnehmende bringen eigene Fallvignetten oder auch bestimmte Fragestellungen aus ihrem Alltag mit, stellen diese im Plenum vor und wir diskutieren anschließend in moderierter Runde. Der Fokus liegt auf prägnanten Fragestellungen oder Entscheidungssituationen, die gemeinsam analysiert und um kreative Lösungsansätze erweitert werden. Die Fortbildung schafft einen geschützten, wertschätzenden Raum, in dem Erfahrungen praxisnah eingebracht und kritisch reflektiert werden können. Durch den Austausch unterschiedlicher beruflicher Hintergründe eröffnen sich neue Sichtweisen, die Handlungssicherheit im Umgang mit komplexen Situationen fördern. Die Teilnehmenden sind ausdrücklich eingeladen, eigene Fallvignetten zur Diskussion vorab einzusenden. Fallvignetten können bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail eingereicht werden an: folgner@akademie-oegw.de

Letzte Änderung: 03.12.2025

09.12.2025 | Q 1(7)/2025 Modul 8 | Medizinprodukterecht - Modul 8 - 7. Lehrgang

Der hier angebotene Lehrgang deckt umfassend und vertiefend basierend auf dem Aus- und Fortbildungskonzept der AGMP die Stufe I. Allgemeine Einarbeitungsphase und Stufe II. fachspezifische Aus- und Fortbildung ab; Stufe III. permanente Fortbildung ist als kontinuierliche Wissensvertiefung nach den vorherigen Stufen konzipiert, entsprechende Termine werden von der Akademie noch bekannt gegeben unter https://www.akademie-oegw.de/aus-und-weiterbildung/medizinprodukterecht . Die 8-teilige Modulstruktur orientiert sich an einem Konzeptentwurf der Arbeitsgruppe Fortbildungen der AGMP aus dem Jahr 2009, der bis heute kontinuierlich angepasst und fortentwickelt wird. Das Fortbildungskonzept benennt die zu vermittelnden Inhalte in Modulform. Insgesamt umfasst das Konzept 8 Module von zeitlich unterschiedlichem Umfang. Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Berufseinsteiger oder Personen, die noch nicht über langjährige und vertiefte Erfahrung in der Medizinprodukteüberwachung verfügen - aber auch an Personen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Im Modul 8 – Inspektion und Inspektionstechniken – des Lehrgangs Medizinprodukte werden die folgenden Themen vermittelt: Rechtliche Befugnisse der Überwachungsbehörden Inspektionen praxisgerecht planen, vorbereiten, durchführen und dokumentieren Ablauf einer behördlichen Überwachung mit Focus auf die Hersteller von Medizinprodukten Umgang mit Mängeln, Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern, Konfliktmanagement mit Workshops Ablauf einer behördlichen Überwachung mit Focus auf die Betreiber von Medizinprodukten

Letzte Änderung: 02.12.2025

21.01.2026 | M 42(2)/2026 | Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX: Grundlagenseminar Teil II

Den Kreisen und kreisfreien Städten wurden in verschiedenen Bundesländern die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zugewiesen. Es sind seither unterschiedliche Organisationsformen entstanden, wobei in den meisten kommunalen Strukturen die unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter mit der Übertragung dieser Aufgabe neue Handlungsfelder erhalten haben. Gemeinsam bleibt aber die Verpflichtung zu einer einheitlichen Bewertung von Gesundheits-störungen gemäß der Versorgungsmedizinverordnung. Dabei werden grundlegende Aspekte in der Begutachtung von Erkrankungen nach dem Schwerbehindertenrecht dargestellt, sowie die Zuerkennung von Merkzeichen erläutert. Das Widerspruchs- und Klageverfahren wird ausführlich dargestellt. Es wird ausreichend Gelegenheit gegeben, Ihre Fragen zu besprechen und Ihre Fallbeispiele exemplarisch zu behandeln. Wir bitten um Einsendung von Fragen und interessanten Fallbeispielen bis eine Woche vor der Veranstaltung an hoffmann@akademie-oegw.de .

Letzte Änderung: 01.12.2025

20.01.2026 | M 42(1)/2026 | # Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX: Grundlagenseminar Teil I

Den Kreisen und kreisfreien Städten wurden in verschiedenen Bundesländern die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zugewiesen. Es sind seither unterschiedliche Organisationsformen entstanden, wobei in den meisten kommunalen Strukturen die unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter mit der Übertragung dieser Aufgabe neue Handlungsfelder erhalten haben. Gemeinsam bleibt aber die Verpflichtung zu einer einheitlichen Bewertung von Gesundheits-störungen gemäß der Versorgungsmedizinverordnung. In der im November 2007 begonnenen Fortbildungsreihe wird traditionell auf verschiedene Aspekte der Begutachtung im Schwer-behindertenrecht in wechselnden Fachgebieten eingegangen. Dabei werden grundlegende Aspekte in der Begutachtung von Erkrankungen nach dem Schwerbehindertenrecht dargestellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden erläutert. Die Bildung des Gesamtgrades der Behinderung wird anhand von Fallbeispielen dargestellt. Es wird ausreichend Gelegenheit gegeben, Ihre Fragen zu besprechen und Ihre Fallbeispiele exemplarisch zu behandeln. Wir bitten um Einsendung von Fragen und interessanten Fallbeispielen bis eine Woche vor der Veranstaltung an hoffmann@akademie-oegw.de .

Letzte Änderung: 01.12.2025

03.12.2025 | W 16/2025 | Webinar - Wissenschaft trifft Praxis - Die Bedeutung der NRZ und Konsiliarlaboren für den ÖGD

Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Robert Koch-Institut finden die Webseminare "Wissenschaft trifft Praxis im virtuellen Raum" als 90-minütige Fortbildungsveranstaltungen Livestream via Webex statt. Nach dem Konzept „Aus der Praxis für die Praxis“ werden wissenschaftliche Hintergrundinformationen sowie Projekte und Modelle aus den Kernaufgaben des ÖGD vorgestellt und im moderierten Plenum diskutiert. Die Webseminare sind bundesweit kostenfrei zugänglich und richten sich an Mitarbeiter:innen des Öffentlichen Gesundheitswesens, v.a. an das Fachpersonal im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie an Ärzt:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen in der ambulanten und klinischen Versorgung. Um den fachübergreifenden Austausch anzuregen, sollen jedoch alle Berufsgruppen, die mit der Gesundheit der Bevölkerung betraut sind, angesprochen werden. Mit dieser Fortbildungsreihe wird evidenzbasiertes Wissen vermittelt und der Dialog zwischen unterschiedlichen Akteur:innen des deutschen Gesundheitswesens gefördert. Nach der Auflösung Bundesgesundheitsamtes 1994 übernahmen die Nationalen Referenzzentren (NRZ) und Konsiliarlabore (KL) die Überwachung, spezialisierte Diagnostik und Beratung wichtiger Infektionserreger. Aktuell sind 21 Nationale Referenzzentren und 39 Konsiliarlabore berufen, die den ÖGD und medizinisches Fachpersonal bei speziellen Anlässen, wie bei Infektionsausbrüchen mit der epidemiologischen Bewertung der Situation und spezifischen diagnostischen Angeboten unterstützen. Mit diesem Webseminar möchten wir mit Frau Dr. Janna Seifried auf die Entstehung der NRZ und KL zurückblicken und die Teilnehmer: innen über die Leistungen und den wichtigen Beitrag der Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlabore für die öffentliche Gesundheit informieren. Als Bericht aus der Praxis wird Frau Prof. Mankertz die Arbeit des NRZ Masern, Mumps, Röteln darstellen und aufzeigen, wie der ÖGD beim Infektionsschutz unterstützt wird. Wir freuen uns, diese Themen und Fragen mit unseren Referent:innen und den Teilnehmenden zu diskutieren.

Letzte Änderung: 28.11.2025
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